Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 31. März 2021, 10.30 Uhr

  • Impfungen mit AstraZeneca vorläufig gestoppt. Alle Termine bleiben bestehen, die Menschen erhalten den Biontech-Impfstoff
  • In der StädteRegion gilt die „Test-Option“

Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Dienstag 85 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.247. 18.675 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 495. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1077 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 105. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt     7-Tage-Inzidenz*
Aachen    482    8597    104
Alsdorf    90    1807    108
Baesweiler    67    1186    129
Eschweiler    119    2093    99
Herzogenrath    68    1738    93
Monschau    17    323    60
Roetgen    11    260    93
Simmerath    22    462    84
Stolberg    141    2229    145
Würselen    60    1552    83
noch nicht lokal zugeordnet   –
Gesamtergebnis    1077    20.247    105

* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).

Impfungen mit AstraZeneca in der StädteRegion Aachen ab sofort vorläufig ausgesetzt: Das Land NRW hat am Dienstagnachmittag (30. März 2021) mitgeteilt, dass die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca ab sofort ausgesetzt werden sollen. Hintergrund ist ein Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Die STIKO empfiehlt den Einsatz des Vakzins nur noch uneingeschränkt bei Personen über 60 Jahren. Ein Einsatz unterhalb dieser Altersgrenze bleibt nach dem Entwurf möglich, allerdings nur nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoabklärung nach einer sorgfältigen Aufklärung.

Vor dem Hintergrund dieses Beschlussentwurfes hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW per sofort einen Stopp der Impfungen von unter 60-jährigen Männern und Frauen mit Impfstoff der Firma AstraZeneca verfügt. Die Impfung dieser Personengruppe mit AstraZeneca darf erst wieder aufgenommen werden, wenn das MAGS sie freigibt. Das gilt mit sofortiger Wirkung auch für die Impfungen in der StädteRegion Aachen im Impfzentrum (Eissporthalle).

Im Impfzentrum bedeutet das konkret für alle Menschen, die in dieser Woche (bis einschließlich Ostersonntag, 04. April 2021) noch einen Impftermin haben, dass dieser bestehen bleibt.
Allen Menschen, die AstraZeneca erhalten sollten (also auch den wenigen, die davon über 60 Jahre alt sind), wird alternativ der Impfstoff von Biontec/Pfizer angeboten. Möglich ist das dadurch, dass in dieser Woche fast ausschließlich ältere Menschen und Menschen der Risikogruppen geimpft werden, die ohnehin das Biontec-Vakzin erhalten sollten. Zudem hat das Land NRW angekündigt, dazu weitere Biontec-Dosen zur Verfügung zu stellen.

Der weitere Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca war am Abend des 30.03.2021 Inhalt einer außerplanmäßigen Gesundheitsministerkonferenz. Details über das weitere Vorgehen will das Land NRW am heutigen Mittwoch mitteilen.

In der StädteRegion gilt die „Test-Option“: Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 bedeutet das grundsätzlich, dass alle zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse“ nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen. Die StädteRegion Aachen, konnten in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten entscheiden:
1. strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder 2. „Test-Option“.

Bei der „Test-Option“ können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen etc.) beibehalten werden – jedoch nur für Menschen mit tagesaktuellem, bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest. Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen mit aktuell rund 200 Teststellen für die Bürgertestungen gegeben und wird laufend weiter ausgebaut. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der „Test-Option“ Gebrauch zu machen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu ist mit dem Land NRW abgestimmt worden und zwischenzeitlich in Kraft getreten. Darin wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist.

Konkret bedeutet das, dass mit einem von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen etc.) aufrechterhalten werden können. Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc. Ein Test wird ebenfalls für Kinder ab dem Grundschulalter benötigt.

Wichtig: Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln. Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro.

Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen alle Menschen auf, auch unabhängig zur aktuellen Test-Option die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf und vorhandenen Testkapazitäten auch öfter, Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.

Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

Die Krisenstäbe appellieren zusätzlich, auch vor Testzentren und bei den Schnelltests-Bussen in der Warteschlange, die Hygiene-Regeln einzuhalten. Bitte halten Sie Abstand zu anderen Wartenden und tragen sie eine medizinische Maske! Ebenfalls wird um Verständnis gebeten, dass die Busse nur einen gewissen Zeitraum an der jeweiligen Stelle halten. Bei vielen Testwilligen kann es passieren, dass nicht alle wartenden Bürgerinnen und Bürger getestet werden können.

Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation (Reiseziel, Grund der Reise etc.) eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt.

Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.

Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind: Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe werden dazu noch in dieser Woche angeschrieben. Dabei wird immer auch die gemeinsame Buchung für Lebenspartner möglich sein, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests: Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ): Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen: Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 30.03.2021, 08:45 Uhr.

  • In der StädteRegion gilt die „Test-Option“
  • Die StädteRegion Aachen bekommt zusätzlichen Impfstoff für Risikopatienten
  • Impftermine für Personen, die 79 Jahre alt sind, können bald gebucht werden

Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Montag 21 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.162. 18.593 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 495. In den letzten Tagen sind zwei Frauen im Alter von 79 und 92 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1074 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 108. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt     7-Tage-Inzidenz*
Aachen    496    8565    108
Alsdorf    85    1799    115
Baesweiler    62    1181    137
Eschweiler    114    2081    89
Herzogenrath    66    1732    91
Monschau    18    322    60
Roetgen    9    256    58
Simmerath    21    459    78
Stolberg    144    2220    165
Würselen    59    1547    77
noch nicht lokal zugeordnet   –
Gesamtergebnis    1074    20162    108

* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).

In der StädteRegion gilt die „Test-Option“: Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 bedeutet das grundsätzlich, dass alle zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse“ nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen.

Die StädteRegion Aachen, konnten nun in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten entscheiden:
1.    strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder 2.    „Test-Option“.

Bei der „Test-Option“ können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen etc.) beibehalten werden – jedoch nur für Menschen mit tagesaktuellem, bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest. Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen mit aktuell rund 200 Teststellen für die Bürgertestungen gegeben und wird laufend weiter ausgebaut. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der „Test-Option“ Gebrauch zu machen. Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu ist mit dem Land NRW abgestimmt worden und zwischenzeitlich in Kraft getreten. Darin wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist.

Konkret bedeutet das, dass mit einem, von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), dadurch die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen etc.) aufrechterhalten werden können. Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc. Ein Test wird ebenfalls für Kinder ab dem Grundschulalter benötigt. Wichtig: Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln. Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro.

Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests! Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen alle Menschen auf, auch unabhängig zur aktuellen Test-Option die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf und vorhandenen Testkapazitäten auch öfter,  Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.

Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen: Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt. Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.

Die StädteRegion Aachen bekommt zusätzlichen Impfstoff für Risikopatienten: Das Land NRW hat am Freitag (26.03.2021) kurzfristig mitgeteilt, dass der StädteRegion Aachen einmalig zusätzliche Dosen Impfstoff zur Verfügung gestellt werden. Die StädteRegion Aachen möchte diese zusätzlichen Impfdosen vorrangig Risikopatientinnen und -patienten zur Verfügung stellen. „Gerade diese besonders gefährdeten Gruppen, die seit Monaten Angst um ihr Leben haben, brauchen zu Beginn der dritten Welle unseren besonderen Schutz. Wir sind froh, dass wir nun endlich helfen dürfen“, so Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Ein einfaches Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach § 3 Abs 1, Ziffer 2 der Impfverordnung reicht aus, eine konkrete Diagnose ist nicht erforderlich“, so Ziemons. Enge Kontaktpersonen sollen perspektivisch über die Hausärzte geimpft werden, zunächst kommt es darauf an, möglichst viele Risikopatienten zu schützen.

Eine Ausnahme stellen Eltern von schwerkranken Kindern dar, die zu jung sind, um geimpft zu werden (weil die Impfstoffe erst ab 16 Jahren zugelassen sind). Diese Eltern werden gebeten, sich über die Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de  (oder postalisch: StädteRegion Aachen, KGS Impfbitten, 52090 Aachen) mit ihren Kontaktdaten und einem Attest des Kindes zu melden.

Auf der Seite der StädteRegion Aachen (www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte) werden in dieser Sofortmaßnahme daher vorübergehend nur Termine für Risikopatienten zu vereinbaren sein, die jetzt zusätzlich gebucht werden können. Risikopatienten, die keinen Online-Termin mehr buchen können, wenn die Termine schon vergeben sind, können sich mit einer Mail an kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de mit Angabe ihres Attestes nach § 3 Abs 1, Ziffer 2 der Impfverordnung auf eine Warteliste setzen lassen. Bei gebuchten Terminen, die nicht wahrgenommen werden, wird diese Warteliste dann sehr kurzfristig abgearbeitet. Risikopatienten, die auf dieser Liste stehen, werden mit dem Angebot eines sehr kurzfristigen Impftermins kontaktiert.

Ab dem 5. April werden dann voraussichtlich auch neue Termine für Berufsgruppen freigeschaltet werden.

Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind. Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe werden dazu noch in dieser Woche angeschrieben. Dabei wird immer auch die gemeinsame Buchung für Lebenspartner möglich sein, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests: Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ): Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz  vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen: Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 29.03.2021, 11:00 Uhr.

  • In der StädteRegion gilt ab heute die „Test-Option“
  • Die StädteRegion Aachen bekommt zusätzlichen Impfstoff für Risikopatienten
  • Impftermine für Personen, die 79 Jahre alt sind, können bald gebucht werden

Es gibt gegenüber der Meldung vom vergangenen Freitag 202 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.141. 18.444 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 493. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1204 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 104. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune       Aktiv   Gesamt           7-Tage-Inzidenz*
Aachen           567     8557   106
Alsdorf            95       1798   112
Baesweiler      57       1175   114
Eschweiler      121     2079   85
Herzogenrath 71       1730   84
Monschau       24       322     60
Roetgen          10       256     58
Simmerath      28       459     78
Stolberg          157     2218   166
Würselen        74       1547   77
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis        1204   20.141            104

* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).

In der StädteRegion gilt ab heute die „Test-Option“
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 bedeutet das grundsätzlich, dass alle zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse“ nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen. Die betroffenen Kommunen, also auch die StädteRegion Aachen, konnten nun in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten entscheiden:
1.         strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder
2.         „Test-Option“. Bei der „Test-Option“ können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen etc.) beibehalten werden – jedoch nur für Menschen mit tagesaktuellem, bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest.

Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen mit aktuell rund 200 Teststellen für die Bürgertestungen gegeben und wird laufend weiter ausgebaut. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der „Test-Option“ Gebrauch zu machen. Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu ist mit dem Land NRW abgestimmt worden und zwischenzeitlich in Kraft getreten. Darin wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist.

Ab dem heutigen Montag, 29.03.2021, greift damit die „Test-Option“. Mit einem von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), können dadurch die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen etc.) aufrechterhalten werden. Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc. Das Land NRW hat zwischenzeitlich klargestellt, dass ein Test ab dem Grundschulalter für Kinder benötigt wird.

Wichtig: Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln. Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro.

Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen alle Menschen auf, auch unabhängig zur aktuellen Test-Option die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf und vorhandenen Testkapazitäten auch öfter,  Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest.

Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen

Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt.

 

Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies seit dem 27. Januar weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.

Die StädteRegion Aachen bekommt zusätzlichen Impfstoff für Risikopatienten
Das Land NRW hat am Freitag (26.03.2021) kurzfristig mitgeteilt, dass der StädteRegion Aachen einmalig zusätzliche Dosen Impfstoff zur Verfügung gestellt werden. Die StädteRegion Aachen möchte diese zusätzlichen Impfdosen vorrangig Risikopatientinnen und -patienten zur Verfügung stellen. „Gerade diese besonders gefährdeten Gruppen, die seit Monaten Angst um ihr Leben haben, brauchen zu Beginn der dritten Welle unseren besonderen Schutz. Wir sind froh, dass wir nun endlich helfen dürfen“, so Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Ein einfaches Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach § 3 Abs 1, Ziffer 2 der Impfverordnung reicht aus, eine konkrete Diagnose ist nicht erforderlich“, so Ziemons. Enge Kontaktpersonen sollen perspektivisch über die Hausärzte geimpft werden, zunächst kommt es darauf an, möglichst viele Risikopatienten zu schützen.

Eine Ausnahme stellen Eltern von schwerkranken Kindern dar, die zu jung sind, um geimpft zu werden (weil die Impfstoffe erst ab 16 Jahren zugelassen sind). Diese Eltern werden gebeten, sich über die Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de  (oder postalisch: StädteRegion Aachen, KGS Impfbitten, 52090 Aachen) mit ihren Kontaktdaten und einem Attest des Kindes zu melden.

Auf der Seite der StädteRegion Aachen (www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte) werden in dieser Sofortmaßnahme daher vorübergehend nur Termine für Risikopatienten zu vereinbaren sein, die jetzt zusätzlich gebucht werden können. Risikopatienten, die keinen Online-Termin mehr buchen können, wenn die Termine schon vergeben sind, können sich mit einer Mail an kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de mit Angabe ihres Attestes nach § 3 Abs 1, Ziffer 2 der Impfverordnung auf eine Warteliste setzen lassen. Bei gebuchten Terminen, die nicht wahrgenommen werden, wird diese Warteliste dann sehr kurzfristig abgearbeitet. Risikopatienten, die auf dieser Liste stehen, werden mit dem Angebot eines sehr kurzfristigen Impftermins kontaktiert.

Ab dem 5. April werden dann voraussichtlich auch neue Termine für Berufsgruppen freigeschaltet werden.

Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind.
Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe werden dazu noch in dieser Woche angeschrieben. Dabei wird immer auch die gemeinsame Buchung für Lebenspartner möglich sein, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.

Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz  vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 26.03.2021, 11:00 Uhr.

  • Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen ist stabil.
  • Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen. Kontrollen angekündigt!
  • Aktueller Impferlass: Terminbuchungen online möglich.

Es gibt gegenüber gestern 107 nachgewiesene Fälle mehr.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.939. 18325 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 493. In den letzten Tagen sind zwei Männer im Alter von 87 und 95 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1123 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    558    8486    119
Alsdorf    85    1778    104
Baesweiler    48    1162    96
Eschweiler    111    2056    96
Herzogenrath    67    1716    63
Monschau    24    321    77
Roetgen    8    254    46
Simmerath    23    451    52
Stolberg    134    2185    147
Würselen    65    1530    88
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    1123    19939    106

* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen weiterhin stabil.
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme von Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal sich die Inzidenz in den vergangenen Tagen stabil zeigt (108-108-106-106-108-106). Am kommenden Montag (29.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der angekündigten aktualisierten Coronaschutzverordnung neu bewertet.

Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen allen Menschen auf, die kostenlosen Bürgertests zu nutzen – insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben – im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten – mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!

Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen

Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder (Stand 25.03.2021) hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt.

Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies seit dem 27. Januar weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.

Neuer Impferlass
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Erlass zur Impfung der Bevölkerung fortgeschrieben und das Impfangebot auf weitere Personen der Priorität 2 (gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes) erweitert. Vordringlich sind jetzt auch Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV) zu schaffen. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesem Fall mittels ärztlichen Attests zu erfolgen. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. April 2021, da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen bei niedergelassenen Ärzten beginnen soll.
Die gestern (25.03.2021) freigeschalteten Termine sind bereits ausgebucht. Es kommen aber regelmäßig neue Termine dazu; die findet man unter www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte

Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind.
Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe werden dazu angeschrieben. Wie bisher werden gemeinsame Buchungen für Lebenspartner möglich sein. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Am morgigen Samstag (27.03.2021) ist das GAZ von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 25.03.2021, 09:15 Uhr

  • Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen ist stabil.
  • Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen.
  • Aktueller Impferlass schafft neue Impfangebote

Es gibt gegenüber gestern 169 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.832. 18.252 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 491. In den letzten Tagen ist ein Mann im Alter von 90 Jahren gestorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1089 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 108. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    545    8440    128
Alsdorf    77    1767    98
Baesweiler    46    1157    85
Eschweiler    110    2047    97
Herzogenrath    62    1708    56
Monschau    23    318    60
Roetgen    8    253    46
Simmerath    25    451    84
Stolberg    125    2167    128
Würselen    68    1524    95
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    1089    19832    108

* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen weiterhin stabil.
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme von Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal sich die Inzidenz in den vergangenen Tagen stabil zeigt (108-108-106-106-108). Am kommenden Montag (29.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der angekündigten aktualisierten Coronaschutzverordnung neu bewertet.

Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen allen Menschen auf, die kostenlosen Bürgertests zu nutzen – insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen!
Asymptomatische Personen haben – im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten – mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!

Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die Reise-Hinweise aller drei Länder hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen
Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt. Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies seit dem 27. Januar weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht-notwendige (freizeittouristische) Reisen.

Neuer Impferlass
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Erlass zur Impfung der Bevölkerung fortgeschrieben und das Impfangebot auf weitere Personen der Priorität 2 (gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes) erweitert. Vordringlich sind jetzt auch Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV) zu schaffen. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesem Fall mittels ärztlichen Attests zu erfolgen. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. April 2021, da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen bei niedergelassenen Ärzten beginnen soll.

Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind
Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Wie bisher werden gemeinsame Buchungen für Lebenspartner möglich sein. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.

Attestierung von Impfstoffunverträglichkeiten
Sofern Personen durch ein ärztliches Zeugnis eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff eines bestimmten Herstellers bescheinigt wird, können die impfenden Ärztinnen und Ärzte, abhängig von der Verfügbarkeit alternativer Impfstoffe, eine Impfung mit einem alternativen Impfstoff durchführen. Die betreffenden Personen sind darauf hinzuweisen, dass eine Impfung mit einem alternativen Impfstoff aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit ggf. zu einem späteren Impfzeitpunkt erfolgen muss. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich durch das Impfzentrum.

Nachhol-Impftermine mit „AstraZeneca“: Impfzentrum läuft auf Hochtouren.
Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit vergangenem Freitag (19.03.2021) wieder statt. In dieser Woche werden die Menschen, deren Termine aufgrund der „AstraZeneca-Aussetzung“ vor einer Woche ausgefallen sind, „nachgeimpft“. Es gab bislang nur eine minimale Ausfallquote. Fast alle Personen, die einen Termin hatten, haben diesen auch wahrgenommen. So sind im Impfzentrum der StädteRegion Aachen gestern inklusive der Nachholtermine über 2200 Impfungen vorgenommen worden. Insgesamt wurden seit Start der Impfkampagne über 51.000 Erstimpfungen erfolgt. Etwa 20.500 Bürgerinnen und Bürger haben bereits die zweite Impfung erhalten. Aufgrund der hohen Zahl an täglichen Impfterminen haben sich gestern zeitweise vor dem Zentrum längere Warteschlangen gebildet. Hier wird organisatorisch noch einmal nachgesteuert, um die Situation vor Ort weiter zu verbessern. Wer am vergangenen Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann ebenfalls einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.

Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 24.03.2021, 11:30 Uhr.

  • Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen ist stabil.
  • Appell: Bürgertests in Anspruch nehmen.
  • Hinweis: Abi-Partys sind verboten!
  • Impfzentrum läuft auf Hochtouren. Keine „Impfstoff-Restebörse“ in der StädteRegion Aachen.

Es gibt gegenüber gestern 100 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.663. 18.151 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 490. In den letzten Tagen ist ein Mann im Alter von 60 Jahren gestorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1022 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    476    8339    120
Alsdorf    75    1756    95
Baesweiler    53    1151    78
Eschweiler    113    2037    112
Herzogenrath    58    1695    45
Monschau    25    316    111
Roetgen    8    252    58
Simmerath    25    449    110
Stolberg    115    2147    119
Würselen    73    1520    95
noch nicht lokal zugeordnet     1    1
Gesamtergebnis    1022    19663    106

* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen weiterhin stabil.
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme von Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal sich die Inzidenz in den vergangenen Tagen stabil zeigt (108-108-106-106). Am kommenden Montag (29.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der angekündigten aktualisierten Coronaschutzverordnung neu bewertet.

Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen allen Menschen auf, die kostenlosen Bürgertests zu nutzen – insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen!
Asymptomatische Personen haben – im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten – mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!

Hinweis der Ordnungsbehörden: Auch Abi-Partys sind verboten!
In der letzten Schulwoche vor den Osterferien haben angehende Abiturientinnen und Abiturienten in der Vergangenheit traditionell Abi-Partys und sogenannte „Motto-Wochen“ veranstaltet. Jedoch sind Partys, vergleichbare Feiern und gesellige Zusammenkünfte jeglicher Art vor dem Hintergrund der geltenden NRW-Coronaschutzverordnung verboten! Darauf weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion ausdrücklich hin. Ordnungsbehörden gehen jeglichen Hinweisen in dieser Sache nach und kontrollieren auch in den kommenden Tagen bekannte Orte für etwaige Abi-Aktionen. So ist am gestrigen Dienstag (23.03.2021) vom Ordnungsamt der Stadt Aachen eine unzulässige Abi-Party mit rund 20 kostümierten Schülerinnen und Schülern im öffentlichen Raum aufgelöst worden.

Nachhol-Impftermine mit „AstraZeneca“: Impfzentrum läuft auf Hochtouren.
Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit vergangenem Freitag (19.03.2021) wieder statt. In dieser Woche werden die Menschen, deren Termine aufgrund der „AstraZeneca-Aussetzung“ vor einer Woche ausgefallen sind, „nachgeimpft“. Es gab bislang nur eine minimale Ausfallquote. Fast alle Personen, die einen Termin hatten, haben diesen auch wahrgenommen. So sind im Impfzentrum der StädteRegion Aachen gestern inklusive der Nachholtermine über 2200 Impfungen vorgenommen worden. Insgesamt sind seit Start der Impfkampagne über 51.000 Erstimpfungen erfolgt. Etwa 20.500 Bürgerinnen und Bürger haben bereits die zweite Impfung erhalten. Aufgrund der hohen Zahl an täglichen Impfterminen haben sich gestern zeitweise vor dem Zentrum längere Warteschlangen gebildet. Hier wird organisatorisch noch einmal nachgesteuert, um die Situation vor Ort weiter zu verbessern.
Wer am vergangenen Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann ebenfalls einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!

Keine „Impfstoff-Restebörse“ in der StädteRegion Aachen – hohe Termintreue bei Impfberechtigten!
Immer wieder wird im Impfzentrum die Frage gestellt, was abends mit den Impfdosen gemacht wird, die übrig bleiben. Die Antwort ist eindeutig: Impfstoffe, die am Ende eines Tages im Impfzentrum übrig sind, werden nicht an Unberechtigte verimpft! In Einzelfällen werden Menschen angerufen und kurzfristig ins Impfzentrum eingeladen, die beispielsweise chronisch krank und deshalb impfberechtigt sind. Ausschlaggebend ist dabei die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes. Eine „Restebörse“ gibt es in der StädteRegion Aachen nicht. Im übrigen betrifft das nur wenige Menschen, da die Termine in der Regel konsequent wahrgenommen werden.

Neuer Impferlass regelt weitere Impforganisation
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Regelungen zur Ausgestaltung der Impforganisation festgelegt.
Neben den Personen in Pflegegrad 5 sollen fortan auch bettlägerige Personen über 80 Jahre sowie Personen mit Pflegegrad 4 in ihrem Zuhause geimpft werden. Betroffene Pflegebedürftige können ihrem Arzt außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen benennen, die im Rahmen der aufsuchenden Impfung mitgeimpft werden. Diese Personengruppen sollen sich für ein Impfangebot an Ihren Hausarzt wenden.

Geplant ist zudem, dass sich Personen mit Vorerkrankungen in Arztpraxen impfen lassen können. Hierzu befinden sich die Länder derzeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Austausch. Darüber hinaus soll ab Anfang April den Personen über 70 Jahren ein Impfangebot unterbreitet werden. Aufgrund der sehr großen Gruppe der über 70-Jährigen (rund 1,6 Millionen Personen in NRW) wird ein stufenweises Vorgehen aktuell abgestimmt.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 23.03.2021, 08:30 Uhr.

Es gibt gegenüber gestern 4 nachgewiesene Fälle mehr.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.563. 18.017 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 489. In den letzten Tagen sind drei Männer im Alter von 74 und 79 und 92 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1057 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    480    8295    123
Alsdorf    67    1745    85
Baesweiler    54    1144    78
Eschweiler    126    2031    113
Herzogenrath    67    1690    58
Monschau    30    315    137
Roetgen    7    251    58
Simmerath    27    447    104
Stolberg    112    2127    99
Würselen    86    1517    106
noch nicht lokal zugeordnet     1    1
Gesamtergebnis    1057    19563    106

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).

Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen am gestrigen Montag (22.03.2021) zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Differenzierungen für den Einzelhandel hat die NRW-Regierung umgehend eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom OVG insgesamt als verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen dürfen. Da das OVG eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40-Quadratmeter-Begrenzung mit der von der NRW-Landesregierung geänderten Verordnung ab sofort auch für diese Geschäfte. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung in der ab dem 23. März gültigen Fassung tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft.

Seit dem 19.03.2021 wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen auch wieder „AstraZeneca“ verimpft. Ausgefallene Termine werden exakt mit einer Sieben-Tage-Verzögerung durchgeführt.

Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit dem 19.03.2021 wieder statt. Wer in der vergangenen Woche am Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!

Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).

Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Neuer Impferlass regelt weitere Impforganisation
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Regelungen zur Ausgestaltung der Impforganisation festgelegt.
Neben den Personen in Pflegegrad 5 sollen fortan auch bettlägerige Personen über 80 Jahre sowie Personen mit Pflegegrad 4 in ihrem Zuhause geimpft werden. Betroffene Pflegebedürftige können ihrem Arzt außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen benennen, die im Rahmen der aufsuchenden Impfung mitgeimpft werden. Diese Personengruppen sollen sich für ein Impfangebot an Ihren Hausarzt wenden.

Geplant ist zudem, dass sich Personen mit Vorerkrankungen in Arztpraxen impfen lassen können. Hierzu befinden sich die Länder derzeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Austausch. Darüber hinaus soll ab Anfang April den Personen über 70 Jahren ein Impfangebot unterbreitet werden. Aufgrund der sehr großen Gruppe der über 70-Jährigen (rund 1,6 Millionen Personen in NRW) wird ein stufenweises Vorgehen aktuell abgestimmt.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Kostenlose Bürgertests
Asymptomatische Personen haben – im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten – mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.

Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest.

Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 22.03.2021, 10:30 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (19.03.2021) 211 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.559. 18.009 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 486. In den letzten Tagen sind zwei Männer im Alter von 82 und 83 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1064 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    481    8293    123
Alsdorf    69    1745    85
Baesweiler    55    1144    74
Eschweiler    126    2031    113
Herzogenrath    70    1691    60
Monschau    30    315    137
Roetgen    7    251    58
Simmerath    27    447    110
Stolberg    112    2124    96
Würselen    86    1517    108
noch nicht lokal zugeordnet     1    1
Gesamtergebnis    1064    19559    106

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).

Sieben-Tage-Inzidenz in der Städteregion Aachen
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme weiterer Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal die Inzidenz zuletzt wieder leicht gesunken ist. Am kommenden Mittwoch (24.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom heutigen Montag (22.03.2021) neu bewertet. Darüber hinaus rufen die Krisenstäbe alle Menschen in der StädteRegion Aachen auf: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests, insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen oder eine Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, inn Anspruch nehmen.

Seit dem 19.03.2021 wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen auch wieder „AstraZeneca“ verimpft. Ausgefallene Termine werden exakt mit einer Sieben-Tage-Verzögerung durchgeführt.
Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit dem 19.03.2021 wieder statt. Wer in der vergangenen Woche am Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!

Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Neuer Impferlass regelt weitere Impforganisation
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Regelungen zur Ausgestaltung der Impforganisation festgelegt. Neben den Personen in Pflegegrad 5 sollen fortan auch bettlägerige Personen über 80 Jahre sowie Personen mit Pflegegrad 4 in ihrem Zuhause geimpft werden. Betroffene Pflegebedürftige können ihrem Arzt außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen benennen, die im Rahmen der aufsuchenden Impfung mitgeimpft werden. Diese Personengruppen sollen sich für ein Impfangebot an Ihren Hausarzt wenden. Geplant ist zudem, dass sich Personen mit Vorerkrankungen in Arztpraxen impfen lassen können. Hierzu befinden sich die Länder derzeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Austausch. Darüber hinaus soll ab Anfang April den Personen über 70 Jahren ein Impfangebot unterbreitet werden. Aufgrund der sehr großen Gruppe der über 70-Jährigen (rund 1,6 Millionen Personen in NRW) wird ein stufenweises Vorgehen aktuell abgestimmt.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Kostenlose Bürgertests
Asymptomatische Personen haben – im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten – mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest.

Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.

Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 19.03.2021, 10:15 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 116 nachgewiesene Fälle mehr.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.348. 17.864 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 484. In den letzten Tagen sind zwei Frauen im Alter von 81 und 95 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1000 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 108.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    428    8190    117
Alsdorf    70    1729    81
Baesweiler    51    1136    103
Eschweiler    125    2002    106
Herzogenrath    77    1687    95
Monschau    30    312    162
Roetgen    7    250    58
Simmerath    24    443    130
Stolberg    113    2102    103
Würselen    74    1496    98
noch nicht lokal zugeordnet     1    1
Gesamtergebnis    1000    19348    108

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).

NRW teilt mit: Keine weiteren Öffnungen zum 22. März 2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat gestern (18.03.2021) mitgeteilt, dass es bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung geben wird. Damit sind weitere Öffnungen zum 22. März hinfällig.

Die geltende Coronaschutzverordnung hat in Aussicht gestellt, dass weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie im Sport möglich sein könnten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 liegt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens mit einer landesweiten Wocheninzidenz von gestern 92,1 (+7,0 zum Vortag) kann weder von einer Unterschreitung der gegebenen Marke ausgegangen werden noch ist eine stabile Infektionslage gegeben.

Im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz soll auch über mögliche Konsequenzen aus der absehbaren Überschreitung der 100er-Grenze bei der landesweiten Inzidenz entschieden werden. Diese Entscheidung wird dabei sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Testgeschehen, die Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die Verbreitung der Virusmutationen berücksichtigen.

7-Tage-Inzidenz in der Städteregion Aachen
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme weiterer Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe, die das aktuelle Infektionsgeschehen stets im Blick haben, ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten. Am kommenden Montag (22.03.2021) wird die Situation erneut bewertet.

Kostenlose Bürgertests – ab heute fahren auch Testbusse
Asymptomatische Personen haben – im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten – mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.

Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest

Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.

Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!

Ab sofort (19.03.2021) wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen wieder „AstraZeneca“ verimpft. Ausgefallene Termine werden exakt mit einer Sieben-Tage-Verzögerung durchgeführt.

Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca können ab sofort wieder stattfinden. Alle, die für heute einen Termin haben, sind herzlich eingeladen, diesen auch wahrzunehmen. Das gilt auch am Wochenende und für die folgenden Tage!
Wer in dieser Woche am Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann einfach in der kommenden Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin in der kommenden Woche nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!

AstraZeneca steht bislang für die Impfungen in der Eingliederungshilfe sowie der berufsbezogenen Gruppen (z.B. Schul- und Kita-Beschäftigte oder Beschäftigte bei Pflegediensten, Polizei etc.) zur Verfügung.

Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren werden weiterhin mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft Sie können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).

Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich! Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 18.03.2021, 12 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 157 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.232. 17.800 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 482. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 950 Menschen nachgewiesen infiziert.

Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* steigt somit erstmals seit dem 14. Januar auf über 100, exakt auf 104. Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme weiterer Lockerungen existiert nicht. Laut aktuellem Erlass der Landesregierung sollen vor Ort Gesamtkonzepte vorbereitet werden, wie im Falle einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung des Inzidenzwerts 100 weiter verfahren werden soll. Die Krisenstäbe müssen diese Maßnahmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) abstimmen. Die Krisenstäbe haben das aktuelle Infektionsgeschehen stets im Blick und beschäftigen sich fortlaufend mit der Frage, ob und wie Maßnahmen gegebenenfalls angepasst werden müssen.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    385    8122    104
Alsdorf    68    1721    85
Baesweiler    51    1134    122
Eschweiler    124    1992    110
Herzogenrath    78    1682    99
Monschau    32    311    205
Roetgen    7    249    46
Simmerath    20    438    104
Stolberg    114    2095    106
Würselen    70    1487    93
noch nicht lokal zugeordnet     1    1
Gesamtergebnis    950    19232    104

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Kostenlose Bürgertests (Schnelltests): Asymptomatische Personen haben – im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten – mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten. Diese Sichtweise der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen ist jetzt von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eindeutig bestätigt worden. Alle aktiven Testzentren findet man unter dieser Kurzadresse: www.staedteregion-aachen.de/schnelltest

Mit Hilfe der Kurzadresse kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Von den 46 in der StädteRegion beauftragten Teststellen haben inzwischen 33 ihren Betrieb aufgenommen. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Mit Testbussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt.

Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden.

 

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests: Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.

Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Impfungen mit Impfstoff von AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Impfungen für über 80-Jährige mit BioNTech sind nicht betroffen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat das NRW-Gesundheitsministerium am 15. März 2021 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bundesregierung aufgrund einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt hat. Vor dem Hintergrund neuer Meldungen von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa hält das PEI weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird voraussichtlich noch heute (18.03.2021) darüber entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. AstraZeneca steht bislang für die Impfungen in der Eingliederungshilfe sowie der berufsbezogenen Gruppen (z.B. Schul- und Kita-Beschäftigte oder Beschäftigte bei Pflegediensten etc.) zur Verfügung. Auch im Impfzentrum der StädteRegion Aachen wurden die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca umgehend gestoppt.

Impfungen für Personen ab 80 Jahren mit BioNTech  gehen weiter. Personen ab 80 Jahren werden weiterhin mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft Sie können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich! Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ): Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen: Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 17.03.2021, 10.45 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 105 nachgewiesene Fälle mehr.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.075. 17.749 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 482. In den letzten Tagen ist eine Frau im Alter von 99 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 844 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 95.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    322    8041    85
Alsdorf    60    1711    74
Baesweiler    49    1130    129
Eschweiler    118    1974    101
Herzogenrath    71    1674    101
Monschau    24    303    145
Roetgen    5    247    35
Simmerath    15    432    78
Stolberg    113    2080    115
Würselen    67    1483    121
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    844    19075    95

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Impfungen mit Impfstoff von AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Impfungen für über 80-Jährige mit BioNTech sind nicht betroffen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das NRW-Gesundheitsministerium am 15. März 2021 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bundesregierung aufgrund einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt hat. Vor dem Hintergrund neuer Meldungen von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa hält das PEI weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird zeitnah darüber entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.

AstraZeneca steht bislang für die Impfungen in der Eingliederungshilfe sowie der berufsbezogenen Gruppen (z.B. Schul- und Kita-Beschäftigte oder Beschäftigte bei Pflegediensten etc.) zur Verfügung. Auch im Impfzentrum der StädteRegion Aachen wurden die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca umgehend gestoppt. Impftermine mit AstraZeneca werden zunächst bis einschließlich kommenden Sonntag, 21. März 2021 ausgesetzt bzw. storniert.

Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren werden weiterhin mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft Sie können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).

Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich! Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: dieser Seite.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 16.03.2021, 08.45 Uhr.

  • Impfungen mit Impfstoff von AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Ü-80-Jährige werden weiter mit „Biontech“ geimpft!
  • Fahnen wehen auf Halbmast. Erste Tote vor genau einem Jahr.
  • Kostenlose Bürgertests

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 3 nachgewiesene Fälle mehr.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18.970. 17.638 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 481. In den letzten Tagen sind ein Frau im Alter von 85 Jahren sowie ein Mann im Alter von 74 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 851 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 93.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    324    7989    80
Alsdorf    65    1705    68
Baesweiler    46    1123    133
Eschweiler    120    1967    120
Herzogenrath    66    1663    91
Monschau    26    299    137
Roetgen    4    246    46
Simmerath    20    431    78
Stolberg    118    2071    113
Würselen    62    1476    121
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    851    18970    93

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Impfungen mit Impfstoff von AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Termine für priorisierte Berufsgruppen werden abgesagt. Impfungen für über 80-Jährige sind nicht betroffen.

Die Bundesregierung hat aufgrund einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt.
Auch im Impfzentrum der StädteRegion Aachen wurden die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca umgehend gestoppt. Impftermine mit AstraZeneca werden zunächst bis einschließlich kommenden Sonntag, 21. März 2021 ausgesetzt bzw. storniert. Das betrifft nur die priorisierten Berufsgruppen („Sonderkontingente“). Für sie gilt: Bitte kommen Sie derzeit nicht zum Impfzentrum, auch wenn Sie noch keine Absage erhalten haben!

Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren werden weiterhin mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft Sie können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).
Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich! Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

Fahnen wehen auf Halbmast: Die StädteRegion gedenkt der Corona-Toten. Die ersten verstarben vor einem Jahr.
Vor genau einem Jahr, am 16. März 2020, sind in der StädteRegion Aachen die ersten beiden Menschen in Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) gestorben. Es handelte sich damals um zwei Männer aus Aachen und Würselen. Inzwischen sind (Stand 16. März 2021) insgesamt 481 Menschen gestorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Deutschlandweit sind es über 73.000.

Gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen, den Bürgermeistern und der Aachener Oberbürgermeisterin hat Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier gestern im Rahmen einer Konferenz dieser Toten und ihrer Angehörigen gedacht. „Beinahe 500 Tote sind eine erschütternde Zahl, hinter der sich rund 500 Einzelschicksale verbergen. 500 Menschen, die mit dem Leben gerungen und diesen Kampf am Ende verloren haben. Unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt allen Angehörigen, die gehofft und gebangt haben, und die jetzt von Schmerz, Trauer und Fassungslosigkeit umgeben sind, zumal viele Menschen völlig unerwartet aus dem Leben gerissen wurden“, so die Teilnehmenden der Konferenz unisono.

Zu Ehren der Toten und ihrer Angehörigen wehen heute vor den Rathäusern und auch vor dem Haus der StädteRegion Aachen die Fahnen auf Halbmast. Die Fahnen sind Ausdruck der Trauer. Sie sollen daran erinnern, wie wichtig es gerade jetzt ist, dass die Starken auf die Schwachen Rücksicht nehmen und sich solidarisch verhalten.

Zentren für kostenlose Bürgertests
Testzentren

Aachen    HBF auf dem Vorplatz
Aachen    BF Rothe-Erde
Aachen    Bendplatz
Aachen    Blondelstrasse
Aachen    Tivoli
Aachen    Waldfriedhof
Aachen-Burtscheid    Schwertbad
Aachen-Burtscheid    Vialife an der Rosenquelle
Baesweiler    Foyer der Dreifachsporthalle an der Jülicher Straße
Eschweiler    HBF neben dem Reisebüro
Eschweiler    Strauch in der Neustraße 36
Herzogenrath    Bockreiter-Zentrum auf dem Ferdinand-Schmetz-Platz
Monschau    ehemalige Hauptschule an der Walter-Scheibler-Straße
Roetgen    Evangelisches Gemeindezentrum in der Rosentalstraße 12
Stolberg    ehemaliges Cafe Sahneschnitte in der Rathausstraße 1
Stolberg    HBF neben dem Kiosk Rhenaniastraße
Würselen    Vialife „Campus Bardenberg“

Apotheken
Aachen    Aquis Plaza Apotheke
Aachen    Habsburger Apotheke
Aachen    Karolinger Apotheke
Aachen    Malteser Apotheke am Ponttor
Aachen    Tivoli Apotheke
Aachen – Laurensberg    Laurentius – Apotheke
Aachen – Brand    „Brander Apotheken“ im Pfarrzentrum St. Donatus
Alsdorf    Apotheke Denkmalplatz
Alsdorf    Glückauf Apotheke
Baesweiler    Apotheke Kreuz
Eschweiler    Easy Apotheke
Eschweiler    Stadt Apotheke
Eschweiler – Dürwiss    Barbara Apotheke
Herzogenrath – Kohlscheid    Falken Apotheke
Herzogenrath – Strass    St Josef Apotheke
Monschau    Marien Apotheke
Stolberg – Atsch    Engel Apotheke
Stolberg – Mausbach    Sonnen Apotheke
Würselen    Kaiser Apotheke

Ärzte
Aachen    Dr. med. Elisabeth Heinrichs
Alsdorf    Dr. Reinhold
Alsdorf    Paul Noppeney
Eschweiler    Holger Kamp
Eschweiler    Detlev Küsters
Eschweiler    Praxis M. Salama
Herzogenrath    Dr. Philipp Voshaar
Stolberg    Dr. Ulrich Pfaff, Dr. Anke Pfaff, Elke Jungemann
Würselen    Dr. Marta und Laszlo Rettegi

Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Mit Testbussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt. Diese starten am 18.03.2021.

Mit Hilfe einer Software kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden, Termine vereinbaren und sein Ergebnis erfahren. Die Adresse der Internetseite wird noch bekannt gegeben. Bis dahin kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Termin zum Schnelltestzentrum kommen.

Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können. Bei einem positiven Testergebnis soll die Möglichkeit einer sofortigen PCR Bestätigungstestung bestehen. Mindestens ist dies in Kooperation mit einer anderen ortsnahen
Teststelle sicherzustellen. Ziel muss der Eingang des PCR-Tests beim Labor spätestens am nächsten Werktag nach dem PoC-Test sein.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 15.03.2021, 10.45 Uhr.

•    46 Zentren für kostenlose Bürgertests
•    Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
•    Zusätzliche Impfdosen für über 80-Jährige

Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag 220 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18.967. 17.633 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 479. In den letzten Tagen sind drei Frauen im Alter von 62, 90 und 93 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 855 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 94.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    327    7988    80
Alsdorf    66    1705    68
Baesweiler    49    1124    137
Eschweiler    120    1967    126
Herzogenrath    66    1663    91
Monschau    26    299    137
Roetgen    4    246    46
Simmerath    20    430    78
Stolberg    116    2070    112
Würselen    61    1475    119
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    855    18967    94

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Zentren für kostenlose Bürgertests
Testzentren (17)

  • Aachen    HBF auf dem Vorplatz
  • Aachen    BF Rothe-Erde
  • Aachen    Bendplatz
  • Aachen    Blondelstrasse
  • Aachen    Tivoli
  • Aachen    Waldfriedhof
  • Aachen-Burtscheid    Schwertbad
  • Aachen-Burtscheid    Vialife an der Rosenquelle
  • Baesweiler    Foyer der Dreifachsporthalle an der Jülicher Straße
  • Eschweiler    HBF neben dem Reisebüro
  • Eschweiler    Strauch in der Neustraße 36
  • Herzogenrath    Bockreiter-Zentrum auf dem Ferdinand-Schmetz-Platz
  • Monschau    ehemalige Hauptschule an der Walter-Scheibler-Straße
  • Roetgen    Evangelisches Gemeindezentrum in der Rosentalstraße 12
  • Stolberg    ehemaliges Cafe Sahneschnitte in der Rathausstraße 1
  • Stolberg    HBF neben dem Kiosk Rhenaniastraße
  • Würselen    Vialife „Campus Bardenberg“

Apotheken (19)

  • Aachen    Aquis Plaza Apotheke
  • Aachen    Habsburger Apotheke
  • Aachen    Karolinger Apotheke
  • Aachen    Malteser Apotheke am Ponttor
  • Aachen    Tivoli Apotheke
  • Aachen – Laurensberg    Laurentius – Apotheke
  • Aachen – Brand    „Brander Apotheken“ im Pfarrzentrum St. Donatus
  • Alsdorf    Apotheke Denkmalplatz
  • Alsdorf    Glückauf Apotheke
  • Baesweiler    Apotheke Kreuz
  • Eschweiler    Easy Apotheke
  • Eschweiler    Stadt Apotheke
  • Eschweiler – Dürwiss    Barbara Apotheke
  • Herzogenrath – Kohlscheid    Falken Apotheke
  • Herzogenrath – Strass    St Josef Apotheke
  • Monschau    Marien Apotheke
  • Stolberg – Atsch    Engel Apotheke
  • Stolberg – Mausbach    Sonnen Apotheke
  • Würselen    Kaiser Apotheke

Ärzte (10)

  • Aachen    Dr. med. Elisabeth Heinrichs
  • Alsdorf    Dr. Reinhold
  • Alsdorf    Paul Noppeney
  • Eschweiler    Holger Kamp
  • Eschweiler    Detlev Küsters
  • Eschweiler    Praxis M. Salama
  • Herzogenrath    Karin Isensee, Dr. med C. Winkler
  • Herzogenrath    Dr. Philipp Voshaar
  • Stolberg    Dr. Ulrich Pfaff, Dr. Anke Pfaff, Elke Jungemann
  • Würselen    Dr. Marta und Laszlo Rettegi

Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Mit Testbussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt. Diese starten am 18.03.2021.

Mit Hilfe einer Software kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden, Termine vereinbaren und sein Ergebnis erfahren. Die Adresse der Internetseite wird noch bekannt gegeben. Bis dahin kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Termin zum Schnelltestzentrum kommen.

Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können. Bei einem positiven Testergebnis soll die Möglichkeit einer sofortigen PCR Bestätigungstestung bestehen. Mindestens ist dies in Kooperation mit einer anderen ortsnahen
Teststelle sicherzustellen. Ziel muss der Eingang des PCR-Tests beim Labor spätestens am nächsten Werktag nach dem PoC-Test sein.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Impfverordnung NRW

Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen.

Zusätzliche Impfdosen für über 80-Jährige. Jetzt Termin vereinbaren oder umbuchen.

Wer seinen Impftermin vorziehen möchte, sollte ebenfalls die 0800/116117-01 anrufen und einen früheren Termin buchen! Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).

Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich! Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2

Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer  Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de/impftermin.

Seit dem 08. März können unter anderem folgende Personen ein Impfangebot wahrnehmen:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen).

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf dieser Seite.

Möglichkeiten, einen Termin für einen Schnelltest zu buchen:

Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kosten trägt der Bund.

Mit Hilfe einer Software kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden, Termine vereinbaren und sein Ergebnis erfahren. Die Adresse der Internetseite wird noch bekannt gegeben. Bis dahin kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Termin zum Schnelltestzentrum kommen.

Es gibt aktuell schon die Möglichkeit an zwei Teststellen Termine online zu buchen:


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 12.03.2021, 11.45 Uhr.

  • Zentren für kostenlose Bürgertests
  • Neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung
  • Aktualisierte Coronaschutz- sowie Einreiseverordnung

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 96 nachgewiesene Fälle mehr.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18.747. 17.508 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 476. In den letzten Tagen ist ein Mann im Alter 57 Jahren gestorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 763 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 86.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    306    7899    73
Alsdorf    64    1691    85
Baesweiler    39    1108    89
Eschweiler    106    1942    126
Herzogenrath    52    1643    73
Monschau    21    293    120
Roetgen    3    245    46
Simmerath    13    423    71
Stolberg    108    2044    106
Würselen    51    1458    106
noch nicht lokal zugeordnet          1
Gesamtergebnis    763    18747    86

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Zentren für kostenlose Bürgertests

Neben den bekannten Testzentren

  • Aachen, HBF auf dem Vorplatz
  • Aachen, BF Rothe-Erde
  • Aachen, Bendplatz
  • Aachen, Blondelstrasse
  • Aachen, Tivoli
  • Aachen, Waldfriedhof
  • Aachen-Burtscheid, Vialife an der Rosenquelle
  • Baesweiler, Foyer der Dreifachsporthalle an der Jülicher Straße
  • Eschweiler, HBF neben dem Reisebüro
  • Eschweiler, Strauch in der Neustraße 36
  • Herzogenrath, Bockreiter-Zentrum auf dem Ferdinand-Schmetz-Platz
  • Monschau, ehemalige Hauptschule an der Walter-Scheibler-Straße
  • Roetgen, Evangelisches Gemeindezentrum in der Rosentalstraße 12
  • Stolberg, ehemaliges Cafe Sahneschnitte in der Rathausstraße 1
  • Stolberg, HBF neben dem Kiosk Rhenaniastraße
  • Würselen, Vialife „Campus Bardenberg“

gehen kurzfristig folgende Testzentren in Apotheken in Betrieb:

  • Aachen    Aquis Plaza Apotheke
  • Aachen    Habsburger Apotheke
  • Aachen    Karolinger Apotheke
  • Aachen    Malteser Apotheke am Ponttor
  • Aachen – Laurensberg    Laurentius – Apotheke
  • Aachen – Brand    „Brander Apotheken“ im Pfarrzentrum St. Donatus
  • Alsdorf    Apotheke Denkmalplatz
  • Alsdorf    Glückauf Apotheke
  • Baesweiler    Apotheke Kreuz
  • Eschweiler    Easy Apotheke
  • Eschweiler    Stadt Apotheke
  • Eschweiler – Dürwiss    Barbara Apotheke
  • Herzogenrath – Kohlscheid    Falken Apotheke
  • Herzogenrath – Strass    St Josef Apotheke
  • Stolberg – Atsch    Engel Apotheke
  • Würselen    Kaiser Apotheke

Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Mit mobilen Testzentren in Bussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt. Diese starten am 18.03.2021.

Mit Hilfe einer Software kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden, Termine vereinbaren und sein Ergebnis erfahren. Die Adresse der Internetseite wird noch bekannt gegeben. Bis dahin kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Termin zum Schnelltestzentrum kommen.

Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können. Bei einem positiven Testergebnis soll die Möglichkeit einer sofortigen PCR Bestätigungstestung bestehen. Mindestens ist dies in Kooperation mit einer anderen ortsnahen
Teststelle sicherzustellen. Ziel muss der Eingang des PCR-Tests beim Labor spätestens am nächsten Werktag nach dem PoC-Test sein.

Neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung gilt ab heute
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung tritt mit Ablauf des 8. April außer Kraft.

Ab heute (12.03.2021) gelten aktualisierte Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Coronaschutzverordnung
Die Änderungen der Coronaschutzverordnung betreffen insbesondere stationäre und ambulante Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die Verordnung setzt jetzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz um. Zusammen mit weiterhin konsequent umgesetzten Hygiene- und Testkonzepten für Personal und Besucher wird der zunehmende Impfschutz dazu genutzt, die Möglichkeiten sozialer Kontakte und Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wieder zu intensivieren. Weitere Änderungen betreffen die außerschulischen Bildungsangebote. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt weiterhin bis zum Ablauf des 28. März 2021.

Coronaeinreiseverordnung
Zentrale Änderungen der Coronaeinreiseverordnung betreffen die Ausnahmen von der Absonderungspflicht für Ein- und Rückreisende aus Virusvarianten-Gebieten. Ein neuer Absatz des entsprechenden Paragraphen beschäftigt sich mit „Nachbar-Virusvariantengebieten“. Für den Fall der Einstufung von Belgien, Luxemburg, der Niederlande oder eines Gebietes dieser Staaten als Virus-Variantengebiet sind von der Absonderungspflicht Personen nicht erfasst, die

  • in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz haben und sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien[1]oder Ausbildungsstätte in ein Nachbar-Virusvariantengebiet begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzpendler) oder
  • in einem Nachbar-Virusvariantengebiet ihren Wohnsitz haben und sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung nach Nordrhein-Westfalen begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger),
  • wenn die Dienstherrn, Arbeitgeber und Unternehmen sowie Berufsausübungs-, Studien- und Ausbildungsstätten bescheinigen, dass sie über entsprechende Infektionsschutz- und Hygienekonzepte verfügen und die Anwesenheit des Grenzpendlers oder Grenzgängers für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe oder die Fortsetzung des Studiums oder der Ausbildung dringend erforderlich und unabdingbar ist. Die aktualisierte Verordnung tritt ebenfalls mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft.

Impfverordnung NRW
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2

Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer  Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de/impftermin .

Seit dem 08. März können unter anderem folgende Personen ein Impfangebot wahrnehmen:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen).

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de ) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 11.03.2021, 10.15 Uhr

  • Neue Zentren für Schnelltests
  • Einzelfallentscheidungen bei Impfungen
  • Nutzung von Sportplätzen

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 103 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18.651. 17.493 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 475. In den letzten Tagen ist ein Mann im Alter 81 Jahren gestorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 683 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 82.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    275    7862    68
Alsdorf    55    1681    83
Baesweiler    34    1101    74
Eschweiler    96    1930    127
Herzogenrath    44    1636    60
Monschau    17    287    77
Roetgen    4    245    46
Simmerath    12    422    78
Stolberg    100    2035    117
Würselen    45    1451    95
noch nicht lokal zugeordnet     1    1
Gesamtergebnis    683    18651    82

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Testzentren: Neue Corona-Teststrukturverordnung schafft Planungssicherheit für weitere Testzentren. Auf Basis der Bundestestverordnung hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mit einer Landesverordnung den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Teststruktur geschaffen. Die neue Corona-Teststrukturverordnung regelt, dass die Kreise und kreisfreien Städte den Aufbau der Angebotsstruktur und die Beauftragung weiterer Teststellen koordinieren. Dies können sowohl Apotheken, Zahnarztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Tierarztpraxen, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter (z.B. Drogerien) sein, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren.

Neben den bekannten Testzentren in Aachen

  • auf dem Bendplatz,
  •  in der Blondelstrasse und
  • am Tivoli (Gemeinsames Abstrichzentrum)

gehen am morgigen Freitag (12.03.2021) folgende Testzentren in Betrieb:

  •  Testzentrum am Aachener Waldfriedhof,
  • Vialife an der Rosenquelle in Aachen-Burtscheid,
  • Foyer der Dreifachsporthalle an der Jülicher Straße in Baesweiler,
  • Bockreiter-Zentrum auf dem Ferdinand-Schmetz-Platz 2 in Herzogenrath,
  • Ehemalige Hauptschule an der Walter-Scheibler-Straße in Monschau,
  • Evangelisches Gemeindezentrum in der Rosentalstraße 12 in Roetgen,
  • Cafe Sahneschnitte in der Rathausstraße 26 in Stolberg,
  • Vialife „Campus Bardenberg“ in Würselen,
  • HBF Aachen auf dem Vorplatz,
  • BF Aachen Rothe-Erde,
  • HBF Eschweiler neben dem Reisebüro,
  • HBF Stolberg neben dem Kiosk Rhenaniastraße.

In der kommenden Woche werden weitere 17 Testzentren an den Start gehen, darunter auch zwei in Alsdorf: So eröffnet die Apotheke am Denkmalplatz ein Schnelltestzentrum im alten Möbelhaus am Denkmalplatz und die Glück-Auf-Apotheke, Bahnhofstraße 12 in Alsdorf, eröffnet ein Drive-Through-Testzentrum hinter der Apotheke. Mit mobilen Testzentren in Bussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt. Diese starten am 18. März. Eine vollständige Liste der Testzentren, die nächste Woche eröffnen, wird voraussichtlich schon am morgigen Freitag veröffentlicht.

Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kosten trägt der Bund. Um die Wirksamkeit der Testungen als Teil der Öffnungsstrategie immer zeitnah einschätzen zu können, müssen alle Teststellen dem Gesundheitsamt täglich die Zahl der vorgenommenen Tests melden. Die positiven Testergebnisse werden dem Gesundheitsamt namentlich genannt. So kann sichergestellt werden, dass Betroffene nach einem positiven Schnelltest auch einen PCR-Bestätigungstest machen.

Mit Hilfe einer Software kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden, Termine vereinbaren und sein Ergebnis erfahren. Die Adresse der Internetseite wird noch bekannt gegeben. Bis dahin kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Termin zum Schnelltestzentrum kommen.

Interessierte Anbieter, die die vom Ministerium festgelegten Mindeststandards erfüllen, können sich noch bis zum 19. März 2021 beim Gesundheitsamt melden. Bei Bedarf werden sie vom Gesundheitsamt beauftragt und können dann umgehend neben den schon existierenden, abrechnungsberechtigten Teststellen kostenlose Bürgertestungen durchführen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung.

Einzelfallentscheidungen bei Impfungen: Voraussetzungen für Antrag genau prüfen!
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige ehrenamtliche Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt, die regelmäßig tagt. Allein bis Mittwoch (10. März) sind über 2300 Anträge eingegangen.

Im überwiegenden Teil der Fälle handelt es sich um sogenannte „Gleichstellungsanträge“. Das bedeutet, dass ein Krankheitsbild, das nicht explizit in der Impfverordnung des Bundes genannt ist, auf Antrag gleichgestellt werden kann. Daraufhin erfolgt eine Einstufung in die entsprechende Impfpriorisierungsgruppe. Diese wird schriftlich mitgeteilt. In der Regel müssen sich diese Personen gedulden, bis ihre Impfpriorisierungsgruppe zur Impfung aufgerufen wird.
Die Kommission bittet alle Personen, deren Krankheitsbild bereits jetzt in der Corona-Impfverordnung des Bundes (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/) erwähnt sind, von Anträgen abzusehen. Lösungen können nur für Personen gefunden werden, die laut einem aktuellen ärztlichen Attest ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus haben. In einigen wenigen Ausnahmefällen, den sogenannten „Höchstprioritätsanträgen“, konnte die eingesetzte Kommission aufgrund der Bewertung des Antrags bisher eine kurzfristige Impfung ermöglichen.

Wegen der hohen Zahl der Anträge bitten die Krisenstäbe bei allen Antragstellenden um etwas Geduld! Es wird derzeit mit Hochdruck an der Beantwortung aller Eingaben gearbeitet. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.

Nutzung von Sportplätzen
Aus gegebenem Anlass weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen ausdrücklich darauf hin, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen laut aktueller Coronaschutzverordnung weiterhin unzulässig bleibt!

Ausgenommen von dem Verbot sind auf Sportplätzen im Freien der Sport als Ausbildung im Einzelunterricht sowie der Sport von höchstens fünf Personen aus maximal zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes. Ein Trainerwechsel zwischen einzelnen Personen oder Personengruppen ist nicht zulässig. Gruppentraining bleibt weiterhin grundsätzlich verboten.

Eine Ausnahme gilt nur für Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Ein Sportplatz darf für die Sportausübung von maximal zwei Gruppen mit jeweils bis zu 20 Kindern getrennt genutzt werden. Zwischen den Gruppen ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die Kindergruppen müssen in sich geschlossen bleiben und dürfen sich nicht untereinander vermischen. Wichtig ist, dass es auch in den Ein- und Ausgangsbereichen der Sportplätze nicht zu Kontakten zwischen den Gruppen kommen darf. Im Übrigen bleibt Mannschaftssport für Jugendliche und Erwachsene sowie Vereinssport weiterhin unzulässig.

Die Nutzung von geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume, ist weiterhin nicht gestattet. Niemand darf sich zu anderen Zwecken als zur sportlichen Betätigung auf den Sportplätzen aufhalten. Sportanlagenbetreiber haben den Zugang zur Sportstätte so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen und die Einhaltung der Mindestabstände sowie Vorgaben durch die geltende Coronaschutzverordnung sichergestellt sind. Bestehende Hygienekonzepte müssen dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen oder den städtischen Dienststellen nicht erneut zur Genehmigung vorlegt werden. Diese haben weiterhin Bestand.

Impfverordnung NRW
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2
Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer  Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de/impftermin.

Seit dem 08. März können unter anderem folgende Personen ein Impfangebot wahrnehmen:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen).

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich, werden die Krisenstäbe darüber informieren. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 10.03.2021, 11.45 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 97 nachgewiesene Fälle mehr.

Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18.548. 17.451 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 474.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 623 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 87.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    250    7830    79
Alsdorf    57    1676    85
Baesweiler    29    1095    81
Eschweiler    91    1917    133
Herzogenrath    37    1627    56
Monschau    17    286    77
Roetgen    3    244    35
Simmerath    11    420    65
Stolberg    93    2015    133
Würselen    33    1436    72
noch nicht lokal zugeordnet     2    2
Gesamtergebnis    623    18548    87

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Impfverordnung NRW
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2

Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer  Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de/impftermin.

Ab dem 08. März können unter anderem folgende Personen ein Impfangebot wahrnehmen:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen).

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz  vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 09.03.2021, 10.30 Uhr

Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Montag sechs nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18.451. 17.388 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 474. In den letzten Tagen ist eine Frau im Alter von 90 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 589 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 84.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    234    7791    78
Alsdorf    58    1673    98
Baesweiler    23    1087    59
Eschweiler    86    1899    113
Herzogenrath    35    1621    52
Monschau    14    283    68
Roetgen    1    242    12
Simmerath    10    419    65
Stolberg    99    2007    147
Würselen    29    1429    57
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    589    18.451    84

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Testverordnung sieht kostenlose Bürgertestungen vor

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit einer Neufassung der Coronavirus-Testverordnung die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen. Auf dieser Basis hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium jetzt eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erlassen. Diese regelt, dass unter anderem Apotheken, Ärzte, private Testzentren und andere Anbieter, die schon bisher Corona-Schnelltests durchgeführt haben und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, ab sofort auch die neuen, kostenlosen Schnelltests anbieten und abrechnen können.

In der StädteRegion Aachen sind das die Testzentren auf dem Bendplatz (RapidCare), in der Blondelstrasse (Medicare) und das Gemeinsame Abstrichzentrum am Tivoli. Bürgerinnen und Bürger erhalten vor Ort einen Nachweis über das Testergebnis (entweder elektronisch oder in Papierform). Bei positivem Testergebnis soll eine sofortige PCR-Bestätigungstestung erfolgen.

Weitere Testmöglichkeiten in den städteregionalen Kommunen sind in Planung. Hierzu bedarf es jedoch weitergehender Informationen des Landes zu den konkreten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit testen lassen können.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus wurde aktualisiert. Neben einigen Präzisierungen zur Beschaffenheit von FFP2-Masken in bestimmten Situationen (erlaubt sind i.d.R. nur Masken ohne Ausatemventil) sind ab sofort auch Erste-Hilfe-Kurse als Präsenzveranstaltung erlaubt. Unter bestimmten Bedingungen ist ab sofort auch der Betrieb von Skiliften möglich. Eine weitere Änderung betrifft Dienst- und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen). Wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise
nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt, dürfen diese Dienstleistungen oder Handwerkleistungen nur dann ausgeführt werden, wenn für die Kundinnen und Kunden ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorliegt und für das Personal, das diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, alle zwei Tage ein Schnell- oder Selbsttest durchgeführt wird; ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Ausgenommen sind zudem medizinisch notwendige Leistungen von Handwerkern und Dienstleistern im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinische Fußpflege, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädischen Schuhmachern und so weiter).

Geändert wurde weiterhin, dass Kreise und kreisfreie Städte nur dann Reduzierungen der festgelegten Schutzmaßnahmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen können, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikantunter dem Wert von 50 liegt. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung tritt am 28. März 2021 außer Kraft.

Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2

Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden! Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de/impftermin.

Seit dem 08. März können unter anderem folgende Personen ein Impfangebot wahrnehmen:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen).

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Einzelfallentscheidungen bei Impfungen möglich
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.dezu senden.

Impfterminvergabe für Personen ab 80 Jahren – nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01)Impftermine buchen. Aufgrund eines zusätzlichen Impfstoffkontingents und der laufenden Einpflegung weiterer Termine in das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist es für über 80-Jährige auch möglich, bereits gebuchte Termine auf einen früheren Termin umzubuchen. Dies nur über die oben genannte Internetseite oder Hotline möglich. Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich, werden die Krisenstäbe darüber informieren. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfzentrum: Pünktlich erscheinen, Warteschlangen vermeiden.
Aus aktuellem Anlass bitten die Krisenstäbe darum, pünktlich zum vereinbarten Impftermin zu erscheinen und nicht schon deutlich zu früh. So können Warteschlangen vor dem Eingangsbereich des Impfzentrums verhindert werden.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.deist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 08.03.2021, 10.30 Uhr

Es gibt gegenüber der Meldung vom vergangenen Freitag 179 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18.445. 17.383 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 473. In den letzten Tagen sind drei Männer im Alter von 98, 94 und 87 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 589 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 83.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune       Aktiv   Gesamt           7-Tage-Inzidenz*
Aachen           234     7789   78
Alsdorf            58       1673   100
Baesweiler      23       1087   74
Eschweiler      85       1896   117
Herzogenrath 36       1621   52
Monschau       14       283     68
Roetgen          1          242     12
Simmerath      9          418     58
Stolberg          99       2007   151
Würselen        30       1429   62
noch nicht lokal zugeordnet   –
Gesamtergebnis        589     18.445            83

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Aktuelle Corona-Verordnungen

Corona-Schutzverordnung
Ab dem heutigen Montag (8. März 2021) gilt eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Nach der schrittweisen Öffnung der Schulen und Friseurbetriebe am 1. März wird nun auch der Betrieb von Buchhandlungen, Blumengeschäften, Schreibwarengeschäften und Gartenmärkten unter Beachtung besonderer Schutzmaßnahmen wieder erlaubt. Alle anderen derzeit noch nicht geöffneten Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen neben Friseurgeschäften und Fußpflege auch alle anderen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Die in diesem Rahmen festgelegten Öffnungsschritte orientieren sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz. Die Landesregierung prüft darüber hinaus, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können. Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 8. März im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Maskenpflicht: Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.

Handel: Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem heutigen 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.

Kultur und Freizeitstätten: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks.

Sport: Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.

Dienstleistungen: Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.

Musik- und Kunstschulen: Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.

Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung setzt die Ergebnisse der jüngsten Beratungen von Bund und Ländern konsequent um. Sie gilt, analog zur bundesweiten Verlängerung des Corona-Lockdowns, bis Sonntag, 28. März 2021.

Corona-Testungsverordnung
Die Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus in Einrichtungen zur Pflege und Betreuung und Einrichtungen der medizinischen Versorgung (Corona-Testungsverordnung) wurde bis zum 09. März verlängert. Die Verordnung umfasst alle Anforderungen an Testverfahren in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und ähnliche Einrichtungen. Alle in der Verordnung genannten Einrichtungen sind verpflichtet, dem örtlichen Gesundheitsamt ein Testkonzept vorzulegen. Geregelt wird darüber hinaus unter anderem auch, wer in welchen zeitlichen Abständen getestet werden muss.

Corona-Betreuungsverordnung
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur wurde bis zum 14. März 2021 verlängert. Die Corona-Betreuungsverordnung enthält Regelungen für Schulen, Kitas und andere Betreuungseinrichtungen während des Lockdowns. In dieser Fassung gibt es unter anderem konkrete Hinweise zu den Teilöffnungen von Schulen und Kitas.

Corona-Einreiseverordnung
Die Corona-Einreiseverordnung wurde aktualisiert. In der ab dem 8. März 2021 gültigen Fassung gelten besondere Regeln für alle Personen, die aus Virusvarianten-Gebieten nach Nordrhein-Westfalen einreisen. Diese müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Alle Personen, die aus anderen ausländischen Risikogebieten einreisen, müssen sich ebenfalls unverzüglich in Quarantäne begeben, wenn sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft.

Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2
Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer  Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de/impftermin.

Ab dem heutigen 08. März können unter anderem folgende Gruppen ein Impfangebot wahrnehmen:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen).

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Einzelfallentscheidungen bei Impfungen möglich
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.

Impfterminvergabe für Personen ab 80 Jahren – nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Aufgrund eines zusätzlichen Impfstoffkontingents und der laufenden Einpflegung weiterer Termine in das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist es für über 80-Jährige auch möglich, bereits gebuchte Termine auf einen früheren Termin umzubuchen. Dies nur über die oben genannte Internetseite oder Hotline möglich. Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich, werden die Krisenstäbe darüber informieren. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfzentrum: Pünktlich erscheinen, Warteschlangen vermeiden.
Aus aktuellem Anlass bitten die Krisenstäbe darum, pünktlich zum vereinbarten Impftermin zu erscheinen und nicht schon deutlich zu früh. So können Warteschlangen vor dem Eingangsbereich des Impfzentrums verhindert werden.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 05.03.2021, 11:00 Uhr

Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Donnerstag 72 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18266. 17295 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nach wie vor bei 470.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 501 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 66.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt     7-Tage-Inzidenz*
Aachen    193    7718    57
Alsdorf    45    1651    68
Baesweiler    23    1084    70
Eschweiler    78    1871    101
Herzogenrath    29    1609    43
Monschau    13    279    60
Roetgen     0    241    0
Simmerath    4    412    19
Stolberg    92    1984    136
Würselen    24    1417    39
noch nicht lokal zugeordnet     –    –
Gesamtergebnis    501    18266    66

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Neue Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2

Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer  Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

 

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de/impftermin.

 

Ab dem 08. März können unter anderem folgende Gruppen ein Impfangebot wahrnehmen:
•    Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
•    Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
•    Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
•    Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen)

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.

Impfterminvergabe für Personen ab 80 Jahren – nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen.

Aufgrund eines zusätzlichen Impfstoffkontingents und der laufenden Einpflegung weiterer Termine in das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung, ist es für Über-80-jährige auch möglich bereits gebuchte Termine auf einen früheren Termin umzubuchen. Das ist nur über die oben genannte Internetseite bzw. Hotline möglich. Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfzentrum: Pünktlich erscheinen, Warteschlangen vermeiden.
Aus aktuellem Anlass bitten die Krisenstäbe darum, pünktlich zum vereinbarten Impftermin zu erscheinen und nicht schon deutlich zu früh. So können Warteschlangen vor dem Eingangsbereich des Impfzentrums verhindert werden.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 03.03.2021, 09:45 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Dienstag 78 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18062. 17228 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 468. In den letzten Tagen sind zwei Männer im Alter von 71 und 84 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 366 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 50.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt     7-Tage-Inzidenz*
Aachen    136    7634    37
Alsdorf    43    1636    66
Baesweiler    12    1073    41
Eschweiler    58    1842    87
Herzogenrath    30    1601    43
Monschau    12    277    86
Roetgen    1    241    0
Simmerath    3    410    19
Stolberg    52    1940    83
Würselen    19    1408    44
noch nicht lokal zugeordnet     –    –
Gesamtergebnis    366    18062    50

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Neue Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2
Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer  Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung der Impf-Priorisierungsgruppe 2. Demnach können jetzt unter anderem folgende Gruppen ab dem 08. März ein Impfangebot wahrnehmen:
•    Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
•    Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
•    Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
•    Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (hier soll es aufsuchende Impfungen geben)

Darüber hinaus können jetzt auch sämtliche (nicht nur die in Seniorenwohnheimen tätigen) Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen ein Impfangebot buchen.

Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: https://www.staedteregion-aachen.de/impftermin

Die Impfberechtigten müssen selbst dort online einen konkreten Impftermin vereinbaren. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt.

Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de  zu senden.

Impfterminvergabe für Personen ab 80 Jahren – nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfzentrum: Pünktlich erscheinen, Warteschlangen vermeiden.
Aus aktuellem Anlass bitten die Krisenstäbe darum, pünktlich zum vereinbarten Impftermin zu erscheinen und nicht schon deutlich zu früh. So können Warteschlangen vor dem Eingangsbereich des Impfzentrums verhindert werden.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur online unter der Adresse: https://www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 02.03.2021, 10:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Montag 13 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17984. 17178 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nach wie vor bei 466.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 340 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 47.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

 

Kommune Aktiv Gesamt  7-Tage-Inzidenz*
Aachen 119 7598 34
Alsdorf 37 1627 64
Baesweiler 10 1071 33
Eschweiler 67 1835 97
Herzogenrath 28 1597 45
Monschau 11 275 68
Roetgen 1 241 12
Simmerath 2 409 13
Stolberg 42 1924 64
Würselen 23 1407 41
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 340 17984 47

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

 

Neue Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2

Das Land NRW hat gestern die neueste Änderung der Impfverordnung herausgegeben. Details dazu gibt es beim Land NRW: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung der Impf-Priorisierungsgruppe 2. Demnach können jetzt unter anderem folgende Gruppen ab dem 08. März ein Impfangebot wahrnehmen:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen

 

Darüber hinaus können jetzt auch sämtliche (nicht nur die in Seniorenwohnheimen tätigen) Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen ein Impfangebot buchen. Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter:

https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/465901/show

Die Impfberechtigten müssen selbst dort online einen konkreten Impftermin vereinbaren. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/465904/show

 

Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich

Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.

 

Impfterminvergabe für Personen ab 80 Jahren – nur telefonisch oder im Internet!

Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.

Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

 

Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!

Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.

 

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur online vergeben. Den Link zur Terminvergabe finden sie unter www.bportal.staedteregion-aachen.de. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

 

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

 


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 01.03.2021, 10:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung vom Freitag 75 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17971. 17110 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 466. In den letzten Tagen ist eine Frau im Alter von 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 395 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 45. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune       Aktiv   Gesamt           7-Tage-Inzidenz*
Aachen           144     7596   33
Alsdorf            42       1626   62
Baesweiler      8          1067   18
Eschweiler      76       1830   89
Herzogenrath 29       1597   45
Monschau       14       275     68
Roetgen          1          241     12
Simmerath      2          409     19
Stolberg          44       1922   60
Würselen        32       1405   39
noch nicht lokal zugeordnet            3          3
Gesamtergebnis        395     17971 45

*Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.

Tests und Impfungen für Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen können sich aktuell zwei Mal in der Woche beim Hausarzt auf das Corona-Virus testen lassen. In der Impfreihenfolge sollen sie zukünftig aus der Priorität 3 in die Priorität 2 wechseln. Wann genau Impftermine vereinbart werden können, ist derzeit noch nicht geregelt. Sobald die Impfverordnung auf Landesebene angepasst ist, und der Start der Terminvereinbarung feststeht, werden die Krisenstäbe darüber berichten.

Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


 


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 26.02.2021, 11:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 38 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17896. 17033 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nach wie vor bei 465.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 398 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 51. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt     7-Tage-Inzidenz*
Aachen    149    7576    41
Alsdorf    42    1619    66
Baesweiler    9    1065    15
Eschweiler    74    1814    97
Herzogenrath    27    1589    32
Monschau    16    272    120
Roetgen    3    241    12
Simmerath    3    409    19
Stolberg    37    1907    53
Würselen    36    1402    72
noch nicht lokal zugeordnet     2    2
Gesamtergebnis    398    17896    51

*Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten reingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.

Tests und Impfungen für Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen können sich aktuell zwei Mal in der Woche beim Hausarzt auf das Corona-Virus testen lassen. In der Impfreihenfolge sollen sie zukünftig aus der Priorität 3 in die Priorität 2 wechseln. Wann genau Impftermine vereinbart werden können, ist derzeit noch nicht geregelt. Sobald die Impfverordnung auf Landesebene angepasst ist, und der Start der Terminvereinbarung feststeht, werden die Krisenstäbe darüber berichten.

Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 25.02.2021, 09:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 75 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17858. 16987 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 465. In den letzten Tagen sind drei Frauen im Alter von 80, 83 und 89 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 78 und 81 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 406 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 50. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt     7-Tage-Inzidenz*
Aachen    154    7560    38
Alsdorf    37    1613    55
Baesweiler    10    1064    15
Eschweiler    80    1810    104
Herzogenrath    29    1586    35
Monschau    17    272    120
Roetgen    4    241    23
Simmerath    4    409    19
Stolberg    38    1904    55
Würselen    31    1397    62
noch nicht lokal zugeordnet      2    2
Gesamtergebnis    406    17858    50

*Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Tests und Impfungen für Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen können sich aktuell zwei Mal in der Woche beim Hausarzt auf das Corona-Virus testen lassen. In der Impfreihenfolge sollen sie zukünftig aus der Priorität 3 in die Priorität 2 wechseln. Wann genau Impftermine vereinbart werden können, ist derzeit noch nicht geregelt. Sobald die Impfverordnung auf Landesebene angepasst ist, und der Start der Terminvereinbarung feststeht, werden die Krisenstäbe darüber berichten.

Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 24.02.2021, 10:30 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 61 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17783. 16950 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 460. In den letzten Tagen sind drei Männer im Alter von 67, 77 und 86 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 373 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 45. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune       Aktiv   Gesamt           7-Tage-Inzidenz*
Aachen           150     7542   39
Alsdorf            34       1605   55
Baesweiler      10       1062   18
Eschweiler      76       1793   85
Herzogenrath 25       1581   32
Monschau       13       267     94
Roetgen          5          241     46
Simmerath      2          407     13
Stolberg          29       1893   43
Würselen        28       1391   54
noch nicht lokal zugeordnet             1         1
Gesamt        373     17783 45

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Schule und Kindertagesbetreuung wieder gestartet

Seit Montag (22. Februar) haben die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen begonnen.
Auch in der Kindertagesbetreuung sind seit Montag (22. Februar) wieder alle Kinder eingeladen. Es gibt einen landesweiten eingeschränkten Regelbetrieb. Dabei gilt die Vorgabe, dass es nur feste Gruppen geben darf. Deshalb bleibt es zunächst bei der landesweiten Kürzung des Betreuungsumfangs um 10 Stunden pro Woche.

Tests und Impfungen für Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen können sich aktuell zwei Mal in der Woche beim Hausarzt auf das Corona-Virus testen lassen. In der Impfreihenfolge sollen sie zukünftig aus der Priorität 3 in die Priorität 2 wechseln. Wann genau Impftermine vereinbart werden können, ist derzeit noch nicht geregelt. Sobald die Impfverordnung auf Landesebene angepasst ist, und der Start der Terminvereinbarung feststeht, werden die Krisenstäbe darüber berichten.

Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Viele Menschen haben in diesen Tagen die Sonne genossen. Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Dort findet man auch die aktuelle exakte Definition, wer nach den aktuellsten Erlassen  zu den Impfberechtigten gehört. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 23.02.2021, 09:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern zwei nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17722. 16899 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 457. In den letzten Tagen sind eine Frau im Alter von 80 Jahren sowie ein Mann im Alter von 63 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 366 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 39.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt     7-Tage-Inzidenz*
Aachen    138    7513    32
Alsdorf    30    1597    42
Baesweiler    10    1062    22
Eschweiler    63    1780    76
Herzogenrath    29    1576    26
Monschau    13    267    103
Roetgen    4    240    35
Simmerath    2    407    13
Stolberg    28    1888    35
Würselen    48    1391    54
noch nicht lokal zugeordnet      1    1
Gesamtergebnis    366    17722    39

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Anpassung der Coronaverordnungen
Die Landesregierung hat die bestehenden Coronaverordnungen angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen im Wesentlichen bestehen. Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung gelten nun zunächst bis zum 7. März. Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht bleiben bestehen. Wo medizinische Masken Pflicht sind, dürfen nur solche ohne ein Ausatemventil getragen werden. Einige wesentliche Änderungen sind:

Coronaschutzverordnung

  • Friseurdienstleistungen, Fußpflege: Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder nach vorheriger Terminreservierung in Anspruch genommen werden.
  • Freizeitsport im Freien: Sport ist nun wieder zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes unter freiem Himmel zulässig. Zu anderen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben vorerst für den privaten Sport geschlossen. Dabei ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben vorerst für den privaten Sport geschlossen.
  • Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden: Nun dürfen auch Gemüsepflanzen und Saatgut sowie unmittelbares Zubehör von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Diese müssen den Verkauf an Privatleute ausschließlich auf diese Waren begrenzen.
  • Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig: Für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule ist jetzt wieder musikalischer  Einzelunterricht zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter).

Coronabetreuungsverordnung
Wiedereinstieg in den Präsenz- oder Wechselunterricht: Seit dem gestrigen Montag (22. Februar) haben die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen begonnen.

Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Viele Menschen haben in diesen Tagen die Sonne genossen. Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!

Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Dort findet man auch die aktuelle exakte Definition, wer nach den aktuellsten Erlassen  zu den Impfberechtigten gehört. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 22.02.2021, 10:45 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, dem 19. Februar, 109 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17720. 16859 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 455. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 406 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 40.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    156    7513    33
Alsdorf    35    1597    42
Baesweiler    11    1062    22
Eschweiler    69    1780    76
Herzogenrath    31    1576    26
Monschau    13    267    103
Roetgen    5    240    35
Simmerath    2    406    6
Stolberg    33    1888    35
Würselen    50    1390    54
noch nicht lokal zugeordnet      1    1
Gesamtergebnis    406    17720    40

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Anpassung der Coronaverordnungen
Die Landesregierung hat die bestehenden Coronaverordnungen an die auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin gefassten Beschlüsse angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaverordnungen im Wesentlichen bestehen. Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung treten am 22. Februar in Kraft und gelten zunächst bis zum 7. März. Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht gelten weiterhin. Wo medizinische Masken Pflicht sind, dürfen nur solche ohne ein Ausatemventil getragen werden.

Coronaschutzverordnung

  • Friseurdienstleistungen, Fußpflege: Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und nach vorheriger Terminreservierung in Anspruch genommen werden. Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen noch geschlossen.
  • Freizeitsport im Freien: Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben vorerst für den privaten Sport geschlossen.
  • Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden: Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.). Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen.
  • Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig: Für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter).

Coronabetreuungsverordnung

  • Wiedereinstieg in Modelle des Präsenz- oder Wechselunterrichts: Am 22. Februar starten die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen. Dabei gelten gerade im Hinblick auf möglicherweise ansteckendere Virusmutationen hohe Infektionsschutzanforderungen. So findet der Unterricht zum Beispiel immer in kleineren, festen Gruppen statt. Überall im Schulgebäude muss grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist. Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske anziehen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt.
  • Außerschulische Bildungsangebote und Präsenzunterricht für Abschlussklassen: Die vom Schulministerium besonders geförderten Kurse zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind ebenso wieder zulässig wie die schulnahen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen. Wie in den Schulen dürfen auch in anderen staatlichen und sonstigen Bildungsgängen die Abschlussklassen beziehungsweise die letzten Ausbildungsabschnitte in Präsenz erfolgen, um eine gleichberechtigte Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse zu ermöglichen. Dabei sollten möglichst große Räume genutzt werden.

 

Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Viele Menschen haben am Wochenende die Sonne genossen. Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle Bürgerinnen und Bürger daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich

  • Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
  • Personal in den Impfzentren,
  • Rettungsdienstpersonal.

Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 19.02.2021, 11:45 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 29 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17611. 16744 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 455. In den letzten Tagen sind vier Frauen im Alter von 63, 80, 88 und 94 Jahren sowie drei Männer im Alter von 70, 78 und 82 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 412 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 35.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    175    7473    33
Alsdorf    38    1588    47
Baesweiler    14    1061    30
Eschweiler    69    1759    55
Herzogenrath    33    1574    30
Monschau    4    258    34
Roetgen    5    240    58
Simmerath    2    406    6
Stolberg    29    1877    30
Würselen    42    1374    26
noch nicht lokal zugeordnet     1    1
Gesamtergebnis    412    17611    35

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Inzidenz von 35 in der StädteRegion Aachen hat noch keine Auswirkungen auf die Coronamaßnahmen!

In ihrer Videokonferenz am 10. Februar hatte die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbart, dass bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner weitere Öffnungsschritte durch die Länder erfolgen können. Die Umsetzung dieses Beschlusses soll für das Land Nordrhein-Westfalen in der Coronaschutzverordnung erfolgen, die ab Montag (22. Februar) gilt. Erst dann ist klar, ob und ggf. welche Lockerungen es in NRW und damit auch in der StädteRegion Aachen geben kann. Kanzlerin sowie Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sprachen nach der Videokonferenz von einer möglichen Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe. Nach der bis einschließlich Sonntag geltenden Coronaschutzverordnung des Landes können „Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und mit einer sinkenden Tendenz unter dem Wert von 50 liegt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.“ In der StädteRegion lag die Inzidenz am 16. Februar erstmals seit dem 09. Oktober 2020 wieder unter 50. Von einer stabilen Unterschreitung kann nach Lesart der Krisenstäbe erst nach dem 22. Februar gesprochen werden. Deshalb appellieren die Krisenstäbe an die Bevölkerung, weiterhin die geltenden Regeln zu beachten.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!

Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen.
Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich

  • Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
  • Personal in den Impfzentren,
  • Rettungsdienstpersonal.

Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert.
Erst  nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren.
Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de  ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 18.02.2021, 09:30 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 52 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17582. 16651 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 448.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 483 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 41. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    220    7465    44
Alsdorf    44    1587    62
Baesweiler    16    1060    33
Eschweiler    70    1751    58
Herzogenrath    35    1570    26
Monschau    4    258    34
Roetgen    7    239    46
Simmerath    2    406    6
Stolberg    34    1873    27
Würselen    51    1373    34
noch nicht lokal zugeordnet     –
Gesamtergebnis    483    17582    41

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Neue Quarantäneregeln – Empfehlung des RKI!
Ab sofort gibt es für Kontaktpersonen der ersten Kategorie (K1-Personen) keine Freitestungsmöglichkeit mehr. Alle K1er müssen 14 Tage in Quarantäne. Eine Testung (PCR- oder Schnelltest) zum Quarantäneende wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Die Testung sollte am 13. Tag erfolgen, damit auf jeden Fall am 14. Tag ein Ergebnis vorliegt. Diese Regelung gilt für den SARS-CoV-2  Virus und alle Virusvarianten.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich

  • Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
  • Personal in den Impfzentren,
  • Rettungsdienstpersonal.

Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Erst  nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 17.02.2021, 10:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 28 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17530. 16635 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 448. In den letzten Tagen ist eine Frau im Alter von 73 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 447 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 41.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    199    7446    49
Alsdorf    37    1579    51
Baesweiler    13    1057    44
Eschweiler    74    1745    58
Herzogenrath    32    1566    17
Monschau    2    256    17
Roetgen    5    237    35
Simmerath    1    405    0
Stolberg    36    1869    23
Würselen    48    1370    31
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    447    17530    41

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!

Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich

  • Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
  • Personal in den Impfzentren,
  • Rettungsdienstpersonal.

Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert.
Erst  nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren.
Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 16.02.2021, 08:30 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern, 3 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17502. 16612 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 447.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 443 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 55. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*

Aachen    195    7433    63
Alsdorf    35    1577    64
Baesweiler    13    1056    41
Eschweiler    73    1737    67
Herzogenrath    32    1564    28
Monschau    1    255    9
Roetgen    5    237    58
Simmerath    1    405    0
Stolberg    38    1868    43
Würselen    50    1370    62
noch nicht lokal zugeordnet      –
Gesamtergebnis    443    17502    55

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Neue Quarantäneverordnung gilt bis zum 12. März

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Quarantäneverordnung überarbeitet und klargestellt, dass Tests im Sinne dieser Verordnung immer die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen müssen, die auf der Internetseite https://www.rki.de/tests veröffentlicht sind. PCR-Tests müssen von medizinisch-geschultem Personal vorgenommen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Coronaschnelltests müssen von einem medizinischen Dienstleister vorgenommen werden, der zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugt ist und einen Testnachweis erteilen darf. Positive Testergebnisse von PCR-Tests und Coronaschnelltests sind dem Gesundheitsamt zu melden. Die Meldepflichten gelten auch für private Anbieter.

Soweit die örtlichen Ordnungs- oder Gesundheitsbehörden individuelle Anordnungen zur Quarantäne treffen, gehen diese den Regelungen der Verordnung vor. Dies gilt insbesondere bei Verdacht auf oder nachgewiesener Infektion mit einer Virusvariante. Besorgniserregende SARS-CoV-2 Varianten sind solche, die vom Robert Koch-Institut auf der Internetseite www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Virusvariante.html bekannt gemacht worden sind.

Weiterhin gilt, dass Personen, die an Covid-19 erkrankt sind oder ansteckend sein können, sich in Quarantäne (zur Vorbeugung) oder häusliche Isolierung (bei bestätigter Infektion) begeben müssen. Sie müssen sich also „absondern“, um keine weiteren Personen anstecken zu können.

Eine Quarantäne ist automatisch Pflicht in folgenden Fällen und dann eigenverantwortlich und direkt zu beginnen:

  • für Personen, deren PCR-Test oder Antigenschnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist
  • für Angehörige desselben Haushalts von positiv getesteten Personen
  • für Personen, die Krankheitssymptome zeigen und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen – auf jeden Fall bis zum Vorliegen des Testergebnisses

Über die Quarantäne von Personen außerhalb des eigenen Haushalts, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt. Alle Einzelheiten sind der Verordnung zu entnehmen.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich

  • Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
  • Personal in den Impfzentren,
  • Rettungsdienstpersonal.

Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Erst nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 15.02.2021, 09:44 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, 12.02.2021, 83 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17499. 16463 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 447. In den letzten Tagen sind drei Frauen im Alter von 80, 84 und 87 Jahren sowie ein Mann im Alter von 86 verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 589 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 55.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    269    7431    65
Alsdorf    46    1577    64
Baesweiler    15    1056    41
Eschweiler    93    1737    71
Herzogenrath    42    1564    28
Monschau    1    255    9
Roetgen    7    237    58
Simmerath    2    405    0
Stolberg    52    1868    43
Würselen    62    1369    59
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    589    17499    55

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Coronaverordnungen bleiben nahezu unverändert.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungs-verordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung, die bis zum 14. Februar befristet waren, zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar verlängert.
Anlässlich der Verlängerung wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zur klareren Abgrenzung des Bereichs, in dem im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bereits Masken zu tragen sind, wird Rechnung getragen. Künftig gilt die Maskenpflicht in einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts.
Die Coronabetreuungsverordnung wurde im Hinblick auf die bundesrechtlichen Änderungen beim Arbeitsschutz angepasst. Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!

Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich

  • Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
  • Personal in den Impfzentren,
  • Rettungsdienstpersonal.

Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert.
Erst  nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 12.02.2021, 10:00 Uhr.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 64 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17416. 16328 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 443. In den letzten Tagen sind eine Frau im Alter von 83 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 64, 67, 71, 85 und 91 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 645 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 69.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    291    7391    75
Alsdorf    54    1566    72
Baesweiler    26    1053    37
Eschweiler    94    1728    112
Herzogenrath    50    1560    47
Monschau    2    254    0
Roetgen    8    235    69
Simmerath    2    405    6
Stolberg    55    1860    55
Würselen    63    1364    88
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    645    17416    69

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Schulen öffnen schrittweise
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der Schulmail vom 11. Februar den Schulbetrieb ab dem 22. Februar geregelt. Laut Schulministerin Yvonne Gebauer soll es zunächst in den Grundschulen wieder einen sogenannten Wechselunterricht geben.
Grundsätzlich gelten diese Regelung auch in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen. Allerdings sind dort, mit Blick auf die unterschiedlichen behinderungsspezifischen Ausprägungen, individuelle Regelungen zu beachten.
Besondere Regelungen gelten für die Abschlussklassen. Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich.
An den Berufskollegs sowie an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen wird mit Ausnahme der Abschlussklassen weiterhin der Unterricht als Distanzunterricht erteilt.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
Das Testangebot für alle an der Schule Tätigen wird ab sofort erweitert. Zunächst sind bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche möglich. Die Schnelltests werden bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie im Abstrichzentrum durchgeführt. Bescheinigungen werden von den Schulen ausgestellt. Bei Verdacht auf eine Infektion erfolgt ein nachgelagerter PCR-Test zur Abklärung.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich

  • Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
  • Personal in den Impfzentren,
  • Rettungsdienstpersonal.

Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert.
Erst  nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren.
Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 11.02.2021, 09:30 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 51 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17352. 16314 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Dies sind zwei Fälle weniger, als gestern gemeldet. Hintergrund ist, dass zwei abgeschlossene Fälle aufgrund der Symptomatik wieder „aktiv“ wurden. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 437.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 601 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 66. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    261    7355    70
Alsdorf    46    1558    64
Baesweiler    25    1051    37
Eschweiler    94    1718    103
Herzogenrath    49    1558    50
Monschau    2    254    9
Roetgen    9    235    69
Simmerath    2    405    13
Stolberg    53    1858    62
Würselen    60    1360    75
noch nicht lokal zugeordnet  –
Gesamtergebnis    601    17352    66

*Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich

  • Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
  • Personal in den Impfzentren,
  • Rettungsdienstpersonal.

Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Erst  nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 10.02.2021, 09:30 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 103 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17301. 16316 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 437. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 53 Jahren sowie ein Mann im Alter von 48 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 548 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 69. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*

Aachen    231    7324    71
Alsdorf    42    1555    83
Baesweiler    18    1045    48
Eschweiler    88    1712    96
Herzogenrath    49    1558    60
Monschau    2    254    17
Roetgen    8    234    58
Simmerath    2    405    6
Stolberg    51    1856    66
Würselen    57    1358    83
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    548    17301    69

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Neue Impfverordnung des Bundes
Am 08.02.2021 ist die neue Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft getreten. Sie folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und berücksichtigt bisherige Erfahrungen aus der Impfkampagne. Außerdem regelt sie den Einsatz des kürzlich zugelassenen Impfstoffs von AstraZeneca, der nach den Empfehlungen der STIKO für Personen zwischen 18 und 64 Jahren empfohlen wird.

Das ändert jedoch grundsätzlich nichts an der bisherigen Reihenfolge der Impfungen. Ein Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht auch weiterhin prioritär für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Eine Wahlfreiheit bezüglich des Impfstoffs besteht auch weiterhin nicht.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de ) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1 starten heute
Ab heute (10.02.2021) beginnen auch die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe. Dazu zählt

  • Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
  • Personal in den Impfzentren,
  • Rettungsdienstpersonal.

Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Erst nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum   

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 09.02.2021, 09:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 7 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17198. 16225 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 435. In den vergangenen Tagen sind vier Frauen im Alter von 84, 89, 90 und 92 Jahren sowie ein Mann im Alter von 81 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 538 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 59.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    216    7275    60
Alsdorf    46    1547    72
Baesweiler    21    1045    55
Eschweiler    82    1699    81
Herzogenrath    59    1551    56
Monschau    4    254    17
Roetgen    7    232    69
Simmerath    2    405    0
Stolberg    47    1844    51
Würselen    54    1346    52
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    538    17198    59

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet!

Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen der Pflege- und Rettungskräfte starten Mittwoch
Ab morgen (10.02.2021) beginnen auch die Corona-Schutzimpfungen für die Menschen, die in der ambulanten Pflege, in der Tagespflege für Senioren oder bei Rettungsdiensten arbeiten. Diese werden zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet. Dazu haben die ambulanten Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen ein Informationsschreiben vom Impfzentrum der StädteRegion Aachen erhalten. Nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die sogenannte Sammelliste mit den Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können alle Impfberechtigten selbst einen Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 08.02.2021, 10:00 Uhr.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, 05. Februar, 162 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17191. 16150 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 430. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 76 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 66 und 79 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 611 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 58. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    242    7270    58
Alsdorf    59    1547    72
Baesweiler    26    1045    59
Eschweiler    95    1697    80
Herzogenrath    64    1551    54
Monschau    5    254    17
Roetgen    8    232    81
Simmerath    3    405    6
Stolberg    53    1844    55
Würselen    56    1346    52
noch nicht lokal zugeordnet   –
Gesamtergebnis    611    17191    58

*Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Impfungen der Ü-80-Jährigen im Impfzentrum startet heute
Das Impfzentrum der StädteRegion Aachen in der Hubert-Wienen-Straße 8, 52070 Aachen, öffnet heute seine Pforten. Anspruch auf eine Impfung haben zunächst ausschließlich Menschen über 80 Jahre, die einen bestätigten Termin im Impfzentrum haben.

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen der Pflege- und Rettungskräfte starten Mittwoch
Ab Mittwoch, den 10.02.2021, sollen auch die Corona-Schutzimpfungen für die Menschen beginnen, die in der ambulanten Pflege, in der Tagespflege für Senioren oder bei Rettungsdiensten arbeiten. Diese werden zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet. Dazu haben die ambulanten Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen ein Informationsschreiben vom Impfzentrum der StädteRegion Aachen erhalten. Nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die sogenannte Sammelliste mit den Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können alle Impfberechtigten selbst einen Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 05. Februar 2021, 10:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 45 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17029. 15937 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 427. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 83 und 94 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 68, 81, 88, 89 und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 665 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 61.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    278    7205    60
Alsdorf    55    1532    83
Baesweiler    34    1043    89
Eschweiler    83    1665    57
Herzogenrath    76    1538    75
Monschau    9    254    34
Roetgen    6    229    58
Simmerath    7    404    0
Stolberg    63    1829    58
Würselen    54    1330    52
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    665    17029    61

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Impfzentrum öffnet am kommenden Montag
Am 8. Februar 2021 öffnet das Impfzentrum der StädteRegion Aachen in der Hubert-Wienen-Straße 8, 52070 Aachen, seine Pforten. Anspruch auf eine Impfung haben zunächst ausschließlich Menschen über 80 Jahre, die einen bestätigten Termin im Impfzentrum haben.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet

Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 04. Februar 2021, 09:15 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 70 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16984. 15886 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 420.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 678 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 69. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    278    7181    67
Alsdorf    56    1528    78
Baesweiler    36    1041    96
Eschweiler    81    1660    64
Herzogenrath    81    1535    86
Monschau    9    253    43
Roetgen    6    229    58
Simmerath    6    403    13
Stolberg    63    1823    62
Würselen    62    1331    72
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    678    16984    69

*Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Impfzentrum öffnet am kommenden Montag
Am 8. Februar 2021 öffnet das Impfzentrum der StädteRegion Aachen in der Hubert-Wienen-Straße 8, 52070 Aachen, seine Pforten. Anspruch auf eine Impfung haben zunächst ausschließlich Menschen über 80 Jahre, die einen bestätigten Termin im Impfzentrum haben.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 03. Februar 2021, 10:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 43 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16914. 15817 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 420. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 60 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 83 und 86 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 677 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 78.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktiv

Gesamt

7-Tage-Inzidenz*

Aachen

259

7148

73

Alsdorf

46

1516

68

Baesweiler

27

1032

81

Eschweiler

80

1658

87

Herzogenrath

88

1530

119

Monschau

8

252

60

Roetgen

6

229

69

Simmerath

8

404

26

Stolberg

67

1819

92

Würselen

88

1326

72

noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis

677

16914

78

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Impfzentrum öffnet am kommenden Montag

Am 8. Februar 2021 öffnet das Impfzentrum der StädteRegion Aachen in der Hubert-Wienen-Straße 8, 52070 Aachen, seine Pforten. Anspruch auf eine Impfung haben zunächst ausschließlich Menschen über 80 Jahre, die einen bestätigten Termin im Impfzentrum haben.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Impfterminvergabe – nur telefonisch oder im Internet

Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 02. Februar 2021, 09:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 5 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16871. 15644 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 417. In den vergangenen Tagen ist eine Frau im Alter von 92 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 810 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 82.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    299    7126    75
Alsdorf    57    1513    70
Baesweiler    35    1030    89
Eschweiler    98    1653    89
Herzogenrath    126    1525    127
Monschau    10    252    60
Roetgen    3    226    35
Simmerath    14    405    39
Stolberg    71    1815    97
Würselen    97    1326    85
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    810    16871    82

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Impftermine können nicht bei Stadt und StädteRegion Aachen gebucht werden.

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Impfstoffe wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 01. Februar 2021, 10:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (29.01.2021) 178 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16866. 15540 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 416. In den vergangenen Tagen sind vier Frauen im Alter von 71, 76, 84 und 90 Jahren sowie sieben Männer im Alter von 63, 69, 76, 81 (2x), 84 und 86 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 910 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 84.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    345    7126    78
Alsdorf    67    1513    70
Baesweiler    40    1029    81
Eschweiler    114    1652    92
Herzogenrath    137    1526    132
Monschau    11    252    60
Roetgen    2    225    23
Simmerath    16    404    39
Stolberg    75    1813    97
Würselen    103    1326    88
noch nicht lokal zugeordnet    –
Gesamtergebnis    910    16866    84

*Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Impftermine können nicht bei Stadt und StädteRegion Aachen gebucht werden.
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Impfstoffe wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 29. Januar 2021, 11:15 Uhr.

  • Die Coronaeinreiseverordnung und die Coronabetreuungsverordnung wurden aktualisiert.
  • Belgien verbietet „nicht zwingend notwendige“ Reisen.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 86 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16688. 15360 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 405. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 74 (2x) und 86 Jahren sowie drei Männer im Alter von 72, 83 und 86 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 923 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 94.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    349    7056    90
Alsdorf    67    1493    70
Baesweiler    48    1019    100
Eschweiler    113    1633    104
Herzogenrath    134    1503    138
Monschau    10    250    51
Roetgen    4    224    12
Simmerath    17    404    91
Stolberg    76    1796    89
Würselen    105    1310    121
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    923    16688    94

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Coronaeinreiseverordnung in der ab dem 30. Januar 2021 gültigen Fassung

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten wurde aktualisiert. Weiterhin gilt, dass Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben haben. Dort haben sie sich für einen Zeitraum von zehn Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus diesem Gebiet ständig aufzuhalten.

Geändert wurde, dass eine Absonderung frühestens fünf Tage nach der Einreise enden darf, wenn die Person über ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Coronainfektion auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügt und sie dieses innerhalb von zehn Tage nach der Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt. Neu ist, dass die dem ärztlichen Zeugnis oder Testergebnis zugrunde liegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen vorgenommen worden sein darf.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2021 außer Kraft.


Aktualisierte Coronabetreuungsverordnung

Die Coronabetreuungsverordnung wurde bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Geändert haben sich die Ausnahmen zur Anwesenheit in den schulischen Einrichtungen.

Stattfinden darf die Betreuung für Schülerinnen und Schüler

  • der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können,
  • aller Klassen und Jahrgangsstufen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, bei denen zugleich ein besonders stark ausgeprägter Bedarf an schulischer Betreuung besteht,
  • aller Klassen und Jahrgangsstufen, die nach Einschätzung der Schulleitung zuhause oder im Ausbildungsbetrieb nicht mit Erfolg am Distanzunterricht teilnehmen können.

Außerdem dürfen Auswahlgespräche von Schulen im Lehrereinstellungs-verfahren, soweit sie zur Sicherung der Unterrichtsversorgung unabdingbar sind und unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung stattfinden.
Zusätzlich kann die obere Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen für Abschlussklassen oder für die Erbringung von Leistungsnachweisen.
Weiterhin wird es keinen Präsenzunterricht geben.

Belgien erlaubt nur noch „zwingend notwendige Reisen“
Wer in Belgien wohnt, muss bis zum 1. März auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen verzichten. In diesem Zeitraum sind Urlaubsreisen und Ausflüge verboten. Das Reiseverbot wird sowohl im Straßen-, Flug-,
und Schiffs- als auch im Schienenverkehr kontrolliert. Grundlage ist ein ministerieller Erlass zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 in der Fassung vom 26. Januar. Grenzpendler sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Im Einzelnen gilt:

  • Bürger der Grenzkommunen und der Kommunen in zweiter Reihe (dazu zählt u.a. die gesamte Deutschsprachige Gemeinschaft), dürfen die Grenze für notwendige Angelegenheiten passieren und müssen dies nicht belegen. Hierbei darf man nur Tätigkeiten nachgehen, die auch in Belgien erlaubt sind.
  • Bürger welche in Belgien außerhalb einer Grenzregion leben, dürfen nur für die sogenannten „triftigen/essentiellen Gründe“ die Grenze passieren. Zu den Ausnahmen gehören zwingende familiäre Gründe, humanitäre Gründe, Studiengründe und berufliche Gründe.
  • Bürger aus den Niederlanden und aus Deutschland dürfen ebenfalls nur in den triftigen/essentiellen Gründen einreisen.

In jedem Fall muss der Bürger eine „Ehrenwörtliche Erklärung“ mit sich tragen, in der er die Reise rechtfertigt. Die Erklärung findet man unter: https://d34j62pglfm3rr.cloudfront.net/downloads/20210126_BU_Verklaring_op_eer_Finaal_DE_Goedgekeurd_Blanco.pdf
Bei einem Besuch von mehr als 48 Stunden gelten weitere Regeln.
Im Internet findet man eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien unter: https://euregio-mr.info/de

Terminbuchungen für über 80-Jährige seit dem 25. Januar möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist nicht möglich!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 28. Januar 2021, 09:30 Uhr.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 124 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16602. 15315 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 399.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 888 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 94. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    322    7013    82
Alsdorf    67    1491    89
Baesweiler    44    1015    96
Eschweiler    104    1624    131
Herzogenrath    154    1495    140
Monschau    9    248    43
Roetgen    4    224    12
Simmerath    14    401    78
Stolberg    70    1788    85
Würselen    100    1303    116
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    888    16602    94

*Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Terminbuchungen für über 80-Jährige seit dem 25. Januar möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist nicht möglich!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 27. Januar 2021, 10:30 Uhr.

  • Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 79.
  • Verdacht auf britische Virusvariante in Aachener Studierendenwohnungen.
  • Ab heute gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 63 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16478. 15299 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 399. In den vergangenen Tagen ist ein Mann im Alter von 75 Jahren verstorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 780 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 79.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    280    6967    67
Alsdorf    63    1484    85
Baesweiler    39    1010    111
Eschweiler    90    1609    113
Herzogenrath    139    1475    106
Monschau    7    245    9
Roetgen    3    223    23
Simmerath    14    400    78
Stolberg    50    1767    57
Würselen    95    1298    111
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    780    16478    79

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Verdacht auf britische Virusvariante in Aachener Studierendenwohnungen. Kontaktpersonen müssen 14 Tage in Quarantäne.
Schon im vergangenen Jahr wurden weltweit neue Varianten des SARS-CoV-2 Virus identifiziert. In Deutschland sind seit Dezember 2020 Infektionen mit der britischen, der südafrikanischen sowie der brasilianischen Variante bekannt. In Aachen gab es jetzt bei Ausbrüchen in Wohneinrichtungen von Studierenden konkrete Hinweise auf eine intensive Reisetätigkeit der Betroffenen. Daher wurden zwei Proben mit der Fragestellung nach der britischen Virusvariante untersucht, bei denen sich der Verdacht erhärtete. In einer speziellen PCR wird nach drei Stücken des Virusgenoms gesucht. Bei der britischen Variante kann eines der Stücke aufgrund einer Genveränderung nicht nachgewiesen werden. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf die britische Variante. Die PCR ist die wichtigste Labormethode zur Untersuchung der molekularen Feinstruktur der Erbsubstanz. Ein Beweis kann nur durch eine Sequenzierung erbracht werden. Diese ist sehr aufwändig und dauert derzeit zwei bis drei Wochen, da sie nur in wenigen Laboren durchgeführt wird. In den beiden Fällen wurde sicherheitshalber die Quarantäne für die Kontaktpersonen auf 14 Tage verlängert! Eine Freitestung nach 10 Tagen ist in den Fällen nicht möglich.
Am 24.12.2020 hatte das Land Baden-Württemberg erstmals über einen Nachweis der britischen Variante berichtet. Inzwischen sind Fälle in mehreren Bundesländern und einzelne Ausbrüche mit der Variante bekannt. Untersuchungen zufolge ist sie noch leichter von Mensch zu Mensch übertragbar als bisher zirkulierende Varianten. Hinweise auf eine verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe gibt es bislang nicht.

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt ab heute (27.01.2021)
Nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Wichtigster Regelungsinhalt ist die Umsetzung von Maßnahmen, die einer weitestmöglichen Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte dienen sollen; dies sind neben der Ausweitung von mobiler Arbeit vor allem:

  • Vermeidung betriebsbedingter Zusammenkünfte (Besprechungen)
  • Vorgabe einer Mindestfläche bei der Raumnutzung von 10 Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person
  • Verpflichtung zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken oder FFP2-Masken überall dort, wo Mindestflächen oder –abstände nicht eingehalten werden können.

Das gilt auch für die Verwaltungen von Stadt und StädteRegion Aachen, die weiterhin geöffnet bleiben. Auch für Besucherinnen und Besucher ist in den Räumlichkeiten der Verwaltung das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer FFP2-Maske Pflicht. Es wird dringend empfohlen, wann immer es möglich ist, vorher einen Termin zu vereinbaren.

Terminbuchungen für über 80-Jährige seit dem 25. Januar möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Da es in den ersten Tagen zu Überlastungen der Systeme gekommen ist, sollte man die Termine im Laufe der Woche vereinbaren. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist nicht möglich!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 26. Januar 2021, 09:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 16 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16415. 15229 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 398. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 91, 96 und 97 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 63 und 69 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 788 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 87. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    280    6940    76
Alsdorf    64    1480    100
Baesweiler    42    1006    114
Eschweiler    90    1603    127
Herzogenrath    144    1466    104
Monschau    9    245    34
Roetgen    3    223    35
Simmerath    14    399    71
Stolberg    50    1760    57
Würselen    92    1293    119
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    788    16415    87

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Terminbuchungen für über 80-Jährige seit dem 25. Januar möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Da es in den ersten Tagen zu Überlastungen der Systeme kommen kann, sollte man die Termine im Laufe der Woche vereinbaren. Terminbuchungen für Erstimpfungen sind grundsätzlich für den Zeitraum vom 8. Februar 2021 bis zum 4. April 2021 möglich. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist nicht möglich!

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.



Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 25. Januar 2021, 10:00 Uhr.

  • Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 84.
  • Terminbuchungen für über 80-Jährige sind ab heute (25. Januar) möglich.

Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag 235 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16399. 15168 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 393.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 838 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 84.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    303    6931    73
Alsdorf    70    1480    102
Baesweiler    47    1007    118
Eschweiler    92    1600    120
Herzogenrath    153    1465    104
Monschau    13    245    43
Roetgen    3    223    35
Simmerath    14    398    65
Stolberg    49    1758    53
Würselen    94    1292    116
noch nicht lokal zugeordnet    –
Gesamtergebnis    838    16399    84

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Terminbuchungen für über 80-Jährige ab heute (25. Januar) möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs muss der Impfstart in den Impfstellen um eine Woche verschoben werden. Die Inbetriebnahme der Impfstellen erfolgt somit zum 8. Februar 2021 und zunächst nur zur Impfung von Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für die Online-Terminvergabe muss man sich registrieren. Dazu benötigt man die Nummer der Gesundheitskarte. Da es in den ersten Tagen zu Überlastungen der Systeme kommen kann, sollte man die Termine im Laufe der Woche vereinbaren. Terminbuchungen für Erstimpfungen sind grundsätzlich für den Zeitraum vom 8. Februar 2021 bis zum 4. April 2021 möglich. Hinsichtlich der bei der jeweiligen Buchung erfolgenden Terminierung der Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen ist sichergestellt, dass das Buchungssystem diese erfasst.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 22. Januar 2021, 10:30 Uhr.

  • Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 75.
  • Am Montag (25. Januar 2021) tritt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 83 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16164. 14930 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 393. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 52, 95 und 103 verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 841 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 75.


Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    302    6833    63
Alsdorf    75    1460    87
Baesweiler    44    992    103
Eschweiler    96    1574    96
Herzogenrath    157    1439    149
Monschau    15    244    86
Roetgen    3    223    35
Simmerath    11    390    26
Stolberg    48    1746    51
Würselen    90    1263    62
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    841    16164    75

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, tritt am Montag (25. Januar) eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft.

Kontakte
Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

Pflicht zum Tragen von Masken
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.

Homeoffice
Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden. Hierzu hat der Bund am 20. Januar 2021 entsprechende Regelungen erlassen. Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht; diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Auch dies ergibt sich unmittelbar aus der neuen Bundes Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Gottesdienste
Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und anderen Zusammenkünften zur Religionsausübung sind statt Alltagsmasken nun medizinische Masken zu tragen. Außerdem müssen Religions-gemeinschaften, die keine den Regelungen der Coronaschutzverordnung entsprechenden Schutzkonzepte vorgelegt haben, ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorab anzeigen.

Lokale und regionale Maßnahmen
Die Coronaschutzverordnung sieht nun vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 14. Februar 2021 und ist schon jetzt auf dieser Internetseite nachzulesen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 21. Januar 2021, 09:00 Uhr.

Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 44 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16081. 14908 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 390. In den vergangenen Tagen sind acht Frauen im Alter von 76, 80, 89 (2x), 90, 92, 94 und 97 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 83 und 85 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 783 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 76. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    293    6810    64
Alsdorf    65    1449    68
Baesweiler    41    989    111
Eschweiler    76    1550    57
Herzogenrath    152    1430    149
Monschau    14    243    77
Roetgen    3    223    35
Simmerath    10    389    26
Stolberg    42    1740    46
Würselen    87    1258    157
noch nicht lokal zugeordnet  –
Gesamtergebnis    783    16081    76

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 20. Januar 2021, 10:30 Uhr.

  • Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 88.
  • Start der Impfungen der über 80-Jährigen auf den 8. Februar verschoben.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 104 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16037. 14893 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 380. In den vergangenen Tagen sind sieben Frauen im Alter von 80, 81, 82, 90, 95 und 96 (2x) Jahren sowie drei Männer im Alter von 76, 85 und 89 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 764 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 88.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    289    6799    76
Alsdorf    72    1444    85
Baesweiler    32    980    92
Eschweiler    72    1545    67
Herzogenrath    150    1426    183
Monschau    15    244    103
Roetgen    1    221    12
Simmerath    9    388    32
Stolberg    38    1735    44
Würselen    86    1255    181
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    764    16037    88

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Start der Impfungen in den Zentren auf 8. Februar verschoben
Wegen der verzögerten Lieferung des Corona-Impfstoffs von Biontech verschiebt das Land Nordrhein-Westfalen die Impfungen für über 80-Jährige, die Zuhause leben. Alle bereits getätigten Erstimpfungs-Bestellungen wurden seitens des Landes storniert. Auch das Impfzentrum der StädteRegion Aachen ist von dem Lieferengpass betroffen. Dennoch können die betreffenden Bürgerinnen und Bürger ab Montag (25. Januar) Termine für die Impfung vereinbaren. Frühester Termin zur Impfung wird voraussichtlich der 8. Februar sein.

Aktualisierte Quarantäneverordnung
(Achtung: Präzisierung in der Formulierung gegenüber Meldung vom 19.01.2021 in Fettschrift!)

Seit dem 19. Januar gilt eine aktualisierte Verordnung zur Regelung von Absonderungen (Quarantäneverordnung). Für Personen, bei denen das Vorliegen eines Quarantänesachverhalts nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) eindeutig festzustellen ist (eigenes positives Testergebnis oder positives Ergebnis in der Hausgemeinschaft), ordnet die Verordnung automatisch Quarantäne an.
Zudem werden aufgrund der Anpassungen der Empfehlungen des RKI auch diejenigen Personen erfasst, deren Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufweist. Ist der darauffolgende PCR-Test negativ, endet die Quarantäne. Erfolgt kein PCR-Test, bleibt die Quarantäne mit der üblichen Frist bestehen. Das gleiche gilt für die Haushaltsmitglieder.
Die Quarantäne endet für positiv getestete Personen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, frühestens nach zehn Tagen ab der Vornahme des Tests. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.

Für Haushaltsangehörige der getesteten Person endet die Quarantäne, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach 14 Tagen gerechnet ab der Testung der positiven Person. Die Quarantäne kann frühestens verkürzt werden, wenn der Haushaltsangehörige der getesteten Person am 10. Tag nach der Testung einen PCR-Test oder Coronaschnelltest vornimmt und ein negatives Ergebnis erhält. Einheitlich für alle von der Verordnung erfassten Personenkreise wird die Dauer der Quarantäne sowie die Möglichkeit der Verkürzung mittels eines negativen Tests geregelt. Für die Personen, bei denen eine Infektion mit einer Virusvariante nachgewiesen ist, soll gemäß der Empfehlung des RKI von einer Verkürzung der Quarantäne mittels abweichender Anordnung abgesehen werden.
Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Quarantäne sind einheitlich festgesetzt und der Begriff der Quarantäne wird einheitlich verwandt. Auf die Unterscheidung zwischen Quarantäne, Absonderung und Isolierung kommt es mithin nicht mehr an.
Die Verordnung gilt bis zum 12. Februar und ist auf dieser Seite nachzulesen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 19. Januar 2021, 11:30 Uhr.

  • Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 83.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 2 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15933. 14772 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 370. In den vergangenen Tagen sind fünf Frauen im Alter von 84, 86, 89, 90 und 99 Jahren sowie drei Männer im Alter von 88 (2x) und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 791 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 83.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    304    6752    70
Alsdorf    64    1433    78
Baesweiler    31    975    89
Eschweiler    67    1531    67
Herzogenrath    151    1418    177
Monschau    13    241    77
Roetgen    1    220    0
Simmerath    19    388    45
Stolberg    50    1728    39
Würselen    91    1247    181
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    791    15933    83

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Aktualisierte Quarantäneverordnung
Ab heute (19. Januar) gilt eine aktualisierte Verordnung zur Regelung von Absonderungen (Quarantäneverordnung). Für Personen, bei denen das Vorliegen eines Quarantänesachverhalts nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts eindeutig festzustellen ist (eigenes positives Testergebnis oder positives Ergebnis in der Hausgemeinschaft), ordnet die Verordnung automatisch Quarantäne an.

Zudem werden aufgrund der Anpassungen der Empfehlungen des RKI auch diejenigen Personen erfasst, deren Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufweist. Ist der darauffolgende PCR-Test negativ, endet die Quarantäne. Erfolgt kein PCR-Test, bleibt die Quarantäne mit der üblichen Frist bestehen. Das gleiche gilt für die Haushaltsmitglieder.

Die Quarantäne endet für positiv getestete Personen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, frühestens nach zehn Tagen ab der Vornahme des Tests. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.

Für Haushaltsangehörige der getesteten Person endet die Quarantäne, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach 14 Tagen gerechnet ab der Testung der positiven Person. Die Quarantäne kann frühestens verkürzt werden, wenn der Haushaltsangehörige der getesteten Person am 10. Tag nach der Testung einen PCR-Test oder Coronaschnelltest vornimmt und ein negatives Ergebnis erhält.

Einheitlich für alle von der Verordnung erfassten Personenkreise wird die Dauer der Quarantäne sowie die Möglichkeit der Verkürzung mittels eines negativen Tests geregelt. Für die Personen, bei denen eine Infektion mit einer Virusvariante nachgewiesen ist, soll gemäß der Empfehlung des RKI von einer Verkürzung der Quarantäne mittels abweichender Anordnung abgesehen werden.
Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Quarantäne sind einheitlich festgesetzt und der Begriff der Quarantäne wird einheitlich verwandt. Auf die Unterscheidung zwischen Quarantäne, Absonderung und Isolierung kommt es mithin nicht mehr an.
Die Verordnung gilt bis zum 12. Februar und ist auf dieser Seite nachzulesen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 18. Januar 2021, 10:00 Uhr.

  • Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 85.
  • Die Coronaeinreiseverordnung wurde auf alle Risikogebiete mit Virusvarianten angepasst.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (15.01.2021) 186 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15931. 14657 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 362. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 84 und 99 Jahren sowie ein Mann im Alter von 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 912 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 85.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen    362    6750    73
Alsdorf    78    1432    76
Baesweiler    33    975    92
Eschweiler    76    1532    71
Herzogenrath    160    1417    175
Monschau    15    240    68
Roetgen    1    220    0
Simmerath    21    388    45
Stolberg    60    1728    39
Würselen    104    1247    178
noch nicht lokal zugeordnet     2    2
Gesamtergebnis    912    15931    85

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung
Seit dem 16. Januar gilt eine neue Coronaeinreiseverordnung. In der nun geltenden Fassung werden keine konkreten Staaten mehr genannt. Es gibt nun unterschiedliche Regelungen für Ein- und Rückreisende aus Virusvarianten-Gebieten und solchen aus anderen Risikogebieten. Welche Länder als Risikogebiet gelten veröffentlicht das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

Über 80-Jährige bekommen jetzt eine Einladung zur Impfung.
Die aktuelle Coronavirus-Impfverordnung sieht vor, dass zur offiziellen Inbetriebnahme der Impfzentren zunächst nur Personen geimpft werden, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. In der StädteRegion Aachen bekommen rund 34.000 Berechtigte bis zum Ende der kommenden Woche (23. Januar 2021) eine Einladung zur Impfung. Ab dem 25. Januar 2021 wird es für diese Personen möglich sein, sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch Impftermine in den Impfstellen zu vereinbaren. Die telefonische Buchung kann über die Telefonnummer 0800/116 117-01 erfolgen. Mit der Bereitstellung dieser Rufnummer soll die Nummer für den ärztlichen Notdienst (116 117) entlastet werden. Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen haben weitestgehend ihre erste Impfung erhalten. Hier wird in Kürze die zweite Impfung erfolgen. Parallel starten die Impfungen in den Krankenhäusern. In rund zwei Monaten kann dann voraussichtlich mit der Impfung der Personen in Stufe 2 begonnen werden. Dazu zählen zum Beispiel Menschen, die älter als 70 Jahre sind, ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus haben. In der Stufe zwei sollen auch Personen geimpft werden, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und ein hohes oder erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus haben. Da insbesondere zu Beginn der Kampagne nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, können nicht alle Menschen direkt geimpft werden.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 15. Januar 2021, 10:15 Uhr.

  • Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 96.
  • Über 80-Jährige bekommen jetzt eine Einladung zur Impfung.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 88 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15745. 14431 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 359. In den vergangenen Tagen sind acht Frauen im Alter von 82, 83 (3x), 88, 90 (2x) und 91 Jahren sowie vier Männer im Alter von 77, 79, 82 und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 955 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 96.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen    395    6675    90
Alsdorf    85    1419    112
Baesweiler    29    964    70
Eschweiler    88    1520    81
Herzogenrath    128    1370    119
Monschau    15    234    51
Roetgen    1    220    12
Simmerath    25    386    91
Stolberg    64    1717    55
Würselen    124    1239    217
noch nicht lokal zugeordnet   –
Gesamtergebnis    955    15.745    96

*Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Über 80-Jährige bekommen jetzt eine Einladung zur Impfung.
Die aktuelle Coronavirus-Impfverordnung sieht vor, dass zur offiziellen Inbetriebnahme der Impfzentren zunächst nur Personen geimpft werden, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. In der StädteRegion Aachen bekommen rund 34.000 Berechtigte bis zum Ende der kommenden Woche (23. Januar 2021) eine Einladung zur Impfung.

Ab dem 25. Januar 2021 wird es für diese Personen möglich sein, sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch Impftermine in den Impfstellen zu vereinbaren. Die telefonische Buchung kann über die Telefonnummer 0800/116 117-01 erfolgen. Mit der Bereitstellung dieser Rufnummer soll die Nummer für den ärztlichen Notdienst (116 117) entlastet werden.

Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen haben weitestgehend ihre erste Impfung erhalten. Hier wird in Kürze die zweite Impfung erfolgen. Parallel starten die Impfungen in den Krankenhäusern. In rund zwei Monaten kann dann voraussichtlich mit der Impfung der Personen in Stufe 2 begonnen werden. Dazu zählen zum Beispiel Menschen, die älter als 70 Jahre sind, ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus haben. In der Stufe zwei sollen auch Personen geimpft werden, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und ein hohes oder erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus haben. Da insbesondere zu Beginn der Kampagne nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, können nicht alle Menschen direkt geimpft werden.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 14. Januar 2021, 09:30 Uhr.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 109 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15657. 14233 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 347.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1077 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 113.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen    451    6651    111
Alsdorf    109    1417    131
Baesweiler    31    959    70
Eschweiler    115    1518    99
Herzogenrath    140    1361    194
Monschau    17    234    77
Roetgen    2    220    23
Simmerath    27    385    104
Stolberg    80    1714    71
Würselen    104    1197    150
noch nicht lokal zugeordnet     1    1
Gesamtergebnis    1077    15657    113

*Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 13. Januar 2021, 10:00 Uhr.

  • Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 79 neue Fälle
  • Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung gilt ab heute
  • Neue Coronaregionalverordnung zur 15-Kilometer-Regelung

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 79 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15548. 14173 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 347. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 76 und 80 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 76, 77 (2x), 90 und 92 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1028 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 129.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*)
Aachen    429    6609    126
Alsdorf    102    1404    148
Baesweiler    28    955    74
Eschweiler    114    1507    119
Herzogenrath    130    1341    211
Monschau    20    232    68
Roetgen    2    220    12
Simmerath    25    383    117
Stolberg    80    1710    92
Würselen    96    1185    170
noch nicht lokal zugeordnet     2    2
Gesamtergebnis    1028    15548    129

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung
Ab heute (13.01.2021) gilt eine neue Coronaeinreiseverordnung. Zu den Staaten Südafrika und Großbritannien wurde Irland ergänzt. Für Einreisende aus Irland gelten somit die gleichen Regelungen, wie für Einreisende aus den beiden anderen genannten Ländern.

Neue Coronaregionalverordnung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Coronaregionalverordnung zur Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Hotspots herausgegeben. Die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen durch einen eingeschränkten Bewegungsradius gilt seit dem 12. Januar 2021 in vier namentlich genannten Regionen. Die Voraussetzung eines deutlich und nachhaltig über dem Inzidenzwert von 200 liegenden Infektionsgeschehens ist demnach für die Kreise Höxter, Minden-Lübbecke und Recklinghausen sowie den Oberbergischen Kreis gegeben.

Gemäß der Regionalverordnung dürfen sich Bürgerinnen und Bürger aus den genannten Kreisen nur noch innerhalb des Kreisgebietes ohne Einschränkung bewegen. Über die Grenze des eigenen hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt. Ziel der räumlichen Beschränkungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu „exportieren”.

Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in solche „Hotspots“ von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.

Ausnahmen gelten nur für besondere Sachverhalte wie die Fahrt zur Arbeit, enge Familienbesuche, Aufsuchen von Pflege- und Gesundheits-einrichtungen etc.

Maßgeblich für die Aufnahme in die Coronaregionalverordnung ist, ob das Infektionsgeschehen in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt erwartbar und nachhaltig über 200 Neuinfektionen/100.000 Einwohner je 7 Tagen liegt. Zudem muss es sich um ein diffus überdurchschnittliches Ausbruchsgeschehen handeln, das nicht nur auf besonderen Ausbrüchen in einzelnen Einrichtungen/Pflegeheimen/Unternehmen als „Infektionstreibern“ beruht. Über die Aufnahme wird immer erst nach Abstimmung mit der Kommune zu diesen Fragen entschieden. Die Ursachen für das Infektionsgeschehen werden dabei zwischen der jeweiligen Kommune, dem LZG und dem MAGS erörtert. Diese Verordnung ergänzt die Regelungen der Coronaschutzverordnung.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz . Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 12. Januar 2021, 09:00 Uhr.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 9 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15469. 14015 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 340. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 90 (2x) und 93 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 71 und 81 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1114 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 134.


Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    480    6577    128
Alsdorf    107    1396    170
Baesweiler    27    951    81
Eschweiler    112    1493    136
Herzogenrath    141    1336    220
Monschau    28    232    68
Roetgen    3    220    12
Simmerath    27    381    117
Stolberg    93    1706    92
Würselen    96    1177    175
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    1114    15469    134

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.


Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 11. Januar 2021, 10:00 Uhr.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (08.01.2021) 249 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15460. 13759 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 335. In den vergangenen Tagen sind sechs Frauen im Alter von 73, 81, 83, 90, 92 und 93 Jahren sowie vier Männer im Alter von 64, 73, 92 und 94 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1366 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 133.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen    563    6569    121
Alsdorf    124    1396    174
Baesweiler    34    950    78
Eschweiler    162    1492    140
Herzogenrath    161    1336    220
Monschau    31    232    86
Roetgen    8    220    12
Simmerath    41    381    117
Stolberg    119    1706    94
Würselen    123    1178    186
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    1366    15460    133

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle aktuellen Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 8. Januar, 11.15 Uhr

  • Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 183 nachgewiesene Fälle mehr.
  • Ab Montag gelten eine aktualisierte Coronaschutz- sowie eine Coronabetreuungsverordnung.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 183 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15211. 13473 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 325. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 62 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 65, 74, 77, 79 und 99 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1413 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 116.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen    591    6451    104
Alsdorf    114    1366    129
Baesweiler    48    945    70
Eschweiler    179    1474    140
Herzogenrath    157    1315    201
Monschau    28    228    94
Roetgen    8    219    12
Simmerath    38    372    71
Stolberg    124    1686    97
Würselen    126    1155    152
noch nicht lokal zugeordnet     –
Gesamtergebnis    1413    15211    116

Sieben-Tage-Inzidenz
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern gerechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Aktualisierte Coronaschutzverordung
Ab dem 11. Januar tritt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft.

  • In dieser werden die Kontakte weiter eingeschränkt. Im öffentlichen Raum dürfen sich Personen eines Hausstandes nur mit höchstens einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand treffen, die von zu betreuenden Kindern begleitet werden kann.
  • In Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven, ist nur die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig, wenn dies unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen möglichst kontaktfrei erfolgen kann.
  • Sämtliche außerschulische Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote bleiben in Präsenz untersagt. Ausnahmen können nur zugelassen werden, wenn das aus dringenden medizinischen oder therapeutischen Gründen geboten ist oder die Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen. Das Gleiche gilt für berufsbezogene Bildungsangebote, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile (Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verschoben werden können. Medizinisch oder therapeutisch gebotene Angebote der Selbsthilfe sind unter Beachtung der Abstände und Hygieneregelungen auch in Präsenz zulässig, wenn die Durchführung vorab der zuständigen Behörde angezeigt wird.
  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen dürfen nur dann in Präsenz stattfinden, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile für die Studierenden oder Auszubildenden entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verschoben werden können.
  • Praktische Ausbildungsabschnitte im öffentlichen Dienst sind nur unter Berücksichtigung der Vorgaben für den jeweiligen Praxisbereich zulässig, wenn die Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung, haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen. Das Gleiche gilt für berufsbezogene Bildungsangebote, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile (Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verschoben werden können.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Darüber hinaus dürfen praktische Ausbildungen einschließlich der Prüfung fortgesetzt werden, wenn bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert wurde und bei Schulungen und Prüfungen mindestens FFP2-Masken im Fahrzeug getragen werden.

Aktualisierte Coronabetreuungsverordnung
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur wurde auf Basis der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz überarbeitet.

Schulen
Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.

Alle Schulen bieten zudem ab Montag (11. Januar 2021) ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert, zum Beispiel in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt.
Distanzunterricht gilt grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs in Abschlussklassen können bei besonderem pädagogischen Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung und zeigt sie unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht an.

Kindertageseinrichtungen
Die Förderung von Kindern in allen Kindertageseinrichtungen (einschließlich Hort- und Spielgruppen), Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen ist nur im Rahmen eines eingeschränkten Pandemiebetriebs zulässig. Diese Betriebe haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen erwachsenen Personen und zur Rückverfolgbarkeit der Kontakte sicherzustellen. Kann der Mindestabstand zwischen erwachsenen Personen, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Betreuungsangebote, nicht eingehalten werden, ist eine Alltagsmaske zu tragen.

In den Kindertageseinrichtungen hat die Betreuung in festen Gruppen zu erfolgen. Eine Gruppe besteht grundsätzlich aus fest zugeordneten und genutzten Räumlichkeiten, einer festen Zusammensetzung der Kinder und in der Regel einem festen Personalstamm.
Die einzelnen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Offene und teiloffene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden. Geschwisterkinder sollen in der Regel in derselben Gruppe betreut werden. Um die Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen, werden in Kindertageseinrichtungen, mit Ausnahme von Hortgruppen, die individuellen Betreuungszeiten um bis zu zehn Stunden eingeschränkt. In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In Großtagespflegestellen soll nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der einzelnen Kindertagespflegepersonen mit den ihnen jeweils zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden.
Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Kindeswohlgefährdung erforderlich ist, sind von den Einschränkungen der Betreuungszeit ausgenommen. Weitere Ausnahme zu Einschränkungen der Betreuungszeit können zugelassen werden.

Diese Verordnungen treten mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 07. Januar 2021, 09:30 Uhr.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 196 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15028. 13437 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 319. In den vergangenen Tagen sind sechs Frauen im Alter von 77, 80, 85, 89 (2x) und 92 Jahren sowie drei Männer im Alter von 82, 83 und 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1272 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 114.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen    533    6375    97
Alsdorf    107    1355    134
Baesweiler    44    940    81
Eschweiler    169    1462    159
Herzogenrath    121    1271    153
Monschau    24    225    94
Roetgen    7    218    23
Simmerath    36    369    110
Stolberg    118    1674    104
Würselen    113    1139    157
noch nicht lokal zugeordnet     –
Gesamtergebnis    1272    15028    114

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 06. Januar 2021, 10:30 Uhr.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 109 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14832. 13203 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 310. In den vergangenen Tagen sind fünf Frauen im Alter von 68, 69, 76, 83 und 85 Jahren sowie vier Männer im Alter von 78, 80, 85 und 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1319 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 105.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*)
Aachen    550    6295    88
Alsdorf    101    1334    106
Baesweiler    41    935    85
Eschweiler    159    1440    145
Herzogenrath    100    1243    134
Monschau    24    224    171
Roetgen    49    219    58
Simmerath    58    365    136
Stolberg    135    1658    90
Würselen    102    1119    150
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    1319    14832    105

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 05. Januar 2021, 11:00 Uhr.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern nur zwei nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14723. 12949 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 301. In den vergangenen Tagen sind vier Frauen im Alter von 78, 79, 81 und 95 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 51 (2x), 74, 76 und 80 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1473 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 116.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    626    6259    98
Alsdorf    105    1316    110
Baesweiler    47    929    89
Eschweiler    163    1416    136
Herzogenrath    108    1234    142
Monschau    27    224    188
Roetgen    55    219    58
Simmerath    67    363    143
Stolberg    158    1654    129
Würselen    117    1109    168
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    1473    14723    116

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Hinweis zu den aktuellen Zahlen
In der Gesamtzahl der Fälle sind heute in Aachen 9 Fälle weniger als gestern. Zu Veränderungen der Zahlen in den einzelnen Kommunen kann es kommen, wenn übermittelte Adressen sich im Nachhinein als nicht aktuell erweisen. Zum Beispiel werden beim Test die Daten aus der Krankenkassenkarte übernommen, diese an das Labor und mit dem Testergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt. Die übermittelten Daten gehen zunächst so in die Statistik ein. Wenn sich dann beispielsweise beim Anruf des Gesundheitsamtes bei den betroffenen Personen herausstellt, dass eine Person mittlerweile in einer anderen Stadt gemeldet ist, werden die Daten aktualisiert.

Coronaeinreiseverordnung (in der Fassung vom 4. Januar 2021)
Personen, die nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Die 10 Tage werden gerechnet ab dem Tag der Ausreise.

Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika
sind verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb
von 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testzeugnis vorzulegen (Einreisetestung). Diese Einreisetestung ist keine Freitestung! Folglich müssen sich diese Personen absondern. Fünf Tage nach der Einreise soll dann eine erneute Testung vorgenommen werden. Ist das Ergebnis dieser Testung negativ, endet mit dem Erhalt des Testergebnisses die Absonderungspflicht. Andernfalls besteht diese weiter und das zuständige Gesundheitsamt kann im Einzelfall über die individuelle Anordnung eines weiteren Tests entscheiden.

Alle Einreisenden aus anderen Risikogebieten sind ebenfalls verpflichtet, sich abzusondern, wenn sie sich nicht höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einem Coronatest unterziehen oder unterzogen haben. Unterbleibt die Einreisetestung wird die einzuhaltende Absonderung durch das negative Ergebnis eines später vorgenommenen Tests beendet (Freitestung), der jederzeit nach der Einreise erfolgen kann.

Die Ausnahmen bleiben weitestgehend unverändert. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 17. Januar 2021 außer Kraft.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 04. Januar 2021, 10:00 Uhr.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Donnerstag (31.12.2020) 326 mehr nachgewiesene Fälle. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14721. 12848 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 292. In den vergangenen Tagen sind elf Frauen im Alter von 63, 74, 75, 80, 81, 84, 85, 91, 94, 97 und 99 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 81, 82, 94 (2x) und 95 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1581 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 127.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz*)
Aachen    680    6268    115
Alsdorf    110    1314    125
Baesweiler    56    929    92
Eschweiler    166    1413    147
Herzogenrath    122    1234    149
Monschau    25    222    171
Roetgen    59    219    69
Simmerath    71    363    156
Stolberg    172    1653    142
Würselen    120    1106    165
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    1581    14721    127

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 31. Dezember, 10:00 Uhr.

  • Es gibt 147 mehr nachgewiesene Fälle.
  • Coronaschutzverordnung und Coronaeinreiseverordnung wurden aktualisiert.

StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Mittwoch 147 mehr nachgewiesene Fälle. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14395. 12460 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 276. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 83 und 95 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 87 und 95 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1659 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 151.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    681    6133    145
Alsdorf    128    1292    151
Baesweiler    63    918    92
Eschweiler    160    1372    193
Herzogenrath    114    1200    119
Monschau    26    214    154
Roetgen    71    216    139
Simmerath    78    352    169
Stolberg    189    1615    191
Würselen    145    1078    144
noch nicht lokal zugeordnet     4    5
Gesamtergebnis    1659    14395    151

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Die Änderungen der Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 30. Dezember 2020 dienen in erster Linie der Klarstellung und regeln die Kompetenzen der örtlichen Behörden. Das Landesministerium appelliert an Kommunen mit hohen Inzidenzwerten, angesichts der aktuellen Schwankungen im Testgeschehen die Erforderlichkeit von weitergehenden Maßnahmen in einer Gesamtschau von Faktoren (Wocheninzidenz, besondere Infektionsgeschehen, Belastung medizinische Infrastruktur etc.) zu beurteilen und nicht nur auf die kritischen Inzidenzwert von 200 zu fokussieren.

Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung
In der aktuellen Coronaeinreiseverordnung vom 30. Dezember 2020 wird klargestellt, dass die Testpflichten für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer nicht für Kinder unter 6 Jahren gelten. Die nach dieser Verordnung vorzunehmenden Tests müssen die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die auf der Internetseite https://www.rki.de/tests veröffentlicht sind, erfüllen.

Beide Verordnungen gelten ab heute (31.12.2020) und treten mit Ablauf des 17. Januar 2021 außer Kraft.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli bleibt Silvester und Neujahr geschlossen.

Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Ab Samstag, den 02.01.2021 hat das GAZ wieder regulär geöffnet.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 30. Dezember, 11:00 Uhr.

  • Es gibt 170 mehr nachgewiesene Fälle.
  • Starker Andrang in Naherholungsgebieten – Krisenstäbe appellieren, zuhause zu bleiben!

StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Dienstag 170 mehr nachgewiesene Fälle. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14248. 12435 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 272. In den vergangenen Tagen sind zwei 84-jährige Frauen sowie fünf Männer im Alter von 68, 82, 84, 85 und 91 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1541 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 174.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    639    6077    168
Alsdorf    120    1284    174
Baesweiler    57    912    137
Eschweiler    151    1358    189
Herzogenrath    95    1181    155
Monschau    16    204    111
Roetgen    69    214    231
Simmerath    72    344    182
Stolberg    189    1607    227
Würselen    129    1061    163
noch nicht lokal zugeordnet     4    6
Gesamtergebnis    1541    14248    174

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

„Problematischer“ Besucherandrang in Naherholungsgebieten – bitte bleiben Sie Zuhause! Das gilt auch für die Silvesternacht.
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, auf Kurztrips in die Eifel oder in andere Naherholungsgebiete zu verzichten. Da die Parkplätze wegen der hohen Zahl an Tagesbesuchern in den vergangenen Tagen vielerorts nicht ausreichten, mussten Polizei- und Ordnungskräfte zur Verstärkung hinzugerufen werden, um die Einhaltung der Maskenpflicht und die geltenden Kontaktbeschränkungen umzusetzen. „Große Menschenansammlungen erhöhen immer das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Pandemie“, mahnen die Krisenstäbe.
Jede und jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und einzugrenzen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören Kontakte zu reduzieren sowie die AHA+AL-Regeln zu beachten (Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Alltagsmasken tragen, Corona-Warn-App installieren und lüften). Die Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen: Treffen im öffentlichen Raum ohne Einhaltung des Mindestabstandes sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen. Das gilt auch in der Silvesternacht.
In dieser Ausnahmesituation gilt: Je mehr Menschen sich an die Empfehlungen und Regeln halten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, die Ausbreitung des Virus einzugrenzen.
Helfen Sie mit: Halten Sie Abstand, halten Sie zusammen!

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli bleibt Silvester und Neujahr geschlossen.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Ab Samstag, den 02.01.2021 hat das GAZ wieder regulär geöffnet.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 29. Dezember, 09:30 Uhr.

StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 66 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 28.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14078. 12189 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 265. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 86 und 89 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1624 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 168.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    679    6014    154
Alsdorf    122    1264    174
Baesweiler    59    905    129
Eschweiler    156    1339    188
Herzogenrath    108    1168    144
Monschau    23    202    94
Roetgen    73    214    301
Simmerath    78    341    227
Stolberg    186    1581    227
Würselen    136    1044    147
noch nicht lokal zugeordnet     4    6
Gesamtergebnis    1624    14078    168

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli bleibt Silvester und Neujahr geschlossen.

Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Ab Samstag, den 02.01.2021 hat das GAZ wieder regulär geöffnet.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 28. Dezember, 11:30 Uhr.

  • Es gibt heute 736 mehr nachgewiesene Fälle als am vergangenen Mittwoch 23.12.2020.
  • „Neue“ Coronaeinreiseverordnung tritt heute in Kraft.
  • Die Impfungen haben am 27.12.2020 auch in der StädteRegion begonnen.
  • Besuche in Alten- und Pflegeheimen nur mit negativem Corona-Test möglich.

StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 736 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, dem 23.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14012. 11950 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 263. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 70, 84 und 90 Jahren sowie vier Männer im Alter von 65, 84, 88 und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1799 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 166.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    733    5982    153
Alsdorf    134    1255    161
Baesweiler    68    904    133
Eschweiler    181    1330    181
Herzogenrath    124    1165    153
Monschau    25    202    94
Roetgen    82    213    335
Simmerath    82    339    214
Stolberg    220    1573    220
Würselen    145    1042    155
noch nicht lokal zugeordnet     5    7
Gesamtergebnis    1799    14012    166

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Heute (28. Dezember) treten Änderungen der Coronaeinreiseverordnung in Kraft.
Alle Personen, die nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem anderen Risikogebiet als dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid19-risikogebiete. Soweit eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, ist der Test innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen. Bis zur Vornahme des Testes ist der Kontakt mit anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes soweit wie möglich zu unterlassen.
Ausgenommen sind Personen, die nur zur Durchreise in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem schnellsten Weg zu verlassen, um die Durchreise abzuschließen.
Ausgenommen sind zudem Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Belgien, Luxemburg und den Niederlanden weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen. Ausgenommen sind zudem Grenzpendler.
Bei Aufenthalten von weniger als 48 Stunden sind auch Personen ausgenommen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts.
Alle Details und Ausnahmen sind in der Coronaeinreiseverordnung nachzulesen.

Impfungen haben begonnen
Die Kassenärztliche Vereinigungen haben auch in der StädteRegion mit dem Impfen begonnen. Die Reihenfolge der Impfungen ist in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Darin wurden drei Prioritätsstufen definiert. Begonnen wird in den Alten- und Pflegeheimen mit den meisten über 80-Jährigen.
Für jeden Kreis, jede kreisfreie Stadt und die StädteRegion Aachen benennen die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Land die zunächst zu beliefernden Pflegeeinrichtungen. Für den wirksamen Schutz ist eine zweimalige Impfung im Abstand von drei Wochen erforderlich. Die Impfung ist freiwillig und kostenlos. Mit genügend Impfstoff für alle Bevölkerungsgruppen rechnet das Bundesgesundheitsministerium ab Juli 2021.
Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist derzeit noch nicht möglich!

NRW-Hotline zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211 9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und kontinuierlich weiter ausgebaut wird.

Besuche in Alten- und Pflegeheimen nur mit negativem Corona-Test möglich!
Die NRW-Landesregierung untersagt Besuchern, die einen Corona-Schnelltest ablehnen, den Zugang zu Alten- und Pflegeheimen. Die Allgemeinverfügungen Pflege und Eingliederungshilfe wurden entsprechend angepasst. Mit diesem Entschluss reagierte das Gesundheitsministerium auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen. Ausnahmen gibt es nur, wenn medizinische Gründe der Durchführung dieser Testung entgegenstehen. Auch wenn nachgewiesen wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, sind Besuche möglich.
Zudem ist bei jedem Besuch ein Kurzscreening (Erkältungssymptome, SARS-CoV-2-Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen ersten Grades gemäß der Richtlinie des Robert Koch-Instituts) einschließlich Temperaturmessung durchzuführen. Ein Zutritt zu der Einrichtung ist nur möglich, wenn sich bei dem Kurzscreening keine Hinweise darauf ergeben, dass durch die Besucherin bzw. den Besucher das SARS-CoV-2-Virus oder ein anderer Krankheitserreger in die Einrichtung eingetragen werden kann. Sofern seitens der Besucherin oder des Besuchers die Mitwirkung am Kurzscreening verweigert wird, hat die Einrichtungsleitung den Zutritt zu versagen.
Nur während der Sterbephase sind Zutrittsverbote nach Maßgabe der Coronaschutzverordnung ausgeschlossen

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli bleibt Silvester und Neujahr geschlossen.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Ab Samstag, den 02.01.2021 hat das GAZ wieder regulär geöffnet.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz  Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die ein positives Schnelltestergebnis hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.


Es gibt in der StädteRegion Aachen vorerst keine Allgemeinverfügung und damit auch keine Ausgangssperre. Entwicklung weiter sehr genau beobachten und handeln. „Die Lage bleibt ernst“.

StädteRegion Aachen: Weil die Sieben-Tages-Inzidenz schon am Montag und Dienstag (21. und 22. Dezember) nach den Zahlen der StädteRegion Aachen über dem kritischen Wert von 200 lag, hatten die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen eine Allgemeinverfügung beim Land NRW vorgelegt. Unter anderem war darin eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr geplant.
In intensiven Erörterungen mit dem NRW-Gesundheitsministerium wurde jetzt gemeinsam entschieden, dass es hinsichtlich weiterer Kontaktbeschränkungen zunächst noch nicht einer verbindlichen Ausgangsbeschränkung, sondern nochmals zu einem dringenden Appell kommt.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Sieben-Tages-Inzidenz nach den Zahlen der StädteRegion nur an zwei Tagen (21. und 22. Dezember) und an diesen auch nur sehr leicht (jeweils mit einem Wert von 201) über der 200er Marke gelegen hat. „Wir haben uns intensiv und sehr konstruktiv mit dem Gesundheitsministerium dazu abgestimmt. Aufgrund der nur kurzzeitigen und geringfügigen Überschreitung des Inzidenzwerts und der insofern nicht vergleichbaren Situation mit anderen Kommunen, hat man sich in der Abwägung gegen den fraglos massiven und von den Gerichten stets kritisch bewerteten Grundrechtseingriff einer Ausgangssperre, gerade an den Weihnachtsfeiertagen, entschieden“, sagt Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier. Am heutigen Tag lag der Inzidenzwert bekanntlich wieder bei 194.

Dr. Tim Grüttemeier ist sich aber mit der Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und dem NRW-Gesundheitsministerium einig, dass die weitere Entwicklung sehr genau beobachtet werden muss. „Wir waren schon über dem kritischen Wert und das gerade direkt vor den Festtagen, an denen es zu vielen weiteren Kontakten kommt. Die Situation in den Wohn- und Pflegeeinrichtungen und auf den Intensivstationen ist auch in der StädteRegion Aachen besorgniserregend. Mehr als 1.600 Menschen sind aktuell bei uns infiziert. Es ist keineswegs auszuschließen, dass der Inzidenzwert bereits in Kürze weiter ansteigen wird – gerade auch mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage rund um Weihnachten“, sagen Keupen und Dr. Grüttemeier unisono. „Wir sind uns mit dem Land einig, dass wir bei einer weiter ansteigenden Inzidenz auch handeln müssen und handeln werden“, so Grüttemeier.

Der Städteregionsrat und die Oberbürgermeisterin richten zudem einen eindringlichen Appell an alle Menschen: „Jetzt ist umso mehr jede Einzelne und jeder Einzelne von uns gefragt. Es geht darum, alle Schutzmaßnahmen einzuhalten und sich bei den Kontakten rund um das Weihnachtsfest soweit es irgend geht einzuschränken. Gleiches gilt auch für die Teilnahme an Gottesdiensten, die man – auch wenn es schwer fällt – noch einmal kritisch hinterfragen sollte. Die Lage bleibt ernst und wir alle müssen sie auch weiterhin sehr ernst nehmen.“


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 23. Dezember, 11:00 Uhr.

  • Es gibt heute 132 mehr nachgewiesene Fälle als am Dienstag.
  • Die Allgemeinverfügungen, die auch eine nächtliche Ausgangssperre vorschlagen, liegen aktuell beim Land NRW.
  • Die Impfungen beginnen auch in der StädteRegion Aachen am 27. Dezember

StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 132 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, dem 22.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 13276. 11409 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 256. In den vergangenen Tagen sind sechs Frauen im Alter von 58, 82, 84, 87, 88 und 95 Jahren sowie vier Männer im Alter von 74, 81, 86 und 88 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1611 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 194.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen    621    5658    164
Alsdorf    128    1202    185
Baesweiler    72    875    196
Eschweiler    165    1251    223
Herzogenrath    117    1109    194
Monschau    20    191    154
Roetgen    74    194    347
Simmerath    68    316    227
Stolberg    204    1479    262
Würselen    140    998    217
noch nicht lokal zugeordnet     2    3    –
Gesamtergebnis    1611    13276    194

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Allgemeinverfügungen von Stadt und StädteRegion Aachen
Aufgrund dessen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz schon am Montag und Dienstag (21. und 22. Dezember) über dem kritischen Wert von 200 lag, haben die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen dazu zwei inhaltlich gleichlautende Allgemeinverfügungen beim Land NRW vorgelegt. Unter anderem wird darin eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr vorgeschlagen. Aktuell liegen die beiden Verfügungen beim NRW-Gesundheitsministerium.

Beginn der Impfungen
Am 27. Dezember 2020 beginnen in der StädteRegion Aachen die ersten Impfungen gegen Covid-19. Dieser Termin ist der Impfstart in ganz Nordrhein-Westfalen. Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfdosen zur Verfügung steht, sollen diese nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission dafür genutzt werden, die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle schnell zu reduzieren. Geimpft werden daher zunächst Personen über 80 Jahren sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Im ersten Schritt impfen mobile Teams der Kassenärztlichen Vereinigung deshalb vor Ort in den stationären Altenpflegeeinrichtungen.

Durch die zunächst sehr begrenzte Anzahl der Impfdosen wurde auch die Reihenfolge der Pflegeeinrichtungen, die von den Impfteams angefahren werden festgelegt. Das Alter stellt das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf dar, deshalb wurde die Altersstruktur der einzelnen Einrichtungen ausgewertet. Danach steht die Einrichtung mit dem prozentual höchsten Anteil der über 80-jährigen Bewohnerinnen und Bewohner an erster Stelle.

Aktualisierung der Coronaschutzverordnung und der Coronaeinreiseverordnung
Mit Wirkung zum 23. Dezember wurden die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung erneut angepasst.

In der Coronaeinreiseverordnung ist nun zusätzlich geregelt, dass die vorzunehmenden Tests die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die auf der Internetseite https://www.rki.de/tests veröffentlicht sind, erfüllen müssen. Außerdem müssen Personen, die auf der Durchreise ihr Transportmittel verlassen eine Alltagsmaske tragen, sofern eine Begegnung mit anderen Personen nicht ausgeschlossen ist.

In der Coronaschutzverordnung ist nun klar geregelt, dass der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten sowie Baustoffhandelsgeschäften nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden mit Gewerbeschein, Handwerkern mit Handwerkerausweis sowie Land- und Forstwirten mit den jeweils betriebsnotwendigen Waren zulässig ist.

Außerdem ist in Einkaufszentren, Einkaufspassagen und ähnlichen Einrichtungen für jede räumlich abgetrennte Verkaufsstelle die Höchstkundenzahl von einem Kunden pro zehn Quadratmetern maßgeblich. Zudem dürfen sich nicht mehr Kundinnen und Kunden in der Gesamtanlage aufhalten als in Summe für die Verkaufsgeschäfte nach den jeweils zulässigen Personenzahlen zulässig sind. Zusätzlich kann bezogen auf die Allgemeinfläche eine Person je 20 qm Allgemeinfläche in die zulässige Gesamtpersonenzahl für die Gesamtanlage eingerechnet werden.

Zusätzlich ist eine Ausnahme vom Übernachtungsangebot geregelt: Übernachtungen, die aus Gründen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder aus sozial-ethischen Gründen dringend notwendig sind, dürfen angeboten werden.

Besuchsverbot in Einrichtungen aufgehoben
In mehreren Allgemeinverfügungen hat das Land erlassen, dass Besuche in Krankenhäusern und Alten- sowie Pflegeheimen über die Weihnachtstage grundsätzlich möglich sind.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli an den Feiertagen

Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet! Am 24., 25. und  31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Getestet werden:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten,
  • Personen, die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.

Meldungen an den Feiertagen

An den Feiertagen werden die Krisenstäbe nicht zusammenkommen und daher wird es auch keine Tagesmeldung geben. Das Gesundheitsamt bleibt weiter im Einsatz, so dass die tagesaktuellen Zahlen weiterhin auf www.staedteregion-aachen.de/corona  einsehbar sein werden. Am 28. Dezember wird es wieder eine Meldung aus den Krisenstäben geben.

 


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 22. Dezember, 08:45 Uhr

  • Es gibt heute 55 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag.
  • Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt über 200. Die Krisenstäbe schlagen weitergehende Maßnahmen vor.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 55 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, dem 21.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 13.144. 11.232 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle bleibt bei 246. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1666 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 201.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz)
Aachen    671    5630    180
Alsdorf    119    1182    180
Baesweiler    70    870    207
Eschweiler    158    1233    230
Herzogenrath    125    1101    198
Monschau    20    191    154
Roetgen    79    188    301
Simmerath    64    306    175
Stolberg    219    1453    260
Würselen    139    987    227
noch nicht lokal zugeordnet     2    3    –
Gesamt    1666    13144    201

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Sieben-Tage-Inzidenz steigt über 200
Die Coronaschutzverordnung regelt, dass Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über einem Wert von 200 liegt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen können. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben beschlossen, solche Maßnahmen mit dem Land zu besprechen. Diese werden im Anschluss in eine Allgemeinverfügung münden. Unter anderem wird über eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr vorgeschlagen.

Corona-Einreiseverordnung NRW in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und SüdafrikaMit Wirkung vom heutigen Tage (21.12.2020) ist eine neue Corona-Einreiseverordnung NRW in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika in Kraft getreten.

Sie betrifft alle Personen, die in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben. Sie müssen sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für einen Zeitraum von zehn Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus diesen Gebieten in Quarantäne begeben und unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Das kann für Personen, die sich in der StädteRegion Aachen aufhalten per Mail an die Adresse infektionsschutz@staedteregion-aachen.de geschehen. Alternativ können Reisende auch eine digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de ausfüllen und mitführen.

Die Einreisenden sind zudem verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Sie müssen sich zudem nochmals fünf Tage nach der Einreise einer erneuten Testung unterziehen.

Von der Quarantäne- und Testpflicht sind folgende Personen ausgenommen:
1. Menschen, die nur zur Durchreise in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen.
2. Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung

  • der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, insbesondere Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,
  • der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege,
  • der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, oder
  • der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und von internationalen Organisationen

unabdingbar ist, wenn die Unabdingbarkeit durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber bescheinigt worden ist.

3. Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, müssen eine Einreisetestung vornehmen, wenn sie das Transportmittel länger als 30 Minuten verlassen wollen. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, dürfen sie das Transportmittel nur verlassen, wenn sie eine Alltagsmaske tragen. Über einen Aufenthalt von mehr als 48 Stunden ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet! Am 24., 25. und  31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten,
  • Personen, die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.BürgertelefonFür Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen. Infos zu aktuellen Entwicklungen Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 21. Dezember, 10:15 Uhr.

  • Es gibt heute 497 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag.
  • Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt über 200. Die Krisenstäbe schlagen weitergehende Maßnahmen vor.
  • Das Land NRW hat eine Coronaeinreiseverordnung in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika erlassen.

StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 497 mehr nachgewiesene Fälle als Fretag, den 18.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 13089. 11054 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 246. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 85 Jahren sowie drei Männer im Alter von 85, 89 und 92 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1789 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 201.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamt/7-Tage-Inzidenz)
Aachen    730    5602    181
Alsdorf    127    1179    185
Baesweiler    77    868    203
Eschweiler    165    1228    223
Herzogenrath    130    1094    194
Monschau    23    191    162
Roetgen    80    184    289
Simmerath    75    306    182
Stolberg    235    1449    257
Würselen    142    982    227
noch nicht lokal zugeordnet     5    6     –
Gesamt    1789    13089    201

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Sieben-Tage-Inzidenz steigt über 200
Die Coronaschutzverordnung regelt, dass Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über einem Wert von 200 liegt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen können. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben beschlossen, solche Maßnahmen mit dem Land zu besprechen. Diese werden im Anschluss in eine Allgemeinverfügung münden. Unter anderem wird über eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr vorgeschlagen.

Corona-Einreiseverordnung NRW in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika
Mit Wirkung vom heutigen Tage (21.12.2020) ist eine neue Corona-Einreiseverordnung NRW in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika in Kraft getreten.

Sie betrifft alle Personen, die in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben. Sie müssen sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für einen Zeitraum von zehn Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus diesen Gebieten in Quarantäne begeben und unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Das kann für Personen, die sich in der StädteRegion Aachen aufhalten per Mail an die Adresse infektionsschutz@staedteregion-aachen.de oder auch telefonisch unter der Nummer 0241-51985300 geschehen. Alternativ können Reisende auch eine digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de ausfüllen und mitführen.

Die Einreisenden sind zudem verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Sie müssen sich zudem nochmals fünf Tage nach der Einreise einer erneuten Testung unterziehen.

Von der Quarantäne- und Testpflicht sind folgende Personen ausgenommen:
1. Menschen, die nur zur Durchreise in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen.
2. Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung

  • der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, insbesondere Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,
  • der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege,
  • der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, oder
  • der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und von internationalen Organisationen

unabdingbar ist, wenn die Unabdingbarkeit durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber bescheinigt worden ist.

3. Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, müssen eine Einreisetestung vornehmen, wenn sie das Transportmittel länger als 30 Minuten verlassen wollen. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, dürfen sie das Transportmittel nur verlassen, wenn sie eine Alltagsmaske tragen. Über einen Aufenthalt von mehr als 48 Stunden ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.

Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet! Am 24., 25. und  31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten,
  • Personen, die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 18. Dezember, 09:15 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 177 mehr nachgewiesene Fälle als Donnerstag, den 17.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 12.592. 10.783 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 242. In den vergangenen Tagen sind zwei Männer im Alter von 66 und 81 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1567 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 186.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz)
Aachen    653    5398    168
Alsdorf    102    1140    163
Baesweiler    63    850    196
Eschweiler    147    1171    177
Herzogenrath    107    1048    170
Monschau    12    179    68
Roetgen    74    172    370
Simmerath    64    289    305
Stolberg    215    1395    283
Würselen    129    948    178
noch nicht lokal zugeordnet     1    2
Gesamtergebnis    1567    12592    186

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet! Am 24., 25. und  31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 17. Dezember, 09:30 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 218 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, den 16.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 12415. 10773 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 240. In den vergangenen Tagen sind 5 Männer im Alter von 41, 71, 90, 91 und 94 Jahren sowie 3 Frauen im Alter von 83, 85 und 95 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1402 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 175.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz)
Aachen    599    5340    161
Alsdorf    89    1126    138
Baesweiler    57    844    188
Eschweiler    125    1146    138
Herzogenrath    99    1039    160
Monschau    10    177    68
Roetgen    70    168    740
Simmerath    60    285    305
Stolberg    177    1355    236
Würselen    113    931    152
noch nicht lokal zugeordnet     3    4
Gesamtergebnis    1402    12415    175

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr von 8 bis 18 Uhr geöffnet! Am 24., 25. und  31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

 


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 16. Dezember, 11:00 Uhr.

•    Es gibt heute 172 mehr nachgewiesene Fälle gestern.
•    Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung wurden erneut angepasst.
•    Erreichbarkeit von GAZ und Bürgertelefon an Weihnachten und „zwischen den Tagen“.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 172 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, den 15.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 12197. 10640 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 232. In den vergangenen Tagen sind 8 Männer und 5 Frauen im Alter von 68 bis 94 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1325 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 175.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz)
Aachen    565    5250    170
Alsdorf    87    1115    138
Baesweiler    41    822    122
Eschweiler    119    1125    142
Herzogenrath    96    1019    155
Monschau    7    173    43
Roetgen    69    164    717
Simmerath    59    281    331
Stolberg    173    1331    246
Würselen    107    914    139
noch nicht lokal zugeordnet     2    3
Gesamtergebnis    1325    12197    175

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.


Aktualisierte Coronaschutz- und Coronabetreuungsverordnung

Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung wurden noch einmal in einigen Punkten verändert (Stand: 16.12.2020).
Es wird klargestellt, dass

  • die praktische betriebliche und überbetriebliche Ausbildung den Regelungen der „Arbeitswelt“ – also den Arbeitsschutzregelungen – unterfällt und in diesem Rahmen anders als Präsenzunterricht an Schulen weiter zulässig ist.
  • die Regelungen für zulässige Prüfungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder wegen einer Unzumutbarkeit für die Prüflinge nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 10.01.2021 verlegt werden können, und deren unmittelbare Vorbereitung vereinheitlicht werden. Auch bereits terminierte Fahrprüfungen können unter den bekannten Infektionsschutzmaßnahmen noch durchgeführt werden.
  • die gerade in den Wintermonaten wichtigen Angebote der Wohnungslosenhilfe unter Beachtung der Infektionsschutzregelungen zulässig bleiben.
  • im Rahmen des strikten Lockdowns wie im Frühjahr Sonnenstudios als mit Schwimmbädern, Saunen etc. vergleichbare Einrichtungen ebenfalls nicht betrieben werden dürfen.
  • auch Reisebüros dem Verbot des Einzelhandels unterfallen. Zudem wird klargestellt, dass in Handyshops oder Telefonläden Reparaturleistungen und auch ein Austausch defekter Geräte erfolgen kann, der Verkauf von Neugeräten (mit und ohne Vertrag) aber vergleichbar mit dem gesamten übrigen Elektronikhandel während des Lockdowns unzulässig ist.
  • die Zulässigkeit von Friseurdienstleistungen gestrichen wurde; aufgrund von Nachfragen wird der Begriff aber bei den „Regelbeispielen“ von unzulässigen Dienstleistungen jetzt auch ausdrücklich aufgenommen.
  • die Zweierbetreuungen in der sozialen Frühförderung für Kinder mit Förderbedarf gerade im sozialen Zusammenleben zulässig ist.

Da das Verbot zum Erwerb von Feuerwerk heute einheitlich auf Bundesebene im Sprengstoffrecht geregelt wurde, entfällt die gestern vorgesehene Landesregelung. Die am Ende der Verordnung zusammengefassten Bußgeldsachverhalte wurden noch um das gestern aufgenommene generelle Verbot von Partys und vergleichbaren Feiern vervollständigt.

Die Regelungen der Coronabetreuungsverordnung wurden in kleineren Umsetzungsfragen an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und die veränderte Coronaschutzverordnung angepasst. Die wesentlichen Regelungen zum Unterrichts- und Betreuungsumfang bleiben gegenüber den Bekanntmachungen aus der letzten Woche unverändert.

Diese Änderungen treten ebenfalls heute in Kraft und sind nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona


Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.

Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr von 8 bis 18 Uhr geöffnet! Am 24., 25. und  31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seuite im Bereich „Aktuell gültige NRW-Verordnungen“.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 15. Dezember, 10:30 Uhr.

  • Es gibt heute 55 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 14.12.2020.
  • Aktualisierte Coronaschutzverordnung tritt morgen in Kraft.
  • Härterer Lockdown auch in den Niederlanden.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 55 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 14.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 12025. 10461 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 219. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1345 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 170.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz)
Aachen            589      5181    161
Alsdorf            80        1097    112
Baesweiler       39        814      96
Eschweiler       107      1103    138
Herzogenrath  104      1009    142
Monschau        7          173      51
Roetgen           69        162      752
Simmerath       59        279      318
Stolberg           174      1306    220
Würselen         116      899      201
noch nicht lokal zugeordnet    1         2      –
Gesamt         1345    12025  170

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen gelten ab Mittwoch, 16. Dezember, folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkungen
Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt. Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern
Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel
Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs. Das sind:

  • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
  • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
  • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
  • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
  • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
  • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
  • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
  • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Der Betrieb von Bau- und Gartenmärkten ist nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden zulässig, anderen Personen darf der Zutritt nicht gestattet werden.

Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.

In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.

Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.

Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.

Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör. Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime
In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln noch einmal verschärft.

Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden.

Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken
Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet. Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.

Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.

Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf.

Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt. Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.

Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 10. Januar außer Kraft.

Coronaregeln in den Niederlanden
Härtere Regeln gelten ab sofort auch in den Niederlanden. Voraussichtlich bis zum 19. Januar werden die meisten öffentlichen und Läden und Einrichtungen geschlossen sein:

  • Kinos, Theater und Museen müssen wieder schließen sowie Friseure, Fitnessstudios und Schwimmbäder.
  • Restaurants, Bars und Cafés bleiben weiterhin geschlossen.
  • Hotels sind geöffnet. In den hoteleigenen Restaurants dürfen Gäste bewirtet werden.
  • Bürger dürfen sich pro Tag nur noch mit zwei anderen Personen treffen. Zu Weihnachten dürfen es drei Gäste sein.
  • Schulen und Kitas schließen ab dem 16.12.
  • Erstmalig seit Ausbruch der Corona-Pandemie müssen auch Geschäfte im Einzelhandel – außer für den täglichen Bedarf – schließen.
  • Veranstaltungen sind verboten.
  • Alkohol und Softdrugs (wie Cannabis) dürfen zwischen 20 Uhr und 7 Uhr nicht verkauft werden. Außerdem ist es nicht erlaubt, zwischen 20 Uhr und 7 Uhr Alkohol im Freien mit sich zu führen oder im öffentlichen Raum zu konsumieren.
  • Seit dem 1. Dezember ist das Tragen einer Maske in öffentlichen Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend. Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab 13 Jahren.

Von deutscher Seite gilt weiterhin die Reisewarnung für die Niederlande. Das Auswärtige Amt warnt vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande“. Die Niederlande haben auch Deutschland zum Corona-Risikogebiet erklärt. Das hat Auswirkungen auf deutsche Touristen, die in die Niederlande einreisen wollen. Sie müssen sich in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne begeben. Diese Regel gilt auch in Ferienunterkünften. Wer sich also nur zeitlich begrenzt in den Niederlanden aufhalten möchte, sollte bei der Reiseplanung die zehntägige Quarantäne einkalkulieren.

Tagesausflüge sind somit ebenfalls nicht erlaubt, da nach Ankunft in den Niederlanden sofort die zehntägige Quarantäne gilt. Diese gilt auch, wenn man nur zum Einkaufen einreist oder theoretisch sogar beim Tanken. Berufspendler und Personen, die aus triftigen Gründen in die Niederlande einreisen, sind von der Quarantäne ausgenommen. Das gilt beispielsweise auch für Schülerinnen und Schüler oder Studierende. Ausnahmen hat das niederländische Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite aufgelistet.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

 

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Quarantäneverordnung

Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer

  • aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
  • ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
  • ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
  • mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.

Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!

Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.

Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.

Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.

Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 14. Dezember, 10:15 Uhr.

  •     Es gibt heute 413 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 11.12.2020.
  • Aktuelle Situation an Schulen

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 413 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 11.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11970. 10237 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 219. Hinzugekommen sind in den vergangenen Tagen zwei Frauen (83 und 84 Jahre) und drei Männer (84, 85 und 89 Jahre), die zuvor positiv auf Corona getestet worden war. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1514 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 165.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen
(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz)
Aachen    652    5152    155
Alsdorf    92    1092    108
Baesweiler    47    813    100
Eschweiler    122    1102    142
Herzogenrath    119    1004    136
Monschau    8    172    43
Roetgen    69    159    740
Simmerath    60    278    318
Stolberg    200    1304    220
Würselen    145    894    191
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis    1514    11970    165

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Aktuelle Situation an Schulen

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gilt ab heute (14. Dezember 2020) folgende Regelungen:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
  • In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
  • Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
  • Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.
  • Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, prüft die Schule, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Quarantäneverordnung

Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer

  • aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
  • ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
  • ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
  • mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.

Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!

Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.

Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.

Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.

Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.

Informationsformular zum Grenzübertritt

Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 11. Dezember, 10:15 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 115 mehr nachgewiesene Fälle als Donnerstag, den 10.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11557. 10095 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 214. Hinzugekommen ist eine 91-jährige Frau, die zuvor positiv auf Corona getestet worden war.  Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1248 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 142.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz):
Aachen    552    4979    141
Alsdorf    75    1063    81
Baesweiler    36    797    81
Eschweiler    105    1071    129
Herzogenrath    92    969    127
Monschau    9    171    34
Roetgen    52    140    543
Simmerath    26    242    104
Stolberg    152    1235    161
Würselen    140    879    217
noch nicht lokal zugeordnet     9    11
Gesamt    1248    11557    142

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Quarantäneverordnung

Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer

  • aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
  • ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
  • ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
  • mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.

Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!

Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.

Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.

Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.

Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 10. Dezember, 09:15 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 220 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, den 09.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11442. 10086 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 213. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1143 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 150. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz):

Aachen    520    4940    157
Alsdorf    73    1061    98
Baesweiler    33    793    85
Eschweiler    102    1068    149
Herzogenrath    89    965    149
Monschau    7    169    34
Roetgen    16    104    162
Simmerath    22    238    104
Stolberg    140    1222    163
Würselen    133    872    240
noch nicht lokal zugeordnet     8    10  –
Gesamt    1143    11442    150

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten
  • Personen, die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur online vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Quarantäneverordnung

Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer

  • aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
  • ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
  • ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
  • mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.

Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!

Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.

Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.

Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.

Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 09. Dezember, 10:40 Uhr.

  • Es gibt heute 142 mehr nachgewiesene Fälle als gestern.
  • Ab heute gelten aktualisierte Verordnungen.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 142 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, den 08.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11222. 9915 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 213. In den vergangenen Tagen sind eine 68-jährige Frau und 93-jähriger Mann verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1094 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 137.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz)
Aachen    470    4828    137
Alsdorf    78    1050    102
Baesweiler    39    789    89
Eschweiler    100    1045    138
Herzogenrath    82    947    134
Monschau    7    168    43
Roetgen    18    102    150
Simmerath    19    230    58
Stolberg    140    1192    159
Würselen    132    860    224
noch nicht lokal zugeordnet     9    11
Gesamtergebnis    1094    11222    137

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Aktualisierte Coronabetreuungsverordnung und Coronaschutzverordnung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat zwei kleinere Änderungen vorgenommen. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung stellt noch einmal die 50-Meter-Regelung zum Verzehrverbot bei Außer-Haus-Verkauf klar. Untersagt ist der Verzehr von Lebensmitteln in der Verkaufsstelle und in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle (Lebensmittelgeschäft, Kiosk, Gastronomie und so weiter), in der die Lebensmittel erworben wurden. Hierzu wurde zudem eine Ausnahme für Autohöfe formuliert.

Etwas umfangreicher sind die Änderungen in der Coronabetreuungsverordnung. In einem neuen Absatz wird geregelt, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen in allen Einrichtungen Maßnahmen zzu ergreifen haben, um den Regelbetrieb in Zeiten einer Pandemie unter Umsetzung der gesetzlich oder behördlich vorgegebenen Infektionsschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Nach Ausschöpfung aller Gestaltungsspielräume kann der Träger einer Kindestageseinrichtung den vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Jugendamt individuell um bis zu sechs Stunden pro Woche reduzieren. Aspekte des Kindeswohls und des Kinderschutzes sind dabei zu berücksichtigten. Der vollständige Wortlaut ist in den Verordnungen nachzulesen. Beide Verordnungen treten mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer

 

  • aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
  • ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
  • ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
  • mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.

Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!

Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.

Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.

Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.

Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 08. Dezember, 12:00 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 27 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 07.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11080. 9730 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 211. In den vergangenen Tagen sind 14 Menschen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Darunter sieben Frauen und sechs Männer im Alter von 72 bis 92 Jahren. Außerdem ein massiv vorerkrankter 8-jähriger Junge. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1139 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 137.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz)
Aachen    499    4779    136
Alsdorf    91    1044    129
Baesweiler    42    788    114
Eschweiler    96    1025    127
Herzogenrath    86    943    147
Monschau    7    167    43
Roetgen    16    97    127
Simmerath    21    230    91
Stolberg    155    1182    175
Würselen    123    821    170
noch nicht lokal zugeordnet     3    4
Gesamtergebnis    1139    11080    137

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer

  • aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
  • ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
  • ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
  • mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.

Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!

Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.

Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.

Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.

Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.

Informationsformular zum Grenzübertritt

Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 07. Dezember, 09:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 289 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 04.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11053. 9586 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 197. In den vergangenen Tagen ist eine 90-jährige Frau verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1270 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 139. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz
Aachen    552    4767    139
Alsdorf    100    1041    127
Baesweiler    51    786    118
Eschweiler    106    1022    131
Herzogenrath    100    941    142
Monschau    7    167    43
Roetgen    18    95    116
Simmerath    24    229    84
Stolberg    171    1179    177
Würselen    137    820    168
noch nicht lokal zugeordnet     1    3
Gesamtergebnis    1270    11053    139

Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten
  • Personen, die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer

  • aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
  • ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
  • ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
  • mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.

Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!

Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.

Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.

Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.

Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.

Informationsformular zum Grenzübertritt

Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als pdf-Datei auf dieser Seite.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 04. Dezember, 10:00 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 159 mehr nachgewiesene Fälle als Donnerstag, den 03.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10764. 9548 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 196. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 72, 84 und 99 Jahren sowie ein 83-jähriger und ein 93-jähriger Mann verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1020 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 136.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz)
Aachen    427    4627    130
Alsdorf    85    1025    136
Baesweiler    42    775    103
Eschweiler    83    998    117
Herzogenrath    73    910    97
Monschau    7    167    51
Roetgen    17    93    150
Simmerath    22    226    104
Stolberg    143    1144    186
Würselen    119    795    243
noch nicht lokal zugeordnet     2    4
Gesamtergebnis    1020    10764    136

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer

  • aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
  • ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
  • ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
  • mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.

Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!

Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.

Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.

Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.

Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 03. Dezember, 10:00 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 145 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, den 02.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10605. 9314 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 191. In den vergangenen Tagen sind zwei Frau im Alter von 68 und 73 Jahren sowie ein 85-jähriger Mann verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1100 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 133.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz)
Aachen    453    4550    124
Alsdorf    108    1015    151
Baesweiler    48    770    96
Eschweiler    85    984    101
Herzogenrath    71    896    84
Monschau    5    165    34
Roetgen    16    90    116
Simmerath    20    222    97
Stolberg    169    1130    189
Würselen    123    779    255
noch nicht lokal zugeordnet     2    4
Gesamtergebnis    1100    10605    133

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

 

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer

  • aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
  • ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
  • ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
  • mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.

Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!

Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.

Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.

Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.

Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 02. Dezember, 10:15 Uhr.

  • Es gibt heute 144 mehr nachgewiesene Fälle als gestern.
  • Neue Quarantäneverordnung für NRW bringt auch Neuerungen für die StädteRegion Aachen!

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 144 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, den 01.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10460. 9194 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 188. In den vergangenen Tagen sind vier Männer verstorben, zwei im Alter von 85 Jahren und zwei im Alter von 77 sowie 80 Jahren, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1078 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 117.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz)
Aachen    435    4487    110
Alsdorf    109    1002    129
Baesweiler    48    765    103
Eschweiler    88    967    81
Herzogenrath    65    885    82
Monschau    5    163    17
Roetgen    17    89    104
Simmerath    22    221    91
Stolberg    157    1102    151
Würselen    127    773    258
noch nicht lokal zugeordnet     5    6
Gesamtergebnis    1078    10460    117

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Neue Quarantäneverordnung für NRW veröffentlicht.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat zum 1. Dezember erstmalig eine Verordnung zu den Quarantäneregelungen erlassen. Ziel der Verordnung ist es, die Regelungen zur Quarantäne zu vereinheitlichen und die Kommunen zu entlasten, da nicht mehr in allen Fällen eine individuelle Quarantäneanordnung erforderlich ist.

Danach muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer

  • aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen PCR-Test bestätigt werden;
  • ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen PCR-Test machen muss;
  • ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
  • mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.

Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss. Die genannten Personenkreise bekommen zukünftig keine formale Anordnung zur Quarantäne mehr vom Gesundheitsamt.

Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung erhalten. „Das Gesundheitsamt wird weiter die betroffenen Personen kontaktieren und auch auf Wunsch eine Quarantänebescheinigung ausstellen, die für den Verdienstausfall genutzt werden kann“, sichert Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons aber zu.

Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie verlängert sich faktisch, da nun nicht mehr der Beginn der ersten Krankheitssymptome, sondern in jedem Fall das Datum des Tests als Beginn der Quarantänezeit genommen wird. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht mehr. Bestehen die Symptome weiter oder sind sich Erkrankte unklar, wie sie ihre Lage bewerten sollen, können sie über eine eigene Mailadresse mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen und werden dann von medizinischem Fachpersonal beraten.

Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt vorgenommen werden, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden. „Daher werden die Kontaktpersonen künftig einen solchen Test nicht mehr wie bisher am siebten, sondern am zehnten Tag angeboten bekommen, wenn sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden“, so Dr. Ziemons.

Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.

Keine Regelung enthält die Quarantäneverordnung zum Vorgehen an Schulen. Hier wird das Gesundheitsamt weiterhin keine Quarantäne verhängen, solange ein betroffener Schüler oder Lehrer jederzeit die Maske korrekt getragen hat. Auch für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer kann eine verhängte Quarantäne nicht vor dem zehnten Tag verkürzt werden. „Dieses Vorgehen ist angesichts aktueller Studien aus Köln und Bayern und aufgrund der Erfahrungen des städteregionalen Gesundheitsamtes weiter das infektiologisch und epidemiologisch sinnvollste“, teilte Dr. Ziemons mit.
Die Quarantäneverordnung gilt bis einschließlich 20. Dezember und ist nachzulesen auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 01. Dezember, 11:15 Uhr.

•    Es gibt heute 27 mehr nachgewiesene Fälle als gestern.
•    Ab heute gilt eine neue Coronaschutzverordnung.
•    Die Coronabetreuungsverordnung wurde aktualisiert.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 27 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 30.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10316. 8968 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 184. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 86 und 93 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1164 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 118.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz)
Aachen    486    4441    118
Alsdorf    117    983    119
Baesweiler    49    757    92
Eschweiler    108    953    85
Herzogenrath    67    875    80
Monschau    5    162    9
Roetgen    14    86    104
Simmerath    20    216    97
Stolberg    172    1083    159
Würselen    123    755    245
noch nicht lokal zugeordnet     3    5
Gesamtergebnis    1164    10316    118

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Coronaschutzverordnung
Die neue Coronaschutzverordnung von NRW sieht in Übereinstimmung mit den Bund-Länder-Beratungen etliche Verschärfungen vor. Dazu gehören die Kontakt- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, die jetzt auch auf Parkplätzen und vor den Geschäften gilt. Maskenpflicht besteht zudem wie bisher in Bus, Bahn und Taxi. In privaten Autos gilt sie nicht. Die neue Coronaschutzverordnung für NRW beinhaltet auch Details zum angekündigten Teil-Verbot von Feuerwerken.

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur für zwei Haushalte erlaubt – also mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands – in jedem Fall mit maximal fünf Menschen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Ordnungsbehörden haben zudem festzulegen, an welchen Orten unter freiem Himmel eine Alltagsmaske getragen werden muss.

Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ mit höchstens zehn Personen stattfinden dürfen. Kinder bis 14 Jahren sind auch hier ausgenommen. Für Weihnachten und Silvester sind damit Lockerungen der Kontaktbeschränkung vorgesehen. Ausdrücklich erlaubt wird der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt.

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet, allerdings darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei großflächigen Betrieben darf auf der Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche im Ladenlokal sein (Beispiel: 840 m² = max. 82 Personen).

Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen bleiben mindestens bis zum 20. Dezember geschlossen. Erlaubt bleibt die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken für den Verzehr zu Hause. Auf private Reisen und Verwandtenbesuche soll man verzichten. Übernachtungsangebote im Inland darf es nur noch für notwendige Zwecke geben, nicht für touristische.

Coronabetreuungsverordnung

Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung enthält nur marginale Änderungen. Weiterhin gilt, dass alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt nicht für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. Gestrichen wurde die Ausnahme von der Ausnahme: Ab sofort darf – auch wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden kann – bei Konferenzen, Besprechungen und auf Sitzplätzen im Lehrerzimmer nicht mehr auf Mindestabstand bzw. Alltagsmaske verzichtet werden.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.

Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.





Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 30. November, 10:00 Uhr.

Aktuelle Zahlen:

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 251 mehr nachgewiesene Fälle als am vergangenen Freitag (27.11.2020). Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10289. 8868 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 182. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 68, 88 und 89 Jahren sowie ein 84-jähriger Mann verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1239 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 130.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz)
Aachen    519    4425    131
Alsdorf    122    982    140
Baesweiler    54    754    107
Eschweiler    112    949    89
Herzogenrath    72    875    95
Monschau    5    162    9
Roetgen    13    85    104
Simmerath    23    216    97
Stolberg    182    1081    188
Würselen    134    755    261
noch nicht lokal zugeordnet     3    5
Gesamtergebnis    1239    10289    130

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Schutz von vulnerablen Gruppen

In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs und -chefinnen der Länder wurde der Schutz vulnerabler Gruppen als ein Kernanliegen der Politik genannt. Demnach will der Bund für diese Gruppen im Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken pro Person ermöglichen. Rechnerisch wäre dies eine Maske pro Winterwoche. Wie die Masken verteilt werden, ab wann und unter welchen Voraussetzungen, ist noch nicht abschließend geklärt. Sobald eine Klärung herbeigeführt ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren, wo die betreffenden Personen die Masken erwerben können. Bitte sehen Sie bis dahin von Anfragen bei der Feuerwehr, dem Gesundheitsamt oder beim Bürgertelefon ab.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona


Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 27. November, 10:20 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 171 mehr nachgewiesene Fälle als am gestrigen Donnerstag (26.11.2020). Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10038. 8786 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 178. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 67, 72 und 97 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1074 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 131.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl kumuliert/7-Tage-Inzidenz):

Aachen    460    4325    133
Alsdorf    103    959    161
Baesweiler    50    748    118
Eschweiler    110    938    117
Herzogenrath    73    868    119
Monschau    6    161    26
Roetgen    9    80    69
Simmerath    17    210    84
Stolberg    154    1040    181
Würselen    89    704    175
noch nicht lokal zugeordnet     3    5   –
Gesamt    1074    10038    131

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Schutz von vulnerablen Gruppen
In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs und -chefinnen der Länder wurde der Schutz vulnerabler Gruppen als ein Kernanliegen der Politik genannt. Demnach will der Bund für diese Gruppen im Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken pro Person ermöglichen. Rechnerisch wäre dies eine Maske pro Winterwoche. Wie die Masken verteilt werden, ab wann und unter welchen Voraussetzungen, ist noch nicht abschließend geklärt. Sobald eine Klärung herbeigeführt ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren, wo die betreffenden Personen die Masken erwerben können. Bitte sehen Sie bis dahin von Anfragen bei der Feuerwehr, dem Gesundheitsamt oder beim Bürgertelefon ab.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de


Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli:
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 26. November, 10:30 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 40 mehr nachgewiesene Fälle als am gestrigen Mittwoch (25.11.2020). Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9867. 8698 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 175. In den vergangenen Tagen sind eine 76-jährige und eine 90-jährige Frau sowie ein Mann im Alter von 70 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 994 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 124.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

(Kommune – Aktiv – Gesamt – 7-Tage-Inzidenz)
Aachen    413    4241    117
Alsdorf    94    945    157
Baesweiler    48    743    118
Eschweiler    112    927    135
Herzogenrath    74    858    114
Monschau    7    161    34
Roetgen    9    79    69
Simmerath    14    207    78
Stolberg    155    1024    191
Würselen    67    680    150
noch nicht lokal zugeordnet     1    2
Gesamtergebnis    994    9867    124

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 25. November, 10:20 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 151 mehr nachgewiesene Fälle als am gestrigen Dienstag (24.11.2020). Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9827. 8576 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 172. In den vergangenen Tagen sind eine 84-jährige Frau sowie drei Männer im Alter von 78, 83 und 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1079 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 163.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl kumuliert/7-Tage-Inzidenz)
Aachen    444    4226    155
Alsdorf    104    942    189
Baesweiler    57    738    133
Eschweiler    121    925    198
Herzogenrath    75    851    142
Monschau    8    161    60
Roetgen    11    80    116
Simmerath    14    207    97
Stolberg    170    1018    273
Würselen    72    673    142
noch nicht lokal zugeordnet     3    6     –
Gesamtergebnis    1079    9827    163

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.

Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite zu finden.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 24. November, 09:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 111 mehr nachgewiesene Fälle als am gestrigen Montag (23.11.2020). Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9676. 8447 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 168. In den vergangenen Tagen sind eine 78-jährige Frau sowie drei Männer im Alter von 62, 85 und 91 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1061 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 170.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Kumuliert/7-Tage-Inzidenz
Aachen            431      4159    157
Alsdorf            107      930      204
Baesweiler       55        733      170
Eschweiler       119      908      214
Herzogenrath  78        838      160
Monschau        8          161      86
Roetgen           10        77        104
Simmerath       11        201      71
Stolberg           164      994      273
Würselen         70        660      121
noch nicht lokal zugeordnet   8          15        –
Gesamtergebnis          1061    9676    170

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Corona-Einreiseverordnung außer Vollzug gesetzt
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag, 20.11.2020, per Eilbeschluss wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Corona-Einreiseverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Daraufhin hat das NRW Gesundheitsministerium entschieden, die Corona-Einreiseverordnung NRW als Ganzes nicht mehr anzuwenden. Das Gericht hatte wesentliche Bedenken gegen zentrale Regelungen der Verordnung geäußert. Die Verordnung hat unter anderem auch die Quarantänepflicht für Ein- oder Rückreisende aus so genannten Risikogebieten geregelt. Die auf Grundlage dieser Verordnung beruhenden und bereits begonnenen Quarantänen sind ab sofort nicht mehr bindend.

NRW-weiter Kontrolltag in Bussen und Bahnen
Am heutigen Dienstag, 24. November, kontrolliert die Bundespolizei gemeinsam mit den örtlichen Ordnungsbehörden die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an den Bahnhöfen. Wer ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz . Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona ), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de ) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de ) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 23. November, 10:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 254 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 20.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9565. 8230 ehemals als positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 164. Hinzugekommen sind eine 84-jährige Frau sowie ein 78-jähriger Mann. Beide waren positiv auf das Coronavirus getestet worden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1171 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 159.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz)
Aachen    468    4100    145
Alsdorf    110    916    178
Baesweiler    60    725    148
Eschweiler    140    899    200
Herzogenrath    88    831    157
Monschau    8    161    86
Roetgen    10    76    104
Simmerath    18    201    71
Stolberg    178    975    244
Würselen    79    654    111
noch nicht lokal zugeordnet     12    27   –
Gesamtergebnis    1171    9565    159

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Corona-Einreiseverordnung außer Vollzug gesetzt: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag, 20.11.2020, per Eilbeschluss wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Corona-Einreiseverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Daraufhin hat das NRW Gesundheitsministerium entschieden, die Corona-Einreiseverordnung NRW als Ganzes nicht mehr anzuwenden. Das Gericht hatte wesentliche Bedenken gegen zentrale Regelungen der Verordnung geäußert. Die Verordnung hat unter anderem auch die Quarantänepflicht für Ein-oder Rückreisende aus so genannten Risikogebieten geregelt. Die auf Grundlage dieser Verordnung beruhenden und bereits begonnenen Quarantänen sind ab sofort nicht mehr bindend.

NRW-weiter Kontrolltag in Bussen und Bahnen: Am morgigen Dienstag, 24. November, kontrolliert die Bundespolizei gemeinsam mit den örtlichen Ordnungsbehörden die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an den Bahnhöfen. Wer ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.  Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 20. November, 09:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 132 mehr nachgewiesene Fälle als Donnerstag, dem 19.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9311. 7849 ehemals als positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 162. In den vergangenen Tagen sind eine 82-jährige Frau sowie fünf Männer im Alter von 63, 82 und 86 Jahren sowie zwei 83-Jährige verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1300 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 197.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz)
Aachen    514    3995    178
Alsdorf    112    883    206
Baesweiler    79    716    262
Eschweiler    158    872    250
Herzogenrath    116    813    198
Monschau    8    158    68
Roetgen    9    74    93
Simmerath    21    197    123
Stolberg    192    938    282
Würselen    81    636    150
noch nicht lokal zugeordnet     10    29  –
Gesamtergebnis    1300    9311    197

Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.

Dieses Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli:
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt,
  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle gültigen Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 19. November, 09:20 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 259 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, dem 18.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9179. 7631 ehemals als positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 156. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen (54, 66 und 80 Jahre alt) sowie fünf Männer (77, 78, 81, 82 und 83 Jahre alt) verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1392 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 235.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle, Gesamt, 7-Tage-Inzidenz):

Aachen            563      3950    214
Alsdorf            127      871      246
Baesweiler       91        711      314
Eschweiler       161      851      280
Herzogenrath  122      805      254
Monschau        8          157      77
Roetgen           10        73        93
Simmerath       24        195      149
Stolberg           204      916      328
Würselen         70        622      173
noch nicht lokal zugeordnet   12        28    –
Gesamtergebnis     1392  9179  235

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten und ist unter https://crossing-borders.euregio-mr.info/de zu finden.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli:
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Getestet werden hier:

  • Personen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt,
  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft.

Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona ), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de ) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de ) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 18. November, 10:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 192 mehr nachgewiesene Fälle als Diensdtag, den 17.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 8920. 7498 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 148. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1274 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 227.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen    500    3840    203
Alsdorf    126    853    255
Baesweiler    94    702    365
Eschweiler    145    813    253
Herzogenrath    119    785    252
Monschau    8    154    60
Roetgen    7    70    93
Simmerath    21    192    143
Stolberg    168    864    267
Würselen    73    618    204
noch nicht lokal zugeordnet     13    29     –
Gesamt    1274    8920    227

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Informationsformular zum Grenzübertritt:
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist zu finden auf der Website der Euregio Maas-Rhein unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli:Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Getestet werden hier:

  • Personen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt,
  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft. Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 17. November, 09:20 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 47 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 16.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 8728. 7322 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 148. Hinzugekommen sind in den vergangenen Tagen eine 93-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 84 Jahren sowie ein 85-jähriger und ein 95-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1258 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 234.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz):
Aachen    515    3768    209
Alsdorf    119    834    271
Baesweiler    93    687    369
Eschweiler    132    787    255
Herzogenrath    116    764    254
Monschau    6    151    86
Roetgen    7    68    93
Simmerath    21    190    130
Stolberg    156    840    278
Würselen    80    613    232
noch nicht lokal zugeordnet     13    26     –
Gesamt   1258    8728    234

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein zu finden unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden ab sofort hier getestet.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:

  • Personen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
  • Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
  • Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt,
  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie
  • Beschäftigte an Schulen und Kitas.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft.

Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

Infos zu aktuellen Entwicklungen:
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 16. November, 09:45 Uhr.

Aktuelle Zahlen:Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 470 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 13.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 8681. 7124 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 143. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1414 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 253. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz):

Aachen    571    3738    219
Alsdorf    140    832    295
Baesweiler    110    685    432
Eschweiler    151    786    303
Herzogenrath    126    758    257
Monschau    11    151    86
Roetgen    7    67    81
Simmerath    22    190    149
Stolberg    169    837    299
Würselen    92    611    258
noch nicht lokal zugeordnet     15    26   –
Gesamt    1414    8681    253

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden hier getestet.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ab sofort können im GAZ auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie Beschäftigte an Schulen und Kitas getestet werden. Wie schon bisher auch Menschen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt oder die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen. Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft.
Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 13. November, 10:45 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 340 mehr nachgewiesene Fälle als Donnerstag, den 12.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 8211. 6638 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 143. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1430 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 263. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

(Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz)
Aachen    559    3552    239
Alsdorf    151    786    312
Baesweiler    99    645    402
Eschweiler    150    731    301
Herzogenrath    143    721    287
Monschau    18    150    128
Roetgen    9    66    93
Simmerath    18    178    71
Stolberg    168    779    290
Würselen    97    578    263
noch nicht lokal zugeordnet     18    25  –
Gesamt    1430    8211    263

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.

Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden ab sofort hier getestet.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ab sofort können im GAZ auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie Beschäftigte an Schulen und Kitas getestet werden. Wie schon bisher auch Menschen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt oder die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen. Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft.

Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Donnerstag, 12. November, 9.15 Uhr

  • Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 213 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Die Zahl der Todesfälle steigt auf 143.
  • Auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden ab sofort im GAZ getestet.
  • Bundespolizei kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen und auf Bahnhöfen!

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 213 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, den 11.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 7871. 6394 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 143. Hinzugekommen ist ein 75-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1334 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 243.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

(Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz)
Aachen    527    3417    219
Alsdorf    143    755    303
Baesweiler    102    626    428
Eschweiler    146    693    260
Herzogenrath    134    687    285
Monschau    16    148    137
Roetgen    10    65    150
Simmerath    13    172    58
Stolberg    136    731    228
Würselen    90    555    230
noch nicht lokal zugeordnet     17    22

Gesamt    1334    7871    243

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Informationsformular zum Grenzübertritt:
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden ab sofort hier getestet.

Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ab sofort können im GAZ auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie Beschäftigte an Schulen und Kitas getestet werden. Wie schon bisher auch Menschen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt oder die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen. Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.

Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft.

Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

Bundespolizei kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen und auf Bahnhöfen
Die Bundespolizei Aachen überwacht verstärkt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung die Einhaltung der Maskenpflicht im Bereich der Bahnhöfe sowie in den Zügen der Deutsche Bahn AG. Aktuell wird die Bundespolizeiinspektion Aachen dabei durch zusätzliche Kräfte aus anderen Inspektionen unterstützt.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-datei auf dieser Seite.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 11. November, 10:45 Uhr.

  • Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 232 mehr nachgewiesene Fälle als am Montag. Die Zahl der Todesfälle steigt auf 142.
  • Appell der Krisenstäbe: Heute (11.11.) bitte weder Karnevalsauftakt noch St. Martin feiern!


Aktuelle Zahlen
: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 232 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, den 10.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 7658. 6237 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 142. Hinzugekommen sind eine 74-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1279 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 248.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

(Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz)
Aachen    503    3335    221
Alsdorf    130    733    310
Baesweiler    89    603    436
Eschweiler    137    670    269
Herzogenrath    132    668    291
Monschau    15    147    137
Roetgen    8    62    116
Simmerath    11    170    71
Stolberg    140    713    253
Würselen    101    539    237
noch nicht lokal zugeordnet     13    18
Gesamtergebnis    1279    7658    248

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.

Informationsformular zum Grenzübertritt

Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli
Stadt und StädteRegion Aachen haben in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ein Teil des Zentrums wird von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben, der andere Teil vom Gesundheitsamt. Die Terminvergabe ist nur ONLINE möglich unter www.staedteregion-aachen.de/gaz.
Kontaktpersonen ersten Grades bekommen ihren Termin NICHT über das Online-Formular. Sie werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Appell der Krisenstäbe:
Heute (11.11.) bitte weder Karnevalsauftakt noch St. Martin feiern!
In einem gemeinsamen Aufruf haben sich der Ausschuss Aachener Karneval, der Arbeitsausschuss Aachener Kinderkarneval sowie StädteRegion und Stadt Aachen an alle Karnevalistinnen und Karnevalisten gewendet. Unter dem Motto „Am 11.11. feiern wir nicht. Damit alle gesund bleiben“ wird dafür geworben, den traditionellen Karnevalsauftakt in diesem  Jahr nicht gemeinsam zu feiern. Die klassischen Feiern im öffentlichen Raum sind derzeit wegen der geltenden Coronaschutzverordnung verboten. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe erinnern ebenfalls mit den Karnevalisten daran, dass die Kontaktbeschränkungen auch im privaten Bereich gelten.

In diesem Sinne bitten die Krisenstäbe ebenso eindringlich darum, bei allen privaten „St. Martin Aktivitäten“ konsequent die Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung zu beachten. Die klassischen Martinsumzüge wurden ohnehin bereits abgesagt. Auch alternative Veranstaltungen wie Lichterzüge sollten unbedigt gemieden werden.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage zum Corona-Virus in der Euregio Maas-Rhein, Dienstag, 03. November – 10:45

Aktuelle Zahlen
Aufgrund eines Softwareproblems können die aktuellen Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgelesen werden. Sobald die IT-Spezialisten eine Lösung gefunden haben, werden die Zahlen veröffentlicht.

Infos zu aktuellen Entwicklungen in der Euregio Maas-Rhein
Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 30. Oktober eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese trat am 2. November in Kraft und regelt die bundesweit angekündigten Einschränkungen konkret für Nordrhein-Westfalen bis Ende November. Die Neufassung stellt noch einmal die Grundregeln Mindestabstand, Hygieneregeln und die Pflicht zum Tragen der Alltagsmasken in den Vordergrund. Nachzulesen sind die Regelungen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Erlasse und Entscheidungen der Landesregierung findet man auf den den Internetseiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de).

Belgien
Für Belgien gilt seit dem 2. November 2020 ein verschärfter Lockdown, vorerst bis zum 13. Dezember. In der Wallonie und der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es zudem eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens.

Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diese bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.

Aktuelle Zahlen zur Situation in Belgien findet man auf der Website des Sciensano https://covid-19.sciensano.be/ oder auf dem regionalen Corona-Dashbord https://epistat.wiv-isp.be/covid/covid-19.html.

Niederlande
Bars und Restaurants sind in den Niederlanden schon seit dem 14. Oktober geschlossen. Die niederländische Sicherheitsregion Süd-Limburg fordert alle Menschen auf, nur die notwendigen Reisen in die Niederlande zu unternehmen. Grenzübertritte zum Einkaufen, Tanken oder zur Erholung sind nicht zwingend notwendig! „Bleiben Sie bitte in Deutschland. Auf diese Weise schützen wir uns gegenseitig.“

Aktuelle Zahlen zur Situation in den Niederlanden findet man auf der Website des RIVM https://www.rivm.nl oder auf dem (regionalen) Corona-Dashboard https://coronadashboard.rijksoverheid.nl.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 02. November, 10:00 Uhr.

  • Aktuelle Zahlen: Übers Wochenende sind 449 Fälle neu hinzugekommen.
  • Die neue Coronaschutzverordnung ist ab heute gültig.
  • Quarantänemaßnahmen werden Konsequent überwacht.

Aktuelle Zahlen:Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 449 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag, 30. Oktober. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 6061. 4610 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nun bei 125. Hinzugekommen ist eine 95-jährige Frau. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1326 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 210.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune – Aktiv – Gesamt – Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen    485    2699    180
Alsdorf    145    564    263
Baesweiler    123    471    399
Eschweiler    129    493    216
Herzogenrath    159    516    285
Monschau    23    126    163
Roetgen    11    47    93
Simmerath    20    157    117
Stolberg    135    547    237
Würselen    82    426    188
noch nicht lokal zugeordnet     14    15
Gesamtergebnis    1326    6061    210

* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Neue Coronaschutzverordnung ab heute gültig

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 30. Oktober eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese tritt am 2. November in Kraft und regelt die bundesweit angekündigten Einschränkungen konkret für Nordrhein-Westfalen bis Ende November.

Die Neufassung stellt noch einmal die Grundregeln Mindestabstand, Hygieneregeln und die Pflicht zum Tragen der Alltagsmasken in den Vordergrund. Da die neuen Maßnahmen landesweit gelten, entfällt die bisherige Regelung für Gebiete mit hoher Inzidenz. Die darauf gestützten Allgemeinverfügungen werden aufgehoben.
Lediglich die Festlegung stark frequentierter öffentlicher Bereiche, in denen eine Maskenpflicht gelten soll, muss noch durch kommunale Regelungen erfolgen.

Mindestabstand
Weiterhin gilt, dass jeder zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Es sei denn dies ist aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich.
Unterschritten werden darf der Mindestabstand beim Zusammentreffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch auch in diesen Fällen mit höchstens insgesamt zehn Personen.
Ebenfalls unterschritten werden darf der Mindestabstand in Kindertageseinrichtungen, in Schulklassen, bei Bildungsveranstaltungen, durch Kinder beim Spielen auf Spielplätzen im Freien, bei der Nutzung des ÖPNV, bei zwingenden Zusammenkünften zur Berufsausübung, zwischen Angehörigen bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen.

Maskenpflicht
Überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können.

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Besuche sind in stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nur auf Basis eines einrichtungsbezogenen Besuchskonzepts zulässig, das die Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts zum Hygiene- und Infektionsschutz umsetzt. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen Isolation der Betroffenen führen dürfen.

Gastronomie
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt bleiben weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit und Kultur
Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 untersagt.
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Saunen und Thermen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken sowie Bordelle. Gottesdienste bleiben erlaubt – unter Beachtung der Hygieneregeln.

Sport
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa joggen gehen, ist weiter erlaubt – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Dienstleistungen
Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Friseure bleiben geöffnet. Auch gewerbsmäßige Personenbeförderung in Personenkraftwagen ist weiterhin erlaubt. Industriebetriebe und Handwerk sollen ebenfalls geöffnet bleiben.

Einzelhandel
Der Einzelhandel, wie etwa Supermärkte, bleibt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.
Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig.

Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 30. Oktober, 11:00 Uhr.

Aktuelle Zahlen:
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 296 mehr nachgewiesene Fälle als am Donnerstag, 29. Oktober. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 5612. 4093 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nun bei 124. Hinzugekommen sind eine Frau im Alter von 73 Jahren und ein 86-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1395 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 238.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune – Aktiv – Gesamt – Sieben-Tage-Inzidenz=
Aachen    504    2512    193
Alsdorf    139    512    259
Baesweiler    142    423    535
Eschweiler    114    441    204
Herzogenrath    156    479    302
Monschau    30    123    222
Roetgen    17    46    139
Simmerath    33    148    162
Stolberg    147    504    260
Würselen    92    403    232
noch nicht lokal zugeordnet     21
Gesamtergebnis    1395    5612    238

* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von positiv getesteten Fällen
Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit häufig keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen übernimmt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Menschen, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die aktuell täglich dazukommen, kann es zu Verzögerungen kommen, bis Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt angerufen werden. Es ist hilfreich, wenn Menschen mit einem positiven Testergebnis den Personen, mit denen sie in den letzten Tagen engen Kontakt hatten, vorab informieren. „Das Gesundheitsamt wird sich auf jeden Fall bei Ihnen melden“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es kann im Moment nur eben ein paar Tage dauern. Bitte reduzieren Sie schon vorher möglichst alle Kontakte außerhalb Ihres Haushaltes.“

Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.

Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhaltspunkte für Quarantäneverstöße gibt.

Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“

Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des anstehenden Halloween-Tages am 31. Oktober. Die Krienstäbe weisen ausdrücklich darauf hin, dass Feierlichkeiten aber auch das beliebte „Süssigkeiten-Sammeln“ der Kinder an den Türen in diesem Jahr unterbleiben soll: „Wir erleben sonst in einer Phase, in der die Reduzierung der Kontakte das zentrale Instrument gegen die Verbreitung des Virus ist, eine Unmenge von direkten Kontakten an den Haustüren – und das meist ohne Maske – die schlicht gefährlich und unbedingt zu vermeiden sind.“

Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 29. Oktober, 09:30 Uhr.

Aktuelle Zahlen:Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 234 mehr nachgewiesene Fälle als am Mittwoch, 28. Oktober. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 5316. 3953 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nun bei 122. Hinzugekommen sind zwei Frauen im Alter von 78 und 84 Jahren sowie ein 76-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1241 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 218.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    (Aktiv – Gesamt – Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen    444    2397    170
Alsdorf    132    489    272
Baesweiler    138    404    520
Eschweiler    96    409    163
Herzogenrath    134    447    285
Monschau    26    117    205
Roetgen    16    45    150
Simmerath    33    144    182
Stolberg    128    469    236
Würselen    79    380    214
noch nicht lokal zugeordnet     15
Gesamtergebnis    1241    5316    218

* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von positiv getesteten Fällen
Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit häufig keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen übernimmt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Menschen, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die aktuell täglich dazukommen, kann es zu Verzögerungen kommen, bis Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt angerufen werden. Es ist hilfreich, wenn Menschen mit einem positiven Testergebnis den Personen, mit denen sie in den letzten Tagen engen Kontakt hatten, vorab informieren. „Das Gesundheitsamt wird sich auf jeden Fall bei Ihnen melden“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es kann im Moment nur eben ein paar Tage dauern. Bitte reduzieren Sie schon vorher möglichst alle Kontakte außerhalb Ihres Haushaltes.“

Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.

Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhaltspunkte für Quarantäneverstöße gibt.

Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“

Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des anstehenden Halloween-Tages am 31. Oktober. Die Krienstäbe weisen ausdrücklich darauf hin, dass Feierlichkeiten aber auch das beliebte „Süssigkeiten-Sammeln“ der Kinder an den Türen in diesem Jahr unterbleiben soll: „Wir erleben sonst in einer Phase, in der die Reduzierung der Kontakte das zentrale Instrument gegen die Verbreitung des Virus ist, eine Unmenge von direkten Kontakten an den Haustüren – und das meist ohne Maske – die schlicht gefährlich und unbedingt zu vermeiden sind.“

Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 28. Oktober, 10:45 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 113 mehr nachgewiesene Fälle als am Dienstag, 27. Oktober. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 5082. 3840 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nun bei 119. Hinzugekommen sind eine 97-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 84 und 89 Jahren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1123 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 210.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 433/2322/172
Alsdorf: 118/466/267
Baesweiler: 122/381/517
Eschweiler: 83/387/156
Herzogenrath: 110/416/246
Monschau: 23/112/171
Roetgen: 16/44/139
Simmerath: 32/142/208
Stolberg: 111/443/225
Würselen: 70/364/201
noch nicht lokal zugeordnet: 5/5/-
Gesamt: 1123/5082/210

* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen übernimmt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Menschen, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die aktuell täglich dazukommen, kann es zu Verzögerungen kommen, bis Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt angerufen werden. Es ist hilfreich, wenn Menschen mit einem positiven Testergebnis den Personen, mit denen sie in den letzten Tagen engen Kontakt hatten, vorab informieren. „Das Gesundheitsamt wird sich auf jeden Fall bei Ihnen melden“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es kann im Moment nur eben ein paar Tage dauern. Bitte reduzieren Sie schon vorher möglichst alle Kontakte außerhalb Ihres Haushaltes.“

Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von Indexpatienten
Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit häufig keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.

Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhaltspunkte für Quarantäneverstöße gibt.

Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“

Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des anstehenden Halloween-Tages am 31. Oktober. Die Krienstäbe weisen ausdrücklich darauf hin, dass Feierlichkeiten aber auch das beliebte „Süssigkeiten-Sammeln“ der Kinder an den Türen in diesem Jahr unterbleiben soll: „Wir erleben sonst in einer Phase, in der die Reduzierung der Kontakte das zentrale Instrument gegen die Verbreitung des Virus ist, eine Unmenge von direkten Kontakten an den Haustüren – und das meist ohne Maske – die schlicht gefährlich und unbedingt zu vermeiden sind.“

Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 27. Oktober, 10:00 Uhr.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 80 mehr nachgewiesene Fälle als am Montag, 26. Oktober. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 4969. 3734 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 116. Hinzugekommen sind zwei 75-jährige Frauen und drei Männer im Alter von 71, 76 und 89 Jahren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1119 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 207.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen: 433/2278/170
Alsdorf: 112/448/248
Baesweiler: 129/373/546
Eschweiler: 80/375/147
Herzogenrath: 94/394/207
Monschau: 21/109/163
Roetgen: 16/44/185
Simmerath: 33/142/247
Stolberg: 104/426/202
Würselen: 69/352/183
noch nicht lokal zugeordnet: 28/28 /-
Gesamt: 1119/4969/207

* Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen übernimmt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Menschen, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die aktuell täglich dazukommen, kann es zu Verzögerungen kommen, bis Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt angerufen werden. Es ist hilfreich, wenn Menschen mit einem positiven Testergebnis den Personen, mit denen sie in den letzten Tagen engen Kontakt hatten, vorab informieren. „Das Gesundheitsamt wird sich auf jeden Fall bei Ihnen melden“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es kann im Moment nur eben ein paar Tage dauern. Bitte reduzieren Sie schon vorher möglichst alle Kontakte außerhalb Ihres Haushaltes.“

Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von Indexpatienten

Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit häufig keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.

Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhaltspunkte für Quarantäneverstöße gibt.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots – Gefährdungsstufe 2 festgestellt
Für das Gebiet der StädteRegion einschließlich der Stadt Aachen gilt nach wie vor aufgrund der hohen Inzidenz-Zahl die Gefährdungsstufe 2. Mit dieser Feststellung gelten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung. Weitergehende Maßnahmen regeln lokal geltende Allgemeinverfügungen. Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte (Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 100) an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind als PDF-Datei auf dieser Seite nachzulesen.

In Baesweiler gilt ein noch strenger Maßnahmenkatalog: Die Stadt Baesweiler hat seit letzter Woche rapide steigende Fallzahlen und eine 7-Tage-Inzidenz von über 300. Um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, hat die Stadtverwaltung einen strengen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der ab sofort und vorläufig bis zum 31. Oktober gilt. Betroffen davon sind alle städtischen Sportstätten (insbesondere Sportplätze, Sport- und Turnhallen sowie das Freizeitbad) und Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte sowie ähnliche Veranstaltungen. Auch die Personenzahlen bei Trauungen im Standesamt und Trauerfeiern in den Trauerhallen werden noch stärker reglementiert.

Nach einem Gespräch mit den Religionsgemeinschaften haben die muslimischen Gemeinden in Baesweiler freiwillig vereinbart, dass Freitagsgebet bis zum 31. Oktober freiwillig aussetzen zu wollen. „Wir haben in allen Kommunen festgestellt, dass viele der privaten Feiern ihren Ursprung in religiösen Anlassen, wie Hochzeiten, Taufen, Kinderkommunionen und Gottesdienste bzw. Gebete hatten. Davon waren alle Religionen betroffen“, so Ziemons. „Die Hygienekonzepte in den Moscheen sind hervorragend und auch bei unseren unangekündigten Besuchen vor Ort konnten wir den Gemeinden eine perfekte Umsetzung bescheinigen“, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons der StädteRegion. „Daher ist der freiwillige Verzicht auf die Gebete sehr hilfreich, wichtig und absolut vorbildlich. Unser Ziel muss es sein, Sozialkontakte überall auf ein Minimum zu reduzieren. Wir sind dankbar, dass die Gemeinden so gute Partner in der Bekämpfung der Pandemie sind“.

Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert.
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse  am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Nur Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. In Pausenzeiten darf auf die Mund-Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden. Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen.

Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung gilt seit dem 26. Oktober und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.

Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“

Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 26. Oktober, 14:45 Uhr

Aktuelle Zahlen:
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 601 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 4889. 3574 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 111. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1204 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 199.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen(Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/Inzidenz):
Aachen: 470/2252/166
Alsdorf: 121/440/233
Baesweiler: 144/363/554
Eschweiler: 88/371/147
Herzogenrath: 102/384/188
Monschau: 24/107/154
Roetgen: 11/39/127
Simmerath: 35/139/234
Stolberg: 101/413/181
Würselen: 80/353/186
Noch nicht lokal zugeordnet 28/28
Gesamt: 1204/4889/199.

* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.

Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhaltspunkte für Quarantäneverstöße gibt.

Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von Indexpatienten:
Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit gehäuft keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots – Gefährdungsstufe 2 festgestellt

Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.
Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen.
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/corona

In Baesweiler gilt ein noch strenger Maßnahmenkatalog
Die Stadt Baesweiler hat seit letzter Woche rapide steigende Fallzahlen und eine 7-Tage-Inzidenz von über 300. Um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, hat die Stadtverwaltung einen strengen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der ab sofort und vorläufig bis zum 31. Oktober gilt. Betroffen davon sind alle städtischen Sportstätten (insbesondere Sportplätze, Sport- und Turnhallen sowie das Freizeitbad) und Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte sowie ähnliche Veranstaltungen. Auch die Personenzahlen bei Trauungen im Standesamt und Trauerfeiern in den Trauerhallen werden noch stärker reglementiert.

Nach einem Gespräch mit den Religionsgemeinschaften haben die muslimischen Gemeinden in Baesweiler freiwillig vereinbart, dass Freitagsgebet bis zum 31. Oktober freiwillig aussetzen zu wollen.
„Wir haben in allen Kommunen festgestellt, dass viele der privaten Feiern ihren Ursprung in religiösen Anlassen, wie Hochzeiten, Taufen, Kinderkommunionen und Gottesdienste bzw. Gebete hatten. Davon waren alle Religionen betroffen“, so Ziemons.
„Die Hygienekonzepte in den Moscheen sind hervorragend und auch bei unseren unangekündigten Besuchen vor Ort konnten wir den Gemeinden eine perfekte Umsetzung bescheinigen“, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons der StädteRegion. „Daher ist der freiwillige Verzicht auf die Gebete sehr hilfreich, wichtig und absolut vorbildlich. Unser Ziel muss es sein, Sozialkontakte überall auf ein Minimum zu reduzieren. Wir sind dankbar, dass die Gemeinden so gute Partner in der Bekämpfung der Pandemie sind“.

Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert.
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse  am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Nur Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. In Pausenzeiten darf auf die Mund- Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.
Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen.
Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung gilt ab dem heutigen Montag, 26. Oktober, und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.

Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“

Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

23. Oktober: StädteRegion Aachen ordnet weitergehende Schutzmaßnahmen an.

StädteRegion. Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen und eine aktualisierte Coronaschutzverordnung erlassen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von der Kommune durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.

Für das Gebiet der StädteRegion Aachen wurde am 20. Oktober das Vorliegen der Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Damit verbunden sind Einschränkungen

  • bei der Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongressen (Begrenzung der Personenzahl),
  • beim Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie beim Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr,
  • bei der Durchführung von Festen außerhalb des privaten Raums (maximal 10 teilnehmende Personen) sowie
  • beim Zusammentreffen mehrerer Personen im öffentlichen Raum (maximal 5 Personen).

Da der Inzidenzwert in der StädteRegion Aachen heute bereits bei 140 liegt (Stand 23.10.2020), werden für das Gebiet der StädteRegion (außer Stadt Aachen) in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der zuständigen Bezirksregierung weitergehende Schutzmaßnahmen angeordnet. Die Stadt Aachen erläßt eine eigene Allgemeinverfügung.

Über die Regelungen der Coronaschutzverordnung hinaus sind – abhängig von der Art der Veranstaltung – die nachfolgend aufgeführten Anordnungen einzuhalten:

Alkoholverbot bei Sportveranstaltungen
Zusätzlich zur Maskenpflicht regelt die neue Verfügung für Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich, dass der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken verboten ist.

Versammlungen nach dem Versammlungsrecht
Für Versammlungen nach dem Versammlungsrecht werden in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde, über die besonderen Regelungen der Coronaschutzverordnung hinaus, das Mitführen und Konsumieren von Alkohol sowie anderer berauschender Mittel während der gesamten Dauer der Versammlung untersagt. Ebenso haben Versammlungsteilnehmende an Orten, an denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann, während der gesamten Dauer der Versammlung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Alkoholkonsumverbot
Neben dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie dem Verkauf von alkoholischen Getränken bleibt es weiterhin verboten, zwischen 23 Uhr und 6 Uhr im öffentlichen Raum, auf den Straßen und in den Anlagen, alkoholische Getränke zu konsumieren.

Die Allgemeinverfügung vom 14. Oktober wurde aufgehoben. Die neue Verfügung gilt ab morgen und voraussichtlich bis zum Ablauf des 31. Oktober 2020. Sie ist als PDFF-Datei auf dieser Seite nachzulesen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 23. Oktober, 10:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 185 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 4288. 3330 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 111. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 847 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 140.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen: 335/2031/121
Alsdorf: 106/390/206
Baesweiler: 97/278/328
Eschweiler: 64/326/115
Herzogenrath: 66/339/125
Monschau: 20/97/162
Roetgen: 10/34/104
Simmerath: 30/123/195
Stolberg: 67/357/113
Würselen: 52/313/117
Gesamt: 847/4288/140

* Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots – Gefährdungsstufe 2 festgestellt: Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.
Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen.
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind als PDF-Datei auf dieser Seite nachzulesen.

In Baesweiler gilt ein noch strengerer Maßnahmenkatalog
Die Stadt Baesweiler hat seit letzter Woche rapide steigende Fallzahlen und eine 7-Tage-Inzidenz von über 300. Um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, hat die Stadtverwaltung einen strengen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der ab sofort und vorläufig bis zum 31. Oktober gilt. Betroffen davon sind alle städtischen Sportstätten (insbesondere Sportplätze, Sport- und Turnhallen sowie das Freizeitbad) und Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte sowie ähnliche Veranstaltungen. Auch die Personenzahlen bei Trauungen im Standesamt und Trauerfeiern in den Trauerhallen werden noch stärker reglementiert. Nach einem Gespräch mit den Religionsgemeinschaften haben die muslimischen Gemeinden in Baesweiler freiwillig vereinbart, dass Freitagsgebet bis zum 31. Oktober freiwillig aussetzen zu wollen.

„Wir haben in allen Kommunen festgestellt, dass viele der privaten Feiern ihren Ursprung in religiösen Anlassen, wie Hochzeiten, Taufen, Kinderkommunionen und Gottesdienste bzw. Gebete hatten. Davon waren alle Religionen betroffen“, so Ziemons. „Die Hygienekonzepte in den Moscheen sind hervorragend und auch bei unseren unangekündigten Besuchen vor Ort konnten wir den Gemeinden eine perfekte Umsetzung bescheinigen“, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons der StädteRegion. „Daher ist der freiwillige Verzicht auf die Gebete sehr hilfreich, wichtig und absolut vorbildlich. Unser Ziel muss es sein, Sozialkontakte überall auf ein Minimum zu reduzieren. Wir sind dankbar, dass die Gemeinden so gute Partner in der Bekämpfung der Pandemie sind“.

Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert.
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse  am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Nur Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. In Pausenzeiten darf auf die Mund- Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.
Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.

Appell der Krisenstäbe: Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“

Hinweis an Arbeitgeber: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

7-Tage-Inzidenz über 300: Stadt Baesweiler stellt strengen Maßnahmenkatalog vor. Menschen sollen Kontakte auf ein Minimum reduzieren.

StädteRegion Aachen. Die Stadt Baesweiler im Norden der StädteRegion Aachen hat seit letzter Woche rapide steigende Fallzahlen von Infizierten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verzeichnen. Wendet man hier die für Kreise und kreisfreie Städte entwickelte Berechnung für die sogenannte 7-Tage-Inzidenz an, steht die Stadt mit ihren etwa 27.000 Einwohnern aktuell mit einer Inzidenz von 321 an der Spitze der 10 Kommunen. Um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, hat die Verwaltung rund um Bürgermeister Dr. Willi Linkens einen strengen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der ab sofort und vorläufig bis zum 31. Oktober stringent umgesetzt werden soll. Betroffen davon sind alle städtischen Sportstätten (insbesondere Sportplätze, Sport- und Turnhallen sowie das Freizeitbad) und Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte sowie ähnliche Veranstaltungen. Auch die Personenzahlen bei Trauungen im Standesamt und Trauerfeiern in den Trauerhallen werden noch stärker reglementiert.

Besonders am Herzen liegt dem Bürgermeister aber eine zentrale Botschaft. „Wir müssen jetzt in Baesweiler alle an einem Strang ziehen und unsere  persönlichen Kontakte im privaten, beruflichen und sozialen Umfeld auf das absolut Notwendige reduzieren. Dies betrifft insbesondere private Treffen, die Teilnahme an Festen und Feiern, dienstliche und berufliche Besprechungen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen und Versammlungen gleich aus welchem Anlass“, appelliert Linkens und fügt hinzu: „Dies gilt auch für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit „Halloween“ am 31.10.2020!“ Umzüge zu Sankt Martin wurden ohnehin schon abgesagt. „Ihre Brezel bekommen die Kinder in der Kita oder in der Schule“, versichert der Bürgermeister.

Die momentane Ausbreitung des Coronavirus in Baesweiler scheint nach derzeitigen Erkenntnissen insbesondere darauf zurückzuführen zu sein, dass sich Personen bei privaten Treffen infiziert und dann im Kreise größerer Familien angesteckt zu haben. Daher sollte dem Appell dringend Folge geleistet werden. Sofern persönliche Kontakte stattfinden, soll in jedem Fall die bekannten AHA-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen) beachtet und für eine ausreichende Belüftung in Räumlichkeiten gesorgt werden. Es wird zudem dringend empfohlen, die kostenlose Corona-Warn-App des Bundes herunterzuladen.

Die Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen erarbeitet. Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Nach einer Analyse der Infektionsketten im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung sind alle Beteiligten optimistisch, dieses Ziel erreichen zu können. „Zurückhaltung ist das Gebot der Stunde“, erklärt Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier. Dies gelte für Baesweiler und die gesamte StädteRegion. Die StädteRegion Aachen stehe hinter den Maßnahmen, die in Baesweiler getroffen werden, so Grüttemeier weiter, der gleichzeitig betont: „Jetzt muss jeder Verantwortung übernehmen – für sich und andere!“ Es dürfe nicht das Schlupfloch in der Corona-Schutzverordnung gesucht werden, um eine Feier vielleicht doch noch durchführen zu können. Vielmehr müsse so langsam auch dem Letzten klar sein: „Gesundheitsschutz geht vor feiern oder geselligem Beisammensein“, so Grüttemeier.

Ab Freitag, den 23. Oktober 2020 gilt in Baesweiler:

  • Alle städtischen Sportstätten (insbesondere Sportplätze, Sport- und Turnhallen) werden geschlossen. Ein Trainings- und Wettbewerbsbetrieb findet nicht statt. Dazu zählt auch das Freizeitbad in der Parkstraße.
  • Alle städtischen Veranstaltungen (Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte und ähnliche Veranstaltungen) werden bis zum Ende des Jahres (31.12.2020) abgesagt.
  • Die maximale Anzahl von Teilnehmern an Trauungen wird ebenso wie die maximal zulässige Anzahl von Personen in den städtischen Trauerhallen bei Beerdigungen bis zum Ende des Jahres (31.12.2020) auf 10 Personen begrenzt.
  • Alle Veranstalter im Stadtgebiet werden aufgefordert, zu prüfen, ob Veranstaltungen und Versammlungen verlegt oder abgesagt werden können. Hiervon ausgenommen sind lediglich Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und Daseinsvorsorge zu dienen bestimmt sind (z.B. Blutspendetermine).

Der Maßnahmenkatalog geht deutlich über das hinaus, was die Landesregierung in der  Coronaschutzverordnung geregelt hat. Er sieht auch noch strengere Regelungen vor, als Sie die StädteRegion per Allgemeinverfügung veröffentlicht hat. Für die gesamte StädteRegion Aachen wurde nach den Vorgaben der Coronaschutzverordnung die Gefährdungsstufe 2 bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 festgestellt. Der aktuelle Inzidenzwert in der Städteregion liegt bei 127 (Stand: 22.10.2020). Hier gilt neben einem Konsum- und Verkaufsverbot von Alkohol eine Einschränkungen des Betriebes von gastronomischen Einrichtungen in der Zeit von 23 Uhr bis 6. Bei Festen aus einem herausragenden Anlass ist die Teilnehmerzahl auf höchstens 10 Personen sowie der Zahl der maximal zulässigen Gruppengröße im öffentlichen Raum auf 5 Personen begrenzt.

Die Stadt Baesweiler ist aktuell mit zahlreichen Kräften im Einsatz, um die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren und die seitens des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen angeordneten Quarantänemaßnahmen zu überwachen. Bei festgestellten Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet und empfindliche Geldbußen verhängt.

Linkens abschließend: „Unterstützen Sie mit Ihrem eigenen persönlichen Verhalten unsere Bemühungen. Übernehmen Sie Verantwortung und schützen Sie sich und andere! Schon jetzt danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und die Beachtung der strengen Regelungen.“


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 22. Oktober, 09:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 191 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 4103. 3237 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 111. Hinzugekommen ist eine 79-jährige Frau. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 755 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 127.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen: 326/1973/121
Alsdorf: 81/361/168
Baesweiler: 92/263/321
Eschweiler: 59/317/108
Herzogenrath: 48/315/93
Monschau: 17/93/137
Roetgen: 10/32/93
Simmerath: 26/116/175
Stolberg: 50/336/92
Würselen: 46/297/93
Gesamt: 755/4103/127

* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots – Gefährdungsstufe 2 festgestellt
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden. Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen. Entsprechende Allgemeinverfügungen müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet!

Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind als PDF-Datei auf dieser Seite eingestellt.

Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert.
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse  am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Nur Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein.

In Pausenzeiten darf auf die Mund- Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.

Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung gilt ab Montag, den 26. Oktober, und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.

Appell der Krisenstäbe: Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“

Hinweis an Arbeitgeber:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen, die an der Grenze vorgelegt werden kann. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die belgischen Behörden die dort geltenden Maßnahmen und Auflagen streng kontrollieren.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 21. Oktober, 10:30 Uhr

Aktuelle Zahlen:Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 96 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3912. 3157 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 110. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 645 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 117.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 280/1894/108
Alsdorf: 73/340/157
Baesweiler: 84/241/321
Eschweiler: 46/299/97
Herzogenrath: 39/302/82
Monschau: 18/92/162
Roetgen: 10/32/116
Simmerath: 24/110/169
Stolberg: 34/316/78
Würselen: 37/286/88
Gesamt: 645/3912/117

* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots – Gefährdungsstufe 2 festgestellt: Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.

Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 mit Wirkung von heute (21.10.2020) festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen. Entsprechende Allgemeinverfügungen müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet!

Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen als PDF-Datei auf dieser Seite.

Appell der Krisenstäbe: Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“

Weiterhin Maskenpflicht an Schulen und Berufskollegs: Die vor den Ferien verhängte Maskenpflicht für weiterführende Schulen und Berufskollegs gilt nach den Ferien weiter. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II sowie den Berufskollegs auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Hinweis an Arbeitgeber: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen, die an der Grenze vorgelegt werden kann. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die belgischen Behörden die dort geltenden Maßnahmen und Auflagen streng kontrollieren.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 20. Oktober, 09:15 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 38 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3816. 3084 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 110. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 622 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 113.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 274/1855/105
Alsdorf: 74/331/153
Baesweiler: 75/225/299
Eschweiler: 45/292/92
Herzogenrath: 39/298/84
Monschau: 18/90/145
Roetgen: 6/28/69
Simmerath: 19/104/136
Stolberg: 36/312/73
Würselen: 36/281/98
Gesamt: 622/3816/113

* Sieben-Tage-Inzidenz:Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von der Kommune durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden. Entsprechende Allgemeinverfügungen von Stadt und StädteRegion müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet!

Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für „das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung“: Die Landesregierung empfiehlt dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden.

Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis Ende Oktober und ist auf dieser Seita als PDF-Datei nachzulesen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon:

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Wegen des heutigen Streiks im Öffentlichen Dienst ist das Bürgertelefon heute nur sehr eingeschränkt erreichbar!


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 19. Oktober, 10:15 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 269 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 16.10.2020. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3778. 3079 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 110. Hinzugekommen ist eine 80-jährige Frau. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 652 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 110.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 277/1838/102
Alsdorf: 82/330/153
Baesweiler: 75/213/281
Eschweiler: 47/288/85
Herzogenrath: 43/297/84
Monschau: 18/89/137
Roetgen: 6/28/69
Simmerath: 20/103/130
Stolberg: 43/311/74
Würselen: 41/281/101
Gesamt: 652/3778/110

* Sieben-Tage-Inzidenz:Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von der Kommune durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden. Entsprechende Allgemeinverfügungen werden Stadt und StädteRegion im Laufe des heutigen Tages erlassen und mit den Aufsichtsbehörden abstimmen – darüber wird zeitnah berichtet!

Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung: Die Landesregierung empfiehlt dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden.

Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.

Die aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis Ende Oktober und ist als PDF-Datei auf dieser Seite nachzulesen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen:Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.

Bürgertelefon:Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 16. Oktober, 12:15 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 116 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3509. 2891 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 509 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 87.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamtzahl Fälle/Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen: 227/1729/86
Alsdorf: 59/293/108
Baesweiler: 63/189/218
Eschweiler: 32/261/48
Herzogenrath: 35/281/76
Monschau: 9/78/77
Roetgen: 3/25/35
Simmerath: 11/93/65
Stolberg: 40/293/71
Würselen: 30/267/88
Gesamt: 509/3509/87

* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Allgemeinverfügung: Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind per Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW angewiesen worden, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 bzw. 50 zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen, die auch konkret benannt wurden. Aufgrund dieser geltenden Erlasslage haben die StädteRegion und die Stadt Aachen ihre Regelungen überarbeitet. Die neue Allgemeinverfügung der StädteRegion Aachen gilt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2020 und ist auf dieser Seite nachzulesen unter dem Punkt „Allgemeinverfügungen“.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Wegen der dynamischen Erlaßlage ist nicht auszuschliessen, dass die Allgemeinverfügungen von StädteRegion und Stadt Aachen schon vorzeitig ergänzt oder geändert werden müssen.
Über Änderungen werden die Krisenstäbe zeitnah berichten.

Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 15. Oktober, 10:15 Uhr

Aktuelle Zahlen:Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 136 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3393. 2845 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 439 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 72,9.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/Inzidenz): Aachen: 188/1672/70,7, Alsdorf: 57/282/99,7, Baesweiler: 53/176/180,9, Eschweiler: 29/256/42,5, Herzogenrath: 28/272/60,4, Monschau: 10/77/77, Roetgen: 2/24/23,1, Simmerath: 7/89/45,4, Stolberg: 34/284/62, Würselen: 31/261/72,2, Gesamt: 439/3393/72,9

* Sieben-Tage-Inzidenz:
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Allgemeinverfügung
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind per Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW angewiesen worden, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 bzw. 50 zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen, die auch konkret benannt wurden. Aufgrund dieser geltenden Erlasslage haben die StädteRegion und die Stadt Aachen ihre Regelungen überarbeitet.
Die neue Allgemeinverfügung der StädteRegion Aachen gilt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2020 und ist nachzulesen auf dieser Seite unter „Allgemeinverfügungen“.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Wegen der dynamischen Erlaßlage ist nicht auszuschliessen, dass die Allgemeinverfügungen von StädteRegion und Stadt Aachen schon vorzeitig ergänzt oder geändert werden müssen. Über Änderungen werden die Krisenstäbe zeitnah berichten.

Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

7-Tage-Inzidenz über 50: StädteRegion setzt Weisung des Landes um und erlässt neue Allgemeinverfügung.

StädteRegion Aachen. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind per Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW angewiesen worden, bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 bzw. 50 zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen, die auch konkret benannt wurden. Dazu gehören die Reduzierung der Gruppengröße im öffentlichen Raum, die erweiterte Anordnung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, neue Teilnehmergrenzen bei Veranstaltungen und Versammlungen sowie die Festlegung reduzierter Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen etc.

Aufgrund dieser geltenden Erlasslage hat die StädteRegion Aachen die Regelungen aus der Allgemeinverfügung vom 12.10.2020 überarbeitet und durch die nachfolgende Anordnungen ersetzt. Diese gelten für das gesamte Gebiet der StädteRegion Aachen (außer Stadt Aachen).

Ab sofort treten nachfolgende Maßnahmen in Kraft:

I.    Zusammentreffen von Gruppen im öffentlichen Raum
Abweichend von den Regelungen der Coronaschutzverordnung darf eine im öffentlichen Raum zusammentreffende Gruppe aus höchstens fünf Personen bestehen.

II.    Private Feste (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter)

  1. Private Feste sind außerhalb der Wohnungen nur aus einem herausragenden Anlass, z.B. als Jubiläum, Hochzeits-, Tauf- Geburtstags- oder Abschlussfeier, zulässig. Als herausragender Anlass gilt dabei ausschließlich ein besonderer oder runder Geburtstag. Die Zulässigkeit von Abschlussfeiern als herausragender Anlass bezieht sich dabei auf die Feier eines geschlossenen Abschlussjahrgangs.
  2. An privaten Festen, die außerhalb von Wohnungen in öffentlichen oder angemieteten Räumlichkeiten stattfinden, dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen. Besondere Ausnahmen in Einzelfällen – bis zu einer Höchstteilnehmerzahl von 50 Personen – sind nur durch Genehmigung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde der betroffenen Kommune innerhalb der StädteRegion Aachen (außer Stadt Aachen) auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zulässig.
  3. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist seitens der für die Durchführung des privaten Festes verantwortlichen Person unter Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer sowie dem Ort und der Art der Veranstaltung sowie der Teilnehmerzahl unter Beifügung des Hygienekonzeptes spätestens drei Werktage vor dem geplanten Termin schriftlich oder per Mail zu stellen. Dieser muss eine Begründung enthalten, warum eine Verschiebung oder Absage der Veranstaltung nicht in Betracht kommt.
  4. Die Überlassung von gewerblichen Räumlichkeiten, Nebenräumen von Gaststätten, Vereinsheimen, Freizeiteinrichtungen oder ähnlichen Räumlichkeiten für die in Ziff. 1 genannten Feste ist den jeweils örtlich zuständigen Ordnungsbehörden schriftlich per Post oder Fax oder elektronisch per Mail von den Inhabern der Räume anzuzeigen.

III.    Öffentliche Veranstaltungen, Versammlungen
Es gilt ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen sowie eine Begrenzung der zulässigen Teilnehmerzahl auf 20 % der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes.

Diese Verbote gelten nicht für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie für Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungs-versammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind.

Im Einzelnen gelten – abhängig von der Art der Veranstaltung – die im nachfolgenden aufgeführten Einschränkungen:
a)    Öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte und ähnliche Veranstaltungen

  1. Für öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen und ähnliche Veranstaltungen gelten die nachfolgend unter Ziff. 2-10 genannten, weitergehenden Schutz- und Kontrollmaßnahmen zusätzlich zu den bestehenden Vorschriften aus der CoronaSchVO sowie den besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten.
  2. Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordnerpersonal) ist sicherzustellen, dass das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept genau beachtet und eingehalten wird.
  3. Abstände sind auf zwei Meter zu erhöhen.
  4. Die einzuhaltenden Abstände (auch in Einlass- und Wartebereichen, vor Sanitäranlagen und gastronomischen Einrichtungen etc.) sind zu kontrollieren.
  5. Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen ist der erhöhte Abstand von zwei Meter einzuhalten.
  6. Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
  7. Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind, insbesondere ist zu vermeiden, dass Teilnehmer offensichtlich falsche Personendaten angeben.
  8. Die Verpflichtung zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht auch am Sitz- oder Stehplatz.
  9. Es muss sichergestellt werden, dass Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
  10. Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.

b)    Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich

  1. Für Sportveranstaltungen, im Innen-, wie im Außenbereich, gelten nachfolgend die unter Ziff. 2-7 genannten, weitergehenden Schutz- und Kontrollmaßnahmen zusätzlich zu den bestehenden Vorschriften aus der CoronaSchVO und den besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten.
  2. Unter Berücksichtigung der erhöhten Abstände von zwei Metern zwischen den Haushaltsgemeinschaften ist die Zuschaueranzahl entsprechend zu beschränken.
  3. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht dauerhaft, auch am Sitz- oder Stehplatz.
  4. Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
  5. Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
  6. Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind, insbesondere, dass niemand offensichtlich falsche persönliche Daten angibt.
  7. Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.

IV.    Gastronomische Einrichtungen
Abweichend von den einschlägigen gaststättenrechtlichen Bestimmungen wird der Beginn der Sperrzeit für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im gesamten Gebiet der StädteRegion Aachen (außer Stadt Aachen) auf 24:00 Uhr vorverlegt.

V.    Zeitlich begrenzte Verkaufs- und Konsumverbote von alkoholischen Getränken

a) Konsumverbot von alkoholischen Getränken
Von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages ist es verboten, im öffentlichen Raum – auf den Straßen und in den Anlagen – alkoholische Getränke zu konsumieren. Ausgenommen hiervon ist der Konsum von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich von Gaststätten einschließlich der Außengastronomie bis zum Beginn der Sperrzeit.
Für öffentliche Veranstaltungen, Versammlungen gelten die Regelungen unter Ziffer III.

b) Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken

In der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt für Verkaufsstellen ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke. Die Abgabe alkoholischer Getränke durch Gastronomiebetreiber ist nur zum Verzehr im konzessionierten Bereich einschließlich der Außengastronomie zulässig.

VI.    Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II, Berufskollegs)

  1. Für weiterführende Schulen der o.a. Art besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  2. Diese Verpflichtung gilt für Schüler/innen auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Diese Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 31.10.2020 und ist nachzulesen als PDF-Datei auf dieser Seite.

Wegen der dynamischen Erlass-Lage ist nicht auszuschließen, dass diese Allgemeinverfügung schon vorzeitig ergänzt oder geändert werden muss.

Auf Anweisung des Landes: StädteRegion Aachen hebt Allgemeinverfügung vom 8. Oktober zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen auf.

StädteRegion Aachen. Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die stark steigende Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Auch in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz) gelten derzeit weitergehende Einschränkungen der Besuchskontakte, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind. Weil das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt hat, keine Beschränkungen in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen einführen zu wollen, hat es die StädteRegion angewiesen, diese Allgemeinverfügung aufzuheben. Betroffen davon sind alle Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EuLA), Kurzzeitpflegeeinrichtungen und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen.

In der Begründung führt das Land aus, dass die Kapazität der Besucherzonen unter Berücksichtigung der aufgrund der Witterungsbedingungen entfallenden Außenbereiche beschränkt ist und deshalb zu befürchten sei, dass Besuche in den Einrichtungen zu stark eingeschränkt würden. Betroffen von der Aufhebung ist auch die Quarantäneregelung nach Verlassen der Einrichtung. Um ein frühzeitiges Erkennen des Eintritts des SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen rechtzeitig zu erkennen, soll eine umfangreiche Teststrategie umgesetzt werden. Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wird noch in dieser Woche mit diesen Tests beginnen, von denen rund 30.000 Menschen betroffen sein werden

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 14. Oktober, 11:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 69 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3257. 2806 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 342 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 57,6.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 161/1626/63,5
Alsdorf: 45/266/78,5
Baesweiler: 32/154/107
Eschweiler: 18/244/30,1
Herzogenrath: 25/264/47,4
Monschau: 6/73/42,8
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 2/84/13
Stolberg: 30/272/54,9
Würselen: 23/252/51,6
Gesamt: 342/3257/57,6

* Sieben-Tage-Inzidenz: 
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Den vollständigen Maßnahmenkatalog findet man als PDF-Datei auf dieser Seite.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Ab heute gilt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung. Geändert oder ergänzt wurden folgende Punkte:

  • Swingerclubs und ähnliche Einrichtungensind nun untersagt
  • Private Feiern außerhalb der Wohnungen dürfen grundsätzlich mit höchstens 50 Teilnehmern stattfinden – für die StädteRegion Aachen gilt jedoch aufgrund der hohen Inzidenz die Grenze von 25 Personen!
  • Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) wird ausdrücklich befugt, zusätzliche Schutzmaßnahmen in Form von Erlassen festzulegen.

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 13. Oktober, 11:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 21 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3188. 2772 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 307 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 53,3.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 149/1594/59,8
Alsdorf: 42/259/80,6
Baesweiler: 24/144/88,6
Eschweiler: 16/240/24,8
Herzogenrath: 22/259/41
Monschau: 6/73/51,3
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 1/83/6,5
Stolberg: 32/271/54,9
Würselen: 15/243/38,7
Gesamtergebnis: 307/3188/53,3

Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 12. Oktober, 11:15 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 140 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 09.10.2020. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3167. 2723 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 335 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 51.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl aktive Fälle/Sieben-Tage-Inzidenz)

Aachen: 172/1585/58,2
Alsdorf: 45/258/78,5
Baesweiler: 18/137/62,7
Eschweiler: 17/240/24,8
Herzogenrath: 23/258/38,8
Monschau: 6/73/51,3
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 1/83/6,5
Stolberg: 34/269/53,1
Würselen: 19/242/38,7
Gesamt: 335/3167/51

* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Der vollständige Maßnahmenkatalog ist als PDF-Datei auf dieser Seite unter „Informationen“ zu finden.

Allgemeinverfügungen: Für das Gebiet der StädteRegion Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell über 50. Somit gelten strenge Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind.
Ab sofort treten für das gesamte Gebiet der StädteRegion Aachen folgende Schutzmaßnahmen in Kraft:

Private Feste aus herausragendem Anlass innerhalb von öffentlichen und gemieteten Räumen:

  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 25. Ausnahmen in Einzelfällen davon sind nur durch Genehmigung der Ordnungsämter zulässig.

Erhöhte Auflagen für öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte in geschlossenen Räumen und im Außenbereich:

  • Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordnerpersonal) ist sicherzustellen, dass Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte genau beachtet und eingehalten werden.
  • Abstände sind auf zwei Meter zu erhöhen. Die einzuhaltenden Abstände zu kontrollieren.
  • Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen ist der erhöhte Abstand von zwei Metern einzuhalten.
  • Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind.
  • Die Verpflichtung zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht auch am Sitzplatz.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
  • Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.

Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich

  • Die Zuschauerzahl ist unter Berücksichtigung der erhöhten Abstände von 2 Metern zwischen Haushaltsgemeinschaften zu beschränken.
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht dauerhaft, auch am Sitzplatz.
  • Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
  • Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind, insbesondere, dass niemand offensichtlich falsche persönliche Daten angibt.
  • Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.

Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II, Berufskollegs)

  • Für weiterführende Schulen der besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Diese Verpflichtung gilt für Schüler/Innen auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Zusätzlich ergeht ein Hinweis an Unternehmen, Behörden und Institutionen. Dort wird allen Verantwortlichen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Betroffenen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes insbesondere in Besprechungen, bei gemeinsamen Pausenzeiten und in Fahrgemeinschaften dringend empfohlen.

Auch in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz) gelten ab sofort weitergehende Einschränkungen der Besuchskontakte.

Die Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 31.10.2020 und sind auf dieser Seite unter „Allgemeinverfügungen“ nachzulesen. Die Regelungen der aktuellen Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.

Meldeformular für Grenzpendler ist online
Nach der Coronaschutzverordnung müssen Grenzpendler sich einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar die Grenze zum Arbeiten, für den Besuch der Schule, der Universität oder aus medizinischen Gründen überqueren. Um das zu erleichtern hat das Gesundheitsamt ein Formular entwickelt, das von betroffenen Personen einmalig unter https://www.staedteregion-aachen.de/grenzpendler auszufüllen ist.

Betroffen sind außerdem solche Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:

  • Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
  • Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
  1. ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
  2. den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
  3. dringende medizinische Behandlungen,
  4. Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
  5. Betreuung von Kindern,
  6. Beerdigungen und Einäscherungen,
  7. die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten

Appell der Krisenstäbe zum Ferienstart: Bitte halten Sie sich überall an die geltenden Regelungen!

Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen sowie ganz besonders in den Städten Aachen und Alsdorf appellieren die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen an die Menschen, die geltenden Maßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten! „Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Allein von heute Morgen bis Mittag (09.10.2020) haben wir wieder mehr als 40 positive Fälle zu verzeichnen, davon über 20 in Aachen“, sagt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es ist schon jetzt absehbar, dass wir auch nach dem Wochenende in der StädteRegion weiterhin eine Inzidenz von über 35 sowie in Aachen und Alsdorf von über 50 haben werden. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist epedimiologisch auch sinnvoll“, ergänzt Ziemons. Grundsätzlich sind zudem die AHA + L Regeln zu beachten: Alltagsmaske, Hygieneregeln, Abstand und stoßlüften in geschlossenen Räumen. Dies gilt besonders für Feiern, Veranstaltungen und gemeinsame Fahrten in PKWs.

Aachen laut RKI kein Risikogebiet!
Zur Frage, ob Aachen und Alsdorf nun als innerdeutsches Risikogebiet zu sehen sind, haben Stadt und StädteRegion Aachen eine eindeutige Antwort: Das Robert-Koch-Institut betrachtet immer das Gebiet eines Gesundheitsamtes. Das bedeutet in diesem fall die  gesamte StädteRegion Aachen. Erst, wenn sich diese Praxis ändern sollte, käme eine Ausweisung der einzelnen Städte mit Fallinzidenzen über 50 als Risikogebiete in Betracht. Um sicher zu gehen, sollten sich Reisende auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) die aktuelle Liste der Risikogebiete anschauen.

Meldeformular für Grenzpendler ist online.
Nach der Coronaschutzverordnung müssen Grenzpendler sich einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar die Grenze zum Arbeiten, für den Besuch der Schule, der Universität oder aus medizinischen Gründen überqueren. Um das zu erleichtern hat das Gesundheitsamt ein Formular entwickelt, das von betroffenen Personen einmalig unter https://www.staedteregion-aachen.de/grenzpendler auszufüllen ist.

Betroffen sind außerdem solche Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:

  • Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
  • Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
  1. ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
  2. den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
  3. dringende medizinische Behandlungen,
  4. Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
  5. Betreuung von Kindern,
  6. Beerdigungen und Einäscherungen,
  7. die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 09. Oktober, 10:00 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 39 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3027. 2664 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Hinzugekommen sind eine Frau (geb. 1949) und ein Mann (geb. 1933). Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 254 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 38,6.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/    Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 142/1515/48,2
Alsdorf: 38/242/63,6
Baesweiler: 13/130/40,6
Eschweiler: 12/234/19,5
Herzogenrath: 13/246/19,4
Monschau: 2/69/17,1
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 1/83/6,5
Stolberg: 20/253/33,7
Würselen: 13/233/31
Gesamt: 254/3027/38,6

Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zum kommunenscharfen Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Auf dieser Grundlage treten ab einer Inzidenz über 35 besondere Regelungen für private Feste innerhalb von öffentlichne und gemieteten Räumen, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte, sowie Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Kraft. Ab einer Inzidenz von 50 gelten noch strengere Regelungen. Den vollständigen Maßnahmenkatalog findet man als PDF-Datei auf dieser Seite.

Allgemeinverfügungen
Für das Gebiet der StädteRegion Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell über 35. Somit gelten besondere Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind. Die Allgemeinverfügung der StädteRegion Aachen ist als PFD-Datei unter „Allgemeinverfügungen“ zu finden.

In Alsdorf und Aachen liegt bzw. lag die Inzidenz über 50. Daher gelten hier noch strengere Regelungen als in den übrigen Kommunen. Die Allgemeinverfügungen sind ebenfalls als PDF-Datei auf dieser Seite zu finden.

Die Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 31.10.2020. Die Regelungen der aktuellen Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.

Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung:
Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.

Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen Ausnahmetatbestände regelmäßig erfüllen, genügen der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens.
Zu den Ausnahmetatbeständen gehören

  • Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
  • Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
  • Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
  • Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
  1. ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
  2. den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
  3. dringende medizinische Behandlungen,
  4. Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
  5. Betreuung von Kindern,
  6. Beerdigungen und Einäscherungen,
  7. die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.

Belgien und weite Teile der Niederlande sind jetzt Risikogebiete
Nachdem die Bundesregierung bereits vor einer Woche wegen steigender Corona-Infektionszahlen für ganz Belgien eine Reisewarnung ausgesprochen hatte, gilt diese nunmehr (seit 07.10.2020) auch für weite Teile der Niederlande. Nur die Provinz Zeeland ist aktuell noch kein Risikogebiet. Bisher waren dort erst drei von zwölf Provinzen als Risikogebiete eingestuft. Zentrales Kriterium für die Einstufung durch das Robert-Koch-Institut ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 50. Für beide Nachbarländer gelten selbstverständlich die oben aufgeführten Regelungen der Coronaeinreiseverordnung. Und auch hier gilt die Ausnahme, dass Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen sind!

Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Infoblatt für Einreisende erarbeitet, auf dem alle wichtigen Informationen übersichtlich und verständlich zusammengefasst sind. Das Infoblatt ist in den Sprachen Englisch, Französisch und Türkisch verfügbar (https://www.mags.nrw/coronavirus) .

Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, in Pausenräumen und bei Fahrgemeinschaften in PKWs, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher appellieren die Krisenstäbe an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist epedimiologisch auch sinnvoll.

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 08. Oktober, 10:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 52 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2988. 2638 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 107. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 243 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 38,1. Ab heute werden landesweit als Bezugsgröße die Einwohnerzahlen des Stichtages 31.12.2019 herangezogen.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune/Aktive Fälle/Gesamt/Sieben-Tage-Inzidenz): Aachen: 138/1496/50,2, Alsdorf 42/235/53, Baesweiler 10/127/29,5, Eschweiler 10/232/17,7, Herzogenrath: 11/244/28, Monschau: 1/68/8,6, Roetgen: 0/22/0, Simmerath: 0/82/0, Stolberg: 17/249/30,1, Würselen: 14/233/33,5, Gesamt: 243/2988/38,1

* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zum kommunenscharfen Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Auf dieser Grundlage treten ab einer Inzidenz über 35 besondere Regelungen für private Feste innerhalb von öffentliche und gemieteten Räumen, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte, sowie Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Kraft. Den kompletten Maßnahmenkatalog finden Sie auf dieser Seite unter „Informationen“.

Die Regelungen der geltenden Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.

Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung:
Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.
Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen Ausnahmetatbestände regelmäßig erfüllen, genügen der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens.

Zu den Ausnahmetatbeständen gehören

  • Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
  • Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
  • Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
  • Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
  1. ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
  2. den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
  3. dringende medizinische Behandlungen,
  4. Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
  5. Betreuung von Kindern,
  6. Beerdigungen und Einäscherungen,
  7. die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.

Belgien und weite Teile der Niederlande sind jetzt Risikogebiete

Nachdem die Bundesregierung bereits vor einer Woche wegen steigender Corona-Infektionszahlen für ganz Belgien eine Reisewarnung ausgesprochen hatte, gilt diese nunmehr (seit 07.10.2020) auch für weite Teile der Niederlande. Nur die Provinz Zeeland ist aktuell noch kein Risikogebiet. Bisher waren dort erst drei von zwölf Provinzen als Risikogebiete eingestuft. Zentrales Kriterium für die Einstufung durch das Robert-Koch-Institut ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 50. Für beide Nachbarländer gelten selbstverständlich die oben aufgeführten Regelungen der Coronaeinreiseverordnung. Und auch hier gilt die Ausnahme, dass Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen sind!

Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Infoblatt für Einreisende erarbeitet, auf dem alle wichtigen Informationen übersichtlich und verständlich zusammengefasst sind. Das Infoblatt ist in den Sprachen Englisch, Französisch und Türkisch verfügbar (https://www.mags.nrw/coronavirus) .Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, in Pausenräumen und bei Fahrgemeinschaften in PKWs, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher appellieren die Krisenstäbe an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist epedimiologisch auch sinnvoll.

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 07. Oktober, 11:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 45 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2936. 2617 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 107. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 212 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 36,4.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommune (Kommune: Aktive Fälle/Fälle gesamt/7-Tages-Inzidenz):

Aachen: 124/1468/49,4
Alsdorf:    38/229/57,1
Baesweiler: 8/125/32,3
Eschweiler: 6/227/10,8
Herzogenrath: 12/242/25,7
Monschau: 1/68/8
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 0/82/0
Stolberg: 10/241/17,4
Würselen: 13/232/31,8
Gesamt: 212/2936/36,4

Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zum kommunenscharfen Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Auf dieser Grundlage treten ab einer Inzidenz über 35 besondere Regelungen für private Feste innerhalb von öffentliche und gemieteten Räumen, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte, sowie Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Kraft. Den kompletten Maßnahmenkatalog finden Sie als PDF-Datei auf dieser seite in der Rubrik „Informationen“.

Die Regelungen der geltenden Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.

Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung: Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.

Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen der Ausnahmetatbestände regelmäßig erfüllen, dass sie der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens genügen.

Zu den Ausnahmetatbeständen gehören

  • Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
  • Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
  • Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
  • Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
  1. ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
  2. den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
  3. dringende medizinische Behandlungen,
  4. Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
  5. Betreuung von Kindern,
  6. Beerdigungen und Einäscherungen,
  7. die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 06. Oktober, 09:00 Uhr

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 8 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2891. 2601 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 107. Hinzugekommen ist ein 76-jähriger Mann. Damit sind aktuell 183 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtergebnis): Aachen: 111/1445, Alsdorf 31/221, Baesweiler: 4/120, Eschweiler 4/226, Herzogenrath 13/240, Monschau 0/67, Roetgen 0/22, Simmerath 0/82, Stolberg 10/240, Würselen 10/228. Gesamt 183/2891

Sieben-Tage-Inzidenz: 31,2

Coronavirus: Kleiner Grenzverkehr in der StädteRegion Aachen (Stand 05.10.2020)

Der „kleine Grenzverkehr“ unter anderem nach Belgien zieht derzeit keine 14-tägige Quarantäne nach sich zieht. Wer nur ganz kurz auf die andere Seite der Grenze fährt, um kleinere Besorgungen zu erledigen, sollte sich nicht beim Gesundheitsamt melden. Alle technischen und personellen Ressourcen werden für die Kontaktpersonennachverfolgung benötigt. Das Ziel bei aller Vorsicht: Der Alltag in der Grenzregion soll so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, natürlich immer mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 05. Oktober, 10:00 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 71 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2883. 2571 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Damit sind aktuell 206 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 125/1439, Alsdorf: 33/221, Baesweiler: 4/120, Eschweiler: 10/226, Herzogenrath: 15/240, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 9/239, Würselen: 10/227. Gesamt: 206/2883

Sieben-Tage-Inzidenz: 31,7

Stadt Aachen

In der Stadt Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 44,7. Daher swind derzeit folgende Maßnahmen in Kraft:

Besondere Kontrollmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen.

  • Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordner) ist sicherzustellen, dass das Hygienekonzept sehr genau beachtet wird.
  • Abstände sind auf 2 Meter zu erhöhen.
  • Die Abstände (auch vor Sanitäranlagen, Einlass etc.) sind zu kontrollieren.
  • Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen ist der erhöhte Abstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Sitzplandokumentationen mit Namen sind zu erstellen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt).
  • Eine Maskenpflicht ist auch am Platz vorzusehen.
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.

Private Feste aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen

  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 50
  • Anzeigepflicht beim Ordnungsamt bei mehr als 25 Personen

Sportveranstaltungen im Innenbereich

  • Beschränkung der Zuschauerzahl auf eine Einhaltung der Abstände von 2 Metern zwischen Haushaltsgemeinschaften.
  • Es herrscht eine dauerhafte Maskenpflicht.
  • Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
  • Es ist eine Dokumentation mit Daten der anwesenden Personen zur besonderen Rückverfolgbarkeit zu erstellen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt).
  1. Oktober 2020: Alkuin-Realschule in Aachen bis zu den Herbstferien geschlossen

Eine Lehrperson der Alkuin Realschule wurde positiv auf das Corona-Virus getestet. Aufgrund einer Veranstaltung, an der fast das komplette Lehrerkollegium teilgenommen hat, wird die Alkuin Realschule faktisch bis zu den Herbstferien geschlossen sein. Bei der Veranstaltung wurden AHA-Regeln nicht konsequent eingehalten. Die Lehrerinnen und Lehrer sind in häuslicher Quarantäne, dürfen aber, soweit symptomlos, von zuhause aus weiter arbeiten.

Die Schülerinnen und Schüler der Schule sind nicht automatisch in Quarantäne, die betreffende Lehrperson hat im Unterricht Maske getragen. Im Schulalltag wurden alle Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten sowie Mund-Nasenschutz getragen, so dass für Schülerinnen, Schüler und deren Eltern grundsätzlich kein Grund zur Sorge besteht.

Sollte es einzelne betroffene Schülerinnen oder Schüler geben, werden diese vom Gesundheitsamt  informiert.

02.10.2020: Steigende Corona-Fallzahlen: In der Stadt Alsdorf gelten ab dem 03. Oktober strengere Regeln.

StädteRegion Aachen. Für die Stadt Alsdorf gelten ab dem 03. Oktober erweiterte Maßnahmen zum Infektionsschutz. Das ist das Ergebnis der Beratungen der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen. Eine Grundlage für das gemeinsame Handeln in den Krisenstäben von Stadt und StädteRegion ist die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage in einer Kommune. Für die StädteRegion Aachen insgesamt liegt die sogenannte „Sieben-Tage-Inzidenz“ heute (02.10.2020) bei 30,4. Betrachtet man die Stadt Alsdorf separat, liegt sie bei 50,5. „Insgesamt gilt für die StädteRegion Aachen derzeit besondere Wachsamkeit“, so Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier. „Zwingend müssen Schutzmaßnahmen dann angeordnet werden, wenn der Schwellenwert von 50 für die gesamte StädteRegion Aachen überschritten ist. In dieser sensiblen Situation werden wir natürlich nicht warten, bis der Schwellenwert für die ganze StädteRegion überschritten ist, sondern auch auf einzelne Kommunen bezogen proaktiv handeln!“ Alle Menschen in der StädteRegion Aachen werden gebeten, die Situation ernst zu nehmen und sich umsichtig zu verhalten. In der Stadt Alsdorf gelten folgende Auflagen:

Öffentliche Veranstaltungen:

  • Abstände sind auf 2,00 m zu erhöhen.
  • Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordner) ist sicherzustellen, dass das Hygienekonzept sehr genau beachtet wird.
  • Die Abstände (auch vor Sanitäranlagen, Einlass etc.) sind zu kontrollieren.
  • Sitzplandokumentationen mit Namen sind zu erstellen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt).
  • Eine Maskenpflicht ist auch am Platz vorzusehen.
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
  • Es sollen nur Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen die Abstände eingehalten werden.
  • Verbot des Ausschanks und Konsums von alkoholischen Getränken


Private Feste aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen:

  • Genehmigungspflicht ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen
  • Hygienekonzept erforderlich

Auflagen für Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich:

  • Beschränkung der Zuschauerzahl auf eine Einhaltung der Abstände von 2 m zwischen Haushaltsgemeinschaften
  • Es herrscht eine dauerhafte Maskenpflicht
  • Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
  • Es ist eine Dokumentation mit Daten der anwesenden Personen zur besonderen Rückverfolgbarkeit zu erstellen
  • Verbot des Ausschanks und Konsums von alkoholischen Getränken

Auflagen für weiterführende Schulen (Sek. I und II, Berufskollegs):

  • Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auch am Sitzplatz, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

Außerdem gelten seit dem 30. September in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen Einschränkungen für Besuchskontakte, um diese sensibile Personengruppe zu schützen. Gemeint sind hier Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Hier gilt:

  • Die Besuche dürfen nur in abgetrennten Arealen oder im Außenbereich stattfinden; in jedem Fall ist sicherzustellen, dass Besucher nicht mit anderen Bewohnern oder Mitarbeitern in Kontakt kommen.
  • Bei den Besuchen sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen, wie Abstände, Plexiglasscheiben etc., so dass ein physischer Kontakt zu Bewohnern ausgeschlossen werden kann.
  • Bei den Besuchen herrscht eine Maskenpflicht für Besucher und Bewohner, sofern sie im abgetrennten Innenbereich einer Einrichtung stattfinden.
  • Die Besuche sind auf 1 Stunde pro besuchter Person und maximal 2 Besucher pro Tag zu begrenzen, sofern diese im Innenbereich stattfinden.
  • Ausnahmen aus ethisch-sozialen oder medizinischen Gründen sind zulässig.
  • Sofern Bewohner die Einrichtung verlassen, um Personen zu treffen, ohne dass dabei Schutzmaßnahmen wie vorstehend beschrieben eingehalten werden, ist eine anschließende Quarantäne auf dem Bewohnerzimmer von 14 Tagen erforderlich.

Insgesamt werden die üblichen Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung intensiviert, insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen.

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Freitag, 2. Oktober, 10 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 36 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2812. 2524 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Damit sind aktuell 182 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 109/1395, Alsdorf: 32/212, Baesweiler: 4/119, Eschweiler: 12/223, Herzogenrath: 14/237, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 7/234, Würselen: 4/221. Gesamt: 182/2812.

Sieben-Tage-Inzidenz: 30,4.

Stadt Aachen
In der Stadt Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 40. Daher treten ab sofort folgende Maßnahmen in Kraft:

Besondere Kontrollmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen.

  • Abstände sind auf 2,00m zu erhöhen
  • durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordner) ist sicherzustellen, dass das Hygienekonzept sehr genau beachtet wird
  • die Abstände (auch vor Sanitäranlagen, Einlass etc.) sind zu kontrollieren
  • Sitzplandokumentationen mit Namen sind zu erstellen
  • es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt)
  • eine Maskenpflicht ist auch am Platz vorzusehen
  • es muss sichergestellt werden, dass die Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen
  • es sollen nur Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen die Abstände eingehalten werden.

Private Feste aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen

  • Genehmigungspflichtig
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 50

Sportveranstaltungen im Innenbereich

  • Sportveranstaltungen im Innenbereich
  • Beschränkung der Zuschauerzahl auf eine Einhaltung der Abstände von 2 m zwischen Haushaltsgemeinschaften
  • Es herrscht eine dauerhafte Maskenpflicht.
  • Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
  • Es ist eine Dokumentation mit Daten der anwesenden Personen zur besonderen Rückverfolgbarkeit zu erstellen.

Coronaschutz-Verordnung: Veränderungen und Ergänzungen gibt es beispielsweise für private Feiern. Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt.

In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt. Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie. Bund und Länder haben beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt.

Coronaeinreise-Verordnung: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden (Tel: 0241/5198-5300 oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de). Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.
Von den Verpflichtungen ausgenommen sind Personen, die – täglich oder für bis zu fünf Tage – beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung, ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen aus einem Risikogebiet in das Bundesgebiet einreisen. Nach der Ausweisung Belgiens als Risikogebiet durch das RKI sind also Grenzpendler von der Melde- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen!

Ferner gelten Ausnahmen für den grenzüberschreitenden Personen- und Warentransport sowie für triftige Einreisegründe. Gründe sind beispielsweise Hochzeiten, Sorge- und Umgangsrechte, Besuche von Lebenspartnern oder Verwandten sowie die Pflege und Betreuung schutzwürdiger Personen. Diese Ausnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Aufenthaltsdauer unter 72 Stunden (3 Tage) liegt und gelten nur, soweit die Personen keine Symptome zeigen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.

Möglich ist nach wie vor auch eine Freitestung durch ein anerkanntes Labor.  Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein. Nach der Einreise kann durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.

Coronabetreuungs-Verordnung: Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb: Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel). Seit dem 1. Oktober 2020 gilt eine neue Regelung für den Unterricht in der Primarstufe.  Danach ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht mehr. Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten – wie auch für die Klassen der Sekundarstufe I und für alle älteren Schülerinnen und Schüler – ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel). Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet.

Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. Oktober 2020.

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 01. Oktober, 10:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 42 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2776. 2495 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Damit sind aktuell 175 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 95/1371, Alsdorf: 43/210, Baesweiler: 6/119, Eschweiler: 11/222, Herzogenrath: 9/231, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 7/232, Würselen: 4/220. Gesamt: 175/2776

Sieben-Tage-Inzidenz:
 27,9.

Coronaschutz-Verordnung: Veränderungen und Ergänzungen gibt es beispielsweise für private Feiern. Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt.

In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt. Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie.

Bund und Länder haben beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt.

Coronaeinreiseverordnung: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden (Tel: 0241/5198-5300 oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de). Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.

Von den Verpflichtungen ausgenommen sind Personen, die – täglich oder für bis zu fünf Tage – beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung, ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen aus einem Risikogebiet in das Bundesgebiet einreisen. Nach der Ausweisung Belgiens als Risikogebiet durch das RKI sind also Grenzpendler von der Melde- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen!

Ferner gelten Ausnahmen für den grenzüberschreitenden Personen- und Warentransport sowie für triftige Einreisegründe. Gründe sind beispielsweise Hochzeiten, Sorge- und Umgangsrechte, Besuche von Lebenspartnern oder Verwandten sowie die Pflege und Betreuung schutzwürdiger Personen. Diese Ausnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Aufenthaltsdauer unter 72 Stunden (3 Tage) liegt und gelten nur, soweit die Personen keine Symptome zeigen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.

Möglich ist nach wie vor auch eine Freitestung durch ein anerkanntes Labor.  Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein. Nach der Einreise kann durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.

Coronabetreuungs-Verordnung: Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb: Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel).

Ab heute dem 1. Oktober 2020 gilt eine neue Regelung für den Unterricht in der Primarstufe.  Danach ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht mehr. Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten – wie auch für die Klassen der Sekundarstufe I und für alle älteren Schülerinnen und Schüler – ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel).
Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet; nachzulesen auf dieser Seite (Informationen).

Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. Oktober 2020.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 30. September, 10:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 16 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2734. 2476 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Hinzugekommen ist eine 88-jährige Frau. Damit sind aktuell 152 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 80/1342, Alsdorf: 38/203, Baesweiler: 3/116, Eschweiler: 11/221, Herzogenrath: 8/230, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 8/231, Würselen: 4/220. Gesamt: 152/2734

Sieben-Tage-Inzidenz: 24,1

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 29. September, 09:15 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 11 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2718. 2464 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 105. Damit sind aktuell 149 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen (81/1333), Alsdorf (38/202), Baesweiler (4/116), Eschweiler (10/220), Herzogenrath (5/227), Monschau (0/67), Roetgen (0/22), Simmerath (0/82), Stolberg (8/230), Würselen (3/219), Gesamtergebnis (149/2718). Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 24,1.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 28. September, 11:00 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 64 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 25.09.2020. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2707. Statistisch betrachtet gelten nun 2442 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 105. Hinzugekommen ist ein 86-jähriger Mann. Damit sind aktuell 160 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 84/1325, Alsdorf: 41/202, Baesweiler: 4/115, Eschweiler: 9/219, Herzogenrath: 6/227, Monschau: 1/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 13/230, Würselen: 2/218. Gesamt: 160/2707.

Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 25.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 25. September, 09:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 22 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2643. 2415 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 124 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 60/1293, Alsdorf: 35/189, Baesweiler: 4/114, Eschweiler: 8/212, Herzogenrath: 5/224, Monschau: 1/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/82, Stolberg: 8/223, Würselen: 2/217. Gesamt: 124/2643.

Sieben-Tage-Inzidenz
 in der StädteRegion Aachen aktuell bei 16,7.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 24. September, 09:00 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 21 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2621. 2398 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 119 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 55/1279, Alsdorf: 33/185, Baesweiler: 4/114, Eschweiler: 11/211, Herzogenrath: 3/222, Monschau: 2/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/82, Stolberg: 8/222, Würselen: 2/217. Gesamt: 119/2621. Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 17,8.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Mittwoch, 23.09.2020, 09:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 16 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2600. 2387 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 109 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 51/1268, Alsdorf: 29/179, Baesweiler: 4/114, Eschweiler: 12/211, Herzogenrath: 2/221, Monschau: 2/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/82, Stolberg: 6/220, Würselen: 2/216. Gesamt: 109/2600.

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 17,5.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 22. September, 09:00 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2584 positive Fälle, somit 16 mehr als Montag, den 21.09.2020. 2369 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 111 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 50/1261, Alsdorf: 27/175, Baesweiler: 1/111, Eschweiler: 17/211, Herzogenrath: 3/221, Monschau: 1/66, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 7/220, Würselen: 4/216. Gesamt: 111/2584.

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 19,3.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Montag, 21.09.2020, 10:00 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2568 positive Fälle, somit 18 mehr als Freitag, den 18.09.2020. 2350 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Hinzugekommen ist ein 88-jähriger Mann. Damit sind aktuell 114 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 52/1252, Alsdorf: 28/174, Baesweiler: 2/111, Eschweiler: 15/208, Herzogenrath: 4/221, Monschau: 1/66, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 4/217, Würselen: 6/216. Gesamt: 114/2568.

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 19,6.

Coronaeinreiseverordnung:
Die Coronaeinreiseverordnung vom 15. September 2020 wurde um den Hinweis ergänzt, dass eine Durchreise auf direktem Weg und ohne Übernachtung im Risikogebiet nicht als Aufenthalt gilt. Generell gilt weiterhin, dass Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet hinzuweisen. Diese Personen sind ferner für die Dauer von 14 Tagen seit der Einreise verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, das zuständige Gesundheitsamt hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Verordnung tritt am Tag mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 18. September, 09:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2550 positive Fälle, somit 28 mehr als Donnerstag, den 17.09.2020. 2326 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 121 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 61/1248, Alsdorf: 17/162, Baesweiler: 3/111, Eschweiler: 16/207, Herzogenrath: 4/221, Monschau: 1/66, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 7/216, Würselen: 10/216, Gesamt: 121/2550.

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 21,8.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 17. September, 09:00 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2522 positive Fälle, somit 19 mehr als Mittwoch, den 16.09.2020. 2309 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 110 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 58/1232, Alsdorf: 15/158, Baesweiler: 2/110, Eschweiler: 13/203, Herzogenrath: 4/220, Monschau: 1/66, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 6/215, Würselen: 9/215. Gesamt: 110/2522.

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 19,8.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 16. September, 10:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2503 positive Fälle, somit 26 mehr als Dienstag, den 15.09.2020. 2297 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 103 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 57/1224, Alsdorf: 13/154, Baesweiler: 2/110, Eschweiler: 13/200, Herzogenrath: 4/220, Monschau: 0/65, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 5/214, Würselen: 7/213.
Gesamt: 103/2503.

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 18,5.

Coronaschutzverordnung
Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung bis zum 30. September verlängert. Es handelt sich um eine weitestgehend inhaltsgleiche Fortschreibung der bekannten Regelungen. Veränderungen gibt es vornehmlich im Bereich des Sports: Bei Sportveranstaltungen können künftig auch mehr als 300 Zuschauer zugelassen werden. Es gelten die gleichen Vorgaben wie für andere Veranstaltungen. Für bundesweite Teamsportveranstaltungen gibt es darüber hinaus eine Sonderregelung. Kontaktsport ist jetzt auch dann für zwei komplette Mannschaften möglich, wenn hierzu insgesamt mehr als 30 Spielerinnen und Spieler zählen.

Geregelt wurde in der aktuellen Verordnung zudem, dass gesundheitliche Gründe zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab dem 23. September 2020 durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden müssen.

Der vom Oberverwaltungsgericht freigegebene Bereich der Prostitution wurde in einem eigenen Abschnitt der Hygiene- und Infektionsschutzregelungen (Anlage zur CoronaSchutzVO) grundlegend festgelegt.

Coronabetreuungsverordnung und Coronaeinreiseverordnung
Die Regelungen der Coronaeinreiseverordnung und der Coronabetreuungsverordnung wurden unverändert bis zum 30. September 2020 verlängert. Allerdings sind seit Dienstag (15.09.2020) Corona-Tests für Reisende, die aus Nicht-Risikogebieten zurückkehren, nicht mehr kostenlos. Nur für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und für Personen mit behördlicher Anordnung beziehungsweise einem Warnhinweis auf der Corona-App sind die Tests noch kostenlos. 

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 15. September, 08:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2477 positive Fälle, somit 18 mehr als Montag, den 14.09.2020. 2288 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 86 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 47/1210, Alsdorf: 10/151, Baesweiler: 2/110, Eschweiler: 13/195, Herzogenrath: 3/219, Monschau: 0/65, Roetgen: 1/22, Simmerath: 0/80, Stolberg: 5/214, Würselen: 5/211, Gesamt: 86/2477.

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 15,1.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 14. September, 09:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2459 positive Fälle, somit 30 mehr als am Freitag, dem 11.09.2020. 2283 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 73 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 40/1200, Alsdorf: 10/150, Baesweiler: 1/109, Eschweiler: 11/193, Herzogenrath: 4/219, Monschau: 0/65, Roetgen: 1/22, Simmerath: 0/80, Stolberg: 0/209, Würselen: 5/211. Ein Kontakt ist bislang noch ohne Adresse erfasst und wird im Laufe des Tages der entsprechenden Kommune zugeordnet. Gesamt: 73/2459

Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen aktuell bei 12,6.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 11. September, 09:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2429 positive Fälle (davon 1186 in der Stadt Aachen). 2271 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 55 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 30/1186, Alsdorf: 8/145, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 10/190, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 0/80, Stolberg: 0/209, Würselen: 5/209. Gesamt: 55/2429.

Sieben-Tage-Inzidenz: 8,1.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 10. September, 09:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2412 positive Fälle (davon 1178 in der Stadt Aachen). 2263 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 46 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert. Sieben-Tage-Inzidenz: 6,1.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 26/1178, Alsdorf: 8/143, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 5/185, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 0/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 3/207. Gesamt: 46/2412.

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 09. September, 09:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2400 positive Fälle (davon 1171 in der Stadt Aachen). 2260 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 37 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 20/1171, Alsdorf: 7/142, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 3/182, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 2/206. Gesamt: 37/2400.

Sieben-Tage-Inzidenz: 5,4.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 09. September, 09:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2400 positive Fälle (davon 1171 in der Stadt Aachen). 2260 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 37 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 20/1171, Alsdorf: 7/142, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 3/182, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 2/206. Gesamt: 37/2400.

Sieben-Tage-Inzidenz: 5,4.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 08. September, 09:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2393 positive Fälle (davon 1166 in der Stadt Aachen). 2258 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 32 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen
 (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 17/1166, Alsdorf: 5/140, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 3/182, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 2/206. Gesamt: 32/2393.

Sieben-Tage-Inzidenz: 5,4.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 07. September, 09:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2389 positive Fälle (davon 1164 in der Stadt Aachen). 2247 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 39 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 22/1164, Alsdorf: 6/140, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 3/181, Herzogenrath: 2/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 2/205. Gesamt: 39/2389.

Sieben-Tage-Inzidenz: 6,5.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 04. September, 09:45 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2384 positive Fälle (davon 1161 in der Stadt Aachen). 2235 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 46 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen.
In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 6,3.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 22/1161, Alsdorf: 6/139, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 4/182, Herzogenrath: 2/215, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 7/209, Würselen: 3/204. Gesamt: 46/2384.

Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO):
Am 1. September wurde die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens gibt es nur wenige Änderungen. Weiterhin gilt die AHA-Regel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen! Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde in der aktuellen Verordnung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 50 Euro geahndet. In öffentlichen Verkehrsmitteln werden bei Verstoß weiterhin 150 Euro Bußgeld fällig.

Ebenfalls wurde klargestellt, dass bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 in Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in möglichen Warteschlangen vor den Wahllokalen eine Maskenpflicht gilt. Einzig für Mitglieder von Wahlvorständen kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander und zu Wählerinnen und Wählern zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.

Bei Veranstaltungen, an denen nicht mehr als 300 Personen teilnehmen, müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln aus der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Nehmen mehr als 300 Personen teil, muss ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dieses muss ab 500 Teilnehmern zusätzlich darlegen, wie die An- und Abreise unter Einhaltung des Infektionsschutzes funktionieren kann. Es muss von der örtlichen Ordnungsbehörde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt genehmigt werden.

Es gelten verschiedene Teilnehmerobergrenzen für die einzelnen Veranstaltungsarten:

  • Für private Feste, die einen herausragenden Anlass wie zum Beispiel besondere Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen haben, gilt weiterhin eine Obergrenze von 150 Personen.
  • An Sportveranstaltungen und Wettkämpfen dürfen weiterhin 300 Zuschauer teilhaben.
  • Konzerte, Kongresse, Messen, sonstige Kulturveranstaltungen und Versammlungen können nach Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts von den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
  • Sollte eine Veranstaltung mit über 1000 Besuchern geplant werden, muss der Durchführung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestimmt werden.

Schulen und Kitas: Auch die Coronabetreuungsverordnung wurde vom Land NRW mit Gültigkeit bis 15. September 2020 erneuert. Zentraler Punkt ist, dass nun im Land NRW die Pflicht, im Unterricht an den weiterführenden Schulen eine Maske zu tragen, entfallen ist. Schulen können für ihren Bereich entgegen dieser Landesregelung keine Maskenpflicht anordnen, allerdings sehr wohl eine dringende Empfehlung zum weiteren Tragen der Masken aussprechen.

Sollte in einer Schule oder einer Kita ein positiver Coronafall auftreten, wird das Gesundheitsamt in jedem Fall die engen Kontaktpersonen ermitteln. Bei einer Klasse, in der weiterhin freiwillig die Masken getragen werden, gibt es dann aus diesem schulischen Umfeld keine engen Kontaktpersonen. Wenn allerdings alle Schüler und Lehrer keine Masken im Unterricht tragen, sind hingegen alle Personen, die mit dem corona-positiven Schüler oder Lehrer in einem Klassenraum gesessen haben, enge Kontaktpersonen. Sie müssen sich dann in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.

Beim Gesundheitsamt, aber auch den Schulämtern und Schulträgern kommen verstärkt Fragen zu den Regelungen in den Bildungseinrichtungen an. Aus diesem Grund ist eine aktuelle Liste der meistgestellten Fragen und Antworten erarbeitet worden. Sie ist auf dieser Seite als PDF-Datei verfügbar.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300) oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden. Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.

Die vollständige Freistellung von der Verpflichtung, sich in Quarantäne zur begeben, ist für Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben oder zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten, nun an die Voraussetzung geknüpft, dass der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert.

Alle Reiserückkehrer können sich in vertragsärztlichen Praxen und den mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig und kostenlos auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, wenn also kein Coronavirus nachgewiesen wird, kann mit der „Freitestung“ die Quarantänepflicht durch das Gesundheitsamt vorzeitig beendet werden. Ein kostenloser Test ist beim Gesundheitsamt NICHT möglich.

Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 15. September 2020.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 03. September, 09:15 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2378 positive Fälle (davon 1157 in der Stadt Aachen). 2224 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 51 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen. In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 8,1.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle) Aachen: 23/1157, Alsdorf: 7/139, Baesweiler: 1/107, Eschweiler: 5/181, Herzogenrath: 2/215, Monschau: 1/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 8/209, Würselen: 3/204. Gesamt: 51/2378.

Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO):

Am 1. September wurde die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens gibt es nur wenige Änderungen. Weiterhin gilt die AHA-Regel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen!
Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde in der aktuellen Verordnung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 50 Euro geahndet. In öffentlichen Verkehrsmitteln werden bei Verstoß weiterhin 150 Euro Bußgeld fällig.

Ebenfalls wurde klargestellt, dass bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 in Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in möglichen Warteschlangen vor den Wahllokalen eine Maskenpflicht gilt. Einzig für Mitglieder von Wahlvorständen kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander und zu Wählerinnen und Wählern zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.

Bei Veranstaltungen, an denen nicht mehr als 300 Personen teilnehmen, müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln aus der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Nehmen mehr als 300 Personen teil, muss ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dieses muss ab 500 Teilnehmern zusätzlich darlegen, wie die An- und Abreise unter Einhaltung des Infektionsschutzes funktionieren kann. Es muss von der örtlichen Ordnungsbehörde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt genehmigt werden.

Es gelten verschiedene Teilnehmerobergrenzen für die einzelnen Veranstaltungsarten:

  • Für private Feste, die einen herausragenden Anlass wie zum Beispiel besondere Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen haben, gilt weiterhin eine Obergrenze von 150 Personen.
  • An Sportveranstaltungen und Wettkämpfen dürfen weiterhin 300 Zuschauer teilhaben.
  • Konzerte, Kongresse, Messen, sonstige Kulturveranstaltungen und Versammlungen können nach Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts von den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
  • Sollte eine Veranstaltung mit über 1000 Besuchern geplant werden, muss der Durchführung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestimmt werden.


Schulen und Kitas

Auch die Coronabetreuungsverordnung wurde vom Land NRW mit Gültigkeit bis 15. September 2020 erneuert. Zentraler Punkt ist, dass nun im Land NRW die Pflicht, im Unterricht an den weiterführenden Schulen eine Maske zu tragen, entfallen ist. Schulen können für ihren Bereich entgegen dieser Landesregelung keine Maskenpflicht anordnen, allerdings sehr wohl eine dringende Empfehlung zum weiteren Tragen der Masken aussprechen.
Sollte in einer Schule oder einer Kita ein positiver Coronafall auftreten, wird das Gesundheitsamt in jedem Fall die engen Kontaktpersonen ermitteln. Bei einer Klasse, in der weiterhin freiwillig die Masken getragen werden, gibt es dann aus diesem schulischen Umfeld keine engen Kontaktpersonen. Wenn allerdings alle Schüler und Lehrer keine Masken im Unterricht tragen, sind hingegen alle Personen, die mit dem corona-positiven Schüler oder Lehrer in einem Klassenraum gesessen haben, enge Kontaktpersonen. Sie müssen sich dann in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.

Beim Gesundheitsamt, aber auch den Schulämtern und Schulträgern kommen verstärkt Fragen zu den Regelungen in den Bildungseinrichtungen an. Aus diesem Grund ist eine aktuelle Liste der meistgestellten Fragen und Antworten erarbeitet worden. Sie ist auf dieser Seite verfügbar.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300) oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden. Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.

Die vollständige Freistellung von der Verpflichtung, sich in Quarantäne zur begeben, ist für Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben oder zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten, nun an die Voraussetzung geknüpft, dass der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert.
Alle Reiserückkehrer können sich in vertragsärztlichen Praxen und den mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig und kostenlos auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, wenn also kein Coronavirus nachgewiesen wird, kann mit der „Freitestung“ die Quarantänepflicht durch das Gesundheitsamt vorzeitig beendet werden. Ein kostenloser Test ist beim Gesundheitsamt NICHT möglich.

Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 15. September 2020.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Mittwoch, 02. September, 11:30 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2370 positive Fälle (davon 1151 in der Stadt Aachen). 2216 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 51 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen. In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 8,3.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune/Aktive Fälle/Gesamtzahl der Fälle): Aachen: 21/1151, Alsdorf: 8/139, Baesweiler: 2/107, Eschweiler: 4/180, Herzogenrath: 2/214, Monschau: 1/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 8/209, Würselen: 4/204. Gesamt: 51/2370

Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO):
Am 1. September wurde die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens gibt es nur wenige Änderungen. Weiterhin gilt die AHA-Regel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen!
Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde in der aktuellen Verordnung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 50 Euro geahndet. In öffentlichen Verkehrsmitteln werden bei Verstoß weiterhin 150 Euro Bußgeld fällig.

Ebenfalls wurde klargestellt, dass bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 in Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in möglichen Warteschlangen vor den Wahllokalen eine Maskenpflicht gilt. Einzig für Mitglieder von Wahlvorständen kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander und zu Wählerinnen und Wählern zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.

Bei Veranstaltungen, an denen nicht mehr als 300 Personen teilnehmen, müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln aus der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Nehmen mehr als 300 Personen teil, muss ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dieses muss ab 500 Teilnehmern zusätzlich darlegen, wie die An- und Abreise unter Einhaltung des Infektionsschutzes funktionieren kann. Es muss von der örtlichen Ordnungsbehörde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt genehmigt werden.

Es gelten verschiedene Teilnehmerobergrenzen für die einzelnen Veranstaltungsarten:

  • Für private Feste, die einen herausragenden Anlass wie zum Beispiel besondere Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen haben, gilt weiterhin eine Obergrenze von 150 Personen.
  • An Sportveranstaltungen und Wettkämpfen dürfen weiterhin 300 Zuschauer teilhaben.
  • Konzerte, Kongresse, Messen, sonstige Kulturveranstaltungen und Versammlungen können nach Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts von den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
  • Sollte eine Veranstaltung mit über 1000 Besuchern geplant werden, muss der Durchführung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestimmt werden.

Schulen und KitasAuch die Coronabetreuungsverordnung wurde vom Land NRW mit Gültigkeit bis 15. September 2020 erneuert. Zentraler Punkt ist, dass nun im Land NRW die Pflicht, im Unterricht an den weiterführenden Schulen eine Maske zu tragen, entfallen ist. Schulen können für ihren Bereich entgegen dieser Landesregelung keine Maskenpflicht anordnen, allerdings sehr wohl eine dringende Empfehlung zum weiteren Tragen der Masken aussprechen.  Sollte in einer Schule oder einer Kita ein positiver Coronafall auftreten, wird das Gesundheitsamt in jedem Fall die engen Kontaktpersonen ermitteln. Bei einer Klasse, in der weiterhin freiwillig die Masken getragen werden, gibt es dann aus diesem schulischen Umfeld keine engen Kontaktpersonen. Wenn allerdings alle Schüler und Lehrer keine Masken im Unterricht tragen, sind hingegen alle Personen, die mit dem corona-positiven Schüler oder Lehrer in einem Klassenraum gesessen haben, enge Kontaktpersonen. Sie müssen sich dann in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.Beim Gesundheitsamt, aber auch den Schulämtern und Schulträgern kommen verstärkt Fragen zu den Regelungen in den Bildungseinrichtungen an. Aus diesem Grund ist eine aktuelle Liste der meistgestellten Fragen und Antworten erarbeitet worden. Sie ist auf dieser Seite als Download verfügbar.

 

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Dienstag, 01. September, 09:15 Uhr

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2363 positive Fälle. 2203 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Ein weiteres Todesopfer ist zu beklagen: Hinzugekommen ist eine 89-jährige Frau. Damit steigt die Gesamtzahl der gemeldeten Todesfälle auf 103. Es gibt aktuell 57 Menschen in der StädteRegion Aachen, die nachgewiesen mit Covid19 infiziert sind.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl der Fälle): Aachen: 21/1149, Alsdorf: 7/138, Baesweiler: 3/107, Eschweiler: 3/178, Herzogenrath: 5/214, Monschau: 1/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 10/208, Würselen: 6/203. Gesamt: 57/2363

Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 7,0.