MIT ALSDORF Corona Updates

Informationen und Unterstützung für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 3. April von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein (weitere Infos).

Anmeldung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft

Ab sofort können landwirtschaftliche Betriebe Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland anmelden (FAQ zur Anmeldung von Saisonarbeitskräften).

Virtuelle Versammlungen

Mit Regelungen zu virtuellen Versammlungen und elektronischen Beschlussfassungen bleiben die Unternehmen  handlungsfähig, auch wenn Präsenzveranstaltungen wie etwa Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften nicht stattfinden können (zum Gesetz im Bundesgesetzblatt).

Insolvenzrecht

Die Änderung des Insolvenzrechts erleichtert die Fortführung von Unternehmen, die infolge der Epidemie insolvent geworden sind oder wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Insolvenzantragspflicht und Zahlungsverbote werden bis 30. September 2020 ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass unter Berücksichtigung der Hilfsmaßnahmen die Zahlungsunfähigkeit behoben werden kann und dass das Unternehmen nicht schon vor dem 31. Dezember 2019 insolvenzreif war. Es wird daher empfohlen, dies frühzeitig zu dokumentieren. Weitere Informationen gibt es hier und hier.

Fristen für Steuererklärung und Steuerzahlungen

Der Deutsche Steuerberaterverband gibt einen Überblick, welche Regelungen und Erleichterungen Steuerberater und ihre Mandanten im Hinblick auf die Corona-Lage kennen sollten.

Grundsicherung für Selbstständige

Selbstständige, vor allem Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige, sollen die Grundsicherung in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch erhalten. Dazu werden unter anderem die Vermögensprüfungen ausgesetzt und die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020. Bei Bedarf können sie bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden (weitere Infos).