Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 14. Oktober, 11:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 69 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3257. 2806 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 342 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 57,6.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 161/1626/63,5
Alsdorf: 45/266/78,5
Baesweiler: 32/154/107
Eschweiler: 18/244/30,1
Herzogenrath: 25/264/47,4
Monschau: 6/73/42,8
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 2/84/13
Stolberg: 30/272/54,9
Würselen: 23/252/51,6
Gesamt: 342/3257/57,6
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Den vollständigen Maßnahmenkatalog findet man als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Ab heute gilt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung. Geändert oder ergänzt wurden folgende Punkte:
- Swingerclubs und ähnliche Einrichtungensind nun untersagt
- Private Feiern außerhalb der Wohnungen dürfen grundsätzlich mit höchstens 50 Teilnehmern stattfinden – für die StädteRegion Aachen gilt jedoch aufgrund der hohen Inzidenz die Grenze von 25 Personen!
- Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) wird ausdrücklich befugt, zusätzliche Schutzmaßnahmen in Form von Erlassen festzulegen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 13. Oktober, 11:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 21 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3188. 2772 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 307 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 53,3.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 149/1594/59,8
Alsdorf: 42/259/80,6
Baesweiler: 24/144/88,6
Eschweiler: 16/240/24,8
Herzogenrath: 22/259/41
Monschau: 6/73/51,3
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 1/83/6,5
Stolberg: 32/271/54,9
Würselen: 15/243/38,7
Gesamtergebnis: 307/3188/53,3
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 12. Oktober, 11:15 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 140 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 09.10.2020. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3167. 2723 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 335 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 51.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl aktive Fälle/Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen: 172/1585/58,2
Alsdorf: 45/258/78,5
Baesweiler: 18/137/62,7
Eschweiler: 17/240/24,8
Herzogenrath: 23/258/38,8
Monschau: 6/73/51,3
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 1/83/6,5
Stolberg: 34/269/53,1
Würselen: 19/242/38,7
Gesamt: 335/3167/51
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Der vollständige Maßnahmenkatalog ist als PDF-Datei auf dieser Seite unter „Informationen“ zu finden.
Allgemeinverfügungen: Für das Gebiet der StädteRegion Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell über 50. Somit gelten strenge Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind.
Ab sofort treten für das gesamte Gebiet der StädteRegion Aachen folgende Schutzmaßnahmen in Kraft:
Private Feste aus herausragendem Anlass innerhalb von öffentlichen und gemieteten Räumen:
- Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 25. Ausnahmen in Einzelfällen davon sind nur durch Genehmigung der Ordnungsämter zulässig.
Erhöhte Auflagen für öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte in geschlossenen Räumen und im Außenbereich:
- Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordnerpersonal) ist sicherzustellen, dass Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte genau beachtet und eingehalten werden.
- Abstände sind auf zwei Meter zu erhöhen. Die einzuhaltenden Abstände zu kontrollieren.
- Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen ist der erhöhte Abstand von zwei Metern einzuhalten.
- Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind.
- Die Verpflichtung zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht auch am Sitzplatz.
- Es muss sichergestellt werden, dass Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
- Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.
Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich
- Die Zuschauerzahl ist unter Berücksichtigung der erhöhten Abstände von 2 Metern zwischen Haushaltsgemeinschaften zu beschränken.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht dauerhaft, auch am Sitzplatz.
- Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
- Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind, insbesondere, dass niemand offensichtlich falsche persönliche Daten angibt.
- Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.
Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II, Berufskollegs)
- Für weiterführende Schulen der besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Diese Verpflichtung gilt für Schüler/Innen auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Zusätzlich ergeht ein Hinweis an Unternehmen, Behörden und Institutionen. Dort wird allen Verantwortlichen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Betroffenen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes insbesondere in Besprechungen, bei gemeinsamen Pausenzeiten und in Fahrgemeinschaften dringend empfohlen.
Auch in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz) gelten ab sofort weitergehende Einschränkungen der Besuchskontakte.
Die Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 31.10.2020 und sind auf dieser Seite unter „Allgemeinverfügungen“ nachzulesen. Die Regelungen der aktuellen Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.
Meldeformular für Grenzpendler ist online
Nach der Coronaschutzverordnung müssen Grenzpendler sich einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar die Grenze zum Arbeiten, für den Besuch der Schule, der Universität oder aus medizinischen Gründen überqueren. Um das zu erleichtern hat das Gesundheitsamt ein Formular entwickelt, das von betroffenen Personen einmalig unter https://www.staedteregion-aachen.de/grenzpendler auszufüllen ist.
Betroffen sind außerdem solche Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten
Appell der Krisenstäbe zum Ferienstart: Bitte halten Sie sich überall an die geltenden Regelungen!
Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen sowie ganz besonders in den Städten Aachen und Alsdorf appellieren die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen an die Menschen, die geltenden Maßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten! „Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Allein von heute Morgen bis Mittag (09.10.2020) haben wir wieder mehr als 40 positive Fälle zu verzeichnen, davon über 20 in Aachen“, sagt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es ist schon jetzt absehbar, dass wir auch nach dem Wochenende in der StädteRegion weiterhin eine Inzidenz von über 35 sowie in Aachen und Alsdorf von über 50 haben werden. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist epedimiologisch auch sinnvoll“, ergänzt Ziemons. Grundsätzlich sind zudem die AHA + L Regeln zu beachten: Alltagsmaske, Hygieneregeln, Abstand und stoßlüften in geschlossenen Räumen. Dies gilt besonders für Feiern, Veranstaltungen und gemeinsame Fahrten in PKWs.
Aachen laut RKI kein Risikogebiet!
Zur Frage, ob Aachen und Alsdorf nun als innerdeutsches Risikogebiet zu sehen sind, haben Stadt und StädteRegion Aachen eine eindeutige Antwort: Das Robert-Koch-Institut betrachtet immer das Gebiet eines Gesundheitsamtes. Das bedeutet in diesem fall die gesamte StädteRegion Aachen. Erst, wenn sich diese Praxis ändern sollte, käme eine Ausweisung der einzelnen Städte mit Fallinzidenzen über 50 als Risikogebiete in Betracht. Um sicher zu gehen, sollten sich Reisende auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) die aktuelle Liste der Risikogebiete anschauen.
Meldeformular für Grenzpendler ist online.
Nach der Coronaschutzverordnung müssen Grenzpendler sich einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar die Grenze zum Arbeiten, für den Besuch der Schule, der Universität oder aus medizinischen Gründen überqueren. Um das zu erleichtern hat das Gesundheitsamt ein Formular entwickelt, das von betroffenen Personen einmalig unter https://www.staedteregion-aachen.de/grenzpendler auszufüllen ist.
Betroffen sind außerdem solche Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 09. Oktober, 10:00 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 39 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3027. 2664 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Hinzugekommen sind eine Frau (geb. 1949) und ein Mann (geb. 1933). Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 254 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 38,6.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/ Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 142/1515/48,2
Alsdorf: 38/242/63,6
Baesweiler: 13/130/40,6
Eschweiler: 12/234/19,5
Herzogenrath: 13/246/19,4
Monschau: 2/69/17,1
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 1/83/6,5
Stolberg: 20/253/33,7
Würselen: 13/233/31
Gesamt: 254/3027/38,6
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zum kommunenscharfen Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Auf dieser Grundlage treten ab einer Inzidenz über 35 besondere Regelungen für private Feste innerhalb von öffentlichne und gemieteten Räumen, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte, sowie Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Kraft. Ab einer Inzidenz von 50 gelten noch strengere Regelungen. Den vollständigen Maßnahmenkatalog findet man als PDF-Datei auf dieser Seite.
Allgemeinverfügungen
Für das Gebiet der StädteRegion Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell über 35. Somit gelten besondere Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind. Die Allgemeinverfügung der StädteRegion Aachen ist als PFD-Datei unter „Allgemeinverfügungen“ zu finden.
In Alsdorf und Aachen liegt bzw. lag die Inzidenz über 50. Daher gelten hier noch strengere Regelungen als in den übrigen Kommunen. Die Allgemeinverfügungen sind ebenfalls als PDF-Datei auf dieser Seite zu finden.
Die Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 31.10.2020. Die Regelungen der aktuellen Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.
Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung:
Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.
Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen Ausnahmetatbestände regelmäßig erfüllen, genügen der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens.
Zu den Ausnahmetatbeständen gehören
- Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
- Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
Belgien und weite Teile der Niederlande sind jetzt Risikogebiete
Nachdem die Bundesregierung bereits vor einer Woche wegen steigender Corona-Infektionszahlen für ganz Belgien eine Reisewarnung ausgesprochen hatte, gilt diese nunmehr (seit 07.10.2020) auch für weite Teile der Niederlande. Nur die Provinz Zeeland ist aktuell noch kein Risikogebiet. Bisher waren dort erst drei von zwölf Provinzen als Risikogebiete eingestuft. Zentrales Kriterium für die Einstufung durch das Robert-Koch-Institut ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 50. Für beide Nachbarländer gelten selbstverständlich die oben aufgeführten Regelungen der Coronaeinreiseverordnung. Und auch hier gilt die Ausnahme, dass Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen sind!
Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Infoblatt für Einreisende erarbeitet, auf dem alle wichtigen Informationen übersichtlich und verständlich zusammengefasst sind. Das Infoblatt ist in den Sprachen Englisch, Französisch und Türkisch verfügbar (https://www.mags.nrw/coronavirus) .
Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, in Pausenräumen und bei Fahrgemeinschaften in PKWs, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher appellieren die Krisenstäbe an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist epedimiologisch auch sinnvoll.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 08. Oktober, 10:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 52 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2988. 2638 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 107. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 243 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 38,1. Ab heute werden landesweit als Bezugsgröße die Einwohnerzahlen des Stichtages 31.12.2019 herangezogen.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune/Aktive Fälle/Gesamt/Sieben-Tage-Inzidenz): Aachen: 138/1496/50,2, Alsdorf 42/235/53, Baesweiler 10/127/29,5, Eschweiler 10/232/17,7, Herzogenrath: 11/244/28, Monschau: 1/68/8,6, Roetgen: 0/22/0, Simmerath: 0/82/0, Stolberg: 17/249/30,1, Würselen: 14/233/33,5, Gesamt: 243/2988/38,1
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zum kommunenscharfen Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Auf dieser Grundlage treten ab einer Inzidenz über 35 besondere Regelungen für private Feste innerhalb von öffentliche und gemieteten Räumen, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte, sowie Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Kraft. Den kompletten Maßnahmenkatalog finden Sie auf dieser Seite unter „Informationen“.
Die Regelungen der geltenden Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.
Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung:
Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.
Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen Ausnahmetatbestände regelmäßig erfüllen, genügen der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens.
Zu den Ausnahmetatbeständen gehören
- Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
- Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
Belgien und weite Teile der Niederlande sind jetzt Risikogebiete
Nachdem die Bundesregierung bereits vor einer Woche wegen steigender Corona-Infektionszahlen für ganz Belgien eine Reisewarnung ausgesprochen hatte, gilt diese nunmehr (seit 07.10.2020) auch für weite Teile der Niederlande. Nur die Provinz Zeeland ist aktuell noch kein Risikogebiet. Bisher waren dort erst drei von zwölf Provinzen als Risikogebiete eingestuft. Zentrales Kriterium für die Einstufung durch das Robert-Koch-Institut ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 50. Für beide Nachbarländer gelten selbstverständlich die oben aufgeführten Regelungen der Coronaeinreiseverordnung. Und auch hier gilt die Ausnahme, dass Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen sind!
Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Infoblatt für Einreisende erarbeitet, auf dem alle wichtigen Informationen übersichtlich und verständlich zusammengefasst sind. Das Infoblatt ist in den Sprachen Englisch, Französisch und Türkisch verfügbar (https://www.mags.nrw/coronavirus) .Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, in Pausenräumen und bei Fahrgemeinschaften in PKWs, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher appellieren die Krisenstäbe an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist epedimiologisch auch sinnvoll.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 07. Oktober, 11:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 45 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2936. 2617 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 107. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 212 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 36,4.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommune (Kommune: Aktive Fälle/Fälle gesamt/7-Tages-Inzidenz):
Aachen: 124/1468/49,4
Alsdorf: 38/229/57,1
Baesweiler: 8/125/32,3
Eschweiler: 6/227/10,8
Herzogenrath: 12/242/25,7
Monschau: 1/68/8
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 0/82/0
Stolberg: 10/241/17,4
Würselen: 13/232/31,8
Gesamt: 212/2936/36,4
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zum kommunenscharfen Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Auf dieser Grundlage treten ab einer Inzidenz über 35 besondere Regelungen für private Feste innerhalb von öffentliche und gemieteten Räumen, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte, sowie Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Kraft. Den kompletten Maßnahmenkatalog finden Sie als PDF-Datei auf dieser seite in der Rubrik „Informationen“.
Die Regelungen der geltenden Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.
Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung: Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.
Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen der Ausnahmetatbestände regelmäßig erfüllen, dass sie der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens genügen.
Zu den Ausnahmetatbeständen gehören
- Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
- Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 06. Oktober, 09:00 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 8 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2891. 2601 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 107. Hinzugekommen ist ein 76-jähriger Mann. Damit sind aktuell 183 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtergebnis): Aachen: 111/1445, Alsdorf 31/221, Baesweiler: 4/120, Eschweiler 4/226, Herzogenrath 13/240, Monschau 0/67, Roetgen 0/22, Simmerath 0/82, Stolberg 10/240, Würselen 10/228. Gesamt 183/2891
Sieben-Tage-Inzidenz: 31,2
Coronavirus: Kleiner Grenzverkehr in der StädteRegion Aachen (Stand 05.10.2020)
Der „kleine Grenzverkehr“ unter anderem nach Belgien zieht derzeit keine 14-tägige Quarantäne nach sich zieht. Wer nur ganz kurz auf die andere Seite der Grenze fährt, um kleinere Besorgungen zu erledigen, sollte sich nicht beim Gesundheitsamt melden. Alle technischen und personellen Ressourcen werden für die Kontaktpersonennachverfolgung benötigt. Das Ziel bei aller Vorsicht: Der Alltag in der Grenzregion soll so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, natürlich immer mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 05. Oktober, 10:00 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 71 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2883. 2571 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Damit sind aktuell 206 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 125/1439, Alsdorf: 33/221, Baesweiler: 4/120, Eschweiler: 10/226, Herzogenrath: 15/240, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 9/239, Würselen: 10/227. Gesamt: 206/2883
Sieben-Tage-Inzidenz: 31,7
Stadt Aachen
In der Stadt Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 44,7. Daher swind derzeit folgende Maßnahmen in Kraft:
Besondere Kontrollmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen.
- Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordner) ist sicherzustellen, dass das Hygienekonzept sehr genau beachtet wird.
- Abstände sind auf 2 Meter zu erhöhen.
- Die Abstände (auch vor Sanitäranlagen, Einlass etc.) sind zu kontrollieren.
- Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen ist der erhöhte Abstand von 2 Metern einzuhalten.
- Sitzplandokumentationen mit Namen sind zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt).
- Eine Maskenpflicht ist auch am Platz vorzusehen.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
Private Feste aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen
- Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 50
- Anzeigepflicht beim Ordnungsamt bei mehr als 25 Personen
Sportveranstaltungen im Innenbereich
- Beschränkung der Zuschauerzahl auf eine Einhaltung der Abstände von 2 Metern zwischen Haushaltsgemeinschaften.
- Es herrscht eine dauerhafte Maskenpflicht.
- Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
- Es ist eine Dokumentation mit Daten der anwesenden Personen zur besonderen Rückverfolgbarkeit zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt).
- Oktober 2020: Alkuin-Realschule in Aachen bis zu den Herbstferien geschlossen
Eine Lehrperson der Alkuin Realschule wurde positiv auf das Corona-Virus getestet. Aufgrund einer Veranstaltung, an der fast das komplette Lehrerkollegium teilgenommen hat, wird die Alkuin Realschule faktisch bis zu den Herbstferien geschlossen sein. Bei der Veranstaltung wurden AHA-Regeln nicht konsequent eingehalten. Die Lehrerinnen und Lehrer sind in häuslicher Quarantäne, dürfen aber, soweit symptomlos, von zuhause aus weiter arbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler der Schule sind nicht automatisch in Quarantäne, die betreffende Lehrperson hat im Unterricht Maske getragen. Im Schulalltag wurden alle Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten sowie Mund-Nasenschutz getragen, so dass für Schülerinnen, Schüler und deren Eltern grundsätzlich kein Grund zur Sorge besteht.
Sollte es einzelne betroffene Schülerinnen oder Schüler geben, werden diese vom Gesundheitsamt informiert.
02.10.2020: Steigende Corona-Fallzahlen: In der Stadt Alsdorf gelten ab dem 03. Oktober strengere Regeln.
StädteRegion Aachen. Für die Stadt Alsdorf gelten ab dem 03. Oktober erweiterte Maßnahmen zum Infektionsschutz. Das ist das Ergebnis der Beratungen der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen. Eine Grundlage für das gemeinsame Handeln in den Krisenstäben von Stadt und StädteRegion ist die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage in einer Kommune. Für die StädteRegion Aachen insgesamt liegt die sogenannte „Sieben-Tage-Inzidenz“ heute (02.10.2020) bei 30,4. Betrachtet man die Stadt Alsdorf separat, liegt sie bei 50,5. „Insgesamt gilt für die StädteRegion Aachen derzeit besondere Wachsamkeit“, so Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier. „Zwingend müssen Schutzmaßnahmen dann angeordnet werden, wenn der Schwellenwert von 50 für die gesamte StädteRegion Aachen überschritten ist. In dieser sensiblen Situation werden wir natürlich nicht warten, bis der Schwellenwert für die ganze StädteRegion überschritten ist, sondern auch auf einzelne Kommunen bezogen proaktiv handeln!“ Alle Menschen in der StädteRegion Aachen werden gebeten, die Situation ernst zu nehmen und sich umsichtig zu verhalten. In der Stadt Alsdorf gelten folgende Auflagen:
Öffentliche Veranstaltungen:
- Abstände sind auf 2,00 m zu erhöhen.
- Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordner) ist sicherzustellen, dass das Hygienekonzept sehr genau beachtet wird.
- Die Abstände (auch vor Sanitäranlagen, Einlass etc.) sind zu kontrollieren.
- Sitzplandokumentationen mit Namen sind zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt).
- Eine Maskenpflicht ist auch am Platz vorzusehen.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
- Es sollen nur Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen die Abstände eingehalten werden.
- Verbot des Ausschanks und Konsums von alkoholischen Getränken
Private Feste aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen:
- Genehmigungspflicht ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen
- Hygienekonzept erforderlich
Auflagen für Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich:
- Beschränkung der Zuschauerzahl auf eine Einhaltung der Abstände von 2 m zwischen Haushaltsgemeinschaften
- Es herrscht eine dauerhafte Maskenpflicht
- Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
- Es ist eine Dokumentation mit Daten der anwesenden Personen zur besonderen Rückverfolgbarkeit zu erstellen
- Verbot des Ausschanks und Konsums von alkoholischen Getränken
Auflagen für weiterführende Schulen (Sek. I und II, Berufskollegs):
- Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auch am Sitzplatz, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Außerdem gelten seit dem 30. September in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen Einschränkungen für Besuchskontakte, um diese sensibile Personengruppe zu schützen. Gemeint sind hier Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Hier gilt:
- Die Besuche dürfen nur in abgetrennten Arealen oder im Außenbereich stattfinden; in jedem Fall ist sicherzustellen, dass Besucher nicht mit anderen Bewohnern oder Mitarbeitern in Kontakt kommen.
- Bei den Besuchen sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen, wie Abstände, Plexiglasscheiben etc., so dass ein physischer Kontakt zu Bewohnern ausgeschlossen werden kann.
- Bei den Besuchen herrscht eine Maskenpflicht für Besucher und Bewohner, sofern sie im abgetrennten Innenbereich einer Einrichtung stattfinden.
- Die Besuche sind auf 1 Stunde pro besuchter Person und maximal 2 Besucher pro Tag zu begrenzen, sofern diese im Innenbereich stattfinden.
- Ausnahmen aus ethisch-sozialen oder medizinischen Gründen sind zulässig.
- Sofern Bewohner die Einrichtung verlassen, um Personen zu treffen, ohne dass dabei Schutzmaßnahmen wie vorstehend beschrieben eingehalten werden, ist eine anschließende Quarantäne auf dem Bewohnerzimmer von 14 Tagen erforderlich.
Insgesamt werden die üblichen Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung intensiviert, insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Freitag, 2. Oktober, 10 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 36 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2812. 2524 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Damit sind aktuell 182 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 109/1395, Alsdorf: 32/212, Baesweiler: 4/119, Eschweiler: 12/223, Herzogenrath: 14/237, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 7/234, Würselen: 4/221. Gesamt: 182/2812.
Sieben-Tage-Inzidenz: 30,4.
Stadt Aachen
In der Stadt Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 40. Daher treten ab sofort folgende Maßnahmen in Kraft:
Besondere Kontrollmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen.
- Abstände sind auf 2,00m zu erhöhen
- durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordner) ist sicherzustellen, dass das Hygienekonzept sehr genau beachtet wird
- die Abstände (auch vor Sanitäranlagen, Einlass etc.) sind zu kontrollieren
- Sitzplandokumentationen mit Namen sind zu erstellen
- es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt)
- eine Maskenpflicht ist auch am Platz vorzusehen
- es muss sichergestellt werden, dass die Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen
- es sollen nur Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen die Abstände eingehalten werden.
Private Feste aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen
- Genehmigungspflichtig
- Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 50
Sportveranstaltungen im Innenbereich
- Sportveranstaltungen im Innenbereich
- Beschränkung der Zuschauerzahl auf eine Einhaltung der Abstände von 2 m zwischen Haushaltsgemeinschaften
- Es herrscht eine dauerhafte Maskenpflicht.
- Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
- Es ist eine Dokumentation mit Daten der anwesenden Personen zur besonderen Rückverfolgbarkeit zu erstellen.
Coronaschutz-Verordnung: Veränderungen und Ergänzungen gibt es beispielsweise für private Feiern. Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt.
In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt. Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie. Bund und Länder haben beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt.
Coronaeinreise-Verordnung: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden (Tel: 0241/5198-5300 oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de). Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.
Von den Verpflichtungen ausgenommen sind Personen, die – täglich oder für bis zu fünf Tage – beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung, ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen aus einem Risikogebiet in das Bundesgebiet einreisen. Nach der Ausweisung Belgiens als Risikogebiet durch das RKI sind also Grenzpendler von der Melde- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen!
Ferner gelten Ausnahmen für den grenzüberschreitenden Personen- und Warentransport sowie für triftige Einreisegründe. Gründe sind beispielsweise Hochzeiten, Sorge- und Umgangsrechte, Besuche von Lebenspartnern oder Verwandten sowie die Pflege und Betreuung schutzwürdiger Personen. Diese Ausnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Aufenthaltsdauer unter 72 Stunden (3 Tage) liegt und gelten nur, soweit die Personen keine Symptome zeigen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.
Möglich ist nach wie vor auch eine Freitestung durch ein anerkanntes Labor. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein. Nach der Einreise kann durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.
Coronabetreuungs-Verordnung: Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb: Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel). Seit dem 1. Oktober 2020 gilt eine neue Regelung für den Unterricht in der Primarstufe. Danach ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht mehr. Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten – wie auch für die Klassen der Sekundarstufe I und für alle älteren Schülerinnen und Schüler – ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel). Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet.
Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. Oktober 2020.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 01. Oktober, 10:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 42 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2776. 2495 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Damit sind aktuell 175 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 95/1371, Alsdorf: 43/210, Baesweiler: 6/119, Eschweiler: 11/222, Herzogenrath: 9/231, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 7/232, Würselen: 4/220. Gesamt: 175/2776
Sieben-Tage-Inzidenz: 27,9.
Coronaschutz-Verordnung: Veränderungen und Ergänzungen gibt es beispielsweise für private Feiern. Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt.
In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt. Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie.
Bund und Länder haben beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt.
Coronaeinreiseverordnung: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden (Tel: 0241/5198-5300 oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de). Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.
Von den Verpflichtungen ausgenommen sind Personen, die – täglich oder für bis zu fünf Tage – beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung, ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen aus einem Risikogebiet in das Bundesgebiet einreisen. Nach der Ausweisung Belgiens als Risikogebiet durch das RKI sind also Grenzpendler von der Melde- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen!
Ferner gelten Ausnahmen für den grenzüberschreitenden Personen- und Warentransport sowie für triftige Einreisegründe. Gründe sind beispielsweise Hochzeiten, Sorge- und Umgangsrechte, Besuche von Lebenspartnern oder Verwandten sowie die Pflege und Betreuung schutzwürdiger Personen. Diese Ausnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Aufenthaltsdauer unter 72 Stunden (3 Tage) liegt und gelten nur, soweit die Personen keine Symptome zeigen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.
Möglich ist nach wie vor auch eine Freitestung durch ein anerkanntes Labor. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein. Nach der Einreise kann durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.
Coronabetreuungs-Verordnung: Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb: Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel).
Ab heute dem 1. Oktober 2020 gilt eine neue Regelung für den Unterricht in der Primarstufe. Danach ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht mehr. Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten – wie auch für die Klassen der Sekundarstufe I und für alle älteren Schülerinnen und Schüler – ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel).
Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet; nachzulesen auf dieser Seite (Informationen).
Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. Oktober 2020.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 30. September, 10:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 16 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2734. 2476 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Hinzugekommen ist eine 88-jährige Frau. Damit sind aktuell 152 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 80/1342, Alsdorf: 38/203, Baesweiler: 3/116, Eschweiler: 11/221, Herzogenrath: 8/230, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 8/231, Würselen: 4/220. Gesamt: 152/2734
Sieben-Tage-Inzidenz: 24,1
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 29. September, 09:15 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 11 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2718. 2464 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 105. Damit sind aktuell 149 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen (81/1333), Alsdorf (38/202), Baesweiler (4/116), Eschweiler (10/220), Herzogenrath (5/227), Monschau (0/67), Roetgen (0/22), Simmerath (0/82), Stolberg (8/230), Würselen (3/219), Gesamtergebnis (149/2718). Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 24,1.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 28. September, 11:00 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 64 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 25.09.2020. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2707. Statistisch betrachtet gelten nun 2442 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 105. Hinzugekommen ist ein 86-jähriger Mann. Damit sind aktuell 160 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 84/1325, Alsdorf: 41/202, Baesweiler: 4/115, Eschweiler: 9/219, Herzogenrath: 6/227, Monschau: 1/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 13/230, Würselen: 2/218. Gesamt: 160/2707.
Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 25.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 25. September, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 22 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2643. 2415 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 124 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 60/1293, Alsdorf: 35/189, Baesweiler: 4/114, Eschweiler: 8/212, Herzogenrath: 5/224, Monschau: 1/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/82, Stolberg: 8/223, Würselen: 2/217. Gesamt: 124/2643.
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 16,7.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 24. September, 09:00 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 21 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2621. 2398 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 119 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 55/1279, Alsdorf: 33/185, Baesweiler: 4/114, Eschweiler: 11/211, Herzogenrath: 3/222, Monschau: 2/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/82, Stolberg: 8/222, Würselen: 2/217. Gesamt: 119/2621. Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 17,8.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Mittwoch, 23.09.2020, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 16 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2600. 2387 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 109 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 51/1268, Alsdorf: 29/179, Baesweiler: 4/114, Eschweiler: 12/211, Herzogenrath: 2/221, Monschau: 2/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/82, Stolberg: 6/220, Würselen: 2/216. Gesamt: 109/2600.
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 17,5.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 22. September, 09:00 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2584 positive Fälle, somit 16 mehr als Montag, den 21.09.2020. 2369 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 111 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 50/1261, Alsdorf: 27/175, Baesweiler: 1/111, Eschweiler: 17/211, Herzogenrath: 3/221, Monschau: 1/66, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 7/220, Würselen: 4/216. Gesamt: 111/2584.
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 19,3.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Montag, 21.09.2020, 10:00 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2568 positive Fälle, somit 18 mehr als Freitag, den 18.09.2020. 2350 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Hinzugekommen ist ein 88-jähriger Mann. Damit sind aktuell 114 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 52/1252, Alsdorf: 28/174, Baesweiler: 2/111, Eschweiler: 15/208, Herzogenrath: 4/221, Monschau: 1/66, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 4/217, Würselen: 6/216. Gesamt: 114/2568.
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 19,6.
Coronaeinreiseverordnung:
Die Coronaeinreiseverordnung vom 15. September 2020 wurde um den Hinweis ergänzt, dass eine Durchreise auf direktem Weg und ohne Übernachtung im Risikogebiet nicht als Aufenthalt gilt. Generell gilt weiterhin, dass Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet hinzuweisen. Diese Personen sind ferner für die Dauer von 14 Tagen seit der Einreise verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, das zuständige Gesundheitsamt hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Verordnung tritt am Tag mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 18. September, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2550 positive Fälle, somit 28 mehr als Donnerstag, den 17.09.2020. 2326 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 121 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 61/1248, Alsdorf: 17/162, Baesweiler: 3/111, Eschweiler: 16/207, Herzogenrath: 4/221, Monschau: 1/66, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 7/216, Würselen: 10/216, Gesamt: 121/2550.
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 21,8.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 17. September, 09:00 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2522 positive Fälle, somit 19 mehr als Mittwoch, den 16.09.2020. 2309 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 110 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 58/1232, Alsdorf: 15/158, Baesweiler: 2/110, Eschweiler: 13/203, Herzogenrath: 4/220, Monschau: 1/66, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 6/215, Würselen: 9/215. Gesamt: 110/2522.
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 19,8.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 16. September, 10:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2503 positive Fälle, somit 26 mehr als Dienstag, den 15.09.2020. 2297 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 103 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 57/1224, Alsdorf: 13/154, Baesweiler: 2/110, Eschweiler: 13/200, Herzogenrath: 4/220, Monschau: 0/65, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 5/214, Würselen: 7/213.
Gesamt: 103/2503.
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 18,5.
Coronaschutzverordnung
Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung bis zum 30. September verlängert. Es handelt sich um eine weitestgehend inhaltsgleiche Fortschreibung der bekannten Regelungen. Veränderungen gibt es vornehmlich im Bereich des Sports: Bei Sportveranstaltungen können künftig auch mehr als 300 Zuschauer zugelassen werden. Es gelten die gleichen Vorgaben wie für andere Veranstaltungen. Für bundesweite Teamsportveranstaltungen gibt es darüber hinaus eine Sonderregelung. Kontaktsport ist jetzt auch dann für zwei komplette Mannschaften möglich, wenn hierzu insgesamt mehr als 30 Spielerinnen und Spieler zählen.
Geregelt wurde in der aktuellen Verordnung zudem, dass gesundheitliche Gründe zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab dem 23. September 2020 durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden müssen.
Der vom Oberverwaltungsgericht freigegebene Bereich der Prostitution wurde in einem eigenen Abschnitt der Hygiene- und Infektionsschutzregelungen (Anlage zur CoronaSchutzVO) grundlegend festgelegt.
Coronabetreuungsverordnung und Coronaeinreiseverordnung
Die Regelungen der Coronaeinreiseverordnung und der Coronabetreuungsverordnung wurden unverändert bis zum 30. September 2020 verlängert. Allerdings sind seit Dienstag (15.09.2020) Corona-Tests für Reisende, die aus Nicht-Risikogebieten zurückkehren, nicht mehr kostenlos. Nur für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und für Personen mit behördlicher Anordnung beziehungsweise einem Warnhinweis auf der Corona-App sind die Tests noch kostenlos.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 15. September, 08:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2477 positive Fälle, somit 18 mehr als Montag, den 14.09.2020. 2288 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 86 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 47/1210, Alsdorf: 10/151, Baesweiler: 2/110, Eschweiler: 13/195, Herzogenrath: 3/219, Monschau: 0/65, Roetgen: 1/22, Simmerath: 0/80, Stolberg: 5/214, Würselen: 5/211, Gesamt: 86/2477.
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 15,1.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 14. September, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2459 positive Fälle, somit 30 mehr als am Freitag, dem 11.09.2020. 2283 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 73 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 40/1200, Alsdorf: 10/150, Baesweiler: 1/109, Eschweiler: 11/193, Herzogenrath: 4/219, Monschau: 0/65, Roetgen: 1/22, Simmerath: 0/80, Stolberg: 0/209, Würselen: 5/211. Ein Kontakt ist bislang noch ohne Adresse erfasst und wird im Laufe des Tages der entsprechenden Kommune zugeordnet. Gesamt: 73/2459
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 12,6.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 11. September, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2429 positive Fälle (davon 1186 in der Stadt Aachen). 2271 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 55 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 30/1186, Alsdorf: 8/145, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 10/190, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 0/80, Stolberg: 0/209, Würselen: 5/209. Gesamt: 55/2429.
Sieben-Tage-Inzidenz: 8,1.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 10. September, 09:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2412 positive Fälle (davon 1178 in der Stadt Aachen). 2263 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 46 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert. Sieben-Tage-Inzidenz: 6,1.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 26/1178, Alsdorf: 8/143, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 5/185, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 0/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 3/207. Gesamt: 46/2412.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 09. September, 09:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2400 positive Fälle (davon 1171 in der Stadt Aachen). 2260 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 37 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 20/1171, Alsdorf: 7/142, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 3/182, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 2/206. Gesamt: 37/2400.
Sieben-Tage-Inzidenz: 5,4.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 09. September, 09:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2400 positive Fälle (davon 1171 in der Stadt Aachen). 2260 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 37 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 20/1171, Alsdorf: 7/142, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 3/182, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 2/206. Gesamt: 37/2400.
Sieben-Tage-Inzidenz: 5,4.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 08. September, 09:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2393 positive Fälle (davon 1166 in der Stadt Aachen). 2258 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 32 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 17/1166, Alsdorf: 5/140, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 3/182, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 2/206. Gesamt: 32/2393.
Sieben-Tage-Inzidenz: 5,4.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 07. September, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2389 positive Fälle (davon 1164 in der Stadt Aachen). 2247 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 39 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 22/1164, Alsdorf: 6/140, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 3/181, Herzogenrath: 2/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 2/205. Gesamt: 39/2389.
Sieben-Tage-Inzidenz: 6,5.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 04. September, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2384 positive Fälle (davon 1161 in der Stadt Aachen). 2235 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 46 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen.
In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 6,3.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 22/1161, Alsdorf: 6/139, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 4/182, Herzogenrath: 2/215, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 7/209, Würselen: 3/204. Gesamt: 46/2384.
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO):
Am 1. September wurde die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens gibt es nur wenige Änderungen. Weiterhin gilt die AHA-Regel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen! Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde in der aktuellen Verordnung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 50 Euro geahndet. In öffentlichen Verkehrsmitteln werden bei Verstoß weiterhin 150 Euro Bußgeld fällig.
Ebenfalls wurde klargestellt, dass bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 in Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in möglichen Warteschlangen vor den Wahllokalen eine Maskenpflicht gilt. Einzig für Mitglieder von Wahlvorständen kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander und zu Wählerinnen und Wählern zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.
Bei Veranstaltungen, an denen nicht mehr als 300 Personen teilnehmen, müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln aus der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Nehmen mehr als 300 Personen teil, muss ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dieses muss ab 500 Teilnehmern zusätzlich darlegen, wie die An- und Abreise unter Einhaltung des Infektionsschutzes funktionieren kann. Es muss von der örtlichen Ordnungsbehörde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
Es gelten verschiedene Teilnehmerobergrenzen für die einzelnen Veranstaltungsarten:
- Für private Feste, die einen herausragenden Anlass wie zum Beispiel besondere Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen haben, gilt weiterhin eine Obergrenze von 150 Personen.
- An Sportveranstaltungen und Wettkämpfen dürfen weiterhin 300 Zuschauer teilhaben.
- Konzerte, Kongresse, Messen, sonstige Kulturveranstaltungen und Versammlungen können nach Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts von den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
- Sollte eine Veranstaltung mit über 1000 Besuchern geplant werden, muss der Durchführung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestimmt werden.
Schulen und Kitas: Auch die Coronabetreuungsverordnung wurde vom Land NRW mit Gültigkeit bis 15. September 2020 erneuert. Zentraler Punkt ist, dass nun im Land NRW die Pflicht, im Unterricht an den weiterführenden Schulen eine Maske zu tragen, entfallen ist. Schulen können für ihren Bereich entgegen dieser Landesregelung keine Maskenpflicht anordnen, allerdings sehr wohl eine dringende Empfehlung zum weiteren Tragen der Masken aussprechen.
Sollte in einer Schule oder einer Kita ein positiver Coronafall auftreten, wird das Gesundheitsamt in jedem Fall die engen Kontaktpersonen ermitteln. Bei einer Klasse, in der weiterhin freiwillig die Masken getragen werden, gibt es dann aus diesem schulischen Umfeld keine engen Kontaktpersonen. Wenn allerdings alle Schüler und Lehrer keine Masken im Unterricht tragen, sind hingegen alle Personen, die mit dem corona-positiven Schüler oder Lehrer in einem Klassenraum gesessen haben, enge Kontaktpersonen. Sie müssen sich dann in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.
Beim Gesundheitsamt, aber auch den Schulämtern und Schulträgern kommen verstärkt Fragen zu den Regelungen in den Bildungseinrichtungen an. Aus diesem Grund ist eine aktuelle Liste der meistgestellten Fragen und Antworten erarbeitet worden. Sie ist auf dieser Seite als PDF-Datei verfügbar.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300) oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden. Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.
Die vollständige Freistellung von der Verpflichtung, sich in Quarantäne zur begeben, ist für Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben oder zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten, nun an die Voraussetzung geknüpft, dass der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert.
Alle Reiserückkehrer können sich in vertragsärztlichen Praxen und den mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig und kostenlos auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, wenn also kein Coronavirus nachgewiesen wird, kann mit der „Freitestung“ die Quarantänepflicht durch das Gesundheitsamt vorzeitig beendet werden. Ein kostenloser Test ist beim Gesundheitsamt NICHT möglich.
Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 15. September 2020.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 03. September, 09:15 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2378 positive Fälle (davon 1157 in der Stadt Aachen). 2224 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 51 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen. In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 8,1.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle) Aachen: 23/1157, Alsdorf: 7/139, Baesweiler: 1/107, Eschweiler: 5/181, Herzogenrath: 2/215, Monschau: 1/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 8/209, Würselen: 3/204. Gesamt: 51/2378.
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO):
Am 1. September wurde die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens gibt es nur wenige Änderungen. Weiterhin gilt die AHA-Regel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen!
Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde in der aktuellen Verordnung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 50 Euro geahndet. In öffentlichen Verkehrsmitteln werden bei Verstoß weiterhin 150 Euro Bußgeld fällig.
Ebenfalls wurde klargestellt, dass bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 in Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in möglichen Warteschlangen vor den Wahllokalen eine Maskenpflicht gilt. Einzig für Mitglieder von Wahlvorständen kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander und zu Wählerinnen und Wählern zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.
Bei Veranstaltungen, an denen nicht mehr als 300 Personen teilnehmen, müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln aus der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Nehmen mehr als 300 Personen teil, muss ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dieses muss ab 500 Teilnehmern zusätzlich darlegen, wie die An- und Abreise unter Einhaltung des Infektionsschutzes funktionieren kann. Es muss von der örtlichen Ordnungsbehörde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
Es gelten verschiedene Teilnehmerobergrenzen für die einzelnen Veranstaltungsarten:
- Für private Feste, die einen herausragenden Anlass wie zum Beispiel besondere Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen haben, gilt weiterhin eine Obergrenze von 150 Personen.
- An Sportveranstaltungen und Wettkämpfen dürfen weiterhin 300 Zuschauer teilhaben.
- Konzerte, Kongresse, Messen, sonstige Kulturveranstaltungen und Versammlungen können nach Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts von den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
- Sollte eine Veranstaltung mit über 1000 Besuchern geplant werden, muss der Durchführung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestimmt werden.
Schulen und Kitas
Auch die Coronabetreuungsverordnung wurde vom Land NRW mit Gültigkeit bis 15. September 2020 erneuert. Zentraler Punkt ist, dass nun im Land NRW die Pflicht, im Unterricht an den weiterführenden Schulen eine Maske zu tragen, entfallen ist. Schulen können für ihren Bereich entgegen dieser Landesregelung keine Maskenpflicht anordnen, allerdings sehr wohl eine dringende Empfehlung zum weiteren Tragen der Masken aussprechen.
Sollte in einer Schule oder einer Kita ein positiver Coronafall auftreten, wird das Gesundheitsamt in jedem Fall die engen Kontaktpersonen ermitteln. Bei einer Klasse, in der weiterhin freiwillig die Masken getragen werden, gibt es dann aus diesem schulischen Umfeld keine engen Kontaktpersonen. Wenn allerdings alle Schüler und Lehrer keine Masken im Unterricht tragen, sind hingegen alle Personen, die mit dem corona-positiven Schüler oder Lehrer in einem Klassenraum gesessen haben, enge Kontaktpersonen. Sie müssen sich dann in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.
Beim Gesundheitsamt, aber auch den Schulämtern und Schulträgern kommen verstärkt Fragen zu den Regelungen in den Bildungseinrichtungen an. Aus diesem Grund ist eine aktuelle Liste der meistgestellten Fragen und Antworten erarbeitet worden. Sie ist auf dieser Seite verfügbar.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300) oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden. Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.
Die vollständige Freistellung von der Verpflichtung, sich in Quarantäne zur begeben, ist für Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben oder zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten, nun an die Voraussetzung geknüpft, dass der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert.
Alle Reiserückkehrer können sich in vertragsärztlichen Praxen und den mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig und kostenlos auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, wenn also kein Coronavirus nachgewiesen wird, kann mit der „Freitestung“ die Quarantänepflicht durch das Gesundheitsamt vorzeitig beendet werden. Ein kostenloser Test ist beim Gesundheitsamt NICHT möglich.
Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 15. September 2020.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Mittwoch, 02. September, 11:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2370 positive Fälle (davon 1151 in der Stadt Aachen). 2216 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 51 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen. In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 8,3.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune/Aktive Fälle/Gesamtzahl der Fälle): Aachen: 21/1151, Alsdorf: 8/139, Baesweiler: 2/107, Eschweiler: 4/180, Herzogenrath: 2/214, Monschau: 1/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 8/209, Würselen: 4/204. Gesamt: 51/2370
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO):
Am 1. September wurde die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens gibt es nur wenige Änderungen. Weiterhin gilt die AHA-Regel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen!
Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde in der aktuellen Verordnung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 50 Euro geahndet. In öffentlichen Verkehrsmitteln werden bei Verstoß weiterhin 150 Euro Bußgeld fällig.
Ebenfalls wurde klargestellt, dass bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 in Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in möglichen Warteschlangen vor den Wahllokalen eine Maskenpflicht gilt. Einzig für Mitglieder von Wahlvorständen kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander und zu Wählerinnen und Wählern zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.
Bei Veranstaltungen, an denen nicht mehr als 300 Personen teilnehmen, müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln aus der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Nehmen mehr als 300 Personen teil, muss ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dieses muss ab 500 Teilnehmern zusätzlich darlegen, wie die An- und Abreise unter Einhaltung des Infektionsschutzes funktionieren kann. Es muss von der örtlichen Ordnungsbehörde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
Es gelten verschiedene Teilnehmerobergrenzen für die einzelnen Veranstaltungsarten:
- Für private Feste, die einen herausragenden Anlass wie zum Beispiel besondere Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen haben, gilt weiterhin eine Obergrenze von 150 Personen.
- An Sportveranstaltungen und Wettkämpfen dürfen weiterhin 300 Zuschauer teilhaben.
- Konzerte, Kongresse, Messen, sonstige Kulturveranstaltungen und Versammlungen können nach Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts von den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
- Sollte eine Veranstaltung mit über 1000 Besuchern geplant werden, muss der Durchführung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestimmt werden.
Schulen und KitasAuch die Coronabetreuungsverordnung wurde vom Land NRW mit Gültigkeit bis 15. September 2020 erneuert. Zentraler Punkt ist, dass nun im Land NRW die Pflicht, im Unterricht an den weiterführenden Schulen eine Maske zu tragen, entfallen ist. Schulen können für ihren Bereich entgegen dieser Landesregelung keine Maskenpflicht anordnen, allerdings sehr wohl eine dringende Empfehlung zum weiteren Tragen der Masken aussprechen. Sollte in einer Schule oder einer Kita ein positiver Coronafall auftreten, wird das Gesundheitsamt in jedem Fall die engen Kontaktpersonen ermitteln. Bei einer Klasse, in der weiterhin freiwillig die Masken getragen werden, gibt es dann aus diesem schulischen Umfeld keine engen Kontaktpersonen. Wenn allerdings alle Schüler und Lehrer keine Masken im Unterricht tragen, sind hingegen alle Personen, die mit dem corona-positiven Schüler oder Lehrer in einem Klassenraum gesessen haben, enge Kontaktpersonen. Sie müssen sich dann in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.Beim Gesundheitsamt, aber auch den Schulämtern und Schulträgern kommen verstärkt Fragen zu den Regelungen in den Bildungseinrichtungen an. Aus diesem Grund ist eine aktuelle Liste der meistgestellten Fragen und Antworten erarbeitet worden. Sie ist auf dieser Seite als Download verfügbar.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Dienstag, 01. September, 09:15 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2363 positive Fälle. 2203 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Ein weiteres Todesopfer ist zu beklagen: Hinzugekommen ist eine 89-jährige Frau. Damit steigt die Gesamtzahl der gemeldeten Todesfälle auf 103. Es gibt aktuell 57 Menschen in der StädteRegion Aachen, die nachgewiesen mit Covid19 infiziert sind.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl der Fälle): Aachen: 21/1149, Alsdorf: 7/138, Baesweiler: 3/107, Eschweiler: 3/178, Herzogenrath: 5/214, Monschau: 1/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 10/208, Würselen: 6/203. Gesamt: 57/2363
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 7,0.