Die Überbrückungshilfe III setzt auf die bisherige Überbrückungshilfe II auf. Es wird ein Zuschuss zu den Fixkosten gezahlt, also den Ausgaben, die ein Unternehmen nicht einfach beenden kann –etwa Mieten, Pachten und Versicherungsprämien. Sie soll insbesondere denjenigen Unternehmen helfen, die direkt oder indirekt von Schließungsentscheidungen ab dem 16. Dezember 2020 betroffen sind. Weitere Informationen finden Sie hier.