Corona Krise Unternehmerinformation durch die Steuerkanzlei Küpper und Kollegen in Hilden
Umsatzsteuer zurückerstatten lassen durch das Finanzamt Dieser Beitrag richtet sich an alle Unternehmer in NRW.
Wir versuchen Ihnen die entsprechenden Formulare noch in in Kürze hier auf der Homepage zur Verfügung zu stellen.
Unternehmer, die durch den Corona Virus betroffen sind, sollten sich die Umsatzsteuersondervorauszahlung (1/11) vom Finanzamt zurückerstatten lassen.Dies geschieht einfach mit einer Nullmeldung in Richtung Finanzamt.
Darüber hinaus rät die Steuerberatungsgesellschaft Küpper und Kollegen, wenn Ihr von der Krise betroffen seit, folgende Anträge zu stellen.
- Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2019
- Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2020
- Antrag auf Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages 2019 zum Zwecke der Vorauszahlung
- Antrag auf Erlass aller in 2020 bereits angefallenen Säumniszuschläge
- Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmassnahmen bis zum 31.12.2020
Das Video startet, sobald sie auf das Bild klicken.
Die im Video angesprochenen Formulare und noch ein paar weitere finden Sie hier:
Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Formularentwurf der Finanzverwaltung
Maßnahmenpaket NRW Rettungsschirm