Zusätzliche Belastungen für das örtliche Handwerk durch Änderung bei der Fahrtenschreiberpflicht verhindern. 12. September 2012
Bislang besteht für Lkw über 3,5 Tonnen eine Fahrtenschreiberpflicht. Für Handwerker existiert jedoch eine Ausnahmeregelung: Sie benötigen für Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen keinen Fahrtenschreiber, so lange sie damit lediglich Fahrten im Umkreis von 50 km um den eigenen Betriebsstandort machen. „Abgesehen von den nicht unerheblichen Einbau- und Wartungskosten für Fahrtenschreiber, käme auf eine Vielzahl von Handwerksbetriebe ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand zu“, erklärt Schmitz. Laut einer Erhebung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks verfügen Handwerker im Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen über doppelt so viele Fahrzeuge wie im gesamten Bereich über 3,5 Tonnen. Hendrik Schmitz betont: „Die Fahrtenschreiberpflicht ist für Berufskraftfahrer gedacht, um die Lenk- und Ruhezeiten zu kontrollieren, und nicht für örtliche Handwerker. Es kann nicht im Sinne des Landes Nordrhein-Westfalen sein, die hier ansässigen Handwerksbetriebe zusätzlich und vor allem unnötig zu belasten.“ |