- Aktuell 540 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 261 in der Stadt Aachen). Ein weiterer Todesfall ist zu beklagen.
- Krisenstäbe halten fest, dass die Maßnahmen wirken und sich die absolute Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger inzwischen an die Regeln halten.
- Gehörlose können sich beim Kommunalen Abstrichzentrum nun per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Für alle anderen gilt weiterhin die Telefonhotline 0241/5198-7500.
Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Dienstagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 540 positive Fälle gibt, davon 261 in der Stadt Aachen. Die aktuell nur gering steigenden Fallzahlen lassen sich möglicherweise durch das dazwischenliegende Wochenende erklären, an dem nicht im Kommunalen Abstrichzentrum in Eschweiler getestet worden ist.
Es gibt einen weiteren Todesfall in einem städteregionalen Krankenhaus: Ein 1940 geborener, positiv auf das Coronavirus getesteter Mann aus Herzogenrath ist gestorben. Somit erhöht sich die Zahl der Todesfälle in der StädteRegion Aachen auf sieben. Gezählt werden Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen der StädteRegion Aachen beheimatet sind.
Die Maßnahmen wirken: Im Rahmen der Krisenstabssitzung wurde am Morgen festgestellt, dass sich die absolute Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger strikt an die Regeln und das Kontaktverbot halten. Polizei und Ordnungsbehörden verzeichnen nur sehr wenige Einsätze, die mit der Nichteinhaltung der Regeln zusammenhängen.
Die Landesregierung hatte am Wochenende in der Rechtsverordnung formuliert, dass „die Behörden zur Umsetzung der Rechtsverordnung gehalten sind, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen“. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen. Das Land NRW hat unterdessen einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln erstellt. In Stadt und StädteRegion Aachen behalten die Kräfte von Polizei und den Ordnungsbehörden ihre Kontrollen weiterhin bei und greifen bei Verstößen konsequent durch. Notwendige Bußgeldverfahren werden dann entsprechend des genannten Bußgeldkataloges des Landes eingeleitet.
Kontaktverbot: Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das zum Wochenbeginn in Kraft getreten ist. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.
Wir verweisen auf die ausführliche Pressemitteilung der NRW-Landesregierung zum Kontaktverbot, die unter www.land.nrw zu finden ist.
Abstrichzentrum: Das Kommunale Abstrichzentrum in Eschweiler ist wochentags, 8 bis 18 Uhr, erreichbar. Aktuell kommt es zu einem hohen Aufkommen von Anrufen. Wir bitten um Verständnis, wenn es in besonders stark frequentierten Zeiten bei der Hotline dennoch zu Wartezeiten kommt. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten.
Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Inbetriebnahme eines zweiten kommunalen Abstrichzentrums in Aachen auf Hochtouren. Infos zum genauen Eröffnungsdatum und weiteren Details folgen in den nächsten Tagen.
Alle Infos und die Kriterien, wann man getestet werden kann, finden Sie unter: www.staedteregion-aachen.de/kaz
Beerdigungen: Der Stadtbetrieb der Stadt Aachen weist darauf hin, dass Beerdigungen derzeit nur im engsten Familienkreis stattfinden dürfen. Auch hier gilt es, die Hygienemaßnahmen entsprechend der geltenden Vorgaben einzuhalten.
Situation bei Schulen und Kitas: Die NRW Landesregierung hat geregelt, dass seit Montag (23. März) auch Kinder einen Betreuungsanspruch haben, bei denen nur ein Elternteil eine so genannte Schlüsselperson ist. Bislang wurden nur Kinder betreut, wenn beide Erziehungsberechtigten solche Schlüsselpersonen in der kritischen Infrastruktur sind. Das Betreuungsangebot für diese Kinder wird bei nachgewiesenem Bedarf auch auf Wochenenden und die Osterferien ausgedehnt. Eltern müssen sich mit der Bescheinigung ihres Arbeitsgebers direkt an die jeweilige Schul- oder Kitaleitung wenden.
Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das jeweilige örtliche Jugendamt.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen unterhält seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline über 0241/510051 (an Werktagen und am Wochenende von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Hotline zum Corona-Virus unter der Nummer 0211/91191001 geschaltet.
Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind auch am Wochenende über die Hotline 116117 zu erreichen.
Ausdrückliche Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte blockieren Sie nicht unnötig die Notrufnummern 110 und 112!