Corona Überbrückungshilfen für November

Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Novemberhilfe

Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine “außerordentliche Wirtschaftshilfe” unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.
Anträge können ab sofort  bis zum 31. Januar 2021 über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte).
Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
Soloselbstständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt (direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de), sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben.
Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.
Weitere Informationen zu den Novemberhilfen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.