Corona bedeutet Zäsur für deutsche Wirtschaft
Der MIT-Vorsitzende Carsten Linnemann plädiert für zusätzliche Hilfen des Staates für kleine Firmen. „In der Wirtschaft geht es kurzfristig um Arbeitsplätze und Existenzen, mittelfristig um unsere Soziale Marktwirtschaft“, sagte Linnemann der Rheinischen Post. Für alle Hilfen brauche es aber „ein klares Exit-Szenario“. Der jetzige Zustand könne nicht auf Dauer funktionieren, warnte Linnemann auch im ARD-Morgenmagazin. Es komme nun auf die nächsten zwei Wochen an.
Übersicht über Forderungen und Tipps für Betriebe
Auf der MIT-Website finden Sie einen Überblick über unsere aktuellen Forderungen in der Corona-Krise. So hat die MIT umgehend eine neue Prioritätensetzung im Haushalt gefordert, um mit einem 100-Milliarden-Hilfsfonds sofortige Liquiditätshilfen für Unternehmen bereitzustellen. Die MIT setzt sich weiterhin für eine Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialbeiträge ein. Aktuelle Informationen zu Hilfen und Tipps für Unternehmen finden Sie hier.
Koalition beschließt Planungsbeschleunigung
Neben Liquiditätshilfen, der Förderung von Kurzarbeitergeld und weiteren Maßnahmen hat der Koalitionsausschuss auch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen. Dies war von der MIT immer wieder gefordert und auf dem vergangenen CDU-Parteitag so beschlossen worden. Die Eckpunkte sehen unter anderem schnellere Planverfahren beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, weniger Verfahrensvorgaben beim Glasfaserausbau und schnellere Gerichtsverfahren vor.
MIT-Bundesgeschäftsstelle im Homeoffice
Die MIT muss sich ebenfalls an die momentane Situation anpassen. Wir bitten alle Gliederungen, bis auf weiteres keine öffentlichen Veranstaltungen durchzuführen. Sitzungen sollten als Telefonkonferenz abgehalten werden. Auch das Team der Bundesgeschäftsstelle befindet sich weitgehend im Homeoffice. Alle Mitarbeiter sind aber per E-Mail oder Handy erreichbar. Die Klausurtagung des MIT-Bundesvorstands in Oslo wurde aufgrund verschärfter Einreisebestimmungen abgesagt.
Keine zusätzliche Belastung für Finanzvermittler
Die MIT lehnt die Verlagerung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab. „Die Übertragung der Erlaubniserteilung und der Aufsicht würde die Kosten der Betriebe erheblich erhöhen, die Bürokratie vergrößern und würde nicht zu einem höheren Verbraucherschutz beitragen“, heißt es in dem Beschluss der MIT-Steuerkommission.