Mögliche Sofortmaßnahmen für vom Coronavirus betroffenen Unternehmen
Unternehmer und Unternehmen zahlen aufgrund einer Gewinnerwartung Steuern voraus. Dies wären Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die Vorauszahlungen basieren auf der Gewinnsituation des jeweiligen Vorjahres. Mit einem schlichten, formlosen Antrag bei den entsprechenden Behörden (Finanzamt und Gewerbeamt) ist es möglich, die Vorauszahlungen an die aktuellen Gegebenheiten laufend anzupassen. Dem Antrag sollte eine kurze Begründung beigefügt […]
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