StädteRegion Aachen. Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Sonntag, 15.03.20, 11.15 Uhr

•    Aktuell 155 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 75 in der Stadt Aachen). 
•    Von den insgesamt 155 Fällen ist mittlerweile eine Anzahl (am Samstag waren es 28) über so genannte „Frei-Testungen“ nachweislich wieder gesund. Die aktuelle Zahl hierzu folgt am morgigen Montag.


Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Sonntag erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 155 positive Fälle gibt, davon 75 in der Stadt Aachen. 


Von den insgesamt 155 Fällen ist mittlerweile eine Anzahl (am Samstag waren es 28) über so genannte „Frei-Testungen“ nachweislich wieder gesund. Die aktuelle Zahl hierzu folgt am morgigen Montag.


Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen unterhält seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline über 0241/510051 (an Werktagen von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 8 bis 15 Uhr) eingerichtet. 

Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Hotline zum Corona-Virus unter der Nummer 
0211/91191001 geschaltet.

Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind auch am Wochenende über die Hotline 116117 zu erreichen.

Ausdrückliche Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte blockieren Sie nicht unnötig die Notrufnummern 110 und 112! 
 
StädteRegion Aachen. 
  • „Betretungsverbot“: Kitas und Kindertagespflege sind ab dem morgigen Montag bis zum 19. April für den Normalbetrieb geschlossen.
  • Ausnahmen gelten für Kinder von Schlüsselpersonen, die mit ihrer Arbeit zentrale Funktionen des öffentlichen Lebens aufrechterhalten. Dazu gehört auch die Gruppe der eingesetzten Erzieherinnen und Erzieher. 
  • Diese Eltern brauchen eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Die Kinder besuchen dann ihre angestammte Einrichtung.

Die Krisenstäbe der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen setzen den Erlass des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) um. Der Erlass ist überschrieben mit „Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen“.


Die NRW-Landesregierung hat am vergangenen Freitag in einer Pressekonferenz erklärt, dass ab dem morgigen Montag, 16. März 2020, bis zum 19. April ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in besagten Einrichtungen und in der Kindertagespflege besteht. Oberste Priorität habe nun, so die Landesregierung, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von besagtem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab morgen, sichergestellt ist.


Schlüsselpersonen sind:

Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.


Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, 
  • die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung
  • und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehört auch die Gruppe der in den Einrichtungen eingesetzten Beschäftigten,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), 
  • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), 
  • der Lebensmittelversorgung 
  • und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. 

Diese SCHLÜSSELPERSONEN dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie ALLEINERZIEHEND sind ODER BEIDE ELTERNTEILE Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:
  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch- Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete)
  • bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.


Um die Betreuung ab Montag sicherzustellen, gilt Folgendes:

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Einrichtungen öffnen ab Montag, 16. März 2020, bzw. wenn der 16. März 2020 kein regulärer Öffnungstag ist, am nächsten regulären Betreuungstag, zunächst und bis auf Weiteres mit der regulären Personalbesetzung.


Für Kindertagespflegestellen gilt konkretisierend:

Kindertagespflegestellen (Einzelkindertagespflege und Großtagespflege) halten ihr Angebot dann aufrecht, wenn sie Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder, bei denen beide Eltern Schlüsselpersonen sind, betreuen. Dies kann zwischen der Tagespflegestelle und den Eltern auch über das laufende Wochenende eigenverantwortlich abgestimmt werden.


Auch hier gilt die Regelung, dass eine Betreuung nur dann möglich ist, wenn die oben genannten Infektionsschutzaspekte (Krankheitssymptome, Kontakte mit infizierten Personen, Aufenthalt in Risikogebieten, siehe oben) beachtet werden.

Für „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen (Brückenprojekte)“ gilt das Betretungsverbot umfassend.


Sofern Kinder ab Montag keine Betreuung mehr aufsuchen dürfen, bitten Land, Stadt und StädteRegion Aachen die Eltern dringend darum, ihre Kinder nicht durch Menschen betreuen zu lassen, die nach dem Robert-Koch-Institut als besonders gefährdete Personen gelten, also insbesondere lebensältere Menschen (zum Beispiel die Großeltern) und Menschen mit Vorerkrankungen.


Über arbeitsrechtliche und weitere finanzielle Aspekte, die sich in der Folge ergeben können, wird aus Düsseldorf gesondert öffentlich informiert.


Formular / Bestätigung: Bis Mittwoch, 18. März 2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich bei den Erziehungsberechtigten um Schlüsselpersonen handelt. 
Sobald das vom zuständigen NRW-Ministerium hierzu angekündigte Formular vorliegt, wird es auch  auf den Homepages der Stadt
www.aachen.de/corona und der StädteRegion www.staedteregion-aachen.de/coronavirus zum Download bereitgestellt. Dieses Formular müssen Eltern, die in diesen Berufen arbeiten, herunterladen und ausgefüllt (mit Becheinigung des Arbeitsgebers) der Kita/Kindertagespflege-Stelle abgeben. 

Alle eingereichten Formulare werden von den Kitas an eine zentrale Klärungsstelle von Stadt und StädteRegion weitergeleitet. Sollten bei den Prüfungen Zweifelsfälle auftreten, wendet sich die Klärungsstelle direkt an die Eltern. 


Schulen: Auch die Schulen können zur Entscheidungsfindung auf besagtes Formular zurückgreifen.


INFOS zu diesem Thema finden sie aktuell auf den Informationsseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (
www.mags.nrw.de) und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de).

Grenzlandtheater in Aachen und Kunst- und Kulturzentrum in Monschau bis zum 19. April geschlossen.

StädteRegion Aachen. Wegen der landesweit starken Ausbreitung des Coronavirus hat das zuständige NRW-Landesministerium jetzt die Behörden angewiesen, auch Veranstaltungen mit weniger als 1000 erwarteten Besuchern zu verschieben oder abzusagen.

Daher stellt jetzt auch das Grenzlandtheater Aachen den Spielbetrieb im Haupthaus (Elisengalerie) ein.Die für April geplante Tournee durch die Region wurde bereits am 13. März abgesagt.
Auch das Kunst- und Kulturzentrum der StädteRegion in Monschau ist geschlossen. Die Schließung gilt zunächst bis zum 19. April. Interessierte werden gebeten, sich im Internet über die aktuelle Situation auf dem Laufenden zu halten.