Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 28. April 2021, 13:30 Uhr
- Die Krisenstäbe melden nur noch die 7-Tage-Inzidenz des RKI
- Ab morgen gelten die verschärfte Regelungen der Bundes-Notbremse
- Ende des Lockdowns in den Niederlanden: Die Krisenstäbe appellieren an die Bevölkerung, zu Hause zu bleiben!
Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 105 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 23.454. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 528. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 57 und 94 Jahren sowie ein Mann im Alter von 75 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2183 Menschen nachgewiesen infiziert. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt
Aachen 963 10017
Alsdorf 260 2178
Baesweiler 125 1382
Eschweiler 239 2409
Herzogenrath 138 1959
Monschau 23 377
Roetgen 43 319
Simmerath 42 532
Stolberg 224 2554
Würselen 126 1727
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 2183 23454
Die von uns täglich veröffentlichten Zahlen beschreiben alle Fälle, die mittels Labortest bestätigt wurden. Veröffentlichungen auf anderen Plattformen des Landes oder des Robert Koch-Instituts (RKI) können davon abweichen, da diese Zahlen ggf. zu einem anderen Zeitpunkt (z.B. Stand 0:00 Uhr) erhoben werden. Auch Meldewege können dafür verantwortlich sein, dass die Zahlen auf anderen Plattformen mit deutlicher Verzögerung veröffentlicht werden.
Bundesweite Regelungen des Infektionsschutzgesetzes
Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 23. April 2021 richten sich die Coronaschutzmaßnahmen ausschließlich nach den Inzidenzzahlen des RKI. Diese im Zuge der „Bundes-otbremse relevanten Statistik ist nch nachzulesen unter: https://www.rki.de/inzidenzen. Das IfSG unterscheitet im Wesentlichen zwischen drei verschiedene Grenzwerten. Zum einen greifen Regelungen bei Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, zum zweiten ist der Inzidenzwert von 150 für Angebote des Einzelhandels („click & meet“) maßgeblich und zum dritten der Inzidenzwert von 165 für die Bereiche Kindertagesbetreuung und Schule.
Entscheidend sind einzig und allein die jeweils vom RKI für die gesamte StädteRegion Aachen bekannt gemachten Inzidenzwerte. Diese lagen am Sonntag (25. April) bei 175, am Montag (26. April) bei 178 und am Dienstag (27.04.2021) bei 167. Nach Auswertung dieser vom RKI bereitgestellten Daten kündigte das Gesundheitsministerium des Landes deshalb an, dass ab Donnerstag (29. April) in der StädteRegion Aachen die verschärften Regelungen gelten.
Krisenstäbe melden nur noch die 7-Tage-Inzidenz des RKI
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nur die vom RKI ausgewiesenen Inzidenzzahlen maßgeblich sind, haben die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen beschlossen, nur noch die Inzidenzzahlen des RKI zu veröffentlichen. Das RKI weist heute für die StädteRegion Aachen einen Wert von 143 aus.
Auf eine Berechnung eigener Inzidenzwerte – auch für die einzelnen Kommunen – wird ab sofort verzichtet. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Verschärfte Regelungen gelten ab morgen
Ab morgen (29. April) sind die Angebote des „click & meet“ in den nicht privilegierten Ladengeschäften (wie zum Beispiel Geschäfte mit Angeboten des täglichen Bedarfs) nicht mehr zulässig. Auch Präsenzunterricht und die Kindertagesbetreuung vor Ort sind ab morgen nicht mehr erlaubt. Vom Verbot des Präsenzunterrichts sind Abschlussklassen und Förderschulen ausgenommen. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.
Die Regelungen zur Notbetreuung in den Kitas ergeben sich aus der Coronabetreuungsverordnung.
Darin heißt es, dass nur Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder „nicht auf andere Weise sicherstellen können“, ihre Kinder in die Betreuung dürfen. Dafür ist jetzt eine schriftliche Erklärung nötig. Zudem muss der wöchentliche Bedarf vorher angemeldet werden. Außerdem ist die Notbetreuung offen für Kinder, deren Schutz sonst gefährdet ist. Des Weiteren für „besondere Härtefälle“ in Absprache mit dem Jugendamt. Auch die Kitas selbst haben die Möglichkeit, auf „bestimmte Familien“ zuzugehen.
Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz ab dem Tag nach dem Eintreten (also frühestens ab Freitag) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert unterschreitet, so treten nach dem IfSG erst an dem übernächsten Tag (Tag 7) die Maßnahmen außer Kraft.
Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück.
Somit steht schon jetzt fest, dass in der gesamten kommenden Woche kein Präsenzunterricht stattfinden wird.
Ende des Lockdowns in den Niederlanden – Krisenstäbe appellieren an die Bevölkerung, auf Reisen ins Nachbarland zu verzichten.
Zum Ende des strengen Lockdowns in den Niederlanden am heutigen Mittwoch (28. April) schließen sich die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen dem Appell des niederländischen Ministers für Justiz und Sicherheit Ferdinand Grapperhaus sowie des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul an die Bürgerinnen und Bürger an, nicht in die Niederlande zu fahren. Unnötige Reisen, Freundschaftsbesuche oder ein Einkauf auf der anderen Seite der Grenze sollen unbedingt vermieden werden. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man hier: https://euregio-mr.info/de/
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Bürgertests
Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 280 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 190 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind die Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 27. April 2021, 09:30 Uhr
Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 24 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 23.349. 20.496 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 525.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2328 Menschen nachgewiesen infiziert und die hiererrechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 170.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 1016 9962 178
Alsdorf 285 2170 227
Baesweiler 138 1377 166
Eschweiler 248 2402 209
Herzogenrath 149 1956 112
Monschau 33 377 103
Roetgen 46 318 208
Simmerath 44 529 97
Stolberg 235 2540 172
Würselen 134 1718 106
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 2328 23349 170
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html) und auch der im Zuge der Bundes-Notbremse relevanten Statistik des Robert-Koch-Institutes (https://www.rki.de/inzidenzen) ab.
Das RKI erläutert auf der Seite https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html sehr ausführlich, warum dessen Zahlen oftmals von den gemeldeten Zahlen der Landkreise abweichen.
Fehler bei der Übermittlung
Der niedrige Inzidenzwert der StädteRegion Aachen am Samstag (129) beim RKI kam durch einen Übermittlungsfehler zustande. Der hier vor Ort festgestellte Wert lag bei 172. Das Gesundheitsamt hat den Meldefehler nach Feststellung am Samstagmorgen sofort korrigiert alle zuständigen Stellen informiert. Das RKI korrigierte jedoch die Zahlen nicht, obwohl diese ausschlaggebend für die weiter zu ergreifenden Maßnahmen sind. Jetzt werden die strengeren Maßnahmen ab einer Inzidenz von 150 (kein Click&Meet sondern click&collect im Handel) werden statt am Dienstag voraussichtlich erst am Donnerstag in Kraft treten. Der Übergang vom Wechselunterricht in den Distanzunterricht bzw. in die Notbetreuung bei den Kitas erfolgt dadurch statt am Mittwoch voraussichtlich erst am Donnerstag. In beiden Fällen bedarf es einer Feststellungsverfügung des Landes.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung und Coronabetreuungsverordnung
Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung nach Veröffentlichung des Bundes-Infektionsschutzgesetz (Bundesnotbremse) angepasst. Dort ist nun geregelt, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales jeweils der Lage entsprechend bekannt machen wird, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten die Bundesnotbremse greift.
Darüber hinaus gelten die bisher in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen fort. Dies bedeutet für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100, dass neben den Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse weitergehende Schutzmaßnahmen aus der Corona-Schutzverordnung fortgelten. So ist sichergestellt, dass das bisherige Schutzniveau in Nordrhein-Westfalen nicht abgesenkt wird. Die Coronaschutzverordnung tritt mit Ablauf des 14. Mai 2021 außer Kraft.
In der aktualisierten Coronabetreuungsverordnung wird ebenfalls geregelt, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bekannt gibt, ab welchem Tag der Präsenzunterricht (im Wechselunterricht) in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten untersagt wird. Das Ministerium hebt diese Untersagung auch wieder auf. Starten kann der Präsenzunterricht jeweils an dem Montag nach Aufhebung der Untersagung wieder. Gleiches gilt für die Untersagung von Gruppenbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und der damit verbundenen Einrichtung von Notbetreuungen. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 21. Mai 2021 außer Kraft.
Neuer Impferlass des Landes
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat in einem weiteren Impferlass Regelungen zur Ausgestaltung der fortlaufenden Impforganisation festgelegt.
Personen ab 70 Jahren, die dringend gleichzeitig mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten bis zum 29. April 2021 einen Impftermin vereinbaren. Partnerbuchungen werden aufgrund technischer Voraussetzungen ab dem 30. April 2021 nicht mehr möglich sein.
Ab dem 30. April 2021 ist zusätzlich zu den Impfungen bei den Hausärzten eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich.
Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a – j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose. Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
Bei der Verteilung von Restdosen sollen Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren vorrangig berücksichtigt werden. Bevorzugt zu berücksichtigen sind auch Personen, die bei der Feuerwehr, der Polizei und an weiterführenden Schulen tätig sind. Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen schreibt die Schulleitungen an und informiert diese über das weitere Vorgehen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Bürgertests
Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch unabhängig vom Wohnsitz.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 250 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 170 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich.
Das Bundeskabinett hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Danach müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche Corona-Tests anbieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung durch fachkundiges, geschultes oder unterwiesenes Personal durchgeführt wird. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen sind möglich. Der Testnachweis ermöglicht die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird.
Arbeitgeber, die Menschen beschäftigen, die täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort in einem Hochinzidenzgebiet zur Arbeit kommen, müssen diesen Beschäftigten zweimal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest anbieten und ihnen das Ergebnis bestätigen.
Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden und erhalten dann vom Gesundheitsamt entsprechende Vordrucke als Muster.
Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit vergleichbarem Inhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind die Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 26. April 2021, 13:45 Uhr
- Am Wochenende gab es einen Fehler bei der Übermittlung der Zahlen an das RKI.
- NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung und Coronabetreuungsverordnung erlassen
- Es gibt einen weiteren Impferlass des Gesundheitsministeriums
Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, 23.04.2021, 399 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 23.325. 20.410 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 525. In den vergangenen Tagen in ist eine Frau im Alter von 94 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2390 Menschen nachgewiesen infiziert und die hiererrechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 179. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 1038 9950 189
Alsdorf 292 2167 235
Baesweiler 137 1373 177
Eschweiler 251 2399 214
Herzogenrath 154 1956 110
Monschau 35 376 103
Roetgen 47 318 231
Simmerath 49 529 104
Stolberg 246 2538 184
Würselen 141 1719 111
noch nicht lokal zugeordnet 0
Gesamtergebnis 2390 23325 179
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html) und auch der im Zuge der Bundes-Notbremse relevanten Statistik des Robert-Koch-Institutes (https://www.rki.de/inzidenzen) ab.
Das RKI erläutert auf der Seite https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html sehr ausführlich, warum die Zahlen des RKI oftmals von den gemeldeten Zahlen der Landkreise abweichen.
Fehler bei der Übermittlung
Der niedrige Inzidenzwert der StädteRegion Aachen am Samstag (129) beim RKI kam durch einen Übermittlungsfehler zustande. Der hier vor Ort festgestellte Wert lag bei 172. Das Gesundheitsamt hat den Meldefehler nach Feststellung am Samstagmorgen sofort korrigiert und alle zuständigen Stellen informiert. Das RKI korrigierte jedoch die Zahlen nicht, obwohl diese ausschlaggebend für die weiter zu ergreifenden Maßnahmen sind. Jetzt werden die strengeren Maßnahmen ab einer Inzidenz von 150 (kein Click&Meet sondern click&collect im Handel) statt am Dienstag voraussichtlich erst am Donnerstag in Kraft treten. Der Übergang vom Wechselunterricht in den Distanzunterricht bzw. in die Notbetreuung bei den Kitas erfolgt dadurch statt am Mittwoch voraussichtlich erst am Donnerstag. In beiden Fällen bedarf es einer Feststellungsverfügung des Landes.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung und Coronabetreuungsverordnung
Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung nach Veröffentlichung des Bundes-Infektionsschutzgesetz (Bundesnotbremse) angepasst. Dort ist nun geregelt, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales jeweils der Lage entsprechend bekannt machen wird, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten die Bundesnotbremse greift.
Darüber hinaus gelten die bisher in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen fort. Dies bedeutet für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100, dass neben den Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse weitergehende Schutzmaßnahmen aus der Corona-Schutzverordnung fortgelten. So ist sichergestellt, dass das bisherige Schutzniveau in Nordrhein-Westfalen nicht abgesenkt wird. Die Coronaschutzverordnung tritt mit Ablauf des 14. Mai 2021 außer Kraft.
In der aktualisierten Coronabetreuungsverordnung wird ebenfalls geregelt, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bekannt gibt, ab welchem Tag der Präsenzunterricht (im Wechselunterricht) in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten untersagt wird. Das Ministerium hebt diese Untersagung auch wieder auf. Starten kann der Präsenzunterricht jeweils an dem Montag nach Aufhebung der Untersagung wieder. Gleiches gilt für die Untersagung von Gruppenbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und der damit verbundenen Einrichtung von Notbetreuungen. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 21. Mai 2021 außer Kraft.
Neuer Impferlass des Landes
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat in einem weiteren Impferlass Regelungen zur Ausgestaltung der fortlaufenden Impforganisation festgelegt. Personen ab 70 Jahren, die dringend gleichzeitig mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten bis zum 29. April 2021 einen Impftermin vereinbaren. Partnerbuchungen werden aufgrund technischer Voraussetzungen ab dem 30. April 2021 nicht mehr möglich sein.
Ab dem 30. April 2021 ist zusätzlich zu den Impfungen bei den Hausärzten eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich. Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a – j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose. Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
Bei der Verteilung von Restdosen sollen Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren vorrangig berücksichtigt werden. Bevorzugt zu berücksichtigen sind auch Personen, die bei der Feuerwehr, der Polizei und an weiterführenden Schulen tätig sind.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Bürgertests
Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch unabhängig vom Wohnsitz. Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 250 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 170 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich.
Das Bundeskabinett hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Danach müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche Corona-Tests anbieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung durch fachkundiges, geschultes oder unterwiesenes Personal durchgeführt wird. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen sind möglich. Der Testnachweis ermöglicht die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird.
Arbeitgeber, die Menschen beschäftigen, die täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort in einem Hochinzidenzgebiet zur Arbeit kommen, müssen diesen Beschäftigten zweimal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest anbieten und ihnen das Ergebnis bestätigen.
Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden und erhalten dann vom Gesundheitsamt entsprechende Vordrucke als Muster.
Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit vergleichbarem Inhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind die Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 23. April 2021, 11:45 Uhr
Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 190 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 22.926. 19.951 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 524. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2451 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 173. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 1069 9774 176
Alsdorf 296 2117 261
Baesweiler 146 1348 166
Eschweiler 228 2343 205
Herzogenrath 175 1937 121
Monschau 42 372 120
Roetgen 50 314 324
Simmerath 54 521 65
Stolberg 247 2496 154
Würselen 142 1702 116
noch nicht lokal zugeordnet 2 2
Gesamtergebnis 2451 22926 173
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html) und auch der im Zuge der Bundes-Notbremse relevanten Statistik des Robert-Koch-Institutes (https://www.rki.de/inzidenzen) ab.
Änderung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes („Bundes-Notbremse“)
Nach dem Beschluss des Bundestages, der Beteiligung des Bundesrates und der Unterzeichnung des Bundespräsidenten ist das geänderte Bundes-Infektionsschutzgesetz gestern (22.04.2021) im Bundesanzeiger bekanntgegeben worden. Es tritt am heutigen 23. April 2021 in Kraft, die Regelungen der Bundes-Notbremse greifen ab dem morgigen Samstag, 24. April 2021.
Damit wird nun eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse eingeführt: Sie gilt automatisch und ohne dass die Länder noch Verordnungen beschließen müssten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern (nach den Daten des RKI) an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.
Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen stellen fest, dass die entscheidenden Sieben-Tage-Inzidenzen, die das RKI für die StädteRegion Aachen festgestellt hat am:
- 20. April bei 147
- 21. April bei 136 und
- 22. April bei 152 lagen.
Damit stellen die Krisenstäbe fest, dass die Regelungen aus dem Bundes-Infektionsschutzgesetz, die über einer Inzidenz von 100 greifen, ab dem morgigen Samstag, 24.04.2021, 0:00 Uhr, auch in der gesamten StädteRegion Aachen gelten. Die Regelungen, die ab den Sieben-Tage-Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen von 150 bzw. 165 greifen, gelten aktuell noch nicht in der StädteRegion Aachen.
Zentrale Regelungen bei einer 7-Tages Inzidenz von mehr als 100 sind:
- Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt und zusätzlich eine weitere Person (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt). Diese Kontaktbeschränkung gilt jetzt erstmals in NRW verbindlich auch im privaten Raum! In diesem Passus ist auch geregelt, dass bei Beerdigungen maximal 30 Personen anwesend sein dürfen.
- Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr mit der Ausnahme, dass von 22:00 bis 24:00 Uhr die „alleinige körperliche Bewegung im Freien“ (Joggen, Spaziergang) erlaubt bleibt. Es gibt eng gefasste Ausnahmen von der Ausgangssperre wie zum Beispiel medizinische Notfälle. Auch der Besuch des Impfzentrums zur Wahrnehmung der Coronaschutzimpfung stellt eine Ausnahme dar.
- Der gesamte Freizeitsektor von Freizeitparks über Bäder aller Art, dem Wellnessbereich, Bordellen, Wettanbietern, bis hin zu Stadtführungen und Freizeitschifffahrt ist untersagt.
- Die Öffnung von Läden und Märkten ist untersagt. Das Abholen vorbestellter Ware (Click & Collect) bleibt in allen Läden möglich. Es gibt die schon bekannten Ausnahmen für den Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungs- und Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Tier- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Hier gilt: Maximal ein Kunde je 20 Quadratmeter ist zugelassen. Es gibt die Möglichkeit in einem Laden außerhalb des täglichen Bedarfs mit einem Termin einzukaufen (Click & Meet), so lange die 7-Tages-Inzidenz nicht an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über der Schwelle von 150 liegt. Das ist laut RKI-Zahlen noch nicht gegeben. Das ist dann allerdings nur einem bestätigten negativen Corona-Test möglich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Es sind auch Kontaktdaten anzugeben. Hier gilt: Maximal ein Kunde je 40 Quadratmeter ist zugelassen. In allen Geschäften gilt die bekannte Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) oder alternativ einer medizinischen Maske.
- Der Kulturbereich bleibt komplett geschlossen – das gilt ausnahmslos auch für alle Museen. Die einzige Ausnahme stellen Autokinos dar.
- Es gibt die Möglichkeit die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten zu besuchen, dafür ist allerdings ein anerkannter und bestätigter negativer Corona-Test notwendig, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Sport ist (mit Ausnahme des Profisports) nur als kontaktlose Ausübung von Individualsportarten alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gilt eine Höchstgrenze von 5 Kindern bei Ausübung des kontaktlosen Sports im Freien. Ist ein Trainer oder eine Trainerin anwesend, benötigt diese Person einen bestätigten negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Gaststätten und Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung von oder das Abholen von Speisen bleibt erlaubt.
- Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, bleiben untersagt. Ausgenommen sind medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen sowie Friseurbetriebe und Fußpflege. Dabei sind allerdings FFP2-Masken (oder vergleichbar) zu tragen. Kunden, die Leistungen einer Friseurbetriebes oder der Fußpflege wahrnehmen möchten, müssen dazu einen bestätigten negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Für Fahrgäste im ÖPNV gilt eine Maskenpflicht FFP2 oder vergleichbar.
- Touristische Übernachtungsangebote sind untersagt.
- Schulen gehen bei einer Inzidenz von mehr als 100 automatisch zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht über. Steigt die 7-Tages-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen auf mehr als 165, so gehen die Schulen in den vollen Distanzunterricht. Das ist nach den relevanten RKI-Zahlen derzeit in der StädteRegion noch nicht gegeben. Hier weisen die gemeinsam tagenden Krisenstäbe darauf hin, dass es für die kommende Woche keine längerfristige Planbarkeit gibt. Durch das Gesetz ist klar geregelt, dass bei der 3-tägigen Überschreitung der 165er Inzidenz ein reiner Distanzunterricht vorgeschrieben ist.
- In dem Gesetz ist geregelt, dass Kindertagesstätten und die Kindertagespflege den Schulen gleichzustellen sind. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf mehr als 165, so gehen die Kitas dementsprechend in den Notbetrieb über. Das ist nach den relevanten RKI-Zahlen derzeit noch nicht gegeben. Hier weisen die gemeinsam tagenden Krisenstäbe ebenfalls darauf hin, dass es für die kommende Woche keine längerfristige Planbarkeit gibt.
- Zusätzlich ist beschlossen worden, das Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Berufstätige um 10 zusätzliche Tage, für Alleinerziehende um 20 Tage auszuweiten, damit diese ihre Kinder während pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließung zuhause betreuen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung grundsätzlich auch im Homeoffice erbracht werden kann.
- Arbeitgeber sind gehalten, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten, soweit dem keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Beschäftigte haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
- Die Versammlungsfreiheit (Demonstrationsrecht) und Versammlungen die der Religionsausübung dienen, fallen nicht unter die Kontaktbeschränkungen.
Sinkt die 7-Tages-Inzidenz in einer Region an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, werden die Beschränkungen am übernächsten Tag aufgehoben.
Die gesetzliche Notbremse ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.
Die Allgemeinverfügung, die die StädteRegion am 26. März 2021 zur „Test-Option“ erlassen und am 17. April 2021 verlängert hat, wird mit heutigem Tage zurückgenommen. Ab sofort gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes unmittelbar.
Zutritt in Krankenhäuser: Bei Besuch nur noch mit negativem Corona-Test möglich!
In Anbetracht der steigenden Corona-Infektionszahlen und wegen der hohen Inzidenz in der Region ist der Zutritt zu den Krankenhäusern in der StädteRegion nur noch mit einem negativen Test möglich. Das gilt allerdings nicht für Patienten, die zu einer ambulanten Behandlung in die Häuser kommen und jeweils notwendige Begleitpersonen. Patienten und Beschäftigte sollen dadurch noch besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden. Darauf haben sich jetzt die Klinikleitungen und das Gesundheitsamt verständigt. Die erweiterten Sicherheitsvorkehrungen gelten im Universitätsklinikum Aachen, Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg, Eifelklinik St. Brigida, Luisenhospital, Marienhospital, Rhein-Maas Klinikum, St.-Antonius-Hospital Eschweiler und die Fachkliniken VIALIFE Rosenquelle/Schwertbad sowie im Alexianer Krankenhaus.
Künftig erhalten alle Besucher nur Zutritt, wenn sie einen negativen POC oder PCR-Test nachweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttest-Ergebnisse ohne fachliche Bestätigung reichen nicht aus.
Impfungen bei den Über-70-Jährigen
Am heutigen Freitag, 23. April 2021, startet die Terminvergabe für die Personen der Geburtsjahrgänge 1950 und 1951. Das Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor Termine für die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1949 sowie für Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen.
Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Folgende Personengruppen können einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen vereinbaren:
- Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
- Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
- Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte. Bei Pflegebedürftigen muss ein Pflegegrad vorliegen.
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Bürgertests
Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch unabhängig vom Wohnsitz.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 250 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 170 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich
Das Bundeskabinett hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Danach müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche Corona-Tests anbieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung durch fachkundiges, geschultes oder unterwiesenes Personal durchgeführt wird. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen sind möglich. Der Testnachweis ermöglicht die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird.
Arbeitgeber, die Menschen beschäftigen, die täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort in einem Hochinzidenzgebiet zur Arbeit kommen, müssen diesen Beschäftigten zweimal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest anbieten und ihnen das Ergebnis bestätigen.
Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden und erhalten dann vom Gesundheitsamt entsprechende Vordrucke als Muster.
Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit vergleichbarem Inhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind die Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 22. April 2021, 9.45 Uhr
Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 200 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 22.736. 19.860 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 524. In den vergangenen Tagen ist ein Mann im Alter von 81 Jahren verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2352 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 157.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 1031 9693 159
Alsdorf 282 2097 240
Baesweiler 151 1343 166
Eschweiler 204 2308 163
Herzogenrath 166 1921 104
Monschau 42 371 120
Roetgen 47 311 312
Simmerath 55 521 71
Stolberg 235 2475 151
Würselen 138 1695 114
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 2352 22736 157
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Impfungen bei den Über-70-Jährigen
Ab Freitag, 23. April 2021, startet die Terminvergabe für die Personen der Geburtsjahrgänge 1950 und 1951. Das Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor Termine für die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1949 sowie für Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen.
Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Folgende Personengruppen können einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen vereinbaren:
- Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
- Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
- Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Bürgertests
Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch unabhängig vom Wohnsitz. Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 250 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 170 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich
Das Bundeskabinett hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Danach müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche Corona-Tests anbieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung durch fachkundiges, geschultes oder unterwiesenes Personal durchgeführt wird. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen sind möglich. Der Testnachweis ermöglicht die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird.
Arbeitgeber, die Menschen beschäftigen, die täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort in einem Hochinzidenzgebiet zur Arbeit kommen, müssen diesen Beschäftigten zweimal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest anbieten und ihnen das Ergebnis bestätigen. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden und erhalten dann vom Gesundheitsamt entsprechende Vordrucke als Muster.
Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit vergleichbarem Inhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind die Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 21. April 2021, 10.30 Uhr
Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 134 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 22.536. 19.838 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 523. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2175 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 152.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 942 9600 149
Alsdorf 261 2074 242
Baesweiler 148 1336 203
Eschweiler 193 2292 156
Herzogenrath 161 1911 106
Monschau 37 366 77
Roetgen 45 308 301
Simmerath 52 517 65
Stolberg 211 2449 136
Würselen 125 1683 126
noch nicht lokal zugeordnet 0
Gesamtergebnis 2175 22.536 152
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Impfungen bei den Über-70-Jährigen
Ab Freitag, 23. April 2021, startet die Terminvergabe für die Personen der Geburtsjahrgänge 1950 und 1951. Das Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor Termine für die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1949 sowie für Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen. Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können derzeit folgende Personengruppen buchen:
- Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
- Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
- Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Quarantäne für Haushaltsangehörige
Das Land NRW hat in einer aktualisierten Corona Test- und Quarantäneverordnung geregelt, dass sich nun Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben, unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses des Haushaltsmitglieds ebenfalls in Quarantäne begeben müssen.
Eine Ausnahme bilden Haushaltsangehörige, die über einen gemäß RKI-Definition vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff verfügen. Für diese Haushaltsangehörigen entfällt die Quarantänepflicht. Jedoch ist diesen Personen das Aufsuchen und Betreten von medizinischen Einrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen abgesehen von medizinischen Notfällen und ethischen Ausnahmesituationen für die Dauer von 14 Tagen ab Vorliegen des positiven Testergebnisses eines Haushaltsangehörigen, untersagt.
Die genannten Personen müssen das zuständige Gesundheitsamt über den Beginn der Quarantäne beziehungsweise über einen vollständigen Impfschutz gemäß RKI-Definition informieren. Darüber hinaus müssen sie das Gesundheitsamt bei Krankheitszeichen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, unverzüglich telefonisch kontaktieren.
Bürgertests
Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Was zunächst auch für diejenigen galt, die im Ausland wohnen, war zwischenzeitlich auf den Wohnsitz in Deutschland begrenzt worden. In einer Erklärung des Landes wurde jetzt das Bundesministeriums für Gesundheit zitiert, wonach alle Menschen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben. Die Bürgertestung sei an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch unabhängig vom Wohnsitz in Deutschland.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 250 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 170 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positivgetestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden. Arbeitgeber, die Menschen beschäftigen, die täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort in einem Hochinzidenzgebiet zur Arbeit kommen, müssen diesen Beschäftigten auf Kosten des Arbeitgebers zweimal wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest anbieten und ihnen das Ergebnis bestätigen.
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die dann vom Gesundheitsamt verschickt werden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mitgleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind die Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 20. April 2021, 08:30 Uhr
Es gibt gegenüber der Meldung gestern 73 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 22.402. 19.820 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 523.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2059 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 165.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 872 9520 153
Alsdorf 253 2063 250
Baesweiler 144 1332 233
Eschweiler 185 2284 179
Herzogenrath 156 1904 134
Monschau 36 365 77
Roetgen 37 300 278
Simmerath 49 514 123
Stolberg 207 2443 163
Würselen 120 1677 134
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 2059 22402 165
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Impfungen bei den Über-70-Jährigen
Ab morgen, 21. April 2021, startet die Terminvergabe für die Personen der Geburtsjahrgänge 1948 und 1949. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1947 weiterhin Termine buchen.
Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen:
• Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
• Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
• Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Zutritt in Krankenhäuser für Besucher*innen nur noch mit negativem Corona-Test möglich!
In Anbetracht der steigenden Corona-Infektionszahlen und wegen der hohen Inzidenz in der Region ist der Zutritt für Besucher*innen zu den Krankenhäusern in der StädteRegion ab sofort nur noch mit einem negativen Test möglich. Patienten und Beschäftigte sollen dadurch noch besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden. Darauf haben sich jetzt die Klinikleitungen und das Gesundheitsamt verständigt. Die erweiterten Sicherheitsvorkehrungen gelten im Universitätsklinikum Aachen, Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg, Eifelklinik St. Brigida, Luisenhospital, Marienhospital, Rhein-Maas Klinikum, St.-Antonius-Hospital Eschweiler und die Fachkliniken VIALIFE Rosenquelle/Schwertbad sowie im Alexianer Krankenhaus.
Künftig erhalten nur Besucher*innen Zutritt, die einen negativen POC oder PCR-Test nachweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Der Test ist mitzubringen. Selbsttest-Ergebnisse ohne fachliche Bestätigung reichen nicht aus.
Bürgertests
Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Was zunächst auch für diejenigen galt, die im Ausland wohnen, war zwischenzeitlich auf den Wohnsitz in Deutschland begrenzt worden. In einer Erklärung des Landes wurde jetzt das Bundesministeriums für Gesundheit zitiert, wonach alle Menschen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben. Die Bürgertestung sei an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch unabhängig vom Wohnsitz in Deutschland.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 250 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 150 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartographische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen sind möglich.
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden. Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die dann vom Gesundheitsamt verschickt werden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 19. April 2021, 10:15 Uhr
Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (16. April 2021) 366 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 22.329. 19.753 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 523. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 78 und 83 Jahren und drei Männer im Alter von 66, 81 und 83 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2053 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 154.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 857 9480 139
Alsdorf 253 2056 240
Baesweiler 143 1325 207
Eschweiler 186 2278 170
Herzogenrath 164 1905 134
Monschau 35 364 68
Roetgen 35 298 254
Simmerath 49 513 117
Stolberg 211 2434 151
Würselen 120 1676 126
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 2053 22329 154
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Land verlängert Coronaschutz- und Coronaeinreiseverordnung
Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeseinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse in allen Kreisen, kreisfreien Städten und der StädteRegion Aachen mit einer Inzidenz über 100 weiterhin bestehen. Die Coronaeinreiseverordnung wurde unverändert bis zum 08. Mai 2021 verlängert.
Testoption in der StädteRegion Aachen gilt bis zum 26. April weiter.
Die Coronaschutzverordnung sieht in der ab heute (19. April 2021) geltenden Fassung weiterhin vor, dass Kreise und kreisfreie Städte, die über ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen verfügen, durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestimmen können, dass statt der Einschränkungen die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests abhängig ist.
Hiervon macht die StädteRegion Aachen weiterhin Gebrauch machen. Deshalb gilt im erneuten Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die Testoption weiter fort. In der Allgemeinverfügung wird erneut angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote (Click and Meet in Geschäften, Museen, Zoobesuche etc.) von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests abhängig ist.
Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc.
Bürgertests
Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Was zunächst auch für diejenigen galt, die im Ausland wohnen, war zwischenzeitlich auf den Wohnsitz in Deutschland begrenzt worden. In einer Erklärung des Landes wurde jetzt das Bundesministeriums für Gesundheit zitiert, wonach alle Menschen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben. Die Bürgertestung sei an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch unabhängig vom Wohnsitz in Deutschland.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 250 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 150 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartographische Übersicht findet man zudem unter testen-in-aachen.de.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Ab heute können sich die Jahrgänge 1946 und 1947 zur Impfung anmelden.
Ab heute, 19. April, können sich die Jahrgänge 1946 und 1947 für einen Impftermin anmelden. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1945 weiterhin Termine buchen.
Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen:
• Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
• Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
• Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen sind möglich.
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die dann vom Gesundheitsamt verschickt werden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 16. April 2021, 11:15 Uhr
- Land verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis zum 26. April. Hinzugekommen sind Regelungen für Modellkommunen.
- Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Ab heute können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 zur Impfung anmelden, ab Montag auch 1946 und 1947.
- Zutritt in Krankenhäuser ist ab Montag nur noch mit negativem Corona-Test möglich!
Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 102 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.963. 19.544 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 518. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 88 Jahren und ein Mann im Alter von 84 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1901 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 144.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 806 9337 133
Alsdorf 212 1994 180
Baesweiler 137 1303 203
Eschweiler 150 2227 112
Herzogenrath 157 1881 147
Monschau 33 358 60
Roetgen 25 286 127
Simmerath 50 511 175
Stolberg 220 2409 166
Würselen 111 1657 155
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1901 21963 144
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Land verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis 26. April. Hinzugekommen sind Regelungen für Modellkommunen.
Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeseinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse in allen Kreisen, kreisfreien Städten und der StädteRegion Aachen mit einer Inzidenz über 100 weiterhin bestehen.
Neu hinzugekommen sind die rechtlichen Grundlagen für die ausgewählten digitalen Modellprojekte. Diese sind nur zulässig, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, spätestens aber zu Beginn des Modellprojekts die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nicht mehr als 100 beträgt. Das jeweilige Projekt ist unverzüglich durch die Kommune zu beenden, wenn in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgewählten Modellprojekte sollen digitale Lösungen in der Corona-Pandemie erproben und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Pandemiebekämpfung liefern. Der Antrag der StädteRegion Aachen war seinerzeit leider nicht erfolgreich.
Bürgertests
Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Das Land NRW wird sich heute noch abschließend zu der Frage äußern, was für Menschen gilt, die in den Niederlanden oder Belgien wohnen und hier den Bürgertest in Anspruch nehmen wollen.
Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier hatte diesbezüglich den Ministerpräsidenten des Landes angeschrieben und um eine eindeutige Regelung zugunsten der Menschen in unserer Dreiländer-Region gebeten.
Wichtig: Bürgertests sind nur für Menschen ohne Covid-Symptome gedacht. Bei typischen Krankheitssymptome ist ein PCR-Test (Labortest) notwendig.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 230 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen rund 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 150 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung mit Testkapazitäten sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Zutritt in Krankenhäuser ab Montag nur noch mit negativem Corona-Test möglich!
In Anbetracht der steigenden Corona-Infektionszahlen und wegen der hohen Inzidenz in der Region ist der Zutritt zu den Krankenhäusern in der StädteRegion ab Montag (19.04.2021) nur noch mit einem negativen Test möglich. Patienten und Beschäftigten sollen dadurch noch besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden. Darauf haben sich jetzt die Klinikleitungen und das Gesundheitsamt verständigt. Die erweiterten Sicherheitsvorkehrungen gelten im Universitätsklinikum Aachen, Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg, Eifelklinik St. Brigida, Luisenhospital, Marienhospital, Rhein-Maas Klinikum, St.-Antonius-Hospital Eschweiler und die Fachkliniken VIALIFE Rosenquelle/Schwertbad sowie im Alexianer Krankenhaus.
Künftig erhalten alle Besucher, ambulante Patienten und Begleitpersonen nur Zutritt, wenn sie einen negativen POC oder PCR-Test nachweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttest-Ergebnisse ohne fachliche Bestätigung reichen nicht aus.
Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Ab heute (16.04.2021) können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 zur Impfung anmelden. Ab Montag auch 1946 und 1947.
Ab heute können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 für einen Impftermin anmelden. Ab Montag, 19.04.2021, sind die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung auch für Jahrgänge 1946 und 1947 freigeschaltet. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1943 weiterhin Termine buchen.
Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Rekord im Impfzentrum
Am gestrigen Donnerstag, 15. April, gab es 3028 Impfungen im Impfzentrum. Das ist ein neuer Rekord, der ohne jegliche Schlangenbildung im oder vor dem Impfzentrum erreicht wurde. Die KV Nordrhein veröffentlicht unter https://coronaimpfung.nrw/ regelmäßig die Zahl der Impfungen auch auf Ebene der Unteren Gesundheitsbehörden. Eine Übersicht über den Stand der Impfungen in den einzelnen Kreisen kann unter https://coronaimpfung.nrw/fileadmin/ci_dateien/pdf/Durchgef%C3%BChrte_Impfungen_je_Kreis.pdf eingesehen werden.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen:
• Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
• Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
• Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
Zweitimpfung bei Erstimpfung mit „AstraZeneca“ wird verschoben
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt über die Vorgehensweise bezüglich einer Zweitimpfung bei Personen informiert, die jünger als 60 Jahre sind und eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhaben haben. Bei diesen Personen soll die Zweitimpfung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen. Die bisherigen Terminierungen für die Zweitimpfungen sollen auf jeden Fall verschoben werden, zumal inzwischen die Empfehlung für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca bei 12 Wochen liegt. Personen der vorgenannten Gruppe, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, können diese erhalten, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Stadt und StädteRegion Aachen gedenken den Corona-Toten – Zentrale Feier in Berlin
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier richtet am Sonntag, dem 18. April, im Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt eine zentrale Gedenkfeier für die in der Corona-Pandemie Verstorbenen aus. Vor dem Gedenkakt findet von 10:15 bis 11:00 Uhr ein ökumenischer Gottesdienst in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche statt. Der Gedenkakt wird unter anderem live im ZDF, im Deutschlandfunk und auf verschiedenen ARD-Hörfunkwellen übertragen. Auch die Aachener Oberbürgermeisterin, der Städteregionsrat sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der städteregionsangehörigen Kommunen gedenken den über 500 Menschen, die seit Beginn der Pandemie in der StädteRegion Aachen an oder mit Corona gestorben sind. Das Mitgefühl gilt besonders den Hinterbliebenen, die ihre Angehörigen beim Sterben nicht wie sonst üblich begleiten durften und denen tröstende Rituale der Trauer nicht möglich waren. Aus diesem Grund hängen am Wochenende in Stadt und StädteRegion die Flaggen auf Halbmast.
Kein Publikum beim Amstel Gold Race in Südlimburg
Am Sonntag, 18. April, findet in Südlimburg das Amstel Gold Race und die Amstel Gold Race Ladies Edition statt. Die ungefähr 17 Kilometer lange Runde wird für die Öffentlichkeit gesperrt sein. Die Organisatoren rufen dazu auf, nicht nach Limburg zu reisen. Das Rennen kann den ganzen Tag online verfolgt werden.
Das gesamte Gebiet um die Strecke wird für Tagestouristen und die radfahrende Öffentlichkeit gesperrt sein. Auch Personen, die sich in der Gegend aufhalten, dürfen das Rennen nicht an der Rennstrecke verfolgen. Die südlimburgischen Gemeinden werden dies strikt kontrollieren und durchsetzen.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen sind möglich.
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die dann vom Gesundheitsamt verschickt werden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 15. April 2021, 09:30 Uhr
Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 173 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.861. 19.457 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 516. In den vergangenen Tagen ist eine Frau im Alter von 76 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1888 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 142.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 814 9298 131
Alsdorf 206 1984 195
Baesweiler 137 1298 221
Eschweiler 148 2216 104
Herzogenrath 152 1873 136
Monschau 35 357 94
Roetgen 24 284 127
Simmerath 52 510 195
Stolberg 210 2390 142
Würselen 110 1651 155
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1888 21861 142
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Bürgertests: NRW soll kostenlose Tests für alle Versicherten anbieten!
Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Das Land NRW hat gestern mitgeteilt, dass Menschen, die zwar in Deutschland versichert sind aber in den Niederlanden oder Belgien leben, keinen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben.
Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier hat diesbezüglich den Ministerpräsidenten des Landes angeschrieben und um eine eindeutige Regelung zugunsten der Menschen in unserer Dreiländer-Region gebeten: „Der Landesregierung NRW ist es ein nachvollziehbares und richtiges Anliegen, die Grenzen offen zu halten und gleichzeitig zu verhindern, dass dadurch das Infektionsgeschehen grenzüberschreitend weiter ansteigt. Das war auch für die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen seit dem ersten Tag der Pandemie ein ganz entscheidendes Ziel unseres Handelns. Hierzu sind Schnelltests beim Grenzübertritt ein sinnvolles Mittel. Bis dato sind wir davon ausgegangen, und so wurde es auch praktiziert, dass insbesondere für deutsche Staatsangehörige, die in den Niederlanden wohnen, aber in Deutschland krankenversichert sind, kostenlose Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Das Land NRW hat leider gestern mitgeteilt, dass für diese Personengruppe keine kostenlose Testmöglichkeit besteht. Das können wir hier nicht nachvollziehen. Die Lebenswirklichkeit unserer Region ist ein grenzüberschreitendes Leben und Arbeiten. Für die betroffenen Menschen würde dies faktisch zu einer Grenzschließung führen, da die regelmäßigen kostenpflichtigen Tests für viele Menschen nicht finanzierbar sind. Aus meiner Sicht muss das entscheidende Kriterium für einen kostenlosen Bürgertest sein, in welchem Land man krankenversichert ist und nicht der Wohnort. Ich habe daher heute Morgen unseren Ministerpräsidenten Armin Laschet angeschrieben, ihm eindringlich nochmals die besondere Situation unseres Grenzraumes dargelegt und ihn gebeten, schnellstmöglich eine Regelung zu treffen, die der Lebenswirklichkeit unserer Region entspricht.“
Wichtig: Bürgertests sind nur für Menschen ohne Covid-Symptome gedacht. Bei typischen Krankheitssymptome ist ein PCR-Test (Labortest) notwendig.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 230 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen rund 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 150 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung mit Testkapazitäten sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Wechselunterricht mit klaren Testvorgaben ab Montag, 20. April.
Die Landesregierung hat entschieden, mit allen Schulen in Kreisen, kreisfreien Städten und der StädteRegion Aachen mit einer Inzidenz unter 200 ab kommendem Montag wieder – wie schon vor den Osterferien – in den Wechselunterricht zu starten. Neu ist allerdings eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben.
Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit der Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu gewährleisten, wird die Testung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen organisiert. Dadurch ist zugleich sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen können. Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.
Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Ab Freitag können sich auch die Jahrgänge 1944 und 1945 zur Impfung anmelden.
Ab Freitag, 16. April 2021, 8 Uhr, können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 für einen Impftermin anmelden. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1943 weiterhin Termine buchen.
Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen:
• Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
• Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
• Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
Zweitimpfung bei Erstimpfung mit „AstraZeneca“ wird verschoben
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt über die Vorgehensweise bezüglich einer Zweitimpfung bei Personen informiert, die jünger als 60 Jahre sind und eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhaben haben. Bei diesen Personen soll die Zweitimpfung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen. Die bisherigen Terminierungen für die Zweitimpfungen sollen auf jeden Fall verschoben werden, zumal inzwischen die Empfehlung für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca bei 12 Wochen liegt. Personen der vorgenannten Gruppe, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, können diese erhalten, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen sind möglich.
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die dann vom Gesundheitsamt verschickt werden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 14. April 2021, 11:15 Uhr
Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 206 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.688. 19.390 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 515. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 59, 73 und 96 Jahren und zwei Männer im Alter von 64 und 71 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1783 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 153.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 773 9229 145
Alsdorf 186 1960 201
Baesweiler 124 1281 203
Eschweiler 142 2204 110
Herzogenrath 146 1862 155
Monschau 36 357 197
Roetgen 22 282 139
Simmerath 51 507 195
Stolberg 208 2372 149
Würselen 95 1634 152
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1783 21688 153
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Ab Freitag können sich auch die Jahrgänge 1944 und 1945 zur Impfung anmelden.
Ab Freitag, 16. April 2021, 8 Uhr, können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 für einen Impftermin anmelden. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1943 weiterhin Termine buchen.
Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen:
- Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
- Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
- Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
Zweitimpfung bei Erstimpfung mit „AstraZeneca“ wird verschoben
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt über die Vorgehensweise bezüglich einer Zweitimpfung bei Personen informiert, die jünger als 60 Jahre sind und eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhaben haben. Bei diesen Personen soll die Zweitimpfung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen. Die bisherigen Terminierungen für die Zweitimpfungen sollen auf jeden Fall verschoben werden, zumal inzwischen die Empfehlung für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca bei 12 Wochen liegt. Personen der vorgenannten Gruppe, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, können diese erhalten, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos testen lassen!
Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Einen Anspruch auf die kostenlose Testung haben alle Menschen, die in Deutschland wohnen. Das Land NRW hat jetzt klargestellt, dass Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben, keinen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben.
Wichtig: Bürgertests sind nur für Menschen ohne Covid-Symptome gedacht. Bei typischen Krankheitssymptome ist ein PCR-Test (Labortest) notwendig.
Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 230 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen rund 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 150 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung mit Testkapazitäten sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen sind möglich.
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die dann vom Gesundheitsamt verschickt werden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 13. April 2021, 09:30 Uhr
Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 9 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.482. 19.309 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 510. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 80 Jahren und vier Männer im Alter von 57, 63, 75 und 81 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1663 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 119.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 718 9140 112
Alsdorf 180 1945 170
Baesweiler 118 1269 162
Eschweiler 138 2183 80
Herzogenrath 129 1842 114
Monschau 38 356 188
Roetgen 17 276 81
Simmerath 42 495 117
Stolberg 193 2351 117
Würselen 90 1625 132
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1663 21482 119
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Die Jahrgänge 1941, 1942 und 1943 können Termine buchen
Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt dabei keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.
Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen:
• Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
• Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
• Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden. Die Patienten werden voraussichtlich von Ihren Ärzten informiert. Die Ärzte erhalten zunächst nur wenige Impfdosen pro Woche, sollen aber zeitnah deutlich mehr Impfdosen erhalten.
Zweitimpfung bei Erstimpfung mit „AstraZeneca“ wird verschoben
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt über die Vorgehensweise bezüglich einer Zweitimpfung bei Personen informiert, die jünger als 60 Jahre sind und eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhaben haben. Bei diesen Personen soll die Zweitimpfung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen. Die bisherigen Terminierungen für die Zweitimpfungen sollen auf jeden Fall verschoben werden, zumal inzwischen die Empfehlung für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca bei 12 Wochen liegt. Personen der vorgenannten Gruppe, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, können diese erhalten, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen rufen alle Menschen auf, unabhängig von der aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 12. April 2021, 11:30 Uhr
- Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen.
- Zweitimpfung bei Erstimpfung mit „AstraZeneca“ wird verschoben.
- Niederlande veröffentlichen neues Covid-19-Dashboard für die Grenzregion.
Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, 9. April, 310 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.473. 19.285 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 505. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1683 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 131. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 723 9133 124
Alsdorf 179 1943 178
Baesweiler 119 1269 166
Eschweiler 139 2182 94
Herzogenrath 134 1843 147
Monschau 39 356 197
Roetgen 17 276 93
Simmerath 43 495 123
Stolberg 197 2349 120
Würselen 93 1627 139
noch nicht lokal zugeordnet –
Gesamtergebnis 1683 21473 131
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Neue Coronatest- und Quarantäneverordnung
Die aktualisierte Coronatest- und Quarantäneverordnung schafft in einer neuen Struktur eine Übersicht über die verschiedenen Testarten und regelt vor allem mit drei Anlagen das Verfahren zum Nachweis der Testungen. Ab sofort können alle Teststellen einschließlich der testenden Einrichtungen (Alten- und Pflegheime etc.) sowie Arbeitgeber Testbescheinigungen ausstellen und zwar sowohl für Coronaschnelltests als auch für begleitete Selbsttests.
Unternehmen der Privatwirtschaft, Körperschaften des Privatrechts und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die ihren Beschäftigten das Angebot von kostenlosen Coronaschnelltests machen, können die Testungen selbst mit eigenem fachkundigem oder geschultem Personal durchführen oder bei Teststellen oder Testzentren, die auch Bürgertestungen vornehmen, auf ihre Kosten beauftragen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Dies gilt auch für das Angebot von Selbsttests unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person. Hierzu sind Musterdokumente zu verwenden.
Im Übrigen finden sich in der Verordnung einige Anpassungen an die veränderten Empfehlungen des RKI zur Quarantäne. Die Verordnung gilt tritt mit Ablauf des 21. April 2021 außer Kraft.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich
Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Die Jahrgänge 1941, 1942 und 1943 können Termine buchen
Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt dabei keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen:
- Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
- Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
- Kontaktpersonen von Schwangeren, von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben, sowie Pflegebedürftigen mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden. Die Patienten werden voraussichtlich von Ihren Ärzten informiert. Die Ärzte erhalten zunächst nur wenige Impfdosen pro Woche, sollen aber zeitnah deutlich mehr Impfdosen erhalten.
Zweitimpfung bei Erstimpfung mit „AstraZeneca“ wird verschoben
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt über die Vorgehensweise bezüglich einer Zweitimpfung bei Personen informiert, die jünger als 60 Jahre sind und eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhaben haben. Bei diesen Personen soll die Zweitimpfung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen. Die bisherigen Terminierungen für die Zweitimpfungen sollen auf jeden Fall verschoben werden, zumal inzwischen die Empfehlung für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca bei 12 Wochen liegt. Personen der vorgenannten Gruppe, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, können diese erhalten, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.
Schulstart nach den Osterferien: Teilnahme an schulischen Angeboten ist an Testpflicht gebunden: Die Landesregierung hat für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1. Eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 wird sichergestellt. Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts erfolgt weiterhin unter strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz. Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Die Testpflicht wird in der aktualisierte Coronabetreuungsverordnung geregelt: An schulischen Nutzungen einschließlich der Betreuungsangebote dürfen nur Personen teilnehmen, die an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttest mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben. Nicht getestete und positiv getestete Personen sind durch die Schulleitung von der schulischen Nutzung auszuschließen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleitung kann zulassen, dass Selbsttests Zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern.
Neues Covid-19-Dashboard für die Grenzregion
Die niederländischen Provinzen Gelderland, Limburg und Overijssel haben gemeinsam ein Covid-19-Dashboard für die deutsch-niederländische Grenzregion veröffentlicht. Dieses Dashboard bietet einen Überblick über die Infektionszahlen in den niederländischen Grenzgemeinden und den Landkreisen auf der deutschen Seite der Grenze. Besonders jetzt, da Deutschland die Niederlande als Hochinzidenzgebiet eingestuft hat, sind diese Informationen sehr bedeutsam.
Seit dem 6. April gelten die Niederlande als Hochinzidenzgebiet. Infolgedessen gelten strenge Einreisebeschränkungen für Menschen, die aus den Niederlanden nach Deutschland einreisen möchten. Das neue Dashboard zeigt, wie sich die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus auf beiden Seiten der Grenze entwickelt. Zusätzlich enthält es eine Übersicht über die Gesamtzahl der Infektionen in Deutschland und den Niederlanden. Das Dashboard kann über den Link www.grenspostdusseldorf.nl/coronadashboard aufgerufen werden.
Das grenzüberschreitende Covid-19-Dashboard nutzt öffentliche Daten des Robert-Koch-Instituts, des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit und Umwelt der Niederlande (RIVM) sowie der Johns-Hopkins-Universität. Im Dashboard werden die deutschen und niederländischen Daten gegenübergestellt, um so die Verbreitung des Coronavirus in den Grenzregionen darzustellen. Die Corona-Zahlen in den deutschen Kreisen und den niederländischen Gemeinden können miteinander verglichen werden, da die Anzahl der Infektionen auf die gleiche Weise abgebildet wird: Das Dashboard zeigt, wie viele Infektionen es pro sieben Tage und 100.000 Einwohner gibt.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist eine Termin erforderlich.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen rufen alle Menschen auf, unabhängig von der aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 09. April 2021, 12 Uhr
- Impfungen für Über-70-Jährige der Jahrgänge 1941, 1942, 1943 sind jetzt möglich
- Die StädteRegion erhält 7000 zusätzliche Impfdosen aufgrund der Grenzlage
- Es gibt neue Regelungen für Kitas und Schulen
Es gibt gegenüber der Meldung vom gestern 93 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.163. 19.079 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 505. In den vergangenen Tagen ist ein Mann im Alter von 48 Jahren verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1579 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 705 9005 98
Alsdorf 165 1909 151
Baesweiler 108 1248 148
Eschweiler 143 2164 78
Herzogenrath 115 1813 119
Monschau 36 351 222
Roetgen 20 275 127
Simmerath 35 484 97
Stolberg 178 2315 92
Würselen 72 1597 80
noch nicht lokal zugeordnet 2 2
Gesamtergebnis 1579 21163 106
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter: Ab heute können auch Menschen aus den Geburtsjahrgängen 1942 und 1943 ihre Termine buchen.
Nach den 79-Jährigen startet nun landesweit die Terminvereinbarung zur Impfung gegen COVID-19 für zwei weitere Jahrgänge. Ab heute, Freitag, 9. April 2021, können sich Menschen in Nordrhein-Westfalen mit den Geburtsjahrgängen 1942 und 1943 im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen anmelden. Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Ein persönliches Informations- und Einladungsschreiben der Kommunen erhalten die betroffenen Personen der Jahrgänge 1942 und 1943 zeitnah, das Schreiben ist zur Impfanmeldung aber nicht notwendig.
Die ersten Impfungen sollen zeitnah erfolgen. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt dabei keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.
Bitte beachten: Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
7000 zusätzliche Impfdosen für die StädteRegion Aachen
Der Gesundheitsdezernent der StädteRegion Aachen, Dr. Michael Ziemons, hat erfolgreich beim Land Nordrhein-Westfalen für die Zuteilung einer zusätzlichen Impfstoffmenge geworben. „Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes stellt 7.000 zusätzliche Dosen für unser Impfzentrum zur Verfügung“, freut sich Ziemons. Begründet hatte Ziemons den Antrag mit der hohen Zahl der impfberechtigten Grenzpendler. Die Euregio Maas-Rhein beziffert die aktiv berufstätigen Einpendler aus Belgien auf 4.490 und aus den Niederlanden auf 8370 insgesamt in NRW; davon mehr als die Hälfte in die StädteRegion Aachen. Hinzu kommen die Rentnerinnen und Rentner, die jenseits der Grenze leben und hier impfberechtigt sind. Von dem zusätzlichen Impfstoff profitieren Personen mit Vorerkrankungen sowie Personen aus berechtigten Berufsgruppen nach Paragraph 3 der Impfverordnung. Termine für das neue Kontingent werden ab Montag, den 12. April, in die Terminvergabe eingespielt. Geimpft wird ab dem 19. April 2021.
„Die Zuteilung freut mich besonders, zumal die NRW-Grenzgebiete bei der Verteilung von den vier Millionen zusätzlichen Dosen für Grenzregionen aus dem Kontingent der Europäischen Union nichts bekommen haben“, erklärt Ziemons. Bund und Länder hatten beschlossen, diese Kontingente an den Grenzen in Richtung Frankreich und Tschechien einzusetzen.
Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas – ab 12. April mit Testoption!
Die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen soll auch nach dem 11. April 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb stattfinden. Es gelten somit weiterhin die bekannten Regelungen. Der eingeschränkte Regelbetrieb wird dann jedoch von einem umfassenden Testangebot begleitet. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflegepersonen werden landesseitig Selbsttests zur Verfügung gestellt. Die Kinder sollen zu Hause von den Eltern getestet werden. Eltern entscheiden in eigener Verantwortung, ob und wann sie ihre Kinder testen. Die Anwendung der Selbsttests erfolgt auf freiwilliger Basis und ist weder Voraussetzung für die Aufnahme der Beschäftigung noch für die Wahrnehmung des Betreuungsangebotes.
Es werden sogenannte Antigen-Schnelltests geliefert, die nach 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Die bereitgestellten Selbsttests sind für Laien zugelassen und werden mithilfe eines Abstrichs des vorderen Nasenbereichs durchgeführt. In der Woche ab dem 12. April werden die ersten Selbsttests über die Träger und Jugendämter an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen verteilt.
Bei einem positiven Testergebnis dürfen die Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen keine Kinder betreuen. Kinder, die positiv getestet wurden, dürfen das Betreuungsangebot nicht besuchen. Das positive Selbsttestergebnis löst keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt aus. Im Übrigen gelten auch hier die untenstehenden Ausführungen zum Verhalten bei positiven Selbsttests.
Schulstart im Distanzunterricht für eine Woche nach den Osterferien – Ausnahmeregeln für Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1
Die Landesregierung hat für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1. Eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 wird sichergestellt. Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts erfolgt weiterhin unter den strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz. Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Die Testpflicht wird in der Coronabetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleitung kann zulassen, dass Selbsttests Zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Das Land hat mit dem Versand der Tests an die Schulen begonnen. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist eine Termin erforderlich.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen rufen alle Menschen auf, unabhängig von der aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 08. April 2021, 09:15 Uhr
Es gibt gegenüber der Meldung vom gestern 235 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.070. 19.035 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 504. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 76 Jahren sowie vier Männer im Alter von 66, 74, 78 und 82 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1531 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 121. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 689 8973 122
Alsdorf 153 1892 144
Baesweiler 100 1238 155
Eschweiler 143 2157 81
Herzogenrath 112 1810 142
Monschau 31 346 197
Roetgen 21 273 127
Simmerath 36 480 104
Stolberg 177 2310 110
Würselen 69 1591 90
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1531 21070 121
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Alle Impftermine für Menschen über 60 Jahren mit AstraZeneca (Sonderkontingent) sind vergeben. Bitte Papiere in doppelter Ausfertigung mitbringen. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, konnten ab Ostersamstag (03. April 2021) einen Termin für eine Impfung vereinbaren. In der StädteRegion Aachen sind mittlerweile alle Termine des Sonderkontingents vergeben. Die benötigten Unterlagen wie zum Beispiel der Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung wurden in der Terminbestätigung der KV Nordrhein nicht mitversandt. Diesen Bogen, sowie alle anderen benötigten Papiere, die bitte in doppelter Ausfertigung zur Impfung mitgebracht werden sollen, können unter https://www.rki.de/DE/Content/Infek/Impfen/Materialien/COVID-19-Vektorimpfstoff-Tab.html heruntergeladen werden.
Kein Sonderkontingent mehr für Risikopatienten im Impfzentrum – StädteRegion empfiehlt den Risikogruppen ein Gespräch mit dem Hausarzt.
Das Land NRW hatte der StädteRegion Aachen vor Ostern einmalig zusätzliche Dosen Impfstoff für Risikopatienten zur Verfügung gestellt. Ein Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach § 3 Abs 1, Ziffer 2, der Impfverordnung reichte aus, um einen Termin zu vereinbaren. Dieses Kontingent ist verimpft. Deshalb empfiehlt die StädteRegion diesen Menschen, sich an ihre Hausärztinnen und –ärzte zu wenden. Seit Dienstag nach Ostern (6. April) sind Impfungen gegen das Corona-Virus nun auch bei Hausärzten möglich. Die Ärzte erhalten aber zunächst nur wenige Impfdosen pro Woche.
Impfungen von Personen, die 1941 geboren wurden.
Seit dem 6. April 2021 ist landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe sind dazu angeschrieben worden. Dabei ist auch die gemeinsame Terminbuchung für Lebenspartner möglich, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Eine direkte Anmeldung beim Impfzentrum ist nicht möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen rufen alle Menschen auf, unabhängig von der aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 07. April 2021, 11:30 Uhr
- Die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt heute bei 106.
- Die Coronaschutzverordnung wurde marginal angepasst.
- Sonderkontingente für Risikopatientinnen und -patienten sowie Menschen über 60 sind ausgebucht.
Es gibt gegenüber der Meldung vom gestern 17 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.835. 18.974 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 499. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1362 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 616 8868 109
Alsdorf 128 1865 123
Baesweiler 92 1226 148
Eschweiler 135 2142 87
Herzogenrath 99 1790 112
Monschau 20 334 94
Roetgen 18 270 116
Simmerath 34 477 97
Stolberg 161 2288 104
Würselen 59 1575 59
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1362 20835 106
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Die Coronaschutzverordnung wurde marginal angepasst.
Soweit in der Coronaschutzverordnung als Voraussetzung für die Nutzung oder die Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist, muss das negative Ergebnis von einer vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes ab sofort zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen.
Die zweite Änderung betrifft die „Notbremse“. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte das Vorliegen der Voraussetzungen sowie den Tag fest, an dem die Einschränkungen in Kraft treten, und macht diese Feststellung bekannt. Die Feststellung wird aufgehoben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in dem betroffenen Kreis oder der kreisfreien Stadt nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an mindestens sieben (statt wie bisher an drei) Tagen hintereinander mit stabiler Tendenz wieder unter dem Wert von 100 liegt. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 18. April 2021 außer Kraft.
Alle Impftermine für Menschen über 60 Jahren mit AstraZeneca (Sonderkontingent) sind vergeben. Bitte Papiere in doppelter Ausfertigung mitbringen.
Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, konnten ab Ostersamstag (03. April 2021) einen Termin für eine Impfung vereinbaren. In der StädteRegion Aachen sind mittlerweile alle Termine des Sonderkontingents vergeben. Die benötigten Unterlagen wie zum Beispiel der Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung wurden in der Terminbestätigung der KV Nordrhein nicht mitversandt. Diesen Bogen, sowie alle anderen benötigten Papiere, die bitte in doppelter Ausfertigung zur Impfung mitgebracht werden sollen, können unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Vektorimpfstoff-Tab.html heruntergeladen werden.
Kein Sonderkontingent mehr für Risikopatienten – StädteRegion empfiehlt den Risikogruppen ein Gespräch mit dem Hausarzt.
Das Land NRW hatte der StädteRegion Aachen vor Ostern einmalig zusätzliche Dosen Impfstoff für Risikopatienten zur Verfügung gestellt. Ein Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach § 3 Abs 1, Ziffer 2, der Impfverordnung reichte aus, um einen Termin zu vereinbaren. Dieses Kontingent ist verimpft. Deshalb empfiehlt die StädteRegion diesen Menschen, sich an ihre Hausärztinnen und -ärzte zu wenden. Seit Dienstag nach Ostern (6. April) sind Impfungen gegen das Corona-Virus nun auch bei Hausärzten möglich. Die Ärzte erhalten aber zunächst nur wenige Impfdosen pro Woche.
Impfungen von Personen, die 1941 geboren wurden.
Seit dem 6. April 2021 ist landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe sind dazu angeschrieben worden. Dabei ist auch die gemeinsame Terminbuchung für Lebenspartner möglich, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Eine direkte Anmeldung beim Impfzentrum ist nicht möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist eine Termin erforderlich.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen rufen alle Menschen auf, unabhängig von der aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 06. April 2021, 12:15 Uhr
- Die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt heute bei 118.
- Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden – Nordrhein-Westfalen setzt Entscheidung des Bundes um.
- Lange Warteschlangen vor dem Impfzentrum – Keine Impfung ohne Termin!
Es gibt gegenüber der Meldung vom 02.04.2021 (Karfreitag) 247 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.818. 18.950 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 499. In den vergangenen Tagen sind ein Frau im Alter von 86 Jahren und ein Mann im Alter von 36 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1369 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 118. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 624 8862 119
Alsdorf 128 1865 140
Baesweiler 93 1225 162
Eschweiler 133 2138 101
Herzogenrath 99 1789 123
Monschau 20 334 103
Roetgen 17 269 150
Simmerath 34 477 117
Stolberg 162 2285 115
Würselen 59 1574 70
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1369 20818 118
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden – Nordrhein-Westfalen setzt Entscheidung des Bundes um.
Die Bundesregierung hat die Niederlande mit Wirkung zum heutigen 6. April als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab sofort bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landespolizei überprüft.
Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie von fachkundigem Personal bestätigte Selbsttests akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen.
Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind.
Wer entgegen der Verpflichtung nach Bundesrecht keine Einreisetestung vernehmen lässt, muss sich umgehend nach der Einreise in Quarantäne begeben.
Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.
Lange Warteschlangen vor dem Impfzentrum – Keine Impfung ohne Termin!
Fehler im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein und unpräzise Auskünfte an der Hotline führen seit gestern (5. April 2021) zu langen Warteschlangen vor dem Impfzentrum. „Eine Zumutung für alle. Das darf so nicht wieder vorkommen“, sagt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons, dem es mit Hilfe des THWs gelungen ist, kurzfristig Zelte als Schutz vor Regen und Schnee zur Verfügung zu stellen. „Wir haben uns bei der KV in Düsseldorf massiv beschwert und eingefordert, dass diesbezüglich nachgebessert wird! Unser Personal vor Ort haben wir kurzfristig aufgestockt, um die Ausfälle zu kompensieren, die wir nicht zu verantworten haben. Zudem wurde die Warteschlange kurzfristig unter Beachtung der Hygiene- und Abstandregeln größtenteils ins Impfzentrum verlagert.“ Für die Verärgerung bei den Betroffenen hat Ziemons vollstes Verständnis: „Es tut mir sehr leid, dass Sie eine solche Erfahrung bei uns machen müssen.“ An dieser Stelle weisen wir noch einmal dringend darauf hin, dass man nicht ohne Termin und auch nicht zu früh zum Impfzentrum kommen soll.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen alle Menschen auf, auch unabhängig zur aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf und vorhandenen Testkapazitäten auch öfter, Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den §§ 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 01. April 2021, 12:00 Uhr
- Impfmöglichkeit für Menschen über 60 Jahren mit AstraZeneca. Anmeldung ab Samstag bei der KV möglich
- In der StädteRegion gilt die „Test-Option“
- Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Mittwoch 151 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.398. 18.766 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 495. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1137 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 102. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 506 8670 92
Alsdorf 102 1824 121
Baesweiler 73 1196 144
Eschweiler 128 2111 113
Herzogenrath 69 1744 78
Monschau 15 323 43
Roetgen 12 262 104
Simmerath 22 464 84
Stolberg 149 2248 143
Würselen 61 1556 83
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1137 20.398 102
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html). Hinweis: Gestern Abend gab es ein technisches Problem bei der Übermittlung der neuen tagesaktuellen aktiven Fälle vom Gesundheitsamt an das LZG. Weil die neuen 151 aktiven Fälle vom 31. März noch nicht in den Zahlen des LZG enthalten sind, weichen diese deutlich von den vor Ort erhobenen ab. Die Nachmeldung aller Fälle an das Land erfolgt im Laufe des heutigen Tages.
Aktuelle Zahlen an den Ostertagen: Am morgigen Karfreitag erfolgt eine kurze Presseinformation mit den aktuellsten Zahlen und Infos.
Über die Feiertage (Karsamstag, 03. April bis Ostermontag 05. April) wird die tägliche Meldung aus den Krisenstäben nicht versandt. Die aktuellen Zahlen werden jedoch täglich vom Gesundheitsamt übermittelt und sind unter www.staedteregion-aachen.de/corona einzusehen.
Impfmöglichkeit für Menschen über 60 Jahren mit AstraZeneca. Anmeldung ab Samstag bei der KV möglich
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die für das kommende Wochenende angekündigten 450.000 Impfdosen für das Land NRW der Firma AstraZeneca schnell und unbürokratisch anbieten. Die STIKO empfiehlt den Einsatz des Vakzins uneingeschränkt bei Personen über 60 Jahren. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, können ab Ostersamstag (03. April 2021) einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca vereinbaren. Es handelt sich dabei um eine Personengruppe von rund 3,8 Millionen Menschen in NRW im Alter zwischen 60 und 79 Jahren. Personen ab 80 Jahren haben bereits ein Impfangebot bekommen. Es stehen landesweit insgesamt 450.000 Termine für diese Personengruppe zur Verfügung. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800-116 117 01 für das Rheinland. Eine direkte Anmeldung bei dem Impfzentrum ist nicht möglich!
Impfungen mit AstraZeneca in der StädteRegion Aachen ab sofort vorläufig ausgesetzt
Das Land NRW hat am Dienstagnachmittag (30. März 2021) mitgeteilt, dass die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca ab sofort ausgesetzt werden sollen. Hintergrund ist ein Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Die STIKO empfiehlt den Einsatz des Vakzins nur noch uneingeschränkt bei Personen über 60 Jahren.
Daraufhin hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW per sofort einen Stopp der Impfungen von unter 60-jährigen Männern und Frauen mit Impfstoff der Firma AstraZeneca verfügt. Im Impfzentrum bedeutet das konkret für alle Menschen, die in dieser Woche (bis einschließlich Ostersonntag, 04. April 2021) noch einen Impftermin haben, dass dieser bestehen bleibt.
Allen Menschen, die AstraZeneca erhalten sollten wird alternativ der Impfstoff von Biontec/Pfizer angeboten.
Die ersten eigentlich geplanten Zweitimpfungen von Menschen mit AstraZeneca in der StädteRegion Aachen stehen erst in zwei Wochen an.
Bis dahin werden die gemeinsam tagenden Krisenstäbe noch informieren, wie mit diesen eigentlich geplanten und jetzt nicht mehr empfohlenen Zweitimpfungen umgegangen wird.
Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind
Ab Dienstag, dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Die Buchungsmöglichkeiten der 70-79-jährigen Menschen beginnen dann mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe sind dazu angeschrieben worden. Dabei wird immer auch die gemeinsame Buchung für Lebenspartner möglich sein, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht. Hierfür ist vom Land Impfstoff von Biontech/Pfizer eingeplant.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Öffnungszeiten des Impfzentrums und des GAZ am Osterwochenende
Im Impfzentrum wird an allen Ostertagen wie geplant zu den normalen Zeiten von 8 bis 20 Uhr geimpft. Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) am Tivoli ist an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag geschlossen. Am Samstag, 3. April, ist das GAZ geöffnet.
Sowohl zur Impfung als auch zum Test im GAZ ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
In der StädteRegion gilt die „Test-Option“
Aufgrund der über 100 liegenden Inzidenz hat das Land NRW auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse“ nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen.
Die StädteRegion Aachen konnte nun in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten entscheiden:
1. strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder
2. „Test-Option“.
Bei der „Test-Option“ können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen etc.) beibehalten werden – jedoch nur für Menschen mit tagesaktuellem, bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest. Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen mit aktuell rund 220 Möglichkeiten (70 Teststellen und mehr als 150 Arztpraxen, die ihre Patienten testen) für die Bürgertestungen gegeben und wird laufend weiter ausgebaut. Die Zahl der durchgeführten Schnelltests liegt mit gestern (31. März) über 12.500 auf einem sehr hohen Niveau.
Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der „Test-Option“ Gebrauch zu machen und eine entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen. Darin wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist.
Konkret bedeutet das, dass mit einem, von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), dadurch die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen etc.) aufrechterhalten werden können. Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc. Ein Test wird ebenfalls für Kinder ab dem Grundschulalter benötigt.
Wichtig: Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln. Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen alle Menschen auf, auch unabhängig zur aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf und vorhandenen Testkapazitäten auch öfter, Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Die Krisenstäbe appellieren zusätzlich, auch vor Testzentren und bei den Schnelltests-Bussen in der Warteschlange, die Hygiene-Regeln einzuhalten. Bitte halten Sie Abstand zu anderen Wartenden und tragen Sie eine medizinische Maske! Ebenfalls wird um Verständnis gebeten, dass die Busse nur einen gewissen Zeitraum an der jeweiligen Stelle halten. Bei vielen Testwilligen kann es passieren, dass nicht alle wartenden Bürgerinnen und Bürger getestet werden können.
Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen. Auch wenn die Grenzen grundsätzlich geöffnet bleiben und der „kleine Grenzverkehr“ weiterhin möglich ist, weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder hin. Die Euregio Maas-Rhein bietet eine Übersicht unter https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation (Ausgangspunkt, Ziel und Grund der Reise) eingeben, und die jeweils gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen werden angezeigt. Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen, Shopping oder Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus und Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den §§ 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Über das Osterwochenende vom 2. bis 5. April ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
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