EEG muss auslaufen
MIT-Chef Carsten Linnemann setzt sich in einem Gastkommentar im Handelsblatt dafür ein, das bisherige Subventionssystem des EEG parallel zum Kohleausstieg bis Ende der 2030er Jahre vollständig abzuschaffen. Dem Energiemarkt fehle technologieoffener und innovativer Wettbewerb. Dieser Wettbewerb könne durch „die schrittweise Verkürzung der Förderdauer in den EEG-Ausschreibungen in den kommenden Jahren erfolgen“, so Linnemann.
Finanzierbarkeit des Pflegesystems sichern
Die Finanzierung des Kranken- und Pflegeversicherungssystems steht auf Grund des demografischen Wandels unter Druck. „Wir stoßen mit der Beitragsfinanzierung immer stärker an Grenzen“, erklärt Carsten Linnemann. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn rechnet mit Mehrkosten von rund sechs Milliarden Euro. Stephan Pilsinger, Vorsitzender der MIT-Gesundheitskommission, regt eine kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung an, um die Kosten nicht den künftigen Generationen aufzubürden.
MIT gegen GmbH für Verantwortungseigentum
Die MIT stellt sich gegen die Forderung, eine neue Unternehmensform „GmbH für Verantwortungseigentum“ zu schaffen. Einen entsprechenden Beschluss fasste die MIT-Steuer- und Finanzkommission. Deren Vorsitzender Sebastian Brehm, zugleich finanzpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag, erklärte im Handelsblatt: „Schon der Name ist irreführend, weil eben nicht die Eigentümer verantwortlich für die Geschicke des Unternehmens sind.“ Die MIT fordert an der Koppelung von Eigentum und Verantwortung festzuhalten.
Wirtschaft unter Generalverdacht?
Der MIT-Bundesvorstand lehnt den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht ab. MIT-Vize Matthias Heider: „Für besonders problematisch halten wir den Umstand, dass hier der verfassungsrechtliche Grundsatz ‚Keine Strafe ohne Schuld‘ verwässert wird.“ Die Sanktionen gegen die Unternehmen träfen auch an der Straftat völlig Unbeteiligte, wie z.B. Beschäftigte, Aktionäre, Eigentümer, Zulieferer und Kunden.
Mitarbeiter stärker am Erfolg beteiligen
Die MIT setzt sich für eine Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung im Mittelstand und in Startups ein. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen künftig mit der Abgeltungssteuer besteuert werden. Auch soll die Besteuerung erst dann stattfinden, wenn sich der Wert der Kapitalbeteiligung für den Mitarbeiter realisiert hat. Der steuerfreie Höchstfreibetrag von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollte sich am europäischen Niveau orientieren und auf mindestens 2.000 Euro angehoben werden.