- Aktuell 530 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 249 in der Stadt Aachen). Ein weiterer Todesfall ist zu beklagen.
- Die Rechtsverordnung des Landes NRW ist nun in Kraft gesetzt. Das Kontaktverbot und weitere Maßnahmen gelten. Die Ordnungsbehörden vor Ort und die Polizei haben immer noch viel Arbeit in Parks und auf Plätzen und mit Partys. Mehrere Anzeigen wurden geschrieben.
- Die NRW Landesregierung hat geregelt, dass ab heute (23. März) auch Kinder einen Betreuungsanspruch haben, bei denen nur ein Elternteil eine so genannte Schlüsselperson in der kritischen Infrastruktur ist.
Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Montagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 530 positive Fälle gibt, davon 249 in der Stadt Aachen.
Es gibt einen weiteren Todesfall in einem städteregionalen Krankenhaus: Ein 1939 geborener, positiv auf Corona getesteter Mann aus Würselen ist gestorben. Somit erhöht sich die Zahl der Todesfälle in der StädteRegion Aachen auf sechs. Gezählt werden Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen der StädteRegion Aachen beheimatet sind.
Kontaktverbot und weitere Maßnahmen: In der Sitzung der Krisenstäbe wurde die vom Land erlassene Rechtsverordnung beraten. Die Feinheiten in der örtlichen Umsetzung werden im Laufe des Tages festgelegt.
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das jetzt in Kraft getreten ist. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.
Wir verweisen auf die ausführliche Pressemitteilung der NRW-Landesregierung: https://www.land.nrw
Weiterhin Partys und Verstöße: Die Landesregierung hat in der Rechtsverordnung formuliert, dass „die Behörden zur Umsetzung der Rechtsverordnung gehalten sind, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen“. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.
In Stadt und StädteRegion haben die Kräfte von Polizei und der Ordnungsbehörden auch am Wochenende immer noch Personenansammlungen in Parks und auf Bolz- sowie Spielplätzen aufgelöst. Auch mussten einige Partys aufgelöst werden, die Einsatzkräfte stießen zum Teil auf Unverständnis. Hier wurden Anzeigen gefertigt. Sogar einige Gaststätten-Betreiber in der Stadt Aachen haben das Verbot ignoriert. Ihre Geschäfte wurden geschlossen, in zwei Fällen auch gegen den Widerstand der Wirte. Auch hier folgten Anzeigen.
Neue Situation bei Schulen und Kitas: Die NRW Landesregierung hat geregelt, dass ab heute (23. März) auch Kinder einen Betreuungsanspruch haben, bei denen nur ein Elternteil eine so genannte Schlüsselperson ist. Bislang wurden nur Kinder betreut, wenn beide Erziehungsberechtigten solche Schlüsselpersonen in der kritischen Infrastruktur sind. Das Betreuungsangebot für diese Kinder wird bei nachgewiesenem Bedarf auch auf Wochenenden und die Osterferien ausgedehnt. Eltern müssen sich mit der Bescheinigung ihres Arbeitsgebers direkt an die jeweilige Schul- oder Kitaleitung wenden.
Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das jeweilige örtliche Jugendamt.
Abstrichzentrum: Das Kommunale Abstrichzentrum ist wochentags, 8 bis 18 Uhr, erreichbar. Aktuell kommt es zu einem hohen Aufkommen von Anrufen. Wir bitten um Verständnis, wenn es in besonders stark frequentierten Zeiten bei der Hotline dennoch zu Wartezeiten kommt. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Alle Infos und die Kriterien, wann man getestet werden kann finden Sie unter: www.staedteregion-aachen.de/kaz
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen unterhält seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline über 0241/510051 (an Werktagen und am Wochenende von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Hotline zum Corona-Virus unter der Nummer 0211/91191001 geschaltet.
Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind auch am Wochenende über die Hotline 116117 zu erreichen.
Ausdrückliche Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte blockieren Sie nicht unnötig die Notrufnummern 110 und 112!