Corona-Hilfe für Selbständige und Unternehmen

Die Sozialversicherungsbeiträge für März und April können auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden.

Am 27. März müssten die Unternehmer und Selbständigen die Sozialversicherungsabgaben für den Monat März für ihre Betriebe an die  Sozialversicherungsträger überweisen. Das können im Ernstfall sehr hohe Beträge sein und die wegen der Corona-Krise in Probleme geratenen Betriebe zusätzlich finanziell schwer belasten. Die Mittelstands- und Wirtschaftunion hat versucht, eine Lösung zu finden, sodass diese zusätzlichen Liquiditätsbelastungen nicht auch noch zu allen anderen Problemen hinzukommen. Ein entsprechend einfaches Formular wird es ab morgen geben. Da wir heute noch nicht wissen, wo dieses im Netz abrufbar sein wird, aber die Zeit bis zum 27. März sehr begrenzt ist, wird das Formular morgen auf dieser Webseite abrufbar sein. Das ist ein großer Erfolg für die MIT! Dafür hatte sich der Bundesvorsitzende der MIT Carsten Linnemann sehr eingesetzt.

Wenn Bundestag und Bundesrat in dieser Woche entschieden haben, können Selbständige und Unternehmen bald mit Soforthilfen rechnen. Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind Direkthilfen von 9000 Euro vorgesehen. Die Summe ist für drei Monate vorgesehen. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können Direkthilfen in Höhe von 15.000 Euro beantragen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie eine Förderdatenbank, über die Sie den passenden Ansprechpartner oder weiterführenden Informationen zum Thema Förderung und Finanzierung finden. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie eine Übersicht, wie Unternehmen das Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen können. Das bedeutet: Bei den in dieser Woche fälligen Sozialabgaben (ALV, Rebte, GKV, Pflege), müssen betroffene Arbeitgeber den AN- u AG Anteil nicht an die Sozialversicherungen abführen. (Die Zahlung muss später nachgeholt werden, aber erstmal bleibt die Liquidität im Unternehmen)

Die Bundesländer haben angefangen, Antragsformulare für Soloselbstständige und Kleinunternehmen online zu stellen. Diese finden Sie auf folgenden Seiten:

Für Nordrhein-Westfalen (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://wirtschaft.nrw/corona

Die anderen Bundesländer führen wir hier gerne der Vollständigkeit halber hier ebenfalls auf:

Baden-Württemberg (Antragstellung ab 25.03.2020, Abends)
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Bayern (Antragstellung bereits möglich)
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin (Antragstellung ab 27.03.2020, 12 Uhr)
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Brandenburg (Antragstellung ab 25.03.2020, 9 Uhr)
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

Bremen (Antragstellung bereits möglich)
https://www.bab-bremen.de/sixcms/media.php/24/Antrag_BAB_Corona_Soforthilfe_Programm_v3.pdf

Hamburg (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

Hessen (Information folgt)
https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen

Mecklenburg-Vorpommern (Antragstellung ab 01.04.2020)
https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html

Niedersachsen (Antragstellung ab 25.03.2020)
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp

 Rheinland-Pfalz (Antragstellung in KW 14)
https://isb.rlp.de/home.html

Saarland (Antragstellung ab Ende März)
https://www.sikb.de/sites/default/files/SIKB/Presse/Checkliste_einzureichende%20Unterlagen_NEU_2020_03_20.pdf

Sachsen (Antragstellung ab Ende März)
https://www.sab.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt (Antragstellung in KW 14)
https://stk.sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/

Schleswig-Holstein (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Thüringen (Antragstellung bereits möglich)
https://aufbaubank.de/417,8723/Download/Soforthilfe-Corona-2020-Antrag.pdf

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen von Ihrer MIT Alsdorf