MIT NEWSLETTER 03.04.2020

Kontaktsperren und Schließungen: MIT für Exit-Strategie

Der MIT-Vorsitzende Carsten Linnemann hat die Bundesregierung und die Wirtschaft aufgefordert, eine Exit-Strategie für die Zeit nach Ostern vorzubereiten. Aktuell müsse sich jeder „strikt an die Vorgaben halten“, um das Virus einzudämmen. „Gleichzeitig müssen wir uns jetzt Gedanken machen über eine Strategie: Wie gehen wir in der Zeit nach Ostern mit diesem Land um?“ Der jetzige Zustand könne nicht über mehrere Monate aufrechterhalten werden, stellte Linnemann klar (u.a. ZDF, n-tv, Welt, WB).

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Aktuelle Hilfen und Tipps im Überblick

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben ein umfangreiches Rettungspaket für Unternehmen und von der Coronakrise betroffene Bürger beschlossen. Auf der MIT-Website finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen und Hilfen sowie Antworten auf zentrale Fragen, etwa zur Stundung der Sozialbeiträge. Eine Presseschau mit den wichtigsten MIT-Forderungen finden Sie hier.

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Umfrage: Krise trifft auch viele MIT’ler

Die MIT hat unter Mitgliedern und Sympathisanten eine Umfrage zu den Folgen der Corona-Krise durchgeführt. Auch mögliche Exit-Szenarien wurden abgefragt. 42 Prozent der Unternehmer gaben an, dass sie durch die Krise massiv geschädigt sind, 39 Prozent sehen sich eingeschränkt. 63 Prozent der Unternehmen haben bereits Hilfen beantragt. 53 Prozent sind mit den beschlossenen Hilfsmaßnahmen zufrieden. Die Exit-Vorschläge werden derzeit ausgewertet und landen in einem Konzeptpapier.

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Staatsbeteiligung nur bei Systemrelevanz

Staatsbeteiligungen soll es nur bei systemrelevanten Firmen geben – und erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Das mahnt die MIT mit Blick auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung an. Bei jeder Staatsbeteiligung sollte schon zu Beginn der Ausstieg vorbereitet werden, beispielsweise mit Hilfe eines Expertenrates. Dauerhafte Beteiligungen wie bei der Commerzbank dürfen nicht zur Regel werden.

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Mietmoratorium geht zu weit

In den nächsten drei Monaten darf Mietern nicht wegen Corona-bedingten Mietschulden gekündigt werden. Das hat nach Ansicht von MIT-Chef Carsten Linnemann fatale Wirkungen: Die Möglichkeit, vertragliche Leistungen zu verweigern, „führt zu Unfrieden zwischen Vertragspartnern und verlagert Zahlungsschwierigkeiten einfach weiter“, so Linnemann. Schließlich hätten die Vermieter ebenso Ausgaben. Besser wäre es, wenn der Staat Mieter direkt entlaste.

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